Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Neue Chancen in der betrieblichen Altersversorgung:

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Neue Chancen in der betrieblichen Altersversorgung:"—  Präsentation transkript:

1 Neue Chancen in der betrieblichen Altersversorgung:
Die steuerbegünstigte Berufs – und Erwerbsunfähigkeitsabsicherung

2 Betriebliche Berufs- / Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Verlust der Arbeitskraft – das unterschätzte Risiko In Deutschland wird etwa jeder Vierte vor Altersrentenbeginn berufsunfähig. Häufigste Ursachen: Schäden am Bewegungs- apparat (Wirbelsäule, Gelenke) und psychische Erkrankungen.

3 Betriebliche Berufs- / Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Verlust der Arbeitskraft – das unterschätzte Risiko Alle ab Geborenen erhalten seit 2001 keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente, sondern grundsätzlich nur noch eine sog. Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Die Höhe der Rente richtet sich grundsätzlich nach dem Umfang der täglich möglichen Arbeitszeit.

4 Betriebliche Berufs- / Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Gesetzliche Rente wegen Erwerbsminderung: Voraussetzungen und Höhe Tägl. Arbeits- fähigkeit* Rente wg. Er- werbsminderung Höhe ca. Unter 3 Std. Volle 36 % des Bruttoein-kommens 3 bis unter 6 Std. Halbe 18 % des Bruttoein- kommens 6 Std. und mehr Keine *Unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes

5 Betriebliche Berufs- / Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Absicherung nach Maß: In drei Varianten – ganz nach Bedarf Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung / BBUV Betriebliche Premium Berufsunfähigkeitsversicherung / BPBUV Betriebliche Erwerbsunfähigkeitsversicherung / BEUV Voraussetzungen für den Bezug einer Rente grundsätzlich wie im Privatgeschäft

6 Betriebliche Berufs- / Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung zur Absicherung der Arbeitskraft Die wichtigsten Vorteile: Sofortige Absicherung gegen die finanziellen Folgen einer Berufs- /Erwerbsunfähigkeit ohne Wartezeiten Die volle Leistung wird bereits ab 50 % Berufsunfähigkeit erbracht Keine abstrakte Verweisung auf eine andere Tätigkeit Weltweiter Versicherungsschutz Leistung auch im Fall der Pflegebedürftigkeit Erhöhung von laufenden Renten durch die Überschussbeteiligung Auszahlung von Überschüssen an den Arbeitnehmer bei Vertragsablauf als einmaliger Kapitalbetrag

7 Betriebliche Berufs- / Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung zur Absicherung der Arbeitskraft Die wichtigsten Vorteile: Vertrag bleibt während der Berufsunfähigkeitsrentenzahlung beitragsfrei bestehen. Der Anspruch auf Rente und beitragsfreie Weiterführung erlischt, wenn die Berufsunfähigkeit unter 50 % sinkt, die versicherte Person verstirbt oder bei Ablauf der Leistungsdauer. Bei Tod des Arbeitnehmers während der Anwartschaftszeit: Zahlung einer Hinterbliebenen- / Waisenrente – alternativ als Kapitalzahlung. Sind keine anspruchsberechtigten Hinterbliebenen vorhanden, einmalige Sterbegeldzahlung (bis EUR).

8 Betriebliche Berufs- / Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung zur Absicherung der Arbeitskraft … in der Premium – Variante: Eine Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer voraussichtlich für mindestens 6 Monate oder auf Dauer außerstande ist, seinen Beruf auszuüben. Sollte eine ärztliche Prognose über den voraussichtlichen Zeitraum der Berufsunfähigkeit nicht möglich sein, erhält der Arbeitnehmer die versicherten Leistungen auch, wenn er bereits durchgehend mehr als 6 Monate berufsunfähig gewesen ist. Zusätzliche Vorteile gegenüber der BBUV: Verkürzung des Prognosezeitraums auf 6 Monate Rückwirkende Leistung bei verspäteter Leistungsanmeldung Leistung ab Eintritt der BU, wenn diese bereits 6 Monate ununterbrochen bestanden hat

9 Betriebliche Berufs- / Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Die Versorgung für den schlimmsten Fall: Betriebliche Erwerbsunfähigkeitsversicherung Erwerbsunfähigkeit liegt bedingungsgemäß vor, wenn der Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen außerstande ist, einer Erwerbstätigkeit von mehr als 3 Stunden täglich nachzugehen. Die vereinbarte Rente wird gezahlt, wenn der Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen für voraussichtlich mindestens 2 Jahre oder auf Dauer außerstande ist, einer Erwerbstätigkeit von mehr als 3 Stunden täglich nachzugehen. Sollte eine ärztliche Prognose über den voraussichtlichen Zeitraum der Erwerbsunfähigkeit nicht möglich sein, erhält der Arbeitnehmer ab dem 07. Monat die versicherten Leistungen, wenn er bereits mehr als 6 Monate erwerbsunfähig gewesen ist.

10 Betriebliche Berufs- / Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Die Versorgung für den schlimmsten Fall: Betriebliche Erwerbsunfähigkeitsversicherung Leistungsbeschreibung: Vertrag bleibt während der Erwerbsunfähigkeitsrentenzahlung beitragsfrei bestehen Anspruch auf Rente und beitragsfreie Weiterführung erlischt, wenn keine Erwerbsunfähigkeit mehr besteht, die versicherte Person verstirbt oder bei Ablauf der Leistungsdauer

11 Betriebliche Berufs- / Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Zusätzliches Plus für alle 3 Varianten: Ausbaugarantie Ohne Gesundheitsprüfung Ereignisgebundene Ausbaugarantie (z.B. Heirat, Geburt eines Kindes, Beförderung zum leitenden Angestellten) Vereinfachte Gesundheitsprüfung Turnusmäßige Ausbaugarantie (alle 5 Jahre)

12 Betriebliche Berufs- / Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Besonderheiten bei der Produktgestaltung Anforderungen an die Selbstständige Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherung für die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG BMF, , IV C 5 – S 2333 – 87/06 Voraussetzung für die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG ist, dass die Auszahlung der zugesagten Versorgungsleistung in Form einer lebenslangen Rente oder eines Auszahlungsplan mit anschließender lebenslanger Teilkapitalverrentung … vorgesehen ist. Liegt diese Voraussetzung bei einer selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung vor, wird diese vom Anwendungsbereich erfasst. Im Hinblick auf die entfallende Versorgungsbedürftigkeit, z.B. für den Fall … des Endes der Erwerbsminderung durch Wegfall der Voraussetzungen für den Bezug (insbesondere bei Verbesserung der Gesundheitssituation oder Erreichen der Altersgrenze), wird es … nicht beanstandet, wenn die Rente oder ein Auszahlungsplan zeitlich befristet ist … Somit ist es unschädlich, wenn z.B. eine Berufsunfähigkeitsrente lediglich bis zum Beginn des Bezugs einer Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wird. Eine laufende Verrechnung von Überschussanteilen steht der Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG grundsätzlich nicht entgegen. Vor diesem Hintergrund können die verzinslich angesammelten Überschüsse einer Berufsunfähigkeitsversicherung auch am Ende der Laufzeit der Versicherung oder nach Eintritt des Versicherungsfalls als einmalige Kapitalsumme ausbezahlt werden. Eine unzulässige Beitragserstattung liegt nicht vor, denn es wird praktisch nur eine Überzahlung (zuviel gezahlte Risikoprämie) korrigiert. Die Auszahlung der Überschüsse unterliegt dann der Besteuerung nach § 22 Nr. 5 EStG …

13 Betriebliche Berufs- / Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Zu beachtende Besonderheiten: Leistungsdauer Versicherungsdauer, Beitragszahlungsdauer und Leistungsdauer sind grundsätzlich frei vereinbar. Aber unbedingt zu beachten: Leistungsdauer Steuerfreiheit der Beiträge kann versagt werden, wenn zum Ende der Leistungsdauer weiterhin Versorgungsbedürftigkeit besteht und nicht nachgewiesen werden kann, dass eine Versorgung durch andere finanzielle Mittel gewährleistet ist. Deshalb Empfehlung: Leistungsendalter sollte i. d. R. der jeweiligen Regelalters- grenze in der GRV entsprechen (z. B. 67. Lebensjahr). Versicherungsendalter: Höchstens 65 Jahre

14 Betriebliche Berufs- / Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Zu beachtende Besonderheiten: Angemessenheitsprüfung Alle Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrenten dürfen zusammen 50 Prozent des regelmäßigen Brutto-Arbeitseinkommens nicht übersteigen (ohne Tantieme, Sonderzahlungen u. Ä.)

15 Betriebliche Berufs- / Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Überschüsse führen zu zusätzlichen „Leistungen“ 1. Ohne Eintritt des Leistungsfalls Überschüsse zum Ende der Versicherungsdauer (Vertragsablauf) Die verzinslich angesammelten Überschüsse werden als Kapitalbetrag ausgezahlt; Versteuerung nach § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG (volle Besteuerung) Kapitalauszahlung verstößt nicht gegen § 3 Nr. 63 EStG (BMF, , IV C 5 – S 2333 – 87/06 – Überzahlung durch zuviel gezahlte Risikoprämien)

16 Betriebliche Berufs- / Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Überschüsse führen zu zusätzlichen „Leistungen“ Fortsetzung: Ohne Eintritt des Leistungsfalls Überschüsse bei Tod der versicherten Person während der Vertragslaufzeit (kein Leistungsbezug) Bis dahin angesammeltes Überschussguthaben wird für sofort beginnende Hinterbliebenen- oder Waisenrenten verwendet (Kapitalisierung möglich) oder Sterbegeld einmalig bis EUR an die steuerlich anerkannten Hinterbliebenen

17 Betriebliche Berufs- / Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Überschüsse führen zu zusätzlichen „Leistungen“ 2. Nach Eintritt des Leistungsfalls Überschüsse im Leistungsbezug Jährliche Erhöhung der Rente (Bonusrente, Erhöhung zur Zeit 2,05 % - Stand 2009) Überschüsse zum Ende des Leistungsbezuges (vor Ablauf der Leistungsdauer) Das bis zum Beginn des Leistungsfalls verzinslich angesammelte Überschussguthaben wird als Kapitalbetrag ausgezahlt Versteuerung nach § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG (volle Besteuerung) (BMF, , IV C 5 - S 2333 – 87/06 – Überzahlung durch zuviel gezahlte Risikoprämien)

18 Betriebliche Berufs- / Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Überschüsse führen zu zusätzlichen „Leistungen“ Fortsetzung: Nach Eintritt des Leistungsfalls Überschüsse bei Tod der versicherten Person während des Leistungsbezuges (Rentenbezugszeit) Das bis zum Beginn des Leistungsfalls angesammelte Überschussguthaben wird für sofort beginnende Hinterbliebenen- oder Waisenrenten verwendet (Kapitalisierung möglich) oder Sterbegeld einmalig bis EUR (wenn keine engen Hinterbliebenen vorhanden sind)

19 Betriebliche Berufs- / Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Steuer- und arbeitsrechtliche Behandlung Beiträge bleiben steuer- und sozialversicherungsfrei: § 3 Nr. 63 EStG (2009: EUR ggf. zuzügl EUR) Versteuerung erfolgt erst im Leistungsfall (und ggf. Beiträge zur GKV) Ausscheiden des Arbeitnehmers: Versicherungsvertragliche Lösung Mit oder ohne Weiterzahlung durch ausgeschiedenen Arbeitnehmer oder Übertragung auf neuen Arbeitgeber (ohne Gesundheitsprüfung, z. B. im Rahmen des Übertragungsabkommens)

20 Betriebliche Berufs- / Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Beispiel, Stand Arbeitnehmer (M), Eintrittsalter Jahre Versicherungs-, Beitrags- u. Leistungsendalter Jahre Gehalt / Lohn ,00 EUR mtl. Einzelgeschäft BBUV, Beitrag ,00 EUR mtl. Garantierte Berufsunfähigkeitsrente ,08 EUR mtl. (jährliche Erhöhung nach Leistungsbeginn um 2,05 %*) Überschüsse* zum Ablauf der Versicherungsdauer ,31 EUR Sozialversicherungsersparnis AG ,33 EUR mtl. Steuer- und Sozialversicherungsersparnis AN ,57 EUR mtl. Nettobeitrag AN ,43 EUR mtl. *Bei der Berechnung der angegebenen Leistungen aus der Beteiligung am Überschuss wurden die für das Jahr 2009 erklärten Überschussanteilsätze zugrunde gelegt und unterstellt, sie würden für die gesamte Versicherungsdauer unverändert gelten. Die tatsächlich auszuzahlenden Leistungen können höher oder niedriger sein.

21 Betriebliche Berufs- / Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Spitzenbewertung der privaten BU – Produkte*, Premium Berufsunfähigkeitsversicherung *Grundlage für betriebliche BUV / EUV

22 Betriebliche Berufs- / Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Capital, August 2009:

23 Betriebliche Berufs- / Erwerbsunfähigkeitsversicherung

24 Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!


Herunterladen ppt "Neue Chancen in der betrieblichen Altersversorgung:"

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen