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31.03.2017 Eine würdevolle Pflege verträgt keine Freiheitseinschränkenden Maßnahmen Das ist die Startseite für Ihre PowerPoint Prasentation. Prof. Dr.

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1 Eine würdevolle Pflege verträgt keine Freiheitseinschränkenden Maßnahmen Das ist die Startseite für Ihre PowerPoint Prasentation. Prof. Dr. habil Thomas Klie, Evangelischen Hochschule Freiburg Rechtsanwalt

2 1. Zugang zum Thema: Menschenwürde

3 Johann Christoph Friedrich von Schiller
Nicht mehr davon, Ich bitt Euch. Zu essen gebt ihm und ein Dach – Habt Ihr die Blöße erst bedeckt Dann ergibt sich die Würde von selbst Menschenwürde Johann Christoph Friedrich von Schiller (1759 – 1805)

4 Würde und Respekt Im Grund genommen beginnt die ganze feinfühlige, die Menschenwürde achtende Auseinandersetzung mit dem anderen damit, dass wir ihm einen fundamentalen Respekt entgegenbringen Richard Sennett

5 Die zwei Seiten der Würde
Privatheit Mein Leben leben dürfen Bei mir sein können Respekt vor meinen Grenzen erleben Abwehr von Übergriffen, auch fürsorglichen Nicht Objekt werden Nicht gläsern sein Geheimnisse haben dürfen Zugehörigkeit Sich als Teil der für einen relevanten Gesellschaft / Gemeinschaft erleben Wertschätzung in sozialer Interaktion erfahren Bedeutsam sein

6 Menschenwürde und soziale Beziehung
Würde ist kein Zustand, sondern eine soziale Beziehung, die nicht das leiseste Schwanken im Gleichgewicht zwischen Selbstachtung und der durch die anderen erfahrenen Bestätigung zulässt (Le Breton 2003)

7 2. Menschenwürdige Pflege
Sicherheit Essentielle Bedürfnisse Vor Bedrohung, Schaden, Schmerz Kontinuität Persönliche Biographie Konsistente Unterstützung Zugehörigkeit Bildung/ Aufrechterhaltung bedeutsamer Beziehungen Bedeutsamkeit Anerkennung und Wertschätzung der Person Entscheidungen Über Entscheidungsspielräume verfügen Ziele. Etwas erreichen können Menschenrechte _ Wahrung fundamentaler Freiheitsrechte Nolan u.a. 2001

8 3. Freiheitsentziehende Maßnahmen
? Segufix® Kompakt -Produktinfo 2008

9 Ein Thema von zunehmender Bedeutung
Prognose: Bis zum Jahre 2050 nimmt die Zahl Demenzkranker um 144 % zu Oberschenkelhalsfrakturen um 125 % (Fritz Beske Institut 2009) Politische und rechtliche Bedeutung: Recht auf persönliche Freiheit und Teilhabe zentraler Schutzauftrag Massengeschäft für Betreuungsgerichte Verdeckt: häusliche Betreuung und FEM Behindertenrechtskonvention Wissensbestände: Belastung Risiken „Alternativen“ Hilfsmittel Kooperation

10 Wie häufig sind FeM? International
Pflegeheim: – 49 % (The Joanna Briggs Institute 2002, Hamers et al. 2004) Akutkrankenhaus: 3 – 25 % (The Joanna Briggs Institute 2002) Stationäre Geriatrie: 24% (Karlsson et al. 1998) Deutschland Pflegeheim: 26 – 42% % „körpernahe“ Fixierungen (Klie&Pfundstein 2002; Becker et al. 2003, Meyer&Köpke 2008) Stationäre Gerontopsychiatrie: % (Hirsch et al. 1992, Kranzhoff et Hirsch 1997) % (Inzidenz) (Bredthauer et al )

11 Grosse Unterschiede in den Einrichtungen !
Köpke S, Meyer G: Pflegezeitschrift 10/2008

12 auch ambulant ein Thema: Formen von FeM in 2008/2009
Anmerkungen: Basis: n = 104 bis 109 / 282 bis 289. Ausgewiesen sind die Angaben zur Kategorie "Ja, das habe ich beobachtet / Kenntnis erlangt". Nein-Kategorien sind redundant.

13 Gründe für FeM Patientenorientierte Gründe: Demenz Stürze, Verhalten
Behandlungsorientierte Gründe: Medizinische/ Pflege- Maßnahmen (z.B. Katheter, Sonde) Sozialorientierte Gründe: Konfliktvermeidung Personal- und organisations- Personalschlüssel, Recht, Arbeitsabläufe orientierte Gründe: Einstellungen, Haltungen Bredthauer 2002; DeSantis et al. 1997; Evans 2002; Hantikainen et al. 2001; Hamers & Huizing 2005; Haut et al (Review); Kirkevold et al. 2004; Klie et al. 2004; Mammun et al., 2005; Moore et al. 2007; Werner et al ; Haut et al. 2007

14 „State of the Art“ Fixierte Menschen: Stürze ↔ (↑) Ernsthafte sturzbedingte Verletzungen ↑ Verhaltensauffälligkeiten ↑ Verzicht auf Fixierung: (durch Interventions- Stürze ↔↑ programme): Sturzbedingtes Verletzungsrisiko ↔ ↓ Verhaltensauffälligkeiten ↔↓ Psychopharmaka ↔↓ Personalschlüssel ↔ Keine Studie weltweit zeigt positiven Effekt von Fixierungen ! Daten über negative Folgen (Verletzungen, Stress) sind dagegen alarmierend Evans et al. 2002; Joanna Briggs Systematic Review Sailas & Fenton 2000; Cochrane Systematic Review Capezuti et al. 2007, Evans et al Testad et al 2005, ReduFix 2006, Healey 2007

15 FeM: Risiken und Nebenwirkungen
Sturzbedingte Verletzungsgefahr Fordernde Verhaltensweisen Angehörige, Personal: Schuldgefühle ↑ Arbeitszufriedenheit ↓ „Burn-Out“ Fixierung Allgemeinzustand ↓ Lebensqualität ↓ Tod Direkte Verletzungen, Tod, Psychischer Stress, Indirekte Schäden: Mobilität ↓ Verhaltensauffälligkeiten ↑ Sturzgefährdung↑ Nahrungs-,Flüssigkeitsaufnahme ↓ Kontrakturen, Dekubitus, Pneumonie Psychopharmaka werden gegeben bzw. erhöht Evans 2002 (Systematic Review, Joanna Briggs Insitute Australia) Berzlanovich 2007, Parker 1997, Pedal 1996, Mohsenian et al 2002; (Suchmaske: „Fixierungen“)

16 Alternative Interventionen (risikospezifisch, individuell)
Trotz grösstenteils nur schwacher oder fehlender Evidenz für Einzelinterventionen!! Raum/ Umgebung Person mit Demenz und Sturzgefährdung/ fordernden Verhaltensweisen Pflegende / Organisation Hilfsmittel / Technik

17 Internationale Empfehlungen
Vor dem Einsatz müssen alle Alternativen ausgeschöpft sein Der potentielle Nutzen muss höher sein als der mögliche Schaden Die minimalste Variante sollte eingesetzt werden Der Einsatz sollte kurzfristig erfolgen Die Notwendigkeit der Maßnahmen muss regelmäßig überprüft werden Eine institutionseigene Richtlinie sollte vorhanden sein Die Anwendung muss fachkundig erfolgen Ein kontinuierliche Beobachtung der fixierten Bewohner ist notwendig Alle Mitarbeiter müssen in deren korrekten Gebrauch geschult sein nach Evans 2002, Joanna Briggs Institute

18 4. Fixierung und Menschenwürde

19 Gegensatz Freiheit - Sicherheit: das Dilemma?
Körperliche Unversehrtheit Gefühl der Sicherheit Würde Freiheit Art. 2 Abs. 2 GG Aufrechter Gang als konstituierend für die Identität und Würde Mobilität als Grundbedürfnis

20 Freiheit durch Fürsorge
Subjektives Sicherheitsgefühl Person Sein Aktivität und Produktivität Selbstaktualisierung Teilhabe Elementare Dimension des Lebens erfahren Zugehörigkeit erleben Fürsorge Umweltgestaltung Begleitung Training Kreativität

21 Rechtliche Gemengelage
Betreu ungsrecht Strafrecht Arbeits schutz recht Medizin produkte recht Berufs-recht Sozialrecht Heim recht

22 4. Hilft Recht, Fixierungen zu vermeiden?
Kultur: Gesellschaft macht sich gesetzliche Wertungen zu eigen Beispiel England: lazy nursing Professionen: maßgebliche Berufsgruppen (Pflege, Medizin, Soziale Arbeit) integrieren rechtliche Wertungen in ihre Haltungen , Vorgehensweisen und Standards Beispiel: Wissenschaftlich / thearetisch: ja Management: Träger und Einrichtungen nehmen gesetzliche Wertungen als verbindliche Maßgabe für ihr ( Qualitäts-) Management auf. Beispiel: Hamburg, Bonn Betreuer: üben ihre Tätigkeit konsequent advokatorisch aus Beispiel: Sachsen Anhalt?

23 Rechtliche und fachliche Anliegen: kein Widerspruch
Rechtliche Vorgaben Verfassungsrechtliche Vorgaben: Freiheit der Person, rechtsstaatlicher Schutz, Rechtsschutz Betreuungsrechtliche Vorgaben: Absenkung von Fixierungsraten durch Legitimationsverfahren Heimrechtliche Vorgaben: Schutz der Interessen und Bedürfnisse vor Beeinträchtigungen, Dokumentationspflicht Sozialrechtliche Vorgaben: Qualitätsmaßstab Selbstbestimmung, Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse („Expertenstandards“) Fachliche Vorgaben Schutz und Förderung der Mobilität „State of the Art“ Individuelle Assessments und Hilfeplanung Konzeptionelle Aussichtung auf die Sicherung der Selbstbestimmung Das ist eine exemplarische Textseite für Ihre PowerPoint Prasentation.

24 Rechtliche Kategorien von freiheitsentziehenden Maßnahmen (FEM)/ bewegungseinschränkenden Maßnahmen (BEM) Das ist eine exemplarische Bildseite für Ihre PowerPoint Prasentation.

25 Rechtsschutz durch Verfahren
Luhmann: Legitimationsbeschaffung Qualitätssicherung: Reflexionsschleifen Supervision: anderes Setting für an Menschenrechten orientierte Entscheidungsfindung Gefahren: Massengeschäft Ritual kollusives Zusammenwirken sinkende Zustimmung zu hoher Aufwand Ablenken von Fachverantwortung Werdenfelser Weg: reagiert auf unbefriedigende fachliche und Rechtspraxis Nutzt Verfahrensrecht neues Bündnis / neue Kooperation zwischen Justiz und Fachpflege In Hamburg: “ironische Konstellation”: Wesentlich für Einführung des § 1906 Ort von Alliancen zur Vermeidung von FEM Gute Kooperationskultur

26 Konzertierte Bemühungen
Professionen und Wissenschaft: Qualitätsstandards und Leitlinien Internationale Organisationen Elder abuse Awarenessday Gesetzgebung und Rechtsprechung z.B.: BGH Rechtssprechung, Werdenfelser Weg Medien: Wettbewerbe & Kampagnen Reduzierung Freiheitsentziehender Maßnahmen Träger: Qualitätsmanagementansätze Industrie: Produktentwicklung Bildungssektor: Schulung und Qualifikation Forschung: national und international

27 Kampagne Redufix “Eure Sorge fesselt mich”
Die Partner: Deutsche Alzheimer Gesellschaft, Aktion Demenz, BAGSO, KDA , BGT “Eure Sorge fesselt mich” Das ist eine exemplarische Bildseite für Ihre PowerPoint Prasentation.

28 Kampagne Sensibilisierung für eine vernachlässigte Wirklichkeit
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29 Zwischen Freiheit und Risiko
Es geht um die Minimierung und Verantwortung von Risiken Riskmanagement Es geht um die Gestaltung individueller Freiheitsräume Unterstützung bei der Lebensgestaltung und Bewältigung Es geht um einen professionellen Umgang mit den Spannungsverhältnissen in der Begleitung von Menschen mit Demenz Multiprofessionell Es geht um die gemeinsame Verantwortung von Bewohnerinnen, Angehörigen, Betreuer, Ärzten, Pflegekräften, Therapeuten Aushandlungsorientierung Es geht um die Realisierung von Rechten und die Vermittlung von Lebensqualität Ernstnahme rechtlicher Institutionen Es geht um andere Bilder von einem Leben mit Demenz und Hilfeabhängigkeit Altersbilder Abschied von der Aufpasserrolle

30 Commitment: Freiburger Erklärung
1. Wir stellen die Menschenwürde und die Lebensqualität auf Pflege angewiesener Menschen in den Mittelpunkt unseres gemeinsamen Handelns. Fixierungsmaßnahmen tangieren beides. 2. Wir fördern wo möglich die Selbstständigkeit und Mobilität von Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeheimen. Wir wissen, dass der Erhalt der Mobilität ist die wichtigste Voraussetzung dafür ist, Sturzgefahren vorzubeugen. Fixierungen, die mit Sturzgefahren begründet werden entbehren in aller Regel einer fachlichen Berechtigung. Es stehen ausreichend Vorsorgemaßnahmen und Alternativen zur Fixierung zur Verfügung. 3. Wir verwenden Freiheitsentziehende Maßnahmen nur als ultimatio ratio, als letzte Behandlungsmethode bei dokumentierter erheblicher Selbst- oder Fremdgefährdung. Wir sehen sie als ungeeignet Maßnahme zur Behandlung von Verhaltensauffälligkeiten. 4. Wenn wir Freiheitsentziehende Maßnahmen ergreifen und mitverantworten, werden wir sie nur dann und dort einsetzen, wenn und wo alle maßgeblichen ethischen, fachlichen und rechtlichen Gesichtspunkte beachtet und gegeneinander abgewogen wurden. Wir dokumentieren dies und verpflichten uns, unsere Entscheidungen in kurzen Abständen immer wieder zu überprüfen. 5. Wir berücksichtigen bei unseren Entscheidungen die aktuellen Wissensbestände, die für eine menschwürdige und fachlich fundierte Begleitung maßgeblich sind und bilden uns entsprechend fort. 6. Wir sehen die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit aller entscheidungsrelevanten Akteure - der Betroffenen, ihrer Angehörigen, den Bevollmächtigten und Betreuern, Pflegekräften, Ärzten, Therapeuten, Gerichten. Wir verpflichten uns zur Zusammenarbeit, um eine für den Betroffenen Entscheidung zu treffen, die ihnen gerecht wird. 7. Für unseren Alltag orientieren wir uns an transparenten und verbindlichen Leitlinien für unser Handeln. Sie machen ein abgestimmtes Vorgehen möglich und geben Handlungssicherheit im Alltag.

31 Nicht nur eine Rechtsfrage

32 Danke für die Aufmerksamkeit


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