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ARBEITSSTRAFRECHT – was Personalverantwortliche wissen müssen

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Präsentation zum Thema: "ARBEITSSTRAFRECHT – was Personalverantwortliche wissen müssen"—  Präsentation transkript:

1 ARBEITSSTRAFRECHT – was Personalverantwortliche wissen müssen
ARBEITSSTRAFRECHT – was Personalverantwortliche wissen müssen! von Dirk Petri Rechtsanwalt u. Fachanwalt für Strafrecht - Personalleiterkreistagung am 14. Mai Verband Holzindustrie und Kunststoffverarbeitung Hessen-Thüringen e.V. Bahnhofstr. 2 · Köln · Telefon (02203) · Telefax (02203) · ·

2 Inhalt des Arbeitsstrafrechts
Teilgebiet des Wirtschaftsstrafrechts Erfasst alle arbeitsmarktbezogenen Straf- und Bußgeldtatbestände Adressat arbeitsstrafrechtlicher Normen Arbeitgeberstrafrecht Sonderstrafrecht für Unternehmen Brüssow & Petri · Köln ·

3 Arbeitsstrafrecht im StGB - 1
Verletzung d. höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201 a) Ausspähen v. Daten (§ 202 a) Geheimnisverrat (§§ 203, 204) Menschenhandel z. Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft (§ 233) 3 Brüssow & Petri · Köln ·

4 Arbeitsstrafrecht im StGB - 2
Betrug u. Vorenthalten von Arbeitsentgelt (§§ 263, 266 a) Insolvenzdelikte (§§ 283 ff.) Lohnwucher (§ 291 Abs. 1 Nr. 3) Wettbewerbsbeschränkende Absprachen (§ 298) Angestelltenbestechung (§ 299) 4 Brüssow & Petri · Köln ·

5 Arbeitsstrafrecht in Nebengesetzen – 1
AEntG ArbZG ArbSchG AltersteilzeitG AÜG AufenthG u. AsylVfG BetrVG u. SprAuG BildschArbVO 5 Brüssow & Petri · Köln ·

6 Arbeitsstrafrecht in Nebengesetzen - 2
JArbSchG MuSchG SchwarzArbG SGB III, SGB IV Schutz v. Betriebs- u. Geschäftsgeheimnissen 6 Brüssow & Petri · Köln ·

7 Arbeitsstrafrecht in Nebengesetzen - 3
Lohnsteuerhinterziehung u. Schwarzarbeit Steuerstrafrecht u. AÜ § 26 a UStG i.V.m. § 14 Abs. 2 UStG u. Schwarzarbeit 7 Brüssow & Petri · Köln ·

8 Arbeitsstrafrecht in Nebengesetzen - 4
Mitarbeiterüberwachung BDSG TKG TDG TDDSG 8 Brüssow & Petri · Köln ·

9 Schwerpunkte des Referats Allgemeiner Teil
Allgemeine Voraussetzungen der Strafbarkeit Besonderheiten des Ordnungswidrigkeitenverfahrens Verfall Zwangsmaßnahmen 9 Brüssow & Petri · Köln ·

10 Schwerpunkte des Referats Besonderer Teil
ArbSchG ArbZG Mitarbeiterüberwachung AEntG AÜG 10 Brüssow & Petri · Köln ·

11 Allgemeiner Teil Haftungserweiterung, § 14 StGB
Vertretung § 14 Abs. 1 StGB: Organ einer jur. Person Mitglied eines solchen Organs Vertretungsberechtigter Gesellschafter einer rechtsfähigen Personengesellschaft 11 Brüssow & Petri · Köln ·

12 Allgemeiner Teil Haftungserweiterung, § 14 StGB
Vertretung § 14 Abs. 2 StGB: Beauftragung den Betrieb ganz/z.T. zu leiten Beauftragung in eigener Verantwortung Aufgaben des Inhabers wahrzunehmen 12 Brüssow & Petri · Köln ·

13 Allgemeiner Teil Haftungserweiterung, § 9 OWiG
Vertretung § 9 OWiG: Wortgleich mit § 14 StGB Haftungserweiterung des Vertreters für das Owi-Verfahren 13 Brüssow & Petri · Köln ·

14 Allgemeiner Teil Exkurs – Das Owi-Verfahren
Ordnungswidrigkeit ist ein „aliud“ zur Straftat Ordnungswidrigkeit ist Verwaltungsunrecht Straftat ist kriminelles Unrecht Gesetzgeberischer Wille Rechtspolitische Wertung des Unrechtsgehalts 14 Brüssow & Petri · Köln ·

15 Allgemeiner Teil Exkurs – Das Owi-Verfahren
Ordnungswidrigkeit ist ein „aliud“ zur Straftat Ordnungswidrigkeit ist Verwaltungsunrecht Straftat ist kriminelles Unrecht Gesetzgeberischer Wille Rechtspolitische Wertung des Unrechtsgehalts 15 Brüssow & Petri · Köln ·

16 Allgemeiner Teil Geldbuße gegen jur. Personen u. Personenvereinigungen
§ 30 OWiG: Begehung einer Straftat o. Owi Betriebsbezogene Pflichtverletzung, die jur. Person o. Personenvereinigung treffen Festsetzung einer Geldbuße gegen jur. Person o. Personenvereinigung § 30 OWiG i.V.m. § 17 OWiG 16 Brüssow & Petri · Köln ·

17 Unterlassen einer Aufsichtsmaßnahme
Allgemeiner Teil Verletzung der Aufsichtspflicht in Betrieben u. Unternehmen § 130 OWiG: Unterlassen einer Aufsichtsmaßnahme Kausalzusammenhang zwischen Aufsichtspflichtverletzung u. betrieblicher Zuwiderhandlung Pflichtverletzung auch Organisationsmangel Auffangtatbestand 17 Brüssow & Petri · Köln ·

18 Allgemeiner Teil Verfall nach § 73 ff. StGB/ § 29 a OWiG
Etwas durch Straftat / Owi erlangt Geldwerter Vorteil Durch Unternehmen, Organ o. Arbeitnehmer Verfallsanordnung i.H.d. Erlangten Problem: Bruttoprinzip! 18 Brüssow & Petri · Köln ·

19 Allgemeiner Teil Zwangsmaßnahmen
Durchsuchung des Unternehmens Zeugnisverweigerungsrechte Aussageverweigerungsrechte Zeugenbeistand Besonderheit: Syndikusanwalt! 19 Brüssow & Petri · Köln ·

20 Betrieblicher u. überbetrieblicher Schutz von Leben und Gesundheit
Arbeitsschutz - 1 Betrieblicher u. überbetrieblicher Schutz von Leben und Gesundheit Technischer Bereich: Unfallschutz u. Hygiene Betrieblicher Schutz: Jugend-, Frauen- oder Mutterschutz Adressat der Pflichten: Arbeitgeber 20 Brüssow & Petri · Köln ·

21 Pflichtendelegation, § 13 Abs. 2 ArbSchG:
Arbeitsschutz - 2 Pflichtendelegation, § 13 Abs. 2 ArbSchG: Zuverlässige / Sachkundige Person Betriebsangehörige oder externe Dritte Schriftliche Beauftragung Wahrnehmung Arbeitgeberpflichten aus dem Arbeitsschutz Kein Auswahl- / Überwachungsverschulden beim Arbeitgeber 21 Brüssow & Petri · Köln ·

22 Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten:
Arbeitsschutz - 3 Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten: Unterstützung Unternehmensleitung Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Unfallverhütung Einführung / Verbesserung der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation Unterstützung der für den Arbeitsschutz verantwortlichen Personen Einvernehmen Betriebsrat 22 Brüssow & Petri · Köln ·

23 Bestellung von Betriebsärzten, § 2 ASiG:
Arbeitsschutz - 4 Bestellung von Betriebsärzten, § 2 ASiG: Unfall- und Gesundheitsgefahren Betriebsart Unterstützung des Unternehmens in Fragen des Gesundheitsschutzes Selbständige Durchführung der Aufgaben aus § 3 ASiG, z.B. Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb 23 Brüssow & Petri · Köln ·

24 Arbeitsschutzvereinbarung: Arbeitnehmerüberlassung nach AÜG
Pflicht des Entleihers zum Schutz des Leiharbeitnehmers, § 11 Abs. 6 AÜG Unbeschadet der Pflichten des Verleihers Aufspaltung der Fürsorgepflicht Doppelte Pflichtenstellung 24 Brüssow & Petri · Köln ·

25 Einweisung und Verpflichtung von Fremdfirmen
Arbeitsschutz - 6 Weitere Maßnahmen: Einweisung und Verpflichtung von Fremdfirmen Vertragliche Regelungen beim Einsatz von Fremdfirmen Bestätigung von Einarbeitung, Unterweisung und Fortbildung Unterweisung der Mitarbeiter Mängelmeldung / Meldung eines Verbesserungsvorschlags 25 Brüssow & Petri · Köln ·

26 Arbeitsschutz - 7 Überwachung u. Rechtsfolgen:
Hessen: staatliche Ämter für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik Thüringen: staatliche Ämter für Arbeitsschutz Missachtung von UVV der BG´s Indiz für Pflichtverletzung Bußgeld gem. § 25 ArbSchG bis € - aber § 17 Abs. 4 OWiG Geld- o. Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, § 26 ArbSchG Problem der Fahrlässigkeitsdelikte: §§ 222, 229 (230) StGB 26 Brüssow & Petri · Köln ·

27 ArbZG spezielles Arbeitsschutzgesetz
Arbeitszeit - 1 ArbZG spezielles Arbeitsschutzgesetz Sicherheit u. Gesundheitsschutz bei der Arbeitszeitgestaltung Schutz des Sonntags / ges. Feiertage als Tage der Arbeitsruhe Arbeitszeit der AN darf 8 h täglich nicht überschreiten Kann auf bis zu 10 h verlängert werden, § 3 ArbZG Beschäftigung im Straßentransport, § 21 a ArbZG 27 Brüssow & Petri · Köln ·

28 Arbeitszeit - 2 Abweichende Regelungen:
Durch Betriebsvereinbarung Verlängerung über 10 h, z.B. Arbeitsbereitschaft, § 7 ArbZG Bei Sonn- u. Feiertagsbeschäftigung, § 10 ArbZG Bewilligung von Sonn- u. Feiertagsarbeit durch Aufsichtsbehörden, § 13 Abs. 4 ArbZG, z.B. Fortgang aus chemisch, biologischen, technischen oder physikalischen Gründen erforderlich Zur Sicherung der Konkurrenzfähigkeit / Sicherung der Beschäftigung, § 13 Abs. 5 ArbZG In Ausnahmesituationen, § 14 ArbZG, z.B. nicht bei Auftragshäufung 28 Brüssow & Petri · Köln ·

29 Ausgleich für Sonn- u. Feiertagsbeschäftigung, § 11 ArbZG:
Arbeitszeit - 3 Ausgleich für Sonn- u. Feiertagsbeschäftigung, § 11 ArbZG: Mind. 15 Sonntage im Jahr beschäftigungsfrei Nicht der gesamte Betrieb Nur der einzelne Arbeitnehmer Ersatzruhetag kann auch arbeitsfreier Werktag sein 29 Brüssow & Petri · Köln ·

30 Überwachung u. Rechtsfolgen:
Arbeitszeit - 4 Überwachung u. Rechtsfolgen: Für die Einhaltung sind die entsprechenden Arbeitsschutzämter zuständig Zuwiderhandlungen führen zu Bußgeldern bis €, § 22 ArbZG – aber § 17 Abs. 4 OWiG Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, § 23 ArbZG 30 Brüssow & Petri · Köln ·

31 Mitarbeiterüberwachung - 1
Videoüberwachung: Nicht öffentlich zugängliche Räume (Werkshalle) Abschluss einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung Offene Überwachung Zweckdienlichkeit Problem: verdeckte Überwachung, wenn konkreter Verdachtsfall Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, § 201 a StGB, wenn Ausnahmsweise höchstpersönlicher Lebensbereich im Betrieb betroffen 31 Brüssow & Petri · Köln ·

32 Mitarbeiterüberwachung - 2
Internet- u. -Kontrollen: Erlaubnis nur zur dienstlichen Nutzung Auch private Nutzung – AG Teledienstanbieter Nutzungsdaten u. Inhaltsdaten / personenbezogene Daten Kontrollmaßnahmen bei dienstlicher Nutzung Missbrauchskontrolle bei Privatnutzung Einzellfallabwägung – konkreter Verdacht Zustimmung Betriebrat o. schriftliche Einwilligung 32 Brüssow & Petri · Köln ·

33 Mitarbeiterüberwachung - 3
Sonstige Maßnahmen: Prüfung v. Verbindungsdaten über Telefongespräche im Rahmen d. Kosten- und Wirtschaftlichkeitskontrolle Informationsbeschaffung durch private Ermittler – Sonderproblem bei Geheimnisverrat 33 Brüssow & Petri · Köln ·

34 Arbeitnehmerentsendung - 1
Schutzzweck u. Geltungsbereich: Bauhaupt u. Baunebengewerbe Gesamtarbeitszeit aller Beschäftigten vornehmlich Erbringung von Bauleistungen (Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Abbruch, § 175 Abs. 2 SGB III) Gebäudereinigungshandwerk / Postdienstleistungen Betrieb d. AG / Verleihers im Ausland o. Inland Räumlicher Geltungsbereich eines TV im Inland - Arbeitsortprinzip Alle AN i.S.d. § 611 BGB erfasst; auch Werkvertrags-AN aus Osteuropa, z.B. Polen; Scheinselbständige oder „Ein-Mann-Unternehmer“ 34 Brüssow & Petri · Köln ·

35 Arbeitnehmerentsendung - 2
Prüfung der Arbeitsbedingungen: Behörden der Zollverwaltung – Oberfinanzdirektion Köln Allg. Außenprüfungen u. Schwerpunktprüfungen Recht zum Betreten, Durchsuchen, Prüfung v. Geschäftsunterlagen, Mitwirkungspflichten Vorlagepflicht für Arbeitsvertrag, Lohnabrechnung, Lohnzahlungsnachweis sowie Arbeitszeitnachweis Ein Vorlageverweigerungsrecht besteht nicht 35 Brüssow & Petri · Köln ·

36 Arbeitnehmerentsendung - 3
Rechtsfolgen für den Entleiher: Geldbuße bis €, § 5 AEntG – aber § 17 Abs. 4 OWiG Geldbuße mehr als 200 € Gewerberegistermeldung Verstoß gegen Mitwirkungspflichten Kenntnis / fahrlässige Unkenntnis Durchgriffshaftung, § 1 a AEntG – verschuldensunabhängige Generalunternehmerhaftung Haftung auf Nettoentgelt ggü. AN nach Abzug Sozialkassenbeiträge Haftung für Sozialkassenbeiträge 36 Brüssow & Petri · Köln ·

37 Arbeitnehmerüberlassung - 1
Schutzzweck: Sozialer Schutz der Leih-AN Bekämpfung der illegalen AN-Überlassung Potentielle Unterfinanzierung der Sozialkassen etc. Strenge Reglementierung Massive staatliche Aufsicht Zur Sicherstellung der Zahlungen und des tatsächlichen Umfangs an die Renten-, Kranken-, Sozialversicherungsträger 37 Brüssow & Petri · Köln ·

38 Arbeitnehmerüberlassung - 2
Struktur der AN-Überlassung: Arbeitgeber (Verleiher) überlässt Einem Dritten (Entleiher) Aufgrund vertraglicher Vereinbarung Vorübergehend Bei ihm angestellte AN (Leiharbeitnehmer) Die vom Entleiher in dessen Betrieb wie eigene AN eingesetzt werden 38 Brüssow & Petri · Köln ·

39 Arbeitnehmerüberlassung - 3
Strafbarkeit des Entleihers, § 15 a Abs. 1 AÜG: Entleiher Überlassene Ausländer Ohne Beschäftigungserlaubnis Tätigwerden z. Bedingungen d. Leiharbeitsverhältnisses Auffälliges Missverhältnis zu vgl. deutschen AN – bei 20% geringerer Entlohnung Welche die gleiche / vergleichbare Tätigkeiten ausüben 39 Brüssow & Petri · Köln ·

40 Arbeitnehmerüberlassung - 4
Rechtsfolge der Strafbarkeit, § 15 a Abs 1 AÜG: Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe Bei Gewerbsmäßigkeit mind. sechs Monate bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe Gewerbsmäßigkeit liegt vor, wenn nicht nur gelegentlich, sondern auf eine gewisse Dauer angelegt und auf die Erzielung wirtschaftlicher Vorteile gerichtete selbständige Tätigkeit 40 Brüssow & Petri · Köln ·

41 Arbeitnehmerüberlassung - 5
Strafbarkeit gem. § 15 a Abs. 2 AÜG: Illegaler Entleih in großem Umfang Mind. 6 Leih-AN werden ohne Genehmigung gleichzeitig beschäftigt Können v. verschiedenen Verleihern überlassen sein Oder beharrliches Wiederholen nach einem Bußgeldbescheid oder einer Verwarnung Freiheitsstrafe von einem Jahr oder Geldstrafe 41 Brüssow & Petri · Köln ·

42 Arbeitnehmerüberlassung - 6
Ordnungswidrigkeit, § 16 AÜG: Ohne auffälliges Missverhältnis (20%) Androhung Bußgeld bis € für Entleiher Fehlt dem Verleiher Erlaubnis dann Androhung Bußgeld bis € für Entleiher Anwendbarkeit § 17 Abs. 4 OWiG 42 Brüssow & Petri · Köln ·

43 Arbeitnehmerüberlassung - 7
Folgen einer unerlaubten AÜ: Gesamtschuldnerische Entgelthaftung für Entleiher Haftung für die Sozialversicherungsbeiträge Haftung für die Lohnsteuer Haftung für die Umsatzsteuer, da Verleiher wg. illegalem Verleih zu geringe Umsätze angemeldet hat Vorläufiges Berufsverbot gem. § 132 a StPO, § 70 StGB 43 Brüssow & Petri · Köln ·

44 Arbeitnehmerüberlassung - 8
Verständigung mit BA: Aufgrund sämtlicher Risiken Einigung anstreben Einvernehmliche u. außergerichtliche Vereinbarung Einräumung der Geschäftsbeziehung i.S.v. § 16 AÜG Bescheid BA nach § 29 a OWiG in das abzuschöpfende Erlangte Vorab erklärter Rechtsmittelverzicht BA stellt weitere Ermittlungen aus Opportunitätsgründen ein 44 Brüssow & Petri · Köln ·

45 Verfahrenserledigung nach § 153 a StPO Mitarbeiterschulungen
Sonstiges/ Ausblick Verfahrenserledigung nach § 153 a StPO Mitarbeiterschulungen D&O Versicherungen Externe Ombudsmänner Interne Compliance-Officer 45 Brüssow & Petri · Köln ·


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