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Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts

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Präsentation zum Thema: "Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts"—  Präsentation transkript:

1 Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts
im Zeitraum Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht ( und Medizinrecht) Uwe Jahn Schwerin

2 Individualarbeitsrecht
- Beendigung, Kündigung, Kündigungsschutz - Teilzeitarbeit und Befristung - Betriebsübergang - Insolvenz - Betriebliche Altersversorgung - Urlaub, Urlaubsabgeltung - Gleichbehandlung - diverse Entscheidungen

3 Betriebliche Mitbestimmung
Beteiligungsrechte Amtsführung Schwerbehindertenvertretung Diverse Entscheidungen

4 Tarifvertragsrecht Gleichstellungsabrede, Bezugnahme Tariffreiheit
Tarifeinheit diverse Entscheidungen

5 Kündigungsgrund fehlende Deutschkenntnisse
Individualarbeitsrecht Beendigung, Kündigung, Kündigungsschutz 2 AZR 764/08 vom Kündigungsgrund fehlende Deutschkenntnisse Die Einführung schriftlicher, auf Deutsch abgefasster, Arbeitsanweisun- gen zur Qualitätssicherung stellt keine mittelbare ethnische Diskriminie-rung dar. Fehlen dem Mitarbeiter die Deutschkenntnisse, um diese An-weisungen zu lesen, kann daran ein personenbedingter Kündigungsgrund vorliegen. PM 10/10 2 AZR 541/09 vom Emily – außerordentliche Kündigung bei Unterschlagung Eine Unterschlagung der Bons wird unterstellt. Arbeitsverhältnis über mehrere Jahrzehnte ohne rechtliche Beanstandungen begründet Vertrauensverhältnis, welches durch eine Tat mit solch geringer wirtschaftlicher Bedeutung nicht vollends zerstört wird, auch wenn die Tatselbst als schwerer Vertragsverstoß zu werten ist. Eine Abmahnung wäre das angemessene Mittel zur Wiederherstellung des Vertrauens gewesen. PM 42/10

6 Anfechtung eines notariellen Schuldanerkenntnisses
Individualarbeitsrecht Beendigung, Kündigung, Kündigungsschutz 8 AZR 144/09 vom Anfechtung eines notariellen Schuldanerkenntnisses Unterschlagung über vier Jahre in Höhe von über 110 T€ - an der Leergutkasse eines Getränkemarktes. Arbeitnehmer gibt ein notarielles Schuldanerkenntnis ab und versucht dann, dieses vor dem Arbeitsgericht anzufechten. Er bezieht sich darauf, die Höhe des Betrages sei falsch und die Methoden der Überführung unzulässig. Anfechtung nicht möglich – durch die Abgabe des notariellen Schuldanerkenntnisses wurden diese Einwendungen aufgegeben. PM 54/10

7 Geltendmachen einer zu kurzen Kündigungsfrist, § 622 Abs.2 S.2 BGB
Individualarbeitsrecht Beendigung, Kündigung, Kündigungsschutz 5 AZR 700/09 vom Geltendmachen einer zu kurzen Kündigungsfrist, § 622 Abs.2 S.2 BGB Ist eine Kündigung mit zu kurzer Kündigungsfrist nicht umdeutbar in eine fristgemäße Kündigung, muss gegen sie in der Drei-Wochen-Frist des § 4 S.1 KSchG Kündigungsschutzklage erhoben werden. Sonst wird sie zum Ende der zu kurzen Frist wirksam. Für die Berechnung der Betriebszugehörigkeit für die Kündigungsfrist-Berechnung ist § 622 Abs.2 S.2 BGB nicht anwendbar, weil er mit Unionsrecht nicht vereinbar ist. PM 67/10 2 AZR 392/08 vom Kleinbetriebsklausel und einheitlicher Betrieb Die Kleinbetriebsklausel in § 23 Abs. 1 KSchG ist nicht diskriminierend gegenüber Mitarbeitern in Großbetrieben. Kleinbetriebe sind regelmäßig durch enge persönliche Zusammenarbeit, geringe Kapitalausstattung und geringe Verwaltungskapazitäten gekennzeichnet. Das führt allerdings nicht dazu, dass ein Kleinbetrieb mit erheblicher Finanzausstattung und einem nicht mitarbeitenden Geschäftsführer dennoch aus verfassungsrechtlichen Gründen wie ein Großbetrieb zu behandeln ist. PM 83/10

8 Haushaltsbefristung gem. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG
Individualarbeitsrecht Teilzeitarbeit Befristung 7 AZR 843/08 vom (7 AZR 485/09 (A) vom ) Haushaltsbefristung gem. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG Die Mittel für die Beschäftigung müssen in einem Haushaltsplan für eine Aufgabe von vorübergehender Dauer mit einer nachvollziehbaren Zwecksetzung festgesetzt sein. Angaben wie “für Aufgaben nach SGB II” reichen ebenso wenig, wie die vage Aussicht, die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt würde später an anderer Stelle Kräfte freisetzen, die dann diese Aufgabe übernehmen würden. Es bleibt weiterhin offen, ob ein Haushaltsplan, der nicht als Gesetz, sondern vom Organ einer Selbstverwaltungskörperschaft des öffentlichen Rechts erlassen wurde, ausreicht. PM 22/10 Exklusiver Befristungsgrund für den Öffentlichen Dienst Mit der Frage, ob die Regelung eines nur dem öffentlichen Dienst zustehenden Befristungsgrundes gleichheitswidrig ist, hat der 7. Senat eine Überprüfung des § 14 Abs. 1 s.2. Ziff. 7 TzBfG angeregt und die Sache dem EuGH vorgelegt. PM 80/10

9 Vertretungsbefristung und Unionsrecht
Individualarbeitsrecht Teilzeitarbeit Befristung 7 AZR 443/09 vom (A) Vertretungsbefristung und Unionsrecht Der 7. Senat legt dem EuGH die Frage zur Entscheidung vor, ob eine Kette von befristeten Arbeitsverträgen zur Vertretung abgeschlossen werden kann, wenn ständig Vertretungsbedarf besteht, der auch durch Festeinstellungen gedeckt werden könnte. Der 7. Senat sieht Anhaltspunkte für einen Missbrauch der Befristungsregelung in § 14 Abs.1 Satz 2 Ziff. 3 TzBfG. PM 88/10

10 Betriebsübergang und Änderung des Betriebskonzeptes
Individualarbeitsrecht Betriebsübergang 8 AZR 1019/08 vom Betriebsübergang und Änderung des Betriebskonzeptes Auch bei weitgehender Übernahme der sächlichen Betriebsmittel ist ein Betriebsübergang dann nicht anzunehmen, wenn der Übernehmer diese Mittel aufgrund eines geänderten Betriebskonzeptes nicht oder weitgehend nicht nutzt. Übernahme von Kantinen und den dazugehörigen Küchen. Allerdings Essenzubereitung in auswärtiger Küche, in der Kantine nur mehr Essensausschank. PM 101/08 4 AZR 1023/08 vom Betriebsübergang und die Weitergeltung tarifvertraglicher Regelungen Ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag, der bei dem bisherigen Inhaber durch ein von diesem abgeschlossenen Haustarifvertrag verdrängt wurde, gilt bei dem Übernehmer wieder gem. § 613 a Abs. 1 Satz 3 BGB, wenn der Übernehmer keinen solchen Haustarifvertrag abschließt. PM 48/10

11 Abfindung von Versorgungsanwartschaften in der Insolvenz
Individualarbeitsrecht Insolvenz 3 AZR 814/07 vom Abfindung von Versorgungsanwartschaften in der Insolvenz Anwartschaften aus Versorgungszusage sind bei Insolvenz des Arbeitgebers zunächst Insolvenzforderung und zur Tabelle anzumelden. Sind die Anwartschaften gesetzlich unverfallbar, tritt der Pensionssicherungsverein ein. Für nach Insolvenzeröffnung erworbene Anwartschaften besteht – zur Insolvenzbeschleunigung – die Möglichkeit der Abfindung gem. § 3 Abs. 4 BetrAVG. Diese ist nur ausgeschlossen, wenn der Insolvenzverwalter den Betrieb veräußert und das Arbeitsverhältnis auf den Erwerber übergeht. PM 121/09 6 AZR 785/08 vom Sozialplan nach Masseunzulänglichkeit, Abfindungsanspruch Abfindungsansprüche aus einem nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgeschlossenen Sozialplan sind zwar Masseforderungen und gem. § 53 InsO vorweg zu befriedigen sind. Eine Zwangsvollstreckung dieses Anspruches ist jedoch gem. § 123 Abs. 3 Satz 2 InsO ausgeschlossen. Liegt Masseunzulänglichkeit vor, spielen diese Forderungen keine Rolle mehr. Für eine entsprechende Klage fehlt damit das Rechtsschutzbedürfnis. PM 4/10

12 Direktversicherung zur betrieblichen Alterversorgung in der Insolvenz
Individualarbeitsrecht Insolvenz 3 AZR 334/06 vom Direktversicherung zur betrieblichen Alterversorgung in der Insolvenz Direktversicherungen zur Betrieblichen Alterversorgung enthalten oft Unwiderruflichkeitsklausel, die einen Widerruf des Bezugsrechtes vor Unverfallbarkeit nur dann zulässt, wenn der Arbeitnehmer ausscheidet. Veräußert der Insolvenzverwalter den Betrieb und geht der Mitarbeiter mit seinem Arbeitsverhältnis auf den Erwerber über, „endet“ sein Arbeits-verhältnis mit dem Insolvenzverwalter nicht, ein Widerrufsrecht besteht dann nicht. PM 44/10

13 Betriebsrente und Insolvenzsicherung in den Neuen Bundesländern
Individualarbeitsrecht Betriebliche Altersversorgung 3 AZR 660/09 vom 19. Januar.2010 Betriebsrente und Insolvenzsicherung in den Neuen Bundesländern Für eine Versorgungszusagen nach dem gilt auch in den neuen Bundesländern das Betriebsrentengesetz. Für die Berechnung der Betriebszugehörigkeit in Hinblick auf die Unverfallbarkeit zählen auch Jahre der Mitarbeit in einer PGH. Für die Eintrittspflicht des Pensionssicherungsvereins nach Umwandlung der PGH in eine GmbH ist entscheidend, ob die Versorgungszusage in Hinblick auf die Mitarbeiterstellung oder auf die Gesellschafterstellung erteilt wurde. Der Pensionssicherungsverein muss dann nicht eintreten, wenn die Parteien des Versorgungsverhältnisses mit dem Zweck gehandelt haben, den Pensionssicherungsverein in Anspruch zu nehmen. PM 2/10 3 AZR 216/09 vom 16. Februar 2010 Arbeitern und Angestellten ini der Betriebsrente Unterschiede sind nach dem nur noch insoweit zulässig, als z.B. Unterschiede im Versorgungsstand z.B. in der Rentenversicherung ausgeglichen werden sollen. PM 11/10

14 Weihnachtsgeld für Betriebsrentner
Individualarbeitsrecht Betriebliche Altersversorgung 3 AZR 123/08 vom Weihnachtsgeld für Betriebsrentner Die Auszahlung einer Gratifikation an Betriebsrentner drei Jahre hin- tereinander begründet auch insoweit eine betriebliche Übung. Diese wird nicht dadurch aufgehoben, daß über weitere drei Jahre widerspruchslos die Zahlung unter dem Hinweis “Versorgungsbezug freiwillige Leistung” wefolgt. PM 12/10 3 AZR 594/09 vom Hausbrand als Versorgungsleistung in der Insolvenzsicherung Der Pensionssicherungsverein deckt alle Versorgungsleistungen ab, die aus Anlass des Langlebigkeitsrisikos, des Todesfallrisikos (f. Hinterbliebene) und des Invaliditätsrisikos erbracht werden. Dazu können auch Sachleistungen wie der Hausbrand (Versorgung mit Heizmaterial für den Eigenbedarf) gehören. Entscheidend für den Bezug ist die Grundlage. Ist der Bezug an den Rentenanspruch gekoppelt, werden die o.g. Risiken abgedeckt. Der PSV ist zur Leistung verpflichtet. PM 19/10

15 Betriebsrentenanpassung bei Rentner- und Abwicklungsgesellschaft
Individualarbeitsrecht Betriebliche Altersversorgung 3 AZR 97 und 80/08 vom Verrechnungsklauseln in Betriebsvereinbarung zur Betrieblichen Altersversorgung Solche Klauseln dürfen anderweitige Bezüge nicht unverhältnismäßig entwerten. Das ist der Fall, wenn anderweitige Hinterbliebenenversorgung zu mehr als 80 % auf eine Betriebsrente angerechnet wird. Das gleiche gilt bei einer Anrechnung einer eigenen Altersrente auf eine betriebliche Hinterbliebenenrente. Eine Hinterbliebenenrente nach Gesetz kann auf eine betriebliche Hinterbliebenenversorgung zu 100 % angerechnet werden, wenn es in beiden Fällen der gleiche verstorbene Angehörige ist. PM 36/10 3 AZR 502 vom Betriebsrentenanpassung bei Rentner- und Abwicklungsgesellschaft Auch bei einer Rentner- und Abwicklungsgesellschaft ist die Anpassung der Betriebsrente aus den erwirtschafteten Erträgen zu bewirken, ist dies nicht möglich, kann die Anpassung verweigert werden. Lediglich der 2%- Risikozuschlag bei werbenden Gesellschaften kan in diesem Fall entfallen. PM 78/10

16 Urlaubsentgelt und Tarifvertrag
Individualarbeitsrecht Urlaub, Urlaubsabgeltung 9 AZR 887/08 vom Urlaubsentgelt und Tarifvertrag Das Urlaubsentgelt richtet sich zumindest für die Dauer des gesetzlichen Mindesturlaubs nach der Summe sämtlicher laufender Vergütungsteile (außer Überstundenvergütung). Davon abweichende tarifvertragliche Regelungen sind unwirksam und können nur den Bereich des zusätzlichen Urlaubs betreffen. Auch eine Urlaubsgeld-Zahlung ändert daran nichts. PM 116/09 9 AZR 128/09 vom Urlaubsabgeltung und Schwerbehindertenzusatzurlaub Die Verpflichtung zur Urlaubsabgeltung auch bei krankheitsbedingter Verhinderung erstreckt sich auf den gesetzlichen Mindesturlaub und auch auf den Zusatzurlaub der Schwerbehinderten. Tarifvertragliche Regelungen über den Verfall von Urlaubsansprüchen bei krankheitsbedingter Verhinderung sind nur für zusätzlichen tarifvertraglich geregelten Urlaub zulässig. PM 25/10

17 Außertarifliche Zulagen und Urlaubsentgelt
Individualarbeitsrecht Urlaub, Urlaubsabgeltung 9 AZR 510/09 vom Außertarifliche Zulagen und Urlaubsentgelt Eine tarifvertragliche Regelung über die Behandlung von tarifvertraglichen Zulagen bei der Berechnung von Urlaubsentgelt schließt damit nicht die Berücksichtigung außertariflicher Zulagen aus. Diese sind, wenn denn laufend gezahlt, gem § 11 Abs. 1 Satz 1 BurlG zu berücksichtigen – sowohl bei dem Urlaubsgeld als auch bei der Urlaubsabgeltung. PM 68/10

18 Gleichbehandlung bei Lohnerhöhung
Individualarbeitsrecht Gleichbehandlung 5 AZR 74/08 vom 3. Dezember 2008 Gleichbehandlung bei Lohnerhöhung Eine Ungleichbehandlung kann bei einer unternehmensweiten Lohnerhöhung gerechtfertigt sein, wenn z.B. ungleiches Ausgangsniveau oder höhere Leistungsanforderungen oder sogar unterschiedliche betriebswirtschaftliche Erfolge der Anknüpfungspunkt sind. Unzulässige Regelungen in einzelnen Betrieben, die höhere Anforderungen ermöglichen, dürfen nicht beachtet werden. PM 93/08 3 AZR 20/07 vom 14. Januar 2009 Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften In der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung ist ab dem die Ungleichbehandlung von Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften unzulässig. Ab diesem Zeitpunkt ist im Lebenspartnergesetz ein Versorgungsausgleich geregelt. PM 2/09

19 Frage nach Krankheit und Behinderungsdiskriminierung
Individualarbeitsrecht Gleichbehandlung 8 AZR 670/08 vom Frage nach Krankheit und Behinderungsdiskriminierung Die Frage im Bewerbungsgespräch nach näher bezeichneten Krankheiten kann auf die Nachfrage, ob eine Behinderung vorliegt, schliessen lassen. PM 118/09 6 AZR 911/08 vom Altersdiskriminierung - Angebot für Aufhebungsverträge an Jüngere ? Das Diskriminierungsverbot soll die Geschützten letztendlich in ihrem Arbeitsverhältnis schützen und nicht die Möglichkeit zu dessen Beendidigung eröffnen. PM 50/09 8 AZR 77/09 vom Geschlechtsdiskriminierung - Gleichstellungsbeauftragte Die Stelle für eine Gleichstellungsbeauftragte kann nur für Frauen ausgeschrie- ben werden, wenn die Tätigkeit in ihrem konkreten Zuschnitt durch die Be- schäftigung eines Mannes gefährdet wäre. PM 24/10

20 Auskunftsanspruch eines abgelehnten Stellenbewerbers
Individualarbeitsrecht Gleichbehandlung 8 AZR 287/08 vom Auskunftsanspruch eines abgelehnten Stellenbewerbers Der 7. Senat sieht auf der Ebene des nationalen Rechts keinen Auskunftsanspruch eines abgelehnten Stellenbewerbers darüber, ob ein anderer auf diese Stelle eingesrellt wurde und nach welchen Kriterien. Er legt die Frage, ob dies dem Unionsrecht entspricht, dem EuGH vor. PM 40/10 8 AZR 466/09 vom Diskriminierung bei nicht vergleichbarer Bewerbungssituation Ist eine bestimmte Religionszugehörigkeit und ein Hochschulabschluss gefordert, liegt keine Diskriminierung aus religiösen Gründen vor, wenn dem abgelehnten Bewerber neben dieser Religionszugehörigkeit auch der Hochschulabschluss fehlt, dieser nach der Verkehrsanschauung nötig ist und der Arbeitgeber von dieser Anforderung auch nicht abgewichen ist. PM 61/10

21 Diskriminierung bei Bewerbung nach Besetzung der Stelle
Individualarbeitsrecht Gleichbehandlung 8 AZR 370/09 vom Diskriminierung bei Bewerbung nach Besetzung der Stelle Wird eine ausgeschriebene Stelle unter Missachtung von Formvorschriften schon besetzt, bevor ein Bewerber seine Bewerbung abgibt, kann keine Diskriminierung vorliegen. Anderweitige Schadensersatzansprüche wegen Nichteinhaltung der Bewerbungsfrist o.ä. Sind unbenommen. PM 62/10 8 AZR 530/09 vom Altersdiskriminierung bei Stellenausschreibung Eine Ausschreibung für einen „jungen, engagierten Juristen“ stellt ein Verstoß gegen das Gebot einer altersneutralen Ausschreibung dar, wenn keine Rechtfertigungsgrund für die unterschiedliche Behandlung vorliegt. Der Schadensersatz liegt dann allerdings im Ermessen des Gerichtes, für eine über ein Monatsgehalt hinausgehende Zahlung ist der Nachweis erforderlich, dass tatsächlich ohne die Diskriminierung der Zuschlag an den Bewerber gegangen wäre. PM 64/10

22 Versetzung eines Zeitungsredakteurs
Individualarbeitsrecht div. Entscheidungen 9 AZR 3/09 vom Versetzung eines Zeitungsredakteurs Die Tätigkeit eines Redakteurs umfasst nicht die ausschließliche Entwicklung neuer Produkte ohne die Produktion veröffentlichter Inhalte. Die Versetzung eines Tageszeitungsredakteurs in eine „Entwicklungsre- daktion“ ist daher nicht vom Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt. PM 15/10 10 AZR 66/09 vom Nebentätigkeit beim Wettbewerber Erlaubt eine tarifvertragliche Regelung die Untersagung einer Nebentätig- keit aus Gründen des unmittelbaren Wettbewerbs, so ist eine Neben- tätigkeit bei einem Wettbewerber, jedoch in einem Betriebsbereich, der nicht im Wettbewerb steht, zulässig und kann nicht untersagt werden. PM 26/12

23 Schadensersatzanspruch eines Arbeitnehmers bei Falschauskunft
Individualarbeitsrecht div. Entscheidungen 10 AZR 288/09 vom Verbindlicher und unverbindlicher Teil eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes - Karenzentschädigung Ist ein Teil des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes nicht von berech- tigten geschäftlichen Interessen des Arbeitgebers gedeckt, ist er unverbindlich. Die Karenzentschädigung wird geschuldet, wenn der verbindliche Teil eingehalten wird. (Beispiel: Hersteller liefert nur an Großhandel, Vertreter hat nachvertragliches Wettbewerbsverbot, das sich auch auf den Verkauf an Endkunden erstreckt) PM 30/10 9 AZR 184/09 vom Schadensersatzanspruch eines Arbeitnehmers bei Falschauskunft Eine Nebenpflicht des Arbeitgebers ist es, dem Arbeitnehmer zutreffende Auskunfte zu Fragen, sein Arbeitsverhältnis betreffend zu erteilen. Ein Verstoß kann Schadensersatzansprüche begründen. Dann muss der Arbeitnehmer aber darlegen und beweisen, dass er gegebenenfalls mit der richtigen Auskunft den Schaden nicht erlitten hätte. PM 34/10

24 Freizeitausgleich und gesetzliche Ruhezeit
Individualarbeitsrecht div. Entscheidungen 6 AZR 78/09 vom Freizeitausgleich und gesetzliche Ruhezeit Freizeitausgleich zur Abgeltung von Bereitschaftsdienst kann innerhalb der gesetzlichen Ruhezeit gem. § 5 ArbZG gewährt werden. Die gesetzliche Ruhezeit soll nur sicherstellen, dass der Arbeitnehmer in dieser Zeit nicht zur Arbeit herangezogen wird, sie soll keinen zusätzlichen und vor allem ausschließlichen Freistellungsanspruch normieren. PM 30/10 3 AZR 317/08 vom „Anlernvertrag“ für einen anerkannten Ausbildungsberuf Die Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf hat nach der Ausbildungsordnung grundsätzlich in einem Berufsausbildungsverhältnis zu erfolgen. Eine Ausbildung in einem anderen Vertragsverhältnis gem. § 26 BBiG ist unzulässig, der Vertrag wegen Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen nach § 134 BGB nichtig. Es besteht ein faktisches Arbeits-verhältnis mit Anspruch auf die übliche Vergütung. Ob gleichwohl der Kündigungsschutz nach BBiG gilt, hat das BAG nicht zu entscheiden, nach seiner Ansicht spricht aber dafür Einiges... PM 56/10

25 Einsicht in Personalakte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Individualarbeitsrecht div. Entscheidungen 9 AZR 573/09 vom Einsicht in Personalakte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Resultierend aus dem informationellen Selbstbestimmungsrecht des Arbeitnehmers und der vertraglichen Rücksichtsnahmepflicht des Arbeitgebers besteht auch nach beendigung des Arbeitsverhältnisses noch Anspruch auf Einblick in die Personalakte (auch wenn sie nur in Papier-form geführt wird). PM 84/10 4 AZR 391/09 vom Bezugnahmeklausel nach Betriebsübergang Die arbeitsvertragliche Bezugnahme auf den jeweils geltenden Tarifvertrag einer Branche (kleine dynamische Verweisung) unterliegt bei Betriebsübergang nicht der Anpassung gem. § 613 a Abs.1 Satz 2 und 3 BGB. Vielmehr gilt sie unverändert fort gem. § 613 a BGB Abs. 1 Satz 1 BGB. Für eine Anwendung der Sätze 2 und 3 gibt es weder direkt, noch analog noch im Wege der Auslegung eine Möglichkeit. PM 56/10

26 Anzeigenredakteur ist Tendenzträger
Betriebliche Mitbestimmungt Beteiligungsrechte 1 ABR 78/08 vom Anzeigenredakteur ist Tendenzträger Der Anzeigenredakteur, der die Gestaltung von Anzeigen und von Anzei- gensonderveröffentlichungen sowie redaktionellen Beiträgen übernimmt, ist Tendenzträger. Auch die Veröffentlichung von Werbeanzeigen ist von der Pressefreiheit mitumfasst, § 118 Abs. 1 BetrVG greift auch für ihn. Tendenzbezogene personelle Einzelmaßnahmen unterliegen nicht der Mitbestimmung des Betriebsrates. PM 29/10 1 ABR 71/09 vom Durchsetzung einer Betriebsvereinbarung § 23 Abs. 3 BetrVG ist in Hinblick auf Zwangsmaßnahmen zur Durchsetzung der Einhaltung einer Betriebsvereinbarung die Spezialnorm, die die allgemeinere Norm aus § 890 ZPO zur Zwangsvollstreckung verdrängt. § 23 Abs. 3 BetrVG sieht ein Ordnungsgeld von € vor, nicht jedoch Ordnungshaft. Diese war von den Vorinstanzen verhängt worden, zu vollstrecken an den beiden Geschäftsführern. PM 72/10

27 Betriebsrat und Internet
Betriebliche Mitbestimmung Amtsführung 7 ABR 79/08 vom ; 7 ABR 80/08 vom Betriebsrat und Internet Wenn es keine zusätzlichen Kosten verursacht und berechtigte Interessen des Arbeitgebers nicht entgegenstehen, hat er dem Betriebsrat, gegebe- nenfalls nach den gleichen Kriterien auch den einzelnen Betriebsrats- mitgliedern, einen Internetzugang und auch die Kommunikation nach außen über eigene -Konten zu ermöglichen PM 3/10; 50/10 7 ABR 95/08 vom Betriebsrat und Politische Betätigung Das Verbot parteipolitischer Betätigung gem. § 74 Abs. 2 Satz 3 BetrVG ist gegenüber dem Betriebsrat nicht mit einem Unterlassungsanspruch durchzusetzen. Es bleibt nur im Nachhinein die Klage auf Feststellung des Verstoßes und gegebenenfalls dann der Antrag auf Auflösung des Betriebsrates gem. § 23 Abs. 1 BetrVG. Die gerichtliche Feststellung bedarf eines Rechtsschutzbedürfnisses, das nur bei Wiederholungsgefahr besteht PM 21/10

28 Restmandat und Ehrenamt
Betriebliche Mitbestimmung Amtsführung 7 AZR 728/08 vom Restmandat und Ehrenamt Ein Betriebsrat im Restmandat, nach Stillegung des Betriebes und Beendigung des Arbeitsverhältnisses, hat keinen Anspruch auf eine Vergütung für das von ihm erbrachte Freizeitopfer. Das widerspräche sonst dem Grundsatz der Ehrenamtlichkeit gem. § 37 Abs. 1 BetrVG. Kompensationsleistungen wie im Vollmandat durch Freistellung oder Freizeitausgleich sind nicht mehr möglich PM 35/10 7 ABR 103/08 vom Alleinerziehendes BR-Mitglied und die Babysitter-Kosten Nach § 40 Abs. 1 BetrVG trägt der Arbeitgeber die Kosten, welche durch die Betriebsratstätigkeit entstehen. Dazu gehören auch die Betreuungs- kosten für die minderjährigen Kinder eines alleinerziehenden BR- Mitgliedes, welches im Tahmen seiner mehrtägigen auswärtigen BR- Tätigkeit entstehen. Angesichts der Verpflichtungen des BR-Mitgliedes aus Art. 6 Abs.2 GG führt eine verfassungskonforme Auslegung des § 40 Abs. 1 BetrVG zu diesem Ergebnis. PM 47/10

29 Schwerbehindertenvertretung - Wahlvorschläge
Betriebliche Mitbestimmung Schwerbehindertenvertretung 7 ABR 39/08 vom Schwerbehindertenvertretung - Wahlvorschläge Vorschläge für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung müssen mit einer Anzahl Stützunterschriften dem Wahlvorstand vorgelegt werden. Damit der Wahlvorstand diese prüfen kann, müssen sie im Original vorgelegt werden, Telefax reicht nicht. Wenn sich die Unterschriften auf verschiedenen Blättern befinden, müssen diese sich erkennbar auf den Wahlvorschlag beziehen. PM 5/10 9 ABR 83/09 vom Anhörung der Schwerbehindertenvertretung bei Besetzung von Führungspositionen Eine Anhörung der Schwerbehindertenvertretung gem. § 95 Abs. 2 Satz 1 SGB IX bei der Besetzung von Führungspositionen ist nicht bereits dann erforderlich, wenn dieser Position mindestens ein Schwerbehinderter untergeordnet ist, sondern nur dann, wenn behindertenspezifische Führungsanforderungen gestellt werden. PM 60/10

30 Übernahme eines Jugendvertreters
Betriebliche Mitbestimmung Div. Entscheidungen 7 ABR 89/08 vom Übernahme eines Jugendvertreters Beschäftigt der ausbildende Betrieb auf einen ausbildungsadäquaten Arbeitsplatz Leiharbeitnehmer, kann er verpflichtet sein, statt dessen dort einen Auszubildenden- oder Jugendvertreter nach seiner Ausbildung weiterzubeschäftigen. Sein Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 78 a Abs. 4 BetrVG wäre dann zurückzuweisen. Es kommt auf die Umstände des Einzelfalles an, z.B. auf ein berechtigtes betriebliches Interesse an der Weiterbeschäftigung des Leiharbeitnehmers oder vertragliche Verpflichtungen ggü. dem Verleiher. PM 13/10

31 Dynamische Verweisung und Betriebserwerber ohne Tarifbindung
Tarifvertragsrecht Gleichstellungsabrede Verweisungsklausel 4 AZR 691/08 vom Dynamische Verweisung und Betriebserwerber ohne Tarifbindung Eine dynamische Verweisung auf eine bestimmten Tarifvertrag in einem „Neuvertrag“ von nach dem ist – wenn es keinen Anhaltspunkt für einen abweichenden Parteienwillen gibt – entsprechend dem Wortlaut anzuwenden, nicht als Gleichstellungsabrede, auch wenn ein Betriebsübergang stattfindet und der Erwerber nicht tarifgebunden ist. PM 16/10 4 AZR 796/08 vom Auslegung einer dynamischen Verweisung Die Bezugnahme auf den BAT in der jeweils gültigen Fassung und die diesen ergänzenden Tarifverträge kann sich auch auf nachfolgende Tarifverträge beziehen, wenn sich im Wege der Auslegung ergibt, dass eine dynamische Bezugnahme auf die im öffentlichen Dienst geltende Tarifmaterie von den Vertragsparteien beabsichtigt war. Darauf deutet bei dieser Formulierung Vieles hin. Dementsprechend ist dann eine ergänzende Auslegung erforderlich. PM 38/10

32 Vertretung bei Abschluss eines Tarifvertrages
Tarifvertragsrecht Tariffreiheit 4 AZR 491/08 vom Vertretung bei Abschluss eines Tarifvertrages Auch bei Abschluß eines Firmentarifvertrages in Vertretung für einen Arbeitgeber ist erforderlich, dass der Umstand der Stellvertretung deutlich erkennbar wird. Eine Angabe des Geltungsbereiches reicht nicht aus. Im obiter dictum eine Bestätigung der Rechtsprechung zur einfachen Differenzierungsklausel. PM 111/09 9 AZR 887/08 vom Tarifvertragliche Abweichung von gesetzlicher Urlaubsentgeltregelung Die gesetzlich eröffnete Möglichkeit in § 13 Abs. 1 BurlG, von § 11 BurlG auch zu Ungunsten des Arbeitnehmers abzuweichen, findet dort ihre Grenzen, wo der Arbeitnehmer im Rahmen des gesetzlichen Mindesturlaubs davon ausgehen kann, ein Entgelt während des Urlaubs zu erhalten, wie er es ohne Urlaub erhalten hätte. Werden wesentliche Vergütungsbestandteile durch Tarifvertrag von der Berechnung ausgenommen, ist diese Grenze über-schritten. PM 116/09

33 Altersdiskriminierung und Tariffreiheit
Tarifvertragsrecht Tariffreiheit 6 AZR 319/08 (A) vom Altersdiskriminierung und Tariffreiheit Der sechste Senat des BAG legt dem EuGH die Frage vor, ob eine am Lebensalter orientierte tarifvertragliche Regelung im BAT und TvöD eine Altersdiskriminierung junger Arbeitnehmer darstellt, und wenn ja, ob diese durch die ebenfalls grundrechtlich geschützte Tariffreiheit gedeckt ist. PM 39/10 4 AZR 105/09 vom Soll-Vorschrift als Muss-Vorschrift Wird in einem Tarifvertrag eine Öffnungsklausel vereinbart, welche unter genau beschriebenen Umständen die Möglichkeit eröffnet, auf Betriebsebene abweichende Regelungen durch eine Betriebsvereinbarung zu treffen, so ist die Regelung, die Tarifvertragsparteien „sollen“ in diesem Fall ihre Zustimmung geben, so aufzufassen, dass die Tarifvertragsparteien bei Vorliegen der Voraussetzung diese Zustimmung erteilen müssen. PM 77/10

34 Änderung der Rechtsprechung zur Tarifeinheit
Tarifvertragsrecht Tarifeinheit 4 AZR 549/08 (A) vom Änderung der Rechtsprechung zur Tarifeinheit Der 4. Senat beabsichtigt, die bisherige Rechtsprechung zur Tarifeinheit in einem Betrieb aufzugeben. Diese sei mit Tarifvertragsgesetz und Koalitionsfreiheit nicht vereinbar. Es erfolgt Vorlage beim ebenfalls mit solchen Fällen befassten 10. Senat, ob dieser an der alten Rechtsprechung festhält. Dann wäre der Grosse Senat anzurufen.. PM 9/10 10 AS 2 und 3/10 Der 10. Senat folgt dem 4. Senat Auch der 10. Senat gibt die bisherige Rechtsprechung zur Tarifeinheit in einem Betrieb auf und folgt der Argumentation des 4. Senats. Eine Anrufung des Großen Senats erübrigt sich dadurch. PM 46/10

35 Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung
Tarifvertragsrecht Tarifeinheit 1 ABR 88/09 vom Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung Die Tariffähigkeit einer Arbeitnehmerorganisation setzt eine gewisse Durchsetzungskraft gegenüber dem sozialen Gegenspieler voraus, indiziert durch Mitgliederstärke und leistungsfähige Organisation. Im Zweifel kann auch eine Anzahl eigenständig abgeschlossener Tarifverträge die Tariffähigkeit indizieren. Im Rahmen eines entsprechenden Beschlussverfahrens wird die GKH im CGB ihre Mitgliederzahlen und die Leistungsfähigkeit ihrer Organisation offen zu legen haben. PM 73/10 1 ABR 101/09 Gewerkschaft der Neuen Brief- und Zustelldienste … ist nicht tariffähig. Die Revision gegen den entsprechenden Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln wurde zurückgenommen. Der Beschluss ist rechtskräftig. PM 28/10

36 Lenkzeitunterbrechung und Verspätung
Tarifvertragsrecht Diverse Entscheidungen 6 AZR 374/08 vom Lenkzeitunterbrechung und Verspätung Ist in einem Tarifvertrag für Busfahrer eine Anrechnung von Lenkzeitunterbrechungen auf die Arbeitszeit vorgesehen, dann können Verspätungen und dadurch verlängerte Lenkzeiten nicht mit der Anrechnung verrechnet werden. Die Anrechnung knüpft an die Lenkzeitunterbrechung an und dient nicht zur Abpufferung des Verspätungsrisikos. Verspätung ist begrifflich das Gegenteil von Lenk-zeitunterbrechnung. PM 113/09 5 AZR 317/09 vom 17.März 2010 Feiertagszuschlag für den Ostersonntag … gibt es nicht. Der Ostersonntag ist kein gesetzlicher Feiertag, sondern – wie der Name nahelegt – ein Sonntag. Sollte eines Tages der Ostersonntag auf eine Wochentag fallen, wäre abzuwarten, was der Gesetzgeber sagt. Möglicherweise hat er dann aber andere Probleme ,,, PM 20/10

37 Gewekschaftliche Einwirkungsklage gegen Arbeitgeberverband
Tarifvertragsrecht Diverse Entscheidungen 4 AZR 118/09 vom Gewekschaftliche Einwirkungsklage gegen Arbeitgeberverband Eine gewerkschaftliche Einwirkungsklage gegen einen Arbeitgeberverband, um diesen zu einer Einwirkung auf ein Mitglied anzuhalten, einen Tarifvertrag einzuhalten, kann sowohl die Frage der Einwirkungsverpflichtung, als auch die Frage der Tarifvertragsauslegung gleichzeitig umfassen. Im vorliegenden Fall allerdings war die vergeblich, es bestand kein Anspruch auf Einwirkung. Es ging um die Einhaltung des Senioritätsprinzips bei dem Umstieg von Piloten auf andere Flugzeugtypen. Ein für die Unternehmensleitung vorgesehener Pilot war „außer der Reihe“ auf einem bestimmten Flugzeugtypen geschult worden, ohne „an der Reihe“ zu sein. Das BAG legte den Tarifvertrag so aus, dass das Senioritätsprinzip nur für im Einsatz befindliche Piloten gelte, nicht für Piloten, die in Führungspositionen diese Schulung brauchen, ohne damit zum Einsatz zu kommen. PM 86/10

38 Arbeitsrechtliche Runde für Arbeitgeber/Personalleiter
3-4 mal im Jahr 2-3 aktuelle Beiträge zum Arbeitsrecht aktueller Überblick über die BAG-Rechtsprechung Kostenlos und trotzdem wertvoll Gäste herzlich willkommen Einladung bitte über meine Kanzlei anfordern

39 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
und auf Wiedersehen Neumühler Str. 22 19057 Schwerin 0385/616106

40 Per Fax: Per Rechtsanwalt Uwe Jahn Ich würde gerne von einmal an einer arbeitsrechtlichen Runde teilnehmen und möchte dazu eingeladen werden. Name: Vorname: Unternehmen: Anschrift: Fax/ -Adresse: Funktion: Besonderes Interesse : Ihre Angaben werden selbstverständlich ausschließlich zur Einladung zu dieser arbeitsrechtlichen Runde genutzt ,


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