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Lebensrecht und Menschenwürde Geistliche Dimensionen der Abtreibung

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Präsentation zum Thema: "Lebensrecht und Menschenwürde Geistliche Dimensionen der Abtreibung"—  Präsentation transkript:

1 Lebensrecht und Menschenwürde Geistliche Dimensionen der Abtreibung

2 "Züge in den Tod - und Züge ins Leben"
Eine Bronzeskulptur auf einer Fläche von sechs Quadratmetern: eine Gruppe von sieben fast lebensgroßen Figuren, die Jungen und Mädchen aus den 30er Jahren nachempfunden sind, mit Zöpfen, Schulranzen, Schiebermütze und aufgenähtem Davidstern. Der Künstler: Frank Meisler, ist 81 Jahre alt. Er ist Architekt und baute am Flughafen Heathrow mit. Er hat diese Skulptur entworfen, um an die an die Kindertransporte zu erinnern, die vom Bahnhof Friedrichstraße aus starteten.

3 August 1939. Frank Meisler, ein jüdischer Junge, war zehn Jahre alt
August Frank Meisler, ein jüdischer Junge, war zehn Jahre alt. In Danzig wurde er zusammen mit 15 anderen Kinder im Viehwaggon eingesperrt. Als der Zug morgens am Bahnhof Friedrichstraße ankam, stand Tante Adele am Gleis. Sie hatte ihm Bananen gekauft. Und ihn in den Arm genommen. Dann brachte sie Frank zu einem anderen Zug, der ihn an die holländische Küste brachte. Von dort ging es mit dem Schiff nach England. Das Leben des Jungen war gerettet. So wie das von anderen Kindern auch, die die Nazis mit Kindertransporten nach England entkommen ließen. Die zwei Kinderfiguren aus hellerer Bronze stehen für diese geretteten Mädchen und Jungen, zu denen auch der Künstler gehörte. Vom Bahnhof Friedrichstraße in Berlin fuhren die jüdischen Kinder los.

4 Die fünf anderen Kinder der Gruppe sind farblich mit dem Grau der Holocaust-Gedenkstätte in den Ministergärten abgestimmt. Sie stehen für die 1,5 Mio ermordeten jüdischen Kinder, für die keine Tante Adele am Bahnsteig stand.

5 Vom Bahnhof Friedrichstraße in Berlin fuhren die jüdischen Kinder los
Vom Bahnhof Friedrichstraße in Berlin fuhren die jüdischen Kinder los. Am Bahnhof Liverpool Street Station in London kamen sie an. Dort erinnert seit zwei Jahren ebenfalls eine bronzene Skulptur von Frank Meisler an sie. Prince Charles hatte die Idee dazu. „Die jüdischen Kinder waren eine Bereicherung für England“, hat der Prinz gesagt. Aus den Kindern seien anständige Bürger geworden, aus etlichen Ärzte, Schriftsteller, Architekten. Die Skulptur in Berlin ist ein Geschenk des Künstlers Frank Meisler. Der Senat von Berlin wollte das Geschenk bezeichnenderweise nicht annehmen. Hätte der Bezirk Mitte nicht interveniert, wäre sie wohl gar nicht aufgestellt worden.

6 xxxxxxxxxxxxxxx Was das mit unserem Thema zu tun hat? Auch heute noch fahren bei uns Züge ins Leben und in den Tod. Und die Kinder, um die es geht, sind ohne Einfluß darauf, in welchen Zug sie gesetzt werden. Ultraschallbild eines 8 Wochen alten Embryos: Die Eltern hatten sich das Kind dringend gewünscht. Entsprechend sind die Kommentare der Ärztin, die sich freut, ein entsprechendes Ergebnis zu präsentieren: „Mit dem Baby ist alles in Ordnung. Schaun Sie mal, es trainiert schon die Beinchen. Da, der Magen: Es hat gerade Fruchtwasser getrunken. Ein hübsches Kind…“ Zur gleichen Zeit in einem anderen Zimmer der Stadt zeigt ein gleichartiges Ultraschallbild kein Kind, sondern ein „Schwangerschaftsgewebe“, ein Problem, das man aber beheben kann.

7 Curettage, 10. Woche In der Informations-Broschüre von Pro-Familia zum Thema „Schwangerschaftsabbruch“ liest sich das so: „…die gebräuchlichste und schonendste Methode des instrumentellen Abbruchs ist die Absaugung, auch Vakuumaspiration oder Saugkürettage genannt: Der Gebärmutterhals wird von der Scheide aus mit Metallstäbchenerweitert. Mit einer dünnen, in die Gebärmutter eingeführten Kanüle wird dann das Schwangerschaftsgewebe abgesaugt. Der Eingriff dauert fünf bis zehn Minuten. Er kann ziehende krampfartige Schmerzen verursachen, die dem Beginn einer heftigen Regelblutung gleichen.“ „Bei der Entscheidung für die Art der Betäubung kann es eine Rolle spielen, ob Sie wünschen, den Abbruch bewusst mitzuerleben oder nicht. Die Erfahrung zeigt, dass das bewusste Erleben und die Erfahrung eines ruhigen, undramatischen und schnellen Ablaufs für die betroffenen Frauen bei der Verarbeitung des Abbruchs entlastend wirken kann.“

8 Situation in den Ländern der Welt
Nach Schätzungen der WHO werden jedes Jahr etwa 210 Millionen Frauen schwanger und etwa 130 Millionen Kinder werden lebend geboren. Von Totgeburten, Spontanaborten einmal abgesehen, endet etwa ein Drittel aller Schwangerschaften durch Schwangerschaftsabbruch (80 Millionen). Für den Überblick: Teil 1 : Zahlen und Fakten Überblick gesetzliche Situation weltweit (geordnet nach Regelungsmodellen) Deutschland: Gesetzliche Situation und Geschichtliche Entwicklung Deutscher Regelungen Pause Teil 2: Abtreibung ethisch-theologisch 3. Was geschieht bei einer Abtreibung – vielleicht Dinge, die sie ncoh nicht wußten) 4. Was sagt die Bibel 5. Ergebnisse 6. Lebensrechtarbeit in Deutschland

9 Todesursachen-Statistik weltweit
Abtreibung 40 Mio Herz-Kreislauf 17,4 Mio Hunger 10,2 Mio Aids 2,4 Mio Krebs 7,4 Mio Der statistisch gefährlichste Ort ist der Mutterleib. Mehr als ein Drittel aller Menschen wird gar nicht erst geboren.

10 Todesursachen-Statistik Deutschland
Herz-Kreislauf Krebs Abtreibung Suizid 11.000 Verkehr 5.000 Aids 650 Etwas besser die Situation in Deutschland. Aber nicht gut. Dazu kommen wir dann später noch. 2008 rund Kinder geboren. Etwa jede 6. Schwangerschaft (im Vergleich zur Welt: jede 3.) endet durch Abtreibung.

11 Gesetzliche Regelungsmodelle zur Abtreibung
TOTALVERBOT (Nicaragua) UNEINGESCHRÄNKTES RECHT DER FRAU (USA, Kanada) FRISTEN-MODELL Innerhalb einer willkürlich gesetzten Zeitspanne (verfassungsmäßiges) Recht der Frau ohne medizinische oder psychologische Differenzierung (Dänemark, Schweden, Frankreich, Italien, Rumänien) INDIKATIONS-MODELL straffrei unter bestimmten Bedingungen. Das sind in der Regel 4 gesetzlich zugelassene Gründe („Indikationen“): 1. medizinische Indikation: schwerwiegende Folgen oder sogar der Tod der Mutter sind zu erwarten (Bauchhöhlenschwangerschaft) 2. eugenische/embryopathische Indikation: Kind würde voraussichtlich tot oder mit schwerwiegenden Behinderungen geboren 3. kriminologische/ethische: Vergewaltigung, Inzest 4. soziale/Notlagenindikation Zurück zur Welt: Ich möchte einen kurzen Überblich verschaffen, wie die Regelungen zur Abtreibung weltweit von den Gesetzgebern gehandhabt werden. In vielen Länder werden auch Fristen- und Indikationsmodelle untereinander kombiniert.

12 Uneingeschränkt erlaubt bis zur Lebensfähigkeit des Kindes:
Holland: auf Antrag der Frau bis zur 24. Woche (p.m.). Der Arzt hat die Frau zu beraten und sich zu vergewissern, dass sie ihren Antrag freiwillig stellt, dann Bedenkzeit von 5 Tagen nach der Beratung. Bis zum 44. Tag ohne Bedenkzeit. Kanada: Dr. Henry Morgentaler (polnischer Ausschwitz-Überlebender) eröffnete 1969 in Kanadas erste Abtreibungsklinik, im Widerspruch zum damaligen Gesetz. Nach mehreren Verhaftungen, Verurteilungen und Gefängnisaufenthalten wurde sein Fall an den Obersten Gerichtshof von Kanada weitergeleitet. Dieser erklärte 1988, dass das kanadische Abtreibungsgesetz gegen die Verfassung verstoße. Seitdem gilt in Kanada das uneingeschränkte Recht auf Abtreibung. Kanada ist somit eines der sehr wenigen Länder, in denen es gar kein Gesetz zum Abbruch gibt und alles Ermessenssache ist. USA: Recht auf Abtreibung bis zur 24. Woche/seit dem Urteil Roe v. Wade des Obersten Gerichts im Jahr 1973 grundsätzlich bis zur Lebensfähigkeit des Kindes. Der Oberste Gerichtshof entsprach am 22. Januar 1973 der Klage der Texanerin Norma McCorvey alias „Jane Roe“. Der Sinn der ehemaligen Klägerin hat sich inzwischen grundlegend gewandelt. McCorvey wurde 1998 katholisch, und erklärte 1997, sie werde das nach ihrem ehemaligen Pseudonym benannte „Roe-gegen-Wade-Gesetz“ zeitlebens bekämpfen. Die Abtreibungslobby habe sie damals instrumentalisiert. Die einzelnen Bundesstaaten haben aber die Kompetenz, eigene rechtliche Regelungen festzulegen und haben z.T. restriktive Regelungen erlassen, wie obligatorische Beratung, Bedenkzeiten oder Zustimmung der Eltern bei Minderjährigen. Zwei Referenden zu einem Abtreibungsverbot scheiterten im November 2008 in South Dakota und Colorado. Partial Birth: Methode unter Bush verboten, unter Obama wieder erlaubt. China: Situation undurchsichtig. Das Gesetz der chinesischen Volksrepublik erlaubt die Kinderabtreibung ohne jede Einschränkung. Es gibt eine vorgeschriebene Anzahl erlaubter Geburten und es wird von Zwangsabtreibungen berichtet. Viele Eltern entscheiden sich auch gegen die Geburt einer Tochter und treiben nach Geschlechtsbestimmung ab. Allerdings wurde die geschlechtsbedingte Abtreibung für illegal erklärt und den Gebrauch von Ultraschalluntersuchungen zur Bestimmung des Geschlechts verboten. Spätabtreibungen bleiben erlaubt, sofern der Vater stirbt, das Ehepaar geschieden wird oder das Leben der Mutter in Gefahr ist. Auch behinderte Kinder dürfen weiterhin ohne jede Einschränkung eliminiert werden. Holland Kanada USA China

13 Völlig verboten, nicht mal bei echten medizinischen Gründen möglich:
Afrika Viele afrikanische Staaten haben von den Kolonialmächten restriktive Regelungen geerbt, die einen Schwangerschaftsabbruch gar nicht oder nur aus medizinischen Gründen erlauben. (Eine Fristenregelung gilt in Tunesien (seit 1973), Kap Verde (seit 1986) und Südafrika (seit 1996).) Sind aber Sonderfälle, denn ob erlaubt oder nicht, es fehlt generell an medizinischen Einrichtungen. Mittelamerika: Nicaragua: grundsätzlich verboten und sowohl Ärzte als auch Frauen können mit mehrjähriger Haft bestraft werden. Studien weisen darauf hin, dass lebensrettende Behandlungen zunehmend auch bei Komplikationen, die von dem Gesetz nicht betroffen sind, z. B. Eileiter- oder Bauchhöhlenschwangerschaften, verweigert werden. Das Abtreibungsgesetz wurde im Oktober 2006 vor der Wahl des Sandinisten Daniel Ortega zum Präsidenten verabschiedet. Es war aufgrund einer Allianz der Katholischen Kirche, der Sandinisten Ortegas und der konservativen Parteien zustande gekommen. Vorher war zumindest die seit 1893 medizinische Indikation legal. Nikaragua

14 Indikationsregelung Irland Malta Polen Mexiko Kolumbien
Bleiben wir gleich bei den Indikationsmodellen: Ich wiederhole nochmal: Abtreibung ist erlaubt unter bestimmten Bedingungen, die teilweise sogar vernünftig sind: 1 (echte!) medizinische Indikation; 2 kriminologische/ethische (Vergewaltigung, Inzest); 3 eugenische/embryopathische (Kind würde voraussichtlich tot oder mit schwerwiegenden Behinderungen geboren), 4 soziale/Notlagenindikation (Sowjetunion kannte sogar 13: u.a. Gefängnisstrafe, Entzug der Elternrechte und plötzlicher Tod des Ehemannes) Irland: nur medizinische Indikation; seit jeher absolutes Abtreibungsverbot. Dieses wurde in einer Referendumsabstimmung 1983 bekräftigt, indem das "Recht auf Leben des Ungeborenen" in der Verfassung verankert wurde. Malta: nur medizinische Indikation Polen: bis 1993 erlaubt. Seither verboten außer medizinische, kriminologische, embryopathische Indikation Mexiko: In den meisten mexikanischen Bundesstaaten außer bei Lebensgefahr für die Mutter, Vergewaltigung oder Gefährdung ihrer Gesundheit verboten. (Ausnahme ist Bundesdistrikt Mexiko City- hat seit April 2007 eine Fristenregelung). Kolumbien: nur medizinische Indikation Irland Malta Polen Mexiko Kolumbien

15 Fristenregelung Belgien (12 Wochen p.c.) Dänemark (12 Wochen p.c.)
Rumänien: bis 1966 auf Antrag der Frau straflos. Dann und 1972 sowie 1985 unter Ceauşescu nochmals verschärft. Das Ziel war die Steigerung der Geburtenziffer. Der Import von Verhütungsmitteln wurde verboten, Frauen wurden monatlichen gynäkologischen Kontrollen unterworfen. Nach dem Fall des Ceauşescu-Regimes 1989 war eine der ersten Amtshandlungen der neuen Regierung die Einführung einer Fristenregelung bis 14. Woche. Die Zahl der legalen Schwangerschaftsabbrüche erreichte kurzfristig eine Quote von 300 Abbrüchen auf 100 Geburten (1990). Sie ist jedoch seither wieder stark gesunken, nachdem in Rumänien die Familienplanung allmählich Fuß gefasst hat. Schweden auch Geschlechterselektion Indien: seit 1971 legalisiert. Um die Abtreibung von Mädchen zu verhindern, verbietet die Regierung seit 1994 im (Pre-Natal Diagnostic Technique Act) den Gynäkologen, das Geschlecht des erwarteten Babys mitzuteilen. Kliniken sind verpflichtet, Ultraschallgeräte anzumelden und registrieren zu lassen, über jede Abtreibung muss zudem ein gesondertes Formular ausgefüllt werden. Aber diese Gesetzesvorschrift wird von den Hospitälern kaum respektiert. In Indien sind Kliniken offiziell registriert. Und ebenso groß ist die Zahl illegal operierender Hospitäler. In Städten mit einer großen Anzahl privat geführter Kliniken ist die Geburtenrate für Mädchen besonders niedrig! In etwas mehr als zehn Jahren werden 30 Millionen indischer Männer kaum noch eine Frau finden können. Belgien (12 Wochen p.c.) Dänemark (12 Wochen p.c.) Frankreich (12 Wochen p.c.) Norwegen (12 Wochen p.c.) Rumänien (12 Wochen p.c.) Schweden (16 Wochen p.c.) Indien (20 Wochen)

16 Mischformen: Pseudo-Indikationsmodelle bzw
Mischformen: Pseudo-Indikationsmodelle bzw. Fristenmodelle mit Restriktionen: Zuordnungen problematisch: Italien: Seit In den ersten 90 Tagen der Schwangerschaft hat die Frau Anspruch auf Abbruch, wenn sie Umstände geltend macht, die ihre physische oder psychische Gesundheit gefährden könnten. Ob solche Gründe vorliegen, unterliegt der Selbsteinschätzung der Schwangeren. Faktisch liegt also der Entscheid über einen Abbruch bei ihr. Sie hat sich durch ihren Arzt oder eine anerkannte Beratungsstelle beraten zu lassen und eine Bedenkzeit von 7 Tagen einzuhalten. Großbritannien: seit 1967 eine weite sozialmedizinische und embryopathische Indikationenregelung (Abortion Act). Heute gehört der Abortion Act zu den restriktiveren Gesetzen in Europa, lässt er doch – zumindest auf dem Papier – die Frau nicht selbst über den Abbruch entscheiden. Österreich: nach Beratung innerhalb der ersten 14 Wochen (p.c.) straffrei, jedoch zivilrechtlich rechtswidrig. Portugal: In Europa bis 2007 mit Polen, Irland und Malta die strengsten Abbruchgesetzen in Europa. Dann Legalisierung innerhalb der ersten 10 Wochen. In einem Referendum stimmte so die Mehrheit (59,3 %). Ein Referendum im Jahr 1998 war schon ähnlich ausgefallen, aber nur 30 % der Wähler ging zur Abstimmung. Da ein Referendum nach portugiesischem Recht nur bindend ist, wenn mehr als 50 % der Wähler teilnehmen, verfolgte die Regierung das Vorhaben nicht weiter. Die Abstimmung von 2007 verfehlte mit einer Wahlbeteiligung von 40 % ebenfalls das Quorum, aber die die Regierung veranlasste trotzdem die Durchführung der Gesetzesänderung. Türkei: seit 1983 bis zur 12. Woche p.m. auf Antrag der Frau erlaubt. Die Entscheidung kann die Frau nur bedingt allein treffen: verheiratete Frauen benötigen die Zustimmung des Ehemannes. Rußland/UdSSR: 1920 wurden Schwangerschaftsabbrüche legalisiert und kostenfrei in Krankenhäusern angeboten Gesetz eingeschränkt (tw. Einführung von Gebühren); ab 1936 außer bei Lebensgefahr oder eugenischer Indikation generell verboten hob die Sowjetunion das von Stalin 1936 verhängte Abtreibungsverbot auf. Es war nun einzige Verhütungsmethode. Versuche, den Schwangerschaftsabbruch als wichtigstes Mittel der Familienplanung durch empfängnisverhütende Mittel zu ersetzen, scheiterten an einer pronatalistischen Politik, die den Zugang zu effektiven Verhütungsmitteln beschränkte. Die offizielle Abbruchquote war mit etwa 100 auf 1000 Frauen im gebärfähigen Alter (1970–1989) eine der höchsten weltweit. Seit 2003 nur noch vier der vormals 13 sozialen Indikationen. Bei Vergewaltigung, Gefängnisstrafe, Entzug der Elternrechte und plötzlichem Tod des Ehemannes darf eine Frau aber auch noch zwischen der 12. und der 24. Woche abbrechen. Ledig, geschieden, Studentin oder Flüchtling sein bzw. Armut, Arbeits- oder Obdachlosigkeit nicht mehr als soziale Indikation anerkannt. Die neuen Restriktionen sind Ergebnis ständigen Druckes von der Russisch Orthodoxen Kirche. Schweiz: innerhalb von 12 (p.m.) Wochen nominell mit "Notlagenindikation" (wobei aber die Frau selbst darüber befindet, ob sie sich in einer Notlage befindet), keine obligatorische Beratung, keine Bedenkzeit, und eine ziemlich offen formulierte Indikation für Abbrüche nach der 12. Woche. Spanien: Von 1985 bis 2009 Indikationsregelung: z.B. bei Vergewaltigung bis zur 12. SSW und Fehlbildung des Fötus (bis zur 22. SSW). Das spanische Parlament hat Mitte Dezember 09 ein liberales Abtreibungsgesetz verabschiedet: Künftig Fristenregelung bis zur 14. Woche. (Es fehlt noch die Zustimmung der zweiten Kammer, die aber als sicher gilt, so daß das Gesetz im April 2010 in Kraft tritt. Die katholische Kirche schloss alle katholischen Parlamentarier, die dem Gesetz zugestimmt haben, von der Heiligen Kommunion aus.) Italien Großbritannien Österreich Portugal Rußland Schweiz Spanien Türkei Deutschland

17 Liberalste Gesetzgebungen: USA, Singapur, Kanada, Holland
„Restriktivste“ Gesetzgebung in Europa: Polen, Irland, Liechtenstein, Malta, Deutschland Auf einen Blick. Man will es zunächst nicht glauben, aber wir haben noch eine der restriktivsten Abtreibungsgesetze. Und wir haben das Lebensrecht des Ungeborenen in der Verfassung verankert.

18 DEUTSCHLAND Gesetzliche Situation und Entwicklung zur derzeitigen Regelung
1. Gesetzliche Situation wie sie besteht 2. Und wie es dazu kam

19 "§ 218 Schwangerschaftsabbruch
Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. … In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. gegen den Willen der Schwangeren handelt oder 2. leichtfertig die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung der Schwangeren verursacht. (3) Begeht die Schwangere die Tat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. (4) Der Versuch ist strafbar. Die Schwangere wird nicht wegen Versuchs bestraft. Hier ist er, der Paragraph 218.

20 Das Bundesverfassungsgericht in den Leitsätzen zum Urteil des Zweiten Senats vom 28.05.1993:
„Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, menschliches Leben zu schützen. Zum menschlichen Leben gehört auch das ungeborene. Auch ihm gebührt der Schutz des Staates. Die Verfassung untersagt nicht nur unmittelbare Eingriffe in das ungeborene Leben, sie gebietet dem Staat auch, sich schützend und fördernd vor dieses Leben zu stellen.“ Und hier der Passus im Grundgesetz. In unserem Grundgesetz wird das Leben des Ungeborenen geschützt. Wir haben den Schutz des ungeborenen Lebens sogar in der Verfassung verankert. Anders als die Obersten Gerichtshöfe von Belgien, England, Frankreich, Österreich, den USA und Kanada. Sie entschieden, das Recht auf Leben erstrecke sich nicht auf den Embryo. In gleichem Sinn hat die Europäische Kommission für Menschenrechte Stellung genommen (Entscheide vom und ). Die Gerichte der USA (1973) und Kanadas (1988) erklärten die Entscheidungsfreiheit der Frau zu einem verfassungsrechtlich geschützten Grundrecht. Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat als einziges Gericht eines westlichen Landes (1993 mit 6 zu 2 Stimmen) ein "eigenes Lebensrecht des Ungeborenen" statuiert. Aber gleich können wir aufhören, uns zu freuen. Faktisch sieht es nämlich auch nicht besser aus: In deutschen Kliniken werden pro Arbeitstag bis zu 1000 Abreibungen durchgeführt. Und unser Staat finanziert das mit jährlich etwa 40 Millionen Euro.

21 BVerfGE 88, 203 - Schwangerschaftsabbruch II
1. Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, menschliches Leben, auch das ungeborene, zu schützen. … Menschenwürde kommt schon dem ungeborenen menschlichen Leben zu. Die Rechtsordnung muß die rechtlichen Voraussetzungen seiner Entfaltung im Sinne eines eigenen Lebensrechts des Ungeborenen gewährleisten. Dieses Lebensrecht wird nicht erst durch die Annahme seitens der Mutter begründet. 3. Rechtlicher Schutz gebührt dem Ungeborenen auch gegenüber seiner Mutter. Ein solcher Schutz ist nur möglich, wenn der Gesetzgeber ihr einen Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich verbietet und ihr damit die grundsätzliche Rechtspflicht auferlegt, das Kind auszutragen. Das grundsätzliche Verbot des Schwangerschaftsabbruchs und die grundsätzliche Pflicht zum Austragen des Kindes sind zwei untrennbar verbundene Elemente des verfassungsrechtlich gebotenen Schutzes. 4. Der Schwangerschaftsabbruch muß für die ganze Dauer der Schwangerschaft grundsätzlich als Unrecht angesehen und demgemäß rechtlich verboten sein (Bestätigung von BVerfGE 39, 1 (44*)). Das Lebensrecht des Ungeborenen darf nicht, wenn auch nur für eine begrenzte Zeit, der freien, rechtlich nicht gebundenen Entscheidung eines Dritten, und sei es selbst der Mutter, überantwortet werden. BVerfGE 88, Schwangerschaftsabbruch II    1. Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, menschliches Leben, auch das ungeborene, zu schützen. … Menschenwürde kommt schon dem ungeborenen menschlichen Leben zu. Die Rechtsordnung muß die rechtlichen Voraussetzungen seiner Entfaltung im Sinne eines eigenen Lebensrechts des Ungeborenen gewährleisten. Dieses Lebensrecht wird nicht erst durch die Annahme seitens der Mutter begründet. 3. Rechtlicher Schutz gebührt dem Ungeborenen auch gegenüber seiner Mutter. Ein solcher Schutz ist nur möglich, wenn der Gesetzgeber ihr einen Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich verbietet und ihr damit die grundsätzliche Rechtspflicht auferlegt, das Kind auszutragen. Das grundsätzliche Verbot des Schwangerschaftsabbruchs und die grundsätzliche Pflicht zum Austragen des Kindes sind zwei untrennbar verbundene Elemente des verfassungsrechtlich gebotenen Schutzes. 4. Der Schwangerschaftsabbruch muß für die ganze Dauer der Schwangerschaft grundsätzlich als Unrecht angesehen und demgemäß rechtlich verboten sein (Bestätigung von BVerfGE 39, 1 (44*)). Das Lebensrecht des Ungeborenen darf nicht, wenn auch nur für eine begrenzte Zeit, der freien, rechtlich nicht gebundenen Entscheidung eines Dritten, und sei es selbst der Mutter, überantwortet werden.

22 Deutschland: Fristenregelung mit Beratungspflicht
(Beckmann) Abtreibungen sind in Deutschland seit der Neuregelung im Jahr 1995 grundsätzlich noch strafbar – das war ein Tribut an die Fristenregelung der DDR bei der Wiedervereinigung. Jetzt wird es kompliziert: es wird zwischen „rechtswidrig“, aber straflos und „nicht rechtswidrig“ unterschieden. Also: Abtreibung ist möglich einmal nach der Beratungsregel, dann „rechtswidrig, aber straflos“ ODER nach der Indikationsregelung (medizinische; kriminologische Indikation) als „nicht rechtswidrig“. also: „Beratungsregelung„: alle Beteiligten bleiben unter folgenden Voraussetzungen straflos:  - Abbruch der Schwangerschaft durch einen Arzt,  - innerhalb einer Frist von 12 Wochen nach der Empfängnis,  - auf Verlangen der Frau,  - nach Vorlage einer Beratungsbescheinigung, wobei zwischen Beratung und Abbruch mindestens drei Tage vergangen sein müssen. kriminologische Indikation: Sie ist gegeben, wenn eine Sexualstraftat (§§ 176 bis 179 StGB) an der Frau begangen wurde und „dringende Gründe für die Annahme sprechen, dass die Schwangerschaft auf der Tat beruht". Hier gilt eine Frist von 12 Wochen seit der Empfängnis. medizinische Indikation: Sie setzt voraus, dass der Schwangerschaftsabbruch „nach ärztlicher Erkenntnis angezeigt ist, um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des der Schwangeren abzuwenden und die Gefahr nicht auf eine andere für sie zumutbare Weise abgewendet werden kann". Sie ist unbefristet und ein Gummi-Paragraph: Prof. Hermann Hepp, DGGG, bei der Expertenanhörung zum neuen Spätabtreibungsgesetz im Bundestag sagte: Dass der Begriff der medizinischen Indikation (Rettung der Mutter notfalls um den Preis des Kindeslebens) zu Unrecht auf die meisten Spätabtreibungen angewandt wird. „Das bleibt eine embryopathische Indikation, auch wenn es nicht mehr so heißen darf.“ Beziehungsweise eine mütterlich-soziale Indikation, die es eigentlich gar nicht gibt und in die jetzt vermehrt auch noch genetische Faktoren einfließen, welche erst später im Leben des Kindes zum Tragen kommen. „Die Gesellschaft läuft da auf ein Riesenproblem zu!“ Von den etwa Abtreibungen sind gerade mal 3 % nach der Indikationsregel urchgeführt worden. In etwa 97 Prozent aller Abtreibungen liegt keine Indikation vor; sie werden in Deutschland nach der „Beratungsregelung" vorgenommen. Unrecht ohne Unrechtswirkungen Abtreibungen nach der Beratungsregelung werden als „rechtswidrig" bezeichnet. Das erweckt den Eindruck, als würden diese rechtlich nicht gebilligt und vom Staat grundsätzlich abgelehnt. Tatsächlich hat „Rechtswidrigkeit" nur angeblich. Es gibt keinerlei negative Wirkungen. Im Gegenteil: Im Klartext heißt dies, dass die Tötung ungeborener Kinder nicht wie Unrecht, sondern wie Recht behandelt wird. Es bleibt im Beratungskonzept nicht nur straflos, sondern wird rechtlich gebilligt und sozialstaatlich gefördert:   Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen bei Abtreibungen generell die Voruntersuchungen und komplikationsbedingte Nachbehandlungen. Bei Bedürftigkeit werden die Kosten der Abtreibung vollständig übernommen, wobei die Abwicklung über die Krankenkassen erfolgt. Die Arbeitgeber sind zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Die Länder haben ein flächendeckendes Angebot an Abtreibungseinrichtungen sicherzustellen. Damit ist das Rechtsbewusstsein des Bürgers zerstört. Denn im Bewusstsein der Bürger ist etwas, das nicht bestraft wird, erlaubt. Wenn eine Schwangere ihr Kind nicht will, sieht das praktisch so aus: Sie läßt sich in einer Beratungsstelle (pro familia, SMD...) beraten Dann kann sie zu einem Arzt oder einer Einrichtung in Wohnortnähe gehen und einen rechtlich wirksamen Vertrag über die Tötung des ungeborenen Kindes abschließen. Niemand darf sie oder den Arzt daran hindern, diesen Vertrag zu vollziehen, weder ihre Eltern, noch der Vater des Kindes (Ausschluss der Nothilfe). Keiner der Beteiligten (Arzt, Frau etc.) darf für die Tötung des Kindes - für die besondere Gründe (Indikationen) nicht vorliegen müssen - bestraft werden. Die Finanzierung wird über die Krankenkassen abgewickelt, die auch zumindest einen Teil der Kosten übernimmt. Bei Bedürftigkeit übernimmt der Staat die Kosten insgesamt. Die Abtreibungen kosten den Steuerzahler damit übrigens etwa 40 Mio Euro jährlich. Während der Zeit einer eventuellen Arbeitsunfähigkeit aufgrund des Eingriffs ist der Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Angesichts dieser Auswirkungen des „Beratungskonzepts" ist es ausgeschlossen, dass ein Bürger zu der Auffassung gelangen könnte, es handle sich bei einer Abtreibung um „Unrecht`; das vom Staat missbilligt werde. Im Rahmen der „Beratungsregelung" (§ 218 a Abs. 1 StGB) bleiben alle Beteiligten unter folgenden Voraussetzungen straflos: Abbruch der Schwangerschaft durch einen Arzt innerhalb einer Frist von 12 Wochen nach der Empfängnis auf Verlangen der Frau nach Vorlage einer Beratungsbescheinigung, wobei zwischen Beratung und Abbruch mindestens drei Tage vergangen sein müssen.

23 Schwangerschaftskonfliktberatung (nach Schwangerschaftskonfliktgesetz – (§ 5 SchKG)
Also: Die Beratungsstellen sind nicht verpflichtet, die Gründe für das Abtreibungsverlangen aufzuklären. Die „Beratungspflicht" ist deshalb nur ein Feigenblatt für dieses Beratungskonzept. Im Prinzip wird das ungeborene Kind der Entscheidung der Mutter ausgeliefert. Aber in vielen Fällen steht hinter dem Abtreibungswunsch der Frau gar nicht sie selber, sondern der Wunsch des Erzeugers, oder der Eltern. Die machen Druck. So fördert das Gesetz dann gar nicht die Entscheidungsfreiheit der Frau, sondern ein hilfsunwilliges soziales Umfelds. Und Nötigungen können nicht aufgedeckt werden (Folie 26) Zu beanstanden ist auch, daß die die Ausführungsbestimmungen des Schwangerschaftskonfliktgesetzes keinerlei konkrete Vorgaben enthalten für die Beratungspraxis, etwa über Inhalt und Durchführung der Beratung. Es gibt keine verbindliche Anweisungen, welche Informationen oder Hilfsangebote zu vermitteln sind. Das liegt im Ermessen der jeweiligen Beraterin, und Scheine ausstellen macht nun mal leider noch immer die wenigste Mühe. Ergebnis: Legalisierung der Tötung ungeborener Kinder Die gesetzlichen Regelungen zur Abtreibung gehen weit über die bloße Straflosigkeit hinaus. Sie befreien nicht nur von Strafe, sondern gewährleisten ein flächendeckendes Netz von Abtreibungseinrichtungen, setzen auf die Mitwirkung der Ärzte und korrumpieren das Rechtsbewusstsein der Bürger. Die Beratung kann den Wegfall des Rechtsschutzes nicht ausgleichen und ist so konzipiert, dass ein nennenswerter lebensschützender Effekt nicht erwartet werden kann. Da nicht einmal die Gründe für den Abtreibungswunsch zur Sprache kommen müssen, ist es irreführend, überhaupt von einer „Beratungsregelung" zu sprechen. „Die nach § 219 des Strafgesetzbuches notwendige Beratung ist ergebnisoffen zu führen. Sie geht von der Verantwortung der Frau aus. Die Beratung soll ermutigen und Verständnis wecken, nicht belehren oder bevormunden. Die Schwangerschaftskonfliktberatung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens".

24 Strafgesetzbuch: § 240 Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. eine andere Person zu einer sexuellen Handlung oder zur Eingehung der Ehe nötigt, 2. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder 3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

25 Geschichte der gesetzlichen Lockerungen
1871: Abtreibungsparagraph 218 wird im Reichsstrafgesetzbuch festgeschrieben: „Eine Schwangere, welche vorsätzlich abtreibt oder im Mutterleib tötet, wird mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren bestraft.“ 100 Jahre später: nur noch formale Gültigkeit. In Frankreich ähnliche Situation, dort erhebt sich Protest (Simone de Bevauoir). 5. April 1971: französische Zeitschrift "Nouvel Observateur" veröffentlicht Manifest von Selbstbezichtigerinnen. Journalistin Alice Schwarzer importiert die Idee nach Deutschland. 6. Juni 1971: auf der Titelseite des „ Stern“ steht "Wir haben abgetrieben!“ Unterschriften gegen §218 werden gesammelt. Am 26. April 1974: mit den Stimmen der sozial-liberalen Mehrheit wird eine Fristenregelung verabschiedet. Die Unionsfraktion klagt vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich. Gesetz wird schließlich eine Indikationslösung mit Beratungspflicht und der Angabe von mindestens einem von vier triftigen Gründen. Seit 1996: Der Abbruch ist rechtswidrig, bleibt aber straffrei, wenn die Frau sich vor der Abtreibung ausführlich beraten lässt. Der Appell wirkte wie eine Initialzündung: Nach seiner Veröffentlichung unterschreiben bundesweit 3.000 weitere Frauen Selbstanzeigen. Rund  Unterschriften gegen den Paragraphen 218 werden gesammelt. Die katholische und die evangelische Kirche veröffentlichen zwar eine gemeinsame Erklärung ab, in der sie sich gegen die Abschaffung der bestehenden Regelung aussprechen, aber die bleibt kraftlos. Am 26. April 1974 verabschiedet der Bundestag mit den Stimmen der sozial-liberalen Mehrheit eine Fristenregelung. Die Unionsfraktion klagt dagegen erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht: Gesetz wird schließlich eine Indikationsregelung mit Beratungspflicht und der Angabe von mindestens einem von vier triftigen Gründen. Seit 1996 gilt: Der Abbruch ist rechtswidrig, bleibt aber straffrei, wenn die Frau sich vor der Abtreibung ausführlich beraten lässt. Für Alice Schwarzer ist das nur ein halber Sieg: Ein Abbruch sei nach wie vor kein Recht, sondern nur eine Gnade. "Das ist ein gefährlicher Zustand. Es genügt, dass das gesellschaftliche, politische Klima sich ändert und man kann diesen Paragraphen anders handhaben.„

26 Dimensionen der Abtreibung
Teil 2 Dimensionen der Abtreibung Was geschieht bei einer Abtreibung? Was sagt die Bibel? Schlußfolgerungen Lebensrechtarbeit in Deutschland

27 Argumentationsübungen :
„Ein ungeborenes behindertes Kind ist doch nicht soviel wert wie ein gesunder Erwachsener!“ (Aussage eines praktisch denkenden Unternehmers) Die Aussage ist sachlich vielleicht nicht völlig falsch? Oder? Wo liegt der Denkfehler? (Hilfestellung: Wert und Würde) 2. „Die Bibel sagt gar nichts über Abtreibung!“ (Aussage eines theologisch gebildeten liberalen Christen) Hat er recht? 3. Was lehrt die Schrift über „Fluch“? Wie zieht man ihn sich zu? Kann man ihn durch eine Abtreibung auf sich ziehen? Wie äußert sich das? Wie wird man ihn los? 4. Wer abtreibt, weil er an Leib und Leben bedroht ist, durch Hunger, Krieg, Flucht - das ist zumindest nachvollziehbar. In Deutschland aber erfolgen 97% aller Abtreibungen nach der Beratungsregel, also ohne jede Indikation (Statistisches Bundesamt). Warum treiben Frauen in Deutschland ab? Welche Gründe gibt es; sind sie nachvollziehbar? Was würde helfen? „Ein ungeborenes behindertes Kind ist doch nicht soviel wert wie ein gesunder Erwachsener!“ (Aussage eines praktisch denkenden Unternehmers) Die Aussage ist sachlich vielleicht nicht völlig falsch? Oder? Wo liegt der Denkfehler? (Hilfestellung: Wert und Würde) „Die Bibel sagt gar nichts über Abtreibung!“ (Aussage eines theologisch gebildeten Abtreibungsbefürworters) Hat er recht? Was lehrt die Schrift über „Fluch“? Wie zieht man ihn sich zu? Kann man ihn durch eine Abtreibung auf sich ziehen? Warum? Wie äußert sich das? Wie wird man ihn los? Wer abtreibt, weil er an Leib und Leben bedroht ist, durch Hunger, Krieg, Flucht - das ist zumindest nachvollziehbar. In Deutschland aber erfolgen 97% aller Abtreibungen nach der Beratungsregel, also ohne jede Indikation (Statistisches Bundesamt). Warum treiben Frauen in Deutschland ab? Welche Gründe gibt es; sind sie nachvollziehbar? Was würde helfen?

28 1. Was geschieht bei einer Abtreibung?
Schmerzempfinden des Fetus ab der 8. Woche nicht mehr auszuschließen Fetozid bereits lebensfähiger Kinder (Statistik-Verschleierung) 1. Was nimmt man in Kauf? Was geschieht bei einer Abtreibung ? Bericht Dr. Samuel Pfeifer Ab wann Sinneswahrnehmung und Schmerzempfinden? Es gibt sie nicht nur bei uns Erwachsenen, sondern auch bei ungeborenen Kindern - und laut eines Berichtes im Deutschen Ärzteblatt (Kopie) Heft 47 im November 1991 auch schon bei Ungeborenen, und zwar ab der 8. Schwangerschaftswoche. Eine gnädige Betäubung des Fetus ist bei Abtreibungen aber nicht üblich. Bei Spätabtreibungen wird das Kind aktiv noch im Mutterleib getötet: Der Arzt setzt durch die Bauchdecke hindurch eine Spritze und spritzt dem ungeborenen Kind Kaliumchlorid direkt ins Herz. So wird vermieden, daß die Kinder noch lebend den Tisch erreichen. Und es senkt die Statistik, weil es aus einer Abtreibung eine Totgeburt macht.

29 2. Was sagt die Bibel dazu? Ungeborenes Leben Blutschuld
2. Sagt sie etwas dazu? Richtig: Es findet sich jedoch weder im Alten noch im Neuen Testament irgendeine Aussage zur Abtreibung. Im Alten Testament sind viele Vergehen einzeln genannt und es wird im Detail vorgeschrieben, wie sie zu ahnden sind. Kleinere Vergehen werden hart bestraft: ein ungeratener Sohn (Dtn 21, 18ff), den Eltern fluchen, Ehegesetze (Dtn 22) wird gleich mit der Todesstrafe geahndet. Verschiedene Vergehen werden bis in unerträgliche Einzelheiten beschrieben (abgehackte Hand: Dtn 25, 11 – wäre heute ein klarer Fall von Selbstverteidigung). Daneben zahllose Ausführungen zu Diebstahl, Vergewaltigung, Beischlaf mit einem Tier, Mord. Von Abtreibung hingegen kein Wort. Woran könnte das liegen? War doch Abtreibung in der Entstehungs-Zeit der Bibel bekannt und bei den Nachbar-Völkern, zum Beispiel den Assyrern und Sumerern, erwähnt, z.B. Corpus Hippocraticum (Textsammlung antiker medizinischer Texte, die zwischen dem 5.und 2. Jhd v.Chr. entstanden sind). Abtreibung ist ein in der Geschichte bekanntes Phänomen. Es läßt sich allerdings sagen, daß die Strafenkataloge nicht vollständig sind: Es wird berichtet von Krisenkannibalismus: Daß in Kriegs- und Hungerzeiten Eltern ihre Kinder töteten und aßen. Für diese berichteten abscheulichen Kannibalismus-Vergehen gibt es zum Beispiel keine Einzelfallverfolgung oder Strafmaße. Sie ziehen aber Fluch, den Zorn Gottes, an. Ich möchte im folgenden aber aufzeigen, wozu doch etwas gesagt ist: nämlich zu 1. ungeborenem Leben, zu 2. Blutschuld, zu 3. Götzendienst. Ungeborenes Leben Blutschuld Blutschuld in Tateinheit mit Götzendienst (Moloch)

30 וְכִי-יִנָּצוּ אֲנָשִׁים 22
  וְכִי-יִנָּצוּ אֲנָשִׁים 22 וְנָגְפוּ אִשָּׁה הָרָה וְיָצְאוּ יְלָדֶיהָ, וְלֹא יִהְיֶה, אָסוֹן-עָנוֹשׁ יֵעָנֵשׁ, כַּאֲשֶׁר יָשִׁית עָלָיו בַּעַל הָאִשָּׁה, וְנָתַן, בִּפְלִלִים And if men strive together, and hurt a woman with child, so that her fruit depart, and yet no harm follow, he shall be surely fined, according as the woman's husband shall lay upon him; and he shall pay as the judges determine.     וְאִם-אָסוֹן, יִהְיֶה- -וְנָתַתָּה נֶפֶשׁ תַּחַת נָפֶשׁ 23 But if any harm follow, then thou shalt give life for life,  עַיִן תַּחַת עַיִן, שֵׁן תַּחַת שֵׁן, יָד תַּחַת יָד, רֶגֶל תַּחַת רָגֶל 24 eye for eye, tooth for tooth, hand for hand, foot for foot Exodus 21,22ff Ungeborenes Leben: Christliche Abtreibungsbefürworter/Liberale Christen sagen, dass die Bibel ungeborenes Leben nicht gleichsetzt mit einem Menschen. Das ginge aus der einzigen Bibelstelle hervor, die im Zusammenhang mit Abtreibung genannt werden kann: Ex 21,22ff. Und da ginge es nur um eine fahrlässig provozierte Fehlgeburt. Das Problem mit dieser Passage ist, dass sie oft nicht ganz korrekt übersetzt wird, zum Beispiel bei Luther Er übersetzt mit „Fehlgeburt“, was nicht richtig ist. Es gibt ein hebräisches Wort für Fehlgeburt (Nephäl), und dieses kommt im ganzen AT 3x vor. Andere Übersetzungen wie die Menge-Bibel, Elberfelder lesen korrekt: 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, je nachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, {3 Mose.24,19}{5 Mose.19,21}{Matthäus.5,38} 24Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, oder Schlachter 2000: 22 Wenn Männer sich streiten und eine schwangere Frau stoßen, so daß eine Frühgeburt eintritt[3], aber sonst kein Schaden entsteht, so muß [dem Schuldigen] eine Geldstrafe auferlegt werden, wie sie der Ehemann der Frau festsetzt; und er soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du geben: Leben um Leben, 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. Damit ist gemeint: es ist nicht schlimmeres passiert; es war nur eine verfrühte Geburt. Der Text geht weiter: wenn was schlimmes passiert, die Frau wird schwer verletzt oder das Kind stirbt, dann reicht die Geldstrafe nicht mehr aus.

31 2. Was sagt die Bibel dazu? bzw. wozu sie etwas sagt :
Zu ungeborenem Leben gibt es ansonsten viele Aussagen: Psalm 139: „Mein Gebein war dir nicht verborgen, da ich im Verborgenen gemacht ward, gewirkt tief unten auf Erden. Deine Augen sahen mich, als ich noch unentwickelt war, und es waren alle Tage in dein Buch geschrieben, die noch werden sollten, als derselben noch keiner war.“ Jer 1,5 „Ich kannte dich, ehe ich dich im Mutterleibe bereitete, und sonderte dich aus, ehe du von der Mutter geboren wurdest, und bestellte dich zum Propheten für die Völker.“ David sagt damit nichts anderes als: Mein Körper – er spricht schon in diesem Zusammenhang von seiner Persönlichkeit – war nicht vor Gott verborgen, als er, David, für Menschen im Geheimen, wo kein Mensch mit dem Auge dabei ist, gemacht wurde. Dieses Wirken ist kein Zufallsprodukt, sondern ein meisterhaftes Kunstwerk – ein Stickwerk – in den untersten Örtern der Erde. Auch bei Jeremia muß man davon ausgehen: Gott hat alles schon im Keim gesehen. Schon bei diesem Zeitpunkt ist der neue Mensch in sein Buch eingeschrieben. Schon zu diesem Zeitpunkt ist die Ewigkeit in einen Menschen hineingelegt. Hätte Jeremias Mutter abgetrieben, hätte sie Gottes Plan gestört. NT: Oder denken wir daran, wie sich das Kind (Johannes)im Bauch der Elisabeth freute… Daraus folgt: Wenn nun ein solcher JEMAND, der ja schon alle Anlagen besitzt, um später als Baby auf die Welt zu kommen, „abgetrieben“ wird, dann kann es eigentlich nichts anderes bedeuten als das Töten bzw. Morden eines Menschen. Ungeborenes Leben: Ps 139 „Mein Gebein war dir nicht verborgen, da ich im Verborgenen gemacht ward, gewirkt tief unten auf Erden. Deine Augen sahen mich, als ich noch unentwickelt war, und es waren alle Tage in dein Buch geschrieben, die noch werden sollten, als derselben noch keiner war." Jer 1,5 Ich kannte dich, ehe ich dich im Mutterleibe bereitete, und sonderte dich aus, ehe du von der Mutter geboren wurdest, und bestellte dich zum Propheten für die Völker.

32 Auch in deutschen Kliniken: pro Arbeitstag etwa 400x
3. Schlußfolgerungen Zunächst: Bevor wir praktisch/seelsorgerlich tätig werden können, sollten wir versuchen, die Sichtweise Gottes einzunehmen. Selbst wenn eine Schwangere in ihrer Situation in sehr harter Weise betroffen sein kann, ist es immer gut, zunächst den Blick von oben einzunehmen. Ich denke, erst dann ist man frei, effektiv und helfend auf die konkrete Situation einzugehen. Ich verzichte in diesem Seminar auf seelsorgerliche Ansätze. Ich sage das lieber noch mal explizit. Manchmal fragen wir uns, warum in der Gesellschaft soviel schief läuft und es so schwer ist, Gutes durchzusetzen. Das hat bestimmt viele Gründe. Aber ich bin mir sehr sicher: Einer der Gründe besteht auch darin, daß im Klinikalltag bei den Abtreibungen routinemäßig täglich und stetig Aktien an das Böse verkauft werden. Folgende Überlegung ohne Anspruch auf Korrektheit: Wenn Satan der Feind des Menschen ist, dann ist es, wenn wir uns vor gegen seine Attacken wehren wollen, oftmals hilfreich, sich in seine Strategien hineinzuversetzen. „böse Phantasie“ nutzen. Kennen wir aus der Kriminalistik. Sherlock Holmes. Wenn ich dieses oder jene böse Ziel hätte, was würde ich tun, um es zu erreichen. Dort sind dann die Angriffe zu erwarten. In Bezug zur Abtreibung: Wenn es stimmt, daß Abtreibung Mord ist und Mord Fluch nach sich zieht, dann würde Satan versuchen, so viele Morde wie nur möglich zu bekommen. Nun ist es aber schwierig, erwachsene Menschen zu Mördern zu machen. Bei der Abtreibung tun sich da für Satan anscheinend günstige Möglichkeiten auf, billig und zu vergleichsweise geringem Aufwand an Mord-Anteile zu kommen. Er kann dann reichlich ernten, nicht nur bei den direkt betroffenen, die oft genug schlecht beraten worden sind: Albträume, Schmerzen, Leere, Verlust der Identität; auch gesamtgesellschaftlich weiter Boden gewinnen. Ich denke, daß dieses irgendwo dahintersteht, denn eigentlich hat sonst keiner was davon: Weder der Staat, der merkwürdig großzügig Abtreibungen ermöglicht. Noch die Ärzte - Geburten sind für Ärzte lohnender als Abtreibungen. Klar, vielleicht die Kosmetik-Industrie – das ist ein makaberes und scheußliches eigenes Kapitel, aber letztlich hat die Kosmetikindustrie keine Regierungsbildende Lobby und ist wohl eher Trittbrettfahrer in dem satanischen Geschäft. Nebeneffekt: der Dammbruch. Wenn Menschen am Anfang des Lebens rumpfuschen, dann bleiben sie dort nicht stehen. Von der Abtreibung her gerät alles ins Wanken und ist Vorbereitung für alles andere: Euthanasie; Stammzellenforschung; reproduktive Medizin. Die ganze Salami würde keiner auf einmal essen, aber wir schlucken sie ja auch Scheibe für Scheibe. Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnt; denn wer des Blutes schuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann nicht entsühnt werden vom Blut, das darin vergossen wird. Num 35,33

33 4. Lebensrechtarbeit in Deutschland
4. Arbeit der Lebensrechtorganisationen: Was gibt es und was tun sie? Lebt vor allem von einzelnen engagierten Menschen in Gemeinden und Vereinen und Nachbarschaft. Daneben Vereinigungen, mehr oder weniger fest organisiert, mehr oder weniger „fundamentalistisch“, lokal, regional angesiedelt, Kleiderkammern, Caritas etc. Ganz wichtig natürlich der Bundesverband Lebensrecht e.V: Dachverband der Lebensrechtsorganisationen in Deutschland

34 BVL Bundesverband Lebensrecht e.V.
Der „Bundesverband Lebensrecht e.V.“ (BVL) ist der Dachverband der deutschen Lebensrechtsgruppen mit Sitz in Berlin. Vorsitzender ist der Bonner Journalist Martin Lohmann. Der "Bundesverband Lebensrecht" will Anwalt für das menschliche Leben sein und tritt für eine familien- und kinderfreundlichere Gesellschaft ein. Seit 1994 trug er den Namen "Arbeitsgemeinschaft Lebensrecht", bevor im Jahr 2001 die Vereinsgründung als "Bundesverband Lebensrecht e. V." erfolgte Der BVL engagiert sich insbesondere gegen Abtreibung, gegen Eingriffe in die menschliche Keimbahn, gegen Experimente mit menschlichen Embryonen, gegen die Euthanasie alter, kranker und behinderter Menschen. Insbesondere durch Einflussnahme auf politische und kirchliche Verantwortungsträger sowie auf die Medien erstrebt der BVL einen Bewusstseinswandel in unserer Gesellschaft. Auch wenn einige der in ihm organisierten Vereine weltanschaulich neutral sind, beruft sich der BVL in seiner Vereinssatzung explizit auf das biblisch-christliche Menschenbild und entsprechende Grundwerte. Dies umfasst auch die Überzeugung, dass das menschliche Leben bei der Zeugung beginnt und mit dem natürlichen Tod endet. Die Mitglieder des Bundesverbands Lebensrecht planen und realisieren vielfältige Aktionen und Projekte, so zum Beispiel den „Marsch für das Leben“, der jährlich in Berlin stattfindet. 1000 Kreuze: Einige haben bestimmt schon gehört von der Aktion „1000 Kreuze für das Leben“. ( – oder jetzt neu umbenannt in „Marsch für das Leben“.) Die Idee stammt ursprünglich von Abtreibungsgegnern aus Baden-Würtemberg. Sie wollten die hohen Abtreibungszahlen für das Auge sichtbar machen. So bauten sie genau 1000 weiße Holzkreuze, und die stellten sie auf einem freien Feld auf. Der Anblick ging unter die Haut, sagen alle, die es gesehen haben. Auch in anderen Regionen griffen Abtreibungsgegner die Idee des "1000-Kreuze-Feldes" auf, sie liehen sich die Kreuze aus und stellten sie auf, wo immer jemand ein geeignetes Grundstück zur Verfügung stellte. Bald sollten diese Kreuze auch durch Städte getragen werden, um noch mehr Menschen mit den hohen Abbruchszahlen zu konfrontieren. So kam der Marsch nach Berlin das erste Mal. Siehe Hefter Alfa - Aktion Lebensrecht für Alle e.V. CDL - Christdemokraten für das Leben e.V.   Durchblick e.V. Europäische Ärzteaktion in den deutschsprachigen Ländern e.V. Hilfe für Mutter und Kind e.V.  Juristen-Vereinigung  Lebensrecht e.V.  KALEB e.V. - Kooperative Arbeit Leben Ehrfürchtig Bewahren Pro Conscientia e.V. pro mundis e.V.   Pro Vita – Freikirchliche Initiative für das Leben   RAHEL e.V. Stiftung Ja zum Leben  e.V. Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen e.V.   Zentralstelle für Sozialethik und Sozialhygiene e.V. Arbeitskreis Lebensrecht und Familie, der AUF-Partei

35 Krise der Liebe“ Warum sind wir nicht weiter – werden wir je weiter sein? Strategie und Organisation: Vollmacht und reines Herz – hier haben wir dasselbe Problem wie leider viel zu oft bei christlichen Initiativen: Nach einem charismatischen und hoffnungsvollen Start beginnt etwas zu kippen: Leiter beginnen „festzuhalten“ – damit wird die Arbeit unfrei. Schade. Unsere Stimme in der Welt – Emanzipation kann nicht zurückgeschraubt werden. M.E. hier der Hauptfehler der christlichen Beratungen, denn „in der Welt“ haben wir es nun mal selten mit berufenen, in sich ruhenden Hausfrauen zu tun. „Wer sich nicht wehrt, endet am Herd." Das war das Lebensgefühl ganzer Frauengenerationen und Schlachtruf im Kampf der Geschlechter. Noch sitzt diese weibliche Furcht tief, bei erster Gelegenheit zurück ins Private, an den Herd, den verhaßten Ort der Verbannung geschickt zu werden. Die Debatte um das „Betreuungsgeld“ macht das deutlich: „Herdprämie" wurde (Un)Wort des Jahres 2007: bei diesem Begriff versteht man nämlich intuitiv und sofort, worum es geht, egal welche Position man vertritt. Eine junge Frau, gut ausgebildet und beruflich gerade am Durchstarten, wird ungewollt schwanger: in aller Regel glaubt sie nun, wählen zu müssen zwischen Abtreibung mit einem Leben als frigider karrieregeiler Amazone einerseits und dem Leben als frustrierter, putzwedelschwingenden „Lesemutti“ (Der Bastelkreis braucht dich!!). Daß es dazwischen noch wahnsinnig wunderbare Alternativen zu entdecken gibt – wer das glaubhaft vermitteln kann, wird die Abtreibungsquote wahrscheinlich eher senken als jemand, der einen „Mutterberuf“ mit Managergehalt durchsetzt.

36 Rette die unschuldig zum Tode Verurteilten,
befreie den, der zur Hinrichtung geschleppt wird. Sprichst du: »Siehe, wir haben es nicht gewußt!«; fürwahr, der die Herzen prüft, merkt es, und der auf deine Seele achthat, weiß es. Sprüche 24,11ff Um unser aller Willen!


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