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Veröffentlicht von:Ivonette Borchert Geändert vor über 10 Jahren
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Stand 04.01 Für alle Zahnärzte von DAMPSOFT G R U P P E N K R A N K E N V E R S I C H E R U N G
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Stand 04.01 Erst bei einer Krankheit merkt man, wo der Schuh drückt. Wie schnell Sie sich von einer Krankheit erholen, kann davon abhängen, wie gut Sie krankenversichert sind. Wer den gewohnten Krankenversicherungsschutz aufrechterhalten oder gar ausdehnen möchte, muß eigenverantwortlich Vorsorge betreiben. Vor diesem Hintergrund hat die Bedeutung der privaten Kranken- versicherung sowohl als Alternative als auch als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung stetig zugenommen. In Zusammenarbeit mit uns bietet Ihnen die CENTRAL eine besonders attraktive Möglichkeit zur privaten Absicherung. Wir haben nämlich mit der CENTRAL einen Rahmenvertrag abgeschlossen. Innerhalb dieser Gruppenversicherung können Sie sich problemlos wie bei einer Einzelversicherung versichern - nur kosten- günstiger und mit interessanten zusätzlichen Vorteilen. Die CENTRAL ist die älteste private Krankenversicherung-Aktiengesellschaft in Deutschland und Partner im Verbund mit der Aachener und Münchener Gruppe. Sie gehört zu den Top 5 der mehr als 50 im Verbund der privaten Kranken- versicherungen zusammengeschlossenen Unternehmen. 2000 waren bereits über 1,26 Mio. Personen bei der CENTRAL versichert. G R U P P E N K R A N K E N V E R S I C H E R U N G
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Stand 04.01 Profitieren Sie von den Vorteilen der Gruppenversicherung Sie sparen bares Geld, denn die Beiträge gegenüber der Einzelversicherung sind wesentlich günstiger Sie erhalten die gleichen Leistungen wie bei einer Einzelversicherung Die Aufnahme in die Gruppe der Versicherten ist garantiert Grundsätzlich kann Ihre Familie mitversichert werden Sie erhalten in den meisten Tarifen Versicherungsschutz ohne Wartezeiten Der Versicherungsschutz gilt in den meisten Tarifen weltweit G R U P P E N K R A N K E N V E R S I C H E R U N G
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Stand 04.01 Umfang des Rahmenvertrages Für alle aufgeführten Leistungsaussagen gilt: Umfang und Inhalt des Versicherungsschutzes ergeben sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Rahmen- und Tarifbedingungen), den Bestimmungen des gewählten Tarifs, dem Versicherungsschein sowie späteren schriftlichen Vereinbarungen. Der Rahmenvertrag beinhaltet sowohl die Krankheitskosten-Vollversicherung als auch die Zusatzversicherung zum gesetzlichen Krankenversicherungsschutz und bietet damit jedem die Möglichkeit, den für ihn maßgeblichen und sinnvollen Versicherungsschutz zu wählen, gleichgültig ob er sich von der Versicherungs- pflicht befreien lassen kann oder seinen gesetzlichen Krankenversicherungs- schutz um eine private Zusatzversicherung ergänzen möchte. G R U P P E N K R A N K E N V E R S I C H E R U N G Vollversicherung ZusatzversicherungPflegeversicherungBeratung/Angebot
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Stand 04.01 Die Vollversicherungen Für alle, die freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, lohnt es sich, die Produktlinien der CENTRAL näher zu betrachten. Mit dieser einfachen Systematik bieten wir Ihnen bedarfsgerechte Lösungs- konzepte. Somit werden wir Ihrem individuellen Bedürfnis nach einem maßgeschneiderten Krankenversicherungsschutz gerecht. Auch innerhalb des Rahmenvertrages mit der CENTRAL stehen mehrere Kompakttarife mit jeweils speziellen Leistungsspektren hinsichtlich der ambulanten, stationären und zahnärztlichen Versorgung zur Wahl. Beratung/Angebot G R U P P E N K R A N K E N V E R S I C H E R U N G Zusatzversicherung Pflegeversicherung
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Stand 04.01 Die Zusatzversicherungen Auch wer Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse ist, muß auf privaten Krankenversicherungsschutz nicht verzichten. Die CENTRAL bietet innerhalb eines Rahmenvertrages mit sinnvollen Tarifen die Möglichkeit, die teuren Lücken des gesetzlichen Krankenversicherungsschutzes zu schließen - individuell und schnell. Dies kann eine wichtige Ergänzung auch für ihre Zahnarzthelferinnen sein ! G R U P P E N K R A N K E N V E R S I C H E R U N G Vollversicherung PflegeversicherungBeratung/Angebot
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Stand 04.01 Krankenhaustagegeld KHTG Für alle PKV- wie GKV-Versicherten Produktbeschreibung Der Krankenhaustagegeld-Tarif ist für alle interessant, die sich gegen die während eines Krankenhausaufenthaltes entstehenden Kosten zusätzlich finanziell absichern wollen. Besonderheiten: Krankenhaustagegeld - vom ersten Tag an (auch an Sonn- und Feiertagen). - ohne zeitliche Begrenzung. - ohne Abzug, also bar und steuerfrei. - ohne Nachweis der tatsächlich entstandenen Kosten. Das Krankenhaustagegeld wird auch bei Entbindungen in einem Krankenhaus oder Entbindungsheim gezahlt. G R U P P E N K R A N K E N V E R S I C H E R U N G
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Stand 04.01 Die Pflegeversicherung Pflegepflichtversicherung Mit der gesetzlichen Pflegeversicherung wurde am 1. Januar 1995 eine grundsätzlich für jedermann geltende Versicherungspflicht eingeführt. Es gilt das Prinzip: Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung, d. h. Privatversicherte, die eine Versicherung mit Anspruch auf Kostenerstattung für allgemeine Krankenhausleistungen haben, müssen sich bei einem privaten Krankenversicherer pflegepflichtversichern. Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung werden der zuständigen Pflegekasse zugewiesen. G R U P P E N K R A N K E N V E R S I C H E R U N G Vollversicherung ZusatzversicherungBeratung/Angebot
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Stand 04.01 Zusatz-Pflegeversicherung PTNG Für alle PKV- wie GKV-Versicherten. Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung bieten lediglich den vom Gesetzgeber festgesetzten Grundschutz. Die Zusatz-Pflegetagegeldversicherung nach Tarif PTNG der CENTRAL bietet hierzu eine kostengünstige Ergänzung. Produktbeschreibung Die Zusatz-Pflegetagegeldversicherung PTNG ist interessant für alle Personen, für die eine private oder soziale Pflegepflicht- versicherung besteht. Der versicherbare Tagessatz beträgt mindestens 40 DM/20,45 und höchstens 120 DM/61,36. Flexibilität durch Tarifstufen Für häusliche oder teilstationäre Pflege wird je nach Pflegestufe folgender prozentualer Anteil des vereinbarten Zusatz-Pflegetage- geldes gezahlt: in derTarifstufeTarifstufe PflegestufePTN1GPTN2G I 25% - II 65% 65% III100%100% Für vollstationäre Pflege wird je nach Pflegestufe folgender prozentualer Anteil des vereinbarten Zusatz-Pflegetagegeldes gezahlt: in der TarifstufeTarifstufe PflegestufePTN1GPTN2G I100% - II100%100% III100%100% Besonderheiten: Das vereinbarte Zusatz-Pflegetagegeld kann unter bestimmten Voraussetzungen ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne neue Wartezeiten der Kostenentwicklung angepaßt werden. Die Beiträge zur PTNG sind für nach dem 31.12.1957 Geborene bis zu 360 DM/184,07 im Jahr als Vorsorgeaufwendungen steuerlich ab- setzbar. G R U P P E N K R A N K E N V E R S I C H E R U N G
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