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Arbeiten in Höhen inkl. Hinweisen auf Neuregelungen bei BP

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Präsentation zum Thema: "Arbeiten in Höhen inkl. Hinweisen auf Neuregelungen bei BP"—  Präsentation transkript:

1 Arbeiten in Höhen inkl. Hinweisen auf Neuregelungen bei BP
BBS-Schulungsteil Arbeiten in Höhen inkl. Hinweisen auf Neuregelungen bei BP

2 Hinweis Die Slides haben in den „Notes“ ausführliche Inhalte für Ihre Wiedergabe dieser Präsentation.

3 Rahmenbedingungen „Arbeiten in Höhen“
Träger d. Unfall- versicherung Gesetze Arbeitgeber Drei Säulen Gesetze Grundgesetz Artikel 2.2 Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. Arbeitsschutzgesetz – Regelt die Pflichten des Arbeitgebers & Arbeitnehmers Verordnungen: BetrSichV., ArbStättV Arbeitgeber Betriebsanweisungen, Gefährdungsbeurteilungen PSA Vorsorgeuntersuchungen, nicht im gefährdeten Zustand Arbeiten Sicherheitsregeln Mängelbeseitigung Unterweisungen Berufsgenossenschaft BG: Abends genauso gesund nach Hause wie morgens gestartet – übrigens Leitsätze vieler Mineralölgesellschaften Unfallverhütungsvorschrift: Bauarbeiten DGUV 38, Benutzung Schutzausrüstung ( , Rettung -199, Grundsatz Materialprüfung), Sicherer Umgang mit Hub- und Scherenbühnen, BG-Richtlinien Informationen Merkblätter, Checklisten Informationen

4 Grundlagen Auswahl & Rangfolge nach TOP Technische Maßnahmen
Organisatorische Maßnahmen TOP-Prinzip Technische Maßnahmen: Gerüste, Hubarbeitsbühnen Organisatorische Maßnahme: Arbeitsplanung & Vorbereitung (JHA, WCF, PTW) -> Arbeitsplanung fängt schon _vor_ WCF und JHA an Persönliche: PSAgA Die Benutzung von PSA ist nur dann eine geeignete Maßnahme, wenn die Gefährdung weder auf technische noch auf organisatorische Weise ausgeschlossen werden kann. Demzufolge haben T & O immer Vorrang vor der Benutzung von PSA als individuelle Maßnahme. In der Hierarchie der Gefährdungsbewertung kommt  Über „Technschen Maßnahme“ noch „Ersetzen/Vermindern“ der Gefahr Darüber noch „Beseitigen / Eliminieren der Gefahr“! Personenbezogene Maßnahmen

5 Grundlagen / Neuregelung BP
Technische Maßnahmen / Auswahl von Arbeitsgeräten: bei BP zukünftig geregelt durch „Equipment Selection Matrix“ Hinweise auf den folgenden Folien „oben rechts“. Vereinheitlichung mit anderen Gesellschaften im BBS wird angestrebt. TOP-Prinzip Technische Maßnahmen: Gerüste, Hubarbeitsbühnen Organisatorische Maßnahme: Arbeitsplanung & Vorbereitung (JHA, WCF, PTW) -> Arbeitsplanung fängt schon _vor_ WCF und JHA an Persönliche: PSAgA Die Benutzung von PSA ist nur dann eine geeignete Maßnahme, wenn die Gefährdung weder auf technische noch auf organisatorische Weise ausgeschlossen werden kann. Demzufolge haben T & O immer Vorrang vor der Benutzung von PSA als individuelle Maßnahme. In der Hierarchie der Gefährdungsbewertung kommt  Über „Technschen Maßnahme“ noch „Ersetzen/Vermindern“ der Gefahr Darüber noch „Beseitigen / Eliminieren der Gefahr“!

6 Grundlagen / Leitern Was fällt Ihnen zu diesen Bildern ein? Was ist wichtig zu beachten? Generelles Arbeiten von Leitern aus sind nur zulässig, wenn es keine Alternative gibt! Nur „kurzzeitige Arbeiten geringeren Umfangs“ ausführen Herstellerangaben & Handhabung nach Gefährdungsbeurteilung Beachten Sie Umgebungsbedingungen Umgebungsbedingungen sind starke Verschmutzung , rauer Betrieb, hohe Luftfeuchte, niedrige bzw. hohe Temeraturen. Vor Benutzung Leiter/Tritt überprüfen. Keine Defekte Leitern benutzen. Sichern Sie Leiter & Tritte gegen Umkippen, Einsinken und Abrutschen Sichern Sie den Verkehrsweg (Kegel, Warnposten, Abschrankung) Sichere Benutzung von Leitern und Tritten sollte nicht von Arbeitsmitteln beeinträchtigt sein. Es sollten keine schweren Stoffe 10 Kg, heiß, oder ätzend oder Geräte mit erheblicher Krafteinwirkung auf den Benutzer (150 kg) Kein seitliches Hinauslehnen Nie zu zweit! Drei Punkte Regel – sicherer Stand gewährleisten -> keine Werkzeuge / kein Material mit der Hand transportierbar!! Bei Umgang mit elektrischem Strom nur isolierte Leitern verwenden. Ausreichend Abstand zu elektrischen Anlagen. Anforderungen der einzelnen Gesellschaften beachten. Anlegeleitern Stabiler, ebener Untergrund! Harter Untergrund: Gummifüße, Weicher Untergrund: Spitze Anlege- Schiebe und Merzweckleitern sich nur an sicheren Flächen anzulegen und mit beiden Holmen. Richtigen Winkel beachten Grad: „Ellenbogenregel“ Muss min. einen Meter über der Austrittstelle hinausragen Bei BP: nur Zugangsmittel, niemals Arbeitsplatz! Stehleitern: Stellen Sie die Leiter so auf, dass die Spreizsicherung wirksam wird Stellen Sie die Stehleiter nicht auf eine andere Stellflächen über. Stehleitern ohne Haltevorrichtung nur jeweils bis zur drittobersten Stufe BP: Übersteigen/“Reiten“ verboten. Materialbeispiele: Holzleitern eigen sich für rauen Betrieb (Baustellen) Stahlleitern für Innenbereich mit rauen Betrieb (TS Gebäude) Aluminumleitern: Häufiger Standortwechsel (nicht für Baustellenbetrieb geeignet – Stoß- und Schlagbeanspruchung) Kunststoffleitern: wenn aggressive Stoffe verarbeitet werden

7 Grundlagen / Leitern „Leiter & Tritte“
Nur für Arbeiten geringen Umfangs Anlegeleiter nur Zugangsmittel nie Arbeitsplatz Geprüfte Geräte & nach Herstellerangaben Handhabung nach Gefährdungsbeurteilung Sicheres Stehen muss immer gewährleistet sein Beachten Sie Umgebungsbedingungen Die ggf. weitergehenden Anforderungen der einzelnen Gesellschaften sind zu beachten! BP BBS Was fällt Ihnen zu diesen Bildern ein? Was ist wichtig zu beachten? Generelles Arbeiten von Leitern aus sind nur zulässig, wenn es keine Alternative gibt! Nur „kurzzeitige Arbeiten geringeren Umfangs“ ausführen Herstellerangaben & Handhabung nach Gefährdungsbeurteilung Beachten Sie Umgebungsbedingungen Umgebungsbedingungen sind starke Verschmutzung , rauer Betrieb, hohe Luftfeuchte, niedrige bzw. hohe Temeraturen. Vor Benutzung Leiter/Tritt überprüfen. Keine Defekte Leitern benutzen. Sichern Sie Leiter & Tritte gegen Umkippen, Einsinken und Abrutschen Sichern Sie den Verkehrsweg (Kegel, Warnposten, Abschrankung) Sichere Benutzung von Leitern und Tritten sollte nicht von Arbeitsmitteln beeinträchtigt sein. Es sollten keine schweren Stoffe 10 Kg, heiß, oder ätzend oder Geräte mit erheblicher Krafteinwirkung auf den Benutzer (150 kg) Kein seitliches Hinauslehnen Nie zu zweit! Drei Punkte Regel – sicherer Stand gewährleisten -> keine Werkzeuge / kein Material mit der Hand transportierbar!! Bei Umgang mit elektrischem Strom nur isolierte Leitern verwenden. Ausreichend Abstand zu elektrischen Anlagen. Anforderungen der einzelnen Gesellschaften beachten. Anlegeleitern Stabiler, ebener Untergrund! Harter Untergrund: Gummifüße, Weicher Untergrund: Spitze Anlege- Schiebe und Merzweckleitern sich nur an sicheren Flächen anzulegen und mit beiden Holmen. Richtigen Winkel beachten Grad: „Ellenbogenregel“ Muss min. einen Meter über der Austrittstelle hinausragen Bei BP: nur Zugangsmittel, niemals Arbeitsplatz! Stehleitern: Stellen Sie die Leiter so auf, dass die Spreizsicherung wirksam wird Stellen Sie die Stehleiter nicht auf eine andere Stellflächen über. Stehleitern ohne Haltevorrichtung nur jeweils bis zur drittobersten Stufe BP: Übersteigen/“Reiten“ verboten. Materialbeispiele: Holzleitern eigen sich für rauen Betrieb (Baustellen) Stahlleitern für Innenbereich mit rauen Betrieb (TS Gebäude) Aluminumleitern: Häufiger Standortwechsel (nicht für Baustellenbetrieb geeignet – Stoß- und Schlagbeanspruchung) Kunststoffleitern: wenn aggressive Stoffe verarbeitet werden

8 Grundlagen / Leitern Video “Leiter Unfall”
So sollte es nicht sein – Gut gemeint - und Glück gehabt. Arbeiten bereits beendet und Kontraktor wollte noch mal eben schnell etwas ausbessern.

9 Grundlagen / Kleingerüste+Arbeitsdielen
„Arbeitsgerüste / Kleingerüste / Arbeitsdielen“ Geprüfte Geräte & nach Herstellerangaben Nur durch unterwiesene, beauftragte Person aufzubauen und zu benutzen Handhabung nach Gefährdungsbeurteilung & BA Sichern vor Arbeitsbeginn & sichern Sie Verkehrswege Darf nur ohne Personen bewegt werden Anforderungen der einzelnen Gesellschaften sind zu beachten! Eine praktische Alternative zu Leitern für den Einsatz bei kleineren Arbeiten sind Kleingerüste. Kleingerüste sind gerüstähnliche Konstruktionen mit mehr als 1,00 m Standhöhe. Die Standhöhe ist konstruktiv auf höchstens 2,00 m begrenzt. Kleingerüste müssen eine Belagbreite von mindestens 0,50 m haben. Kleingerüste müssen durch den Hersteller deutlicherkennbar gekennzeichnet sein durch: Zulässige Tagkraft, Typ & Herstellernachweis. Der Hersteller muss weiterhin eine Aufbau- und Verwendungsanleitung zur Verfügung stellen. Der Unternehmer und die Vorgesetzten vor Ort müssen dafür sorgen, dass Kleingerüste nur entsprechend der Aufbau- und Verwendungsanleitung verwendet werden. Diese muss an der Einsatzstelle vorhanden sein. An jedem Gerüst muss an gut sichtbarer Stelle eine Kennzeichnung (sog. Gerüstschein) vorhanden sein. Gerüste dürfen nur bestimmungsgemäß benutzt werden. Dabei ist stets die Betriebssicherheit zu gewährleisten. Kleingerüste müssen über sichere Zugänge oder Aufstiege erreichbar sein. An verfahrbaren Kleingerüsten müssen alle Fahrrollen arretiert sein, bevor Sie aufsteigen. Darf nur ohne Personen bewegt werden. BP: auch Kleingerüste müssen über eine Knieleiste und ein Bordbrett verfügen. Anforderungen der einzelnen Gesellschaften sind zu beachten!

10 Grundlagen / Fahrb. Gerüste
Shell: bis 4,5m und ohne Genehmigung („nur“ JHA) „Fahrbare Gerüste“ Aufbau- und Verwendungsanleitung Hersteller Aufbau, Umbau und Abbau durch befähigte Person Unterweisungspflicht - Beschäftigte müssen unterwiesen sein Gerüstschein am Gerüst Nutzer trägt Verantwortung Gerüst in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet Mängelüberprüfung PTW-System & Tätigkeittabelle beachten BP BBS Für die Ausführung von Arbeiten auf erhöhten Standorten, werden fahrbare Gerüste eingesetzt. Der Vorteil dieser Arbeitsmittel liegt darin, dass sie schnell aufgebaut und flexibel eingesetzt werden können. Bei Mängeln am Fahrgerüst durch falsches oder unvollständiges Aufbauen, der Verwendung defekter oder ungeeigneter Einzelteile, bei starkem Wind oder bei Verfahren kann das Gerüst einfallen, kippen oder umstürzen und so zu schweren und tödlichen Arbeitsunfällen führen. Standsicherheit muss gewährleistet sein. Im TS-Bereich mit Fahrzeugverkehr, müssen Gerüste gegen Anfahren gesichert werden. Fahrgerüste dürfen nur unter Aufsicht einer befähigten Person und von fachlich geeigneten Beschäftigten mit spezieller Unterweisung auf-, ab- oder umgebaut werden. Fahrgerüste dürfen nur so hoch errichtet werden, wie es in der Aufbau- und Verwendungsanleitung beschrieben ist. Das Fahrgerüst muss nach der Montage und vor jeder Inbetriebnahme von hierzu befähigten Personen geprüft werden. Die Prüfung ist zu dokumentieren – Gerüstschein am Gerüst! 3-teiliger Seitenschutz: Bitte beachten dass bei Gerüsten Bordbrett, Kniewehr und Brustwehr installiert sind. Und: Höhe Handlauf 1m! Fahrgerüste dürfen nur im Rahmen der Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers benutzt werden. Die zulässigen Belastungen für den Gerüstbelag dürfen nicht überschritten werden (höchstens 1,5 kN pro m2). Beim Besteigen darf nur der vom Hersteller vorgesehene Aufstieg benutzt werden. Aufstieg nur von innen, vorgesehene Klappen benutzen! Die Durchstiegsklappen müssen - außer beim Durchsteigen - immer geschlossen sein. Alle 4 Rollenbremsen müssen vor dem Besteigen des Fahrgerüstes arretiert werden. Fahrgerüste dürfen nur verschoben werden, wenn sich keine Personen darauf befinden. Von freistehenden Fahrgerüsten darf nicht auf andere Bauteile übergestiegen werden. Auf der Arbeitsplattform dürfen keine Leitern aufgestellt werden. An Arbeitsplattformen mit einer Absturzhöhe von mehr als 2 m muss ein 3-teiliger Seitenschutz angebracht werden. Bei BP: an allen Arbeitsplattformen muss ein 3-teiliger Seitenschutz! Auch bei bereitgestellten Fahrgerüsten trägt der Nutzer Verantwortung dafür, dass sich das Gerüst in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet. Dazu hat er es auf augenscheinliche Mängel zu prüfen. PTW-System & Tätigkeittabelle beachten

11 Grundlagen / Fahrb. Gerüste
„Fahrbare Gerüste“ Absperren des Arbeitsbereiches Sicherungsmaßnahme gegen Anfahren Vor Arbeitsbeginn: 4 Rollbremsen arretieren Fahrgerüste dürfen nur ohne Personen verschoben werden Durchstiegsklappen müssen (außer beim Durchsteigen) immer geschlossen sein Bei freistehenden Gerüsten darf nicht auf andere Bauteile überstiegen werden Im TS-Bereich mit Fahrzeugverkehr, müssen Gerüste gegen Anfahren gesichert werden. Die Rollenbremsen müssen vor dem Besteigen des Fahrgerüstes arretiert werden. Beim Besteigen darf nur der vom Hersteller vorgesehene Aufstieg benutzt werden. Fahrgerüste dürfen nur verschoben werden, wenn sich keine Personen darauf befinden. Fahrgerüste dürfen nur so hoch errichtet werden, wie es in der Aufbau- und Verwendungsanleitung beschrieben ist. Die zulässigen Belastungen für den Gerüstbelag dürfen nicht überschritten werden (höchstens 1,5 kN pro m2). Auf der Arbeitsplattform dürfen keine Leitern aufgestellt werden. Die Durchstiegsklappen müssen - außer beim Durchsteigen - immer geschlossen sein. Von freistehenden Fahrgerüsten darf nicht auf andere Bauteile übergestiegen werden. An Arbeitsplattformen mit einer Absturzhöhe von mehr als 2 m muss ein 3-teiliger Seitenschutz angebracht werden: Geländerholm, Höhe ≥ 1 m Zwischenholm, Höhe ≥ 0,5 m Bordbrett, Höhe ≥ 0,15 m

12 Rahmenbedingungen „Arbeiten in Höhen“
Video “Fall vom Gerüst”

13 Grundlagen / feste Arbeitsgerüste
„Fest montierte Arbeitsgerüste“ Hersteller/Aufsteller Anweisungen, Betriebsanweisungen & GB sind zu befolgen Absperren des Arbeitsbereiches Sicherungsmaßnahme gegen Anfahren Keine Gerüstveränderung ohne Abnahme/Prüfung NUR vorgesehene Auf- und Abstiege benutzen Gerüstschein am Gerüst BP BBS Im Prinzip wie fahrbare Gerüste! Zu ihrer eigenen Sicherheit ist es wichtig, dass die Beschäftigten die dafür vorgesehenen Auf- und Abstiege benutzen und weder klettern noch vom Gerüst springen. Klappen von Durchstiegsbelagen sind wahrend der Arbeiten auf der Gerustebene geschlossen zu halten. Die allgemeinen Sicherheitshinweise können auch in Form von Piktogrammen genutzt werden. Hinweise/Erläuterung Befähigte Personen als Aufsichtführende sind z. B. Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung im Gerüstbau, oder Poliere die vergleichbare Fachkenntnisse und eine bauhandwerkliche Ausbildung sowie ausreichende praktische Berufserfahrung im Gerüstbau haben. Der Unternehmer wählt für die Gerüstbauarbeiten fachlich geeignete Beschäftigte aus. Fachlich geeignet sind z. B. Beschäftigte mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung im Gerüstbauer-Handwerk, oder Beschäftigte mit vergleichbarer Qualifikation, bei denen der Arbeitgeber über die Eignung entscheidet. Gerüstarten (Arbeitsgerüste, Schutzgerüste) • Gerüstbauarten (z. B. Standgerüste, Raumgerüste, Hängegerüste, fahrbare Gerüste) • Gerüstbauteile (z. B. Rohre, Kupplungen, Belage, Systembauteile) • Werkstoffe (z. B. Stahl, Aluminium, Holz) • Standsicherheit (z. B. Gründung, Verankerung, Aussteifung, Stutzweiten) • bauliche Durchbildung (z. B. Seitenschutz, Wandabstand, Belage, Bekleidungen, Zugange/Aufstiege, Eckausbildungen)

14 Grundlagen / feste Arbeitsgerüste
„Fest montierte Arbeitsgerüste“ Materiallagerung gem. zulässiger Lastklassen Durchgangsmöglichkeit beachten - Material entsprechend lagern Kein übereinander Arbeiten von Arbeitern – fallendes Material Absturzsicherung, Auffangeinrichtung PSAgA für die Zeit des Auf- und Abbaus des Gerüstes Anforderungen der einzelnen Gesellschaften sind zu beachten! Auf dem Gerüstbelag darf nur so viel Material gelagert werden, wie entsprechend der jeweiligen Lastklasse zulässig. Material sollte auf dem Gerüstbelag so abgelegt werden, dass ein ausreichend breiter Durchgang erhalten bleibt. Es sollte vermieden werden, dass Beschäftigte gleichzeitig auf mehreren Gerüstlagen übereinander Arbeiten ausfuhren. Es besteht sonst erhöhte Unfallgefahr durch herabfallende Gegenstände. Nutzen Sie allgemeine Sicherheitshinweise in Form von Piktogrammen genutzt werden.

15 Grundlagen / Hubsteiger
„Scheren- / Gelenkteleskop- bühne / Steiger“ Für die Arbeiten nur nachweisbar unterwiesene und beauftragte Personen zulässig Herstelleranweisungen & interne Betriebsanweisungen Einweisung Leihgeräte vor Arbeitsbeginn Richtige Arbeitsvorbereitung & Koordination Rettungsplan/-konzept muss vorhanden sein BP BBS Unter einer Hubarbeitsbühne ist eine Hebebühne zu verstehen, die als Lastaufnahmemittel eine Arbeitsbühne zur Durchführung von Montage-, Instandhaltungs oder ähnlichen Arbeiten besitzt. Wie die Unfallstatistik zeigt, muss beim Einsatz von Hubarbeitsbühnen der Gefahr des Umkippens besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Nicht geeignete Untergründe können zum Umkippen der Hubarbeitsbühne führen. Daher müssen Hubarbeitsbühnen unter Berücksichtigung der Bodenverhältnisse so aufgestellt werden, dass bei bestimmungsgemäßem Betrieb die Standsicherheit gewährleistet ist. Hubarbeitsbühnen, die im Verkehrsraum von Straßen aufgestellt werden, sind gegen Verkehrsgefahren zu sichern, z.B. durch Warnleuchten, Absperrungen, Sicherungsposten, Warnposten. Weiterhin ist zu beachten, dass die Hubarbeitsbühne nur von Personen bedient werden darf, die in der Bedienung unterwiesen und dazu schriftlich beauftragt wurden. Daher gelten die Herstellerangaben sowie interne Betriebsanleitungen. Denken Sie daran, auch Leihgeräte zu überprüfen, bevor die Arbeiten beginnen. Wie bei allen gefährlichen Arbeiten gilt es eine richtige Arbeitsvorbereitung und Abstimmung durchzuführen meistens finden die Arbeiten im laufenden Tankstellenbetrieb statt. Zum Schutz gegen Hinausschleudern sollten die Benutzer einer Hubarbeitsbühne Auffanggurte tragen und sich an einem Anschlagpunkt im Arbeitskorb sichern. ACHTUNG: Rückhaltesystem (kurzer, starrer Gurt) und Auffangsysteme (Falldämpfer) unterscheiden! Peitscheneffekt / Katapulteffekt kann insbesondere beim Einsatz von Teleskopbühnen auftreten. Vorbeifahrende Fahrzeuge die Bühne streifen Ausleger sich durch nachgebenenden Untergrund bewegt Die Bühne sich in der Konstruktion verhakt Der Ausleger mit angehobenen Arbeitskorb z.B. über Kante fährt. PSAgA nach folgender Priorität und Festlegung: 1. Herstellerangaben 2. Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers 3. Bestimmungen des Auftraggebers Aus- und Übersteigen auf angrenzende Bauteile ist nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen zulässig Befestigen der PSAgA an Anschlagpunkten berechtigt automatisch nicht zum Aussteigen aus dem Arbeitskorb in angehobener Position Es gilt: Verlassen des Gerätes in erhobener Position darf nur dann erfolgen, wenn spezielle schriftliche Gefährdungsbeurteilung vorliegt. Durch Aus- und Einsteigemethode dürfen keine zusätzlichen dynamischen Kräfte entstehen Beauftragte Personen müssen für diese Situation geschult & unterwiesen sein

16 Grundlagen / Hubsteiger
„Scheren- / Gelenkteleskopbühne / Steiger“ Video Hubarbeitsbühne

17 Grundlagen / Hubsteiger
„Scheren- / Gelenkteleskopbühne / Steiger“ Absturzgefahr durch Peitscheneffekt / Katapulteffekt Gelenkteleskopbühne immer mit PSAgA Scherenhubbühne: PSAgA wenn durch Hersteller festgelegt Aus- und Übersteigen auf angrenzende Bauteile ist nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen zulässig Befestigen der PSAgA an Anschlagpunkten berechtigt automatisch nicht zum Aussteigen aus dem Arbeitskorb in angehobener Position

18 Grundlagen / Hubsteiger
„Scheren- / Gelenkteleskopbühne / Steiger“ Verlassen des Gerätes in erhobener Position darf nur dann erfolgen, wenn spezielle schriftliche Gefährdungsbeurteilung vorliegt. Durch Aus- und Einsteigemethode dürfen keine zusätzlichen dynamischen Kräfte entstehen Beauftragte Personen müssen für diese Situation geschult & unterwiesen sein Anforderungen der einzelnen Gesellschaften sind zu beachten!

19 Grundlagen / Hubsteiger
„Scheren- / Gelenkteleskopbühne / Steiger“ Gerät darf während dieser Arbeiten nicht bewegt werden. Der unten befindliche Arbeitsbereich muss ausreichend abgesperrt und gegen Anfahren gesichert sein

20 Grundlagen PSAgA Höhenarbeiten & Arbeiten mit Absturzgefahr bei Tiefen
Bau- und Montagearbeiten, Wartungs- und Reinigungsarbeiten, Gebäude & Masten Manuelle Ladearbeiten, Container/LKW, Kontrollgänge Wenn kein technischer Kollektivschutz PSA gegen Absturz Personengebundenes Sicherheitsgeschirr in Verbindung mit festem Anschlagpunkt/Auffanggurt (EN361) Neuregelung BP: Zwillings-Verbindungsmittel Alleinarbeiten nur mit Personen-Notsignal-Gerät (PNG) Wir sprechen von Höhenarbeiten & Arbeiten mit Absturzgefahr bei Tiefen von: Bau- und Montagearbeiten, Wartungs- und Reinigungsarbeiten, Gebäude & Masten Manuelle Ladearbeiten, Container/LKW, Kontrollgänge Wenn kein technischer Kollektivschutz PSA gegen Absturz Personengebundenes Sicherheitsgeschirr in Verbindung mit festem Anschlagpunkt/Auffanggurt (EN361)

21 Grundlagen PSAgA Auffangsystem - zu jedem Auffangsystem (EN 363) gehört: Anschlagpunkt Befestigungssystem (Verbindungsmittel) Gurt Nur geprüfte Ausrüstung einsetzen – CE-Kennzeichnung. Systeme nur bestimmungsgemäß verwenden. Für die Arbeiten nur unterwiesene und beauftragte Personen zulässig. Prüffristen & Ablege-Reife beachten.

22 Grundlagen PSAgA Prüfung durch den Benutzer vor Ort
Kennzeichnung der Komponenten ok? Funktionsprüfung & Sichtkontrolle am Einsatzort ok? Ist der Auffanggurt richtig angepasst & straff angelegt? Keine Korrosions- Schleiß oder Schnittspuren? Karabiner – unbeabsichtigtes Lösen unmöglich? Schnellstmögliche Rettung geplant? Was können Sie vor Ort überprüfen? Kennzeichnung der Komponenten ok? Funktionsprüfung & Sichtkontrolle am Einsatzort ok? Ist der Auffanggurt richtig angepasst & straff angelegt? Keine Korrosions- Schleiß oder Schnittspuren? Karabiner – unbeabsichtigtes Lösen unmöglich? Schnellstmögliche Rettung geplant? Ablegereife: Verbindungsmittel 4-6 Jahre, Auffanggurte 6-8 Jahre, je nach Herstellerangaben. Gilt auch für nicht benutzte PSAgA.

23 Grundlagen - Anwendungssystem
Rückhaltesystem z.B. Auffanggurt & Verbindungsmittel mit Fixlänge Hält Benutzer von Bereichen mit Absturzgefahr fern. Positionierungssystem z.B. Auffanggurt mit seitlichen Halteösen & einstellbarem Verbin-dungsmittel mit Fixlänge Positioniert Benutzer an der Arbeitsstelle. Freier Fall wird verhindert. Auffangsystem z.B. Auffanggurt mit Falldämpfer / Höhensi-cherungsgerät / mitlauf-ende Auffanggeräte Fängt Benutzer auf. Die Fangstosskraft wird begrenzt. Rückhaltesystem Hält den Benutzer von Bereichen mit Absturzgefahr fern. z.B mit Auffanggurt und Verbindungsmittel mit Fixlänge Positionierungssystem Hält den Benutzer an der Arbeitsstelle. Freier Fall wird verhindert. z.B. durch Auffanggurt mit seitlich verstellbarem Verbindungsmittel mit Fixlänge Auffangsystem Fängt Benutzer auf. Die Fangstosskraft wird begrenzt. z.B mit Auffanggurt mit Falldämpfer/Höhensicherungsgerät/mitlaufende Auffanggeräte

24 Absturzhöhe Grundlage für Berechnung ist immer Gebrauchsanleitung der Hersteller Definition Absturzhöhe Absturzhöhe H ist senkrechter Höhen- unterschied zwischen dem Arbeitsplatz „A“ und der Auftreff-Fläche „F“ Grundlage für die Berechnung sind immer die Herstellerangaben.

25 Freiraum Freiraum muss so berechnet werden, dass sicher aufgefangen werden kann. Es ist immer ein Sicherheitsabstand (1m) zur Aufprallfläche mit einzurechnen. Vor Verwendung einer Absturzsicherung ist es wichtig die mögliche Fallstrecke auf dem Gesamtsystem zu berechnen, um Anhand der Ergebnisse die verwendete Absturzsicherung einzusetzen. Der Freiraum besteht aus der Sturzhöhe (länge des eingesetzten Verbindungsmittel), dem Bremsweg (Aufreißen des Falldämpfers/Rutschen des mitl. Auffanggerätes) der Körperhöhe (Auffangöse bis Füße) der Drehung der einzelnen Teile zur möglichen Auffanghöhe. Der Freiraum unterhalb des Benutzers muss so groß sein, dass die abstürzende Person sicher aufgefangen werden kann

26 Pendelsturz Vermeidung Pendelsturz
Anschlagpunkt lotgerecht über der Arbeitsfläche. Permanente Straffseilführung – sonst anderen Anschlagpunkt wählen. Ein Pendelsturz tritt immer dann auf, wenn sich der Anschlagpunkt nicht direkt im Lot über dem Anwender befindet.

27 Rettung Alleinarbeit sind Arbeiten außerhalb von Ruf- und Sichtweite
bei Höhenarbeiten nicht zulässig Mindestens eine unterwiesene Person erforderlich Einsatz Personen-Notsignal Geräte Unternehmer ist verantwortlich für Sicherheit & Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz Ein Rettungsplan sollte vorhanden und unterwiesen sein Alleinarbeit sind Arbeiten außerhalb von Ruf- und Sichtweite bei Höhenarbeiten nicht zulässig Mindestens eine unterwiesene Person erforderlich Einsatz Personen-Notsignal Geräte Unternehmer ist verantwortlich für Sicherheit & Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz Ein Rettungsplan sollte vorhanden und unterwiesen sein

28 Hängetrauma / Erste Hilfe
Kreislaufzusammenbruch 5-45 Minuten ohnmächtig Rettung muss in 20 Minuten erfolgen 2/3 Blut verbleibt in Armen & Beinen Organe werden nicht mehr richtig versorgt Gehirn, Lunge, Herz Symptome Unregelmäßiger Herzschlag, Schwindel, Muskelkrämpfe, Ohrensausen Übelkeit, Schwitzen, Blässe der Haut Nach dem Absturz lastet das Eigengewicht auf den Gurten an den Beinen und am Gesäß. Das kann die Venen zusammendrücken und den Blutrückstrom zum Herz verhindern. Weil der Widerstand unter den Füßen fehlt kann die Muskelpumpe nicht mehr wirksam werden. 2/3 Blut verbleibt in Armen & Beinen Schweißnasse Stirn getrübter Blick Bewusstlosigkeit, Atemnot, Kreislaufzusammenbruch lassen dann nicht mehr viel Zeit für Reanimation

29 Erste Hilfe / Rettungsplan
Notruf muss vor Rettung erfolgen Verletzte Person muss schnellstmöglich aus der frei hängenden Position befreit werden Lagerungsformen Opfer bei Bewusstsein – Hock- und Kauerstellung Bei Bewusstlosigkeit – stabile Seitenlage Bei Atem- Kreislaufstillstand: Vitalfunktionen prüfen, Herzmassage Notruf muss vor Rettung erfolgen Verletzte Person muss schnellstmöglich aus der frei hängenden Position befreit werden Lagerungsformen Opfer bei Bewusstsein – Hock- und Kauerstellung Bei Bewusstlosigkeit – stabile Seitenlage Bewusstlosigkeit, Atemnot, Kreislaufzusammenbruch lassen dann nicht mehr viel Zeit für Reanimation Bei Atem- Kreislaufstillstand: Vitalfunktionen prüfen, Herzmassage Staying alive (30x pumpen/2x pusten)

30 Erste Hilfe / Rettungsplan
Video Erste Hilfe Staying alive (30x pumpen/2x pusten) Nach dem Absturz lastet das Eigengewicht auf den Gurten an den Beinen und am Gesäß. Das kann die Venen zusammendrücken und den Blutrückstrom zum Herz verhindern. Weil der Widerstand unter den Füßen fehlt kann die Muskelpumpe nicht mehr wirksam werden. 2/3 Blut verbleibt in Armen & Beinen Schweißnasse Stirn getrübter Blick Bewusstlosigkeit, Atemnot, Kreislaufzusammenbruch lassen dann nicht mehr viel Zeit für Reanimation

31 Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

32 Fachliteratur DGUV Regel "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz" (bisher BGR/GUV-R 198) DGUV Regel "Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen" (bisher BGR/GUV-R 199) DGUV Information "Haltegurte und Verbindungsmittel für Haltegurte" (bisher BGI 870) DGUV Grundsatz "Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Sachkundigen für persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz" (bisher BGG 906)


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