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Das ABITUR – zeitlicher Ablauf

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Präsentation zum Thema: "Das ABITUR – zeitlicher Ablauf"—  Präsentation transkript:

1 Das ABITUR – zeitlicher Ablauf
Am Ende des 3. Semesters überprüft die Schule, ob die Schüler/-Innen bis zum Ende des 4. Semesters die Voraussetzungen für die Zulassung zur Abiturprüfung erfüllen können. Wenn die Ergebnisse des 4. Semesters vorliegen, können sich die Schüler/-Innen zur Abiturprüfung melden; bei dieser Meldung ist anzugeben, welche Kursergebnisse (außer den verpflichtend festgelegten) in den BLOCK I der Gesamtqualifikation eingehen sollen; außerdem kann ein Schüler jetzt festlegen, ob er Zuhörer bei der mündl. Prüfung zulässt, oder nicht. Die Prüfungskommission beschließt die Zulassung, wenn die Einbringungs- und Belegungsverpflichtungen und die Voraussetzungen für den BLOCK I erfüllt ist. ABITUR-TERMINE 2014: a) Meldung zum Abitur Mi., b) Ende des vierten Schulhalbjahres der Qualifikati- Mi., onsphase; Mitteilung der Zulassung; Abiturinformation (schriftl. Prüfung) c) Prüfung in den schriftlichen Prüfungsfächern: – d) Prüfung in den mündlichen Prüfungsfächern – e) Bekanntgabe der schriftl. Ergebnisse Do, f) Meldung zu zusätzl. mündl. Prüfungen Mi, g) mündliche Prüfung in den schriftlichen Prüfungs- Mo, fächern (P1-P4) Di, h) Aushändigung der Abiturzeugnisse Fr

2 36 HjE mit mindestens 200 Punkten
Leistungsvoraussetzungen für die Zulassung zur Abiturprüfung, ohne besondere Lernleistung Halbjahresergebnisse Abiturprüfung Block I 1. Hj. 3. Hj. 2. Hj. 4. Hj. Block II 36 HjE mit mindestens 200 Punkten 5 Prüfungsfächer mit mindestens 100 Punkten davon 12 HjE in zweifacher Wertung, - darunter mindestens 9 HjE mit mindestens je 5 Punkten in einfacher Wertung dabei mindestens 3 Prüfungsfächer mit mindestens 20 Punkten (erreichbar auch durch zusätzl. mündl. Prüfungen in P1 – P4) davon 24 HjE in einfacher Wertung, - darunter mindestens 20 HjE mit mindestens je 5 Punkten 2-fach P1 P2 4-fach P4 P3 P5 2-fach 1-fach Weitere Fächer 16 HjE in einfacher Wertung* Gemäß Erlass MK vom 1) Die Mindest-Punktsummen in Block I und II gehen jeweils von einem Notendurchschnitt von 05 Punkten aus. So ergeben 5 Prüfungsfächer zu je 05 Punkten, vierfach gewertet, die erforderlichen 100 Punkte in Block II. In Block I ergeben sich auf diese Weise für 28 Hje in einfacher Wertung und 8 HjE in doppelter Wertung insgesamt 44 Wertungen zu je 05 Punkten, also 220 Punkte. Diese Zahl ist durch die Erhöhung der Einbringungsverpflichtung in die Gesamtqualifikation von bisher 32 auf 36 Halbjahresergebnisse bedingt. Sie muss nach Verordnung mit Hilfe der Formel Punktsumme geteilt durch 44 mal 40 umgerechnet werden, so dass sich dann für Block I die angegebenen 200 Punkte ergeben. * Unter diesen Fächern darf kein P1 - P3-Fach auf grundlegendem Niveau eingebracht werden

3

4

5 Umrechnung der Punktzahl der Gesamtqualifikation
nach § 14 Abs. 2 Satz 1 in eine Durchschnittsnote der sechsstufigen Notenskala und Berechnung der Punktzahl der Gesamtqualifikation in der gymnasialen Oberstufe Punkte Durchschnittsnote ,0 301 bis ,9 319 bis 336 3,8 337 bis ,7 355 bis ,6 373 bis ,5 391 bis ,4 409 bis ,3 427 bis ,2 445 bis ,1 463 bis ,0 481 bis ,9 499 bis ,8 517 bis ,7 535 bis ,6 553 bis ,5 571 bis ,4 589 bis ,3 607 bis ,2 625 bis ,1 643 bis ,0 661 bis ,9 679 bis ,8 697 bis ,7 715 bis ,6 733 bis ,5 751 bis ,4 769 bis ,3 787 bis ,2 805 bis ,1 823 bis ,0


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