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Vorbereitungslehrgang Ausbildereignungsprüfung

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Präsentation zum Thema: "Vorbereitungslehrgang Ausbildereignungsprüfung"—  Präsentation transkript:

1 Vorbereitungslehrgang Ausbildereignungsprüfung
Scherer + Trier 2008/2009 Allgemeine Grundlagen Erfolgskontrollen Präsentation starten mit F5 Weiter -> B&B

2 Situationsaufgabe 1: Im Ausbilder-/Ausbilderinnenkreis wird die Frage diskutiert, ob die Kosten der Ausbildung zu hoch seien und ob darin ein Hindernis für vermehrte betriebliche Ausbildung zu sehen sei. Sie legen eine grobe Rechnung aus ihren Betrieb vor und erörtern sie mit ihren Ausbilderkolleginnen und Kollegen. Aufstellung von Ausbildungskosten der Betrieblichen Ausbildung Verschiedene Kosten (u. Erträge) der Ausbildung umgerechnet auf einzelne Auszubildende (jährlich) Kosten (u. Erträge) in unseren Ausbildungsbetrieb (in Euro) Kosten (u. Erträge) in unserer Branche entsprechend Umfrageergebnisse (in Euro) Bruttokosten 17.900,00 17.200,00 Erträge durch Mitarbeit der Auszubildenden 6.000,00 5.000,00 Nettokosten 11.900,00 12.200,00 Kostenstruktur: Personalkosten eines/einer Auszubildenden 9.000,00 9.200,00 Personalkosten des Ausbildungspersonals, pro Azb. Anlage- u. Sachkosten, pro Azb. 3.900,00 2.000,00 Beantworten Sie bitte die Frage 1.1 Um die Kosten zu senken, sollten in ihrem Betrieb – aufgrund des Vergleiches mit dem Branchendurchschnitt – zunächst einmal folgende Kosten näher geprüft werden. Die Personalkosten der Auszubildenden Die Personalkosten des Ausbildungspersonals Die Personalkosten insgesamt Die Nettokosten Die Anlage und Sachkosten

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4 Situationsaufgabe 1: Im Ausbilder-/Ausbilderinnenkreis wird die Frage diskutiert, ob die Kosten der Ausbildung zu hoch seien und ob darin ein Hindernis für vermehrte betriebliche Ausbildung zu sehen sei. Sie legen eine grobe Rechnung aus ihren Betrieb vor und erörtern sie mit ihren Ausbilderkolleginnen und Kollegen. Aufstellung von Ausbildungskosten der Betrieblichen Ausbildung Verschiedene Kosten (u. Erträge) der Ausbildung umgerechnet auf einzelne Auszubildende (jährlich) Kosten (u. Erträge) in unseren Ausbildungsbetrieb (in Euro) Kosten (u. Erträge) in unserer Branche entsprechend Umfrageergebnisse (in Euro) Bruttokosten 17.900,00 17.200,00 Erträge durch Mitarbeit der Auszubildenden 6.000,00 5.000,00 Nettokosten 11.900,00 12.200,00 Kostenstruktur: Personalkosten eines/einer Auszubildenden 9.000,00 9.200,00 Personalkosten des Ausbildungspersonals, pro Azb. Anlage- u. Sachkosten, pro Azb. 3.900,00 2.000,00 Beantworten Sie bitte die Frage 1.2 Mit welchem starken Argument können Sie gegenüber Kolleginnen und Kollegen sowie gegenüber der Geschäftsleitung die Ausbildung aus betrieblicher Sicht insbesondere rechtfertigen? Durch die betriebliche Ausbildung wird das allgemeine Bildungsniveau angehoben wird die Gefahr personeller Fehlentscheidungen bei der Besetzung von Arbeitsplätzen verringert. werden die Hochschulen entlastet. werden die Jugendlichen zu Mitgliedern der Sozialversicherungen. lernen die Jugendlichen einen geregelten Arbeitstag durchzustehen.

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6 Situationsaufgabe 1: Im Ausbilder-/Ausbilderinnenkreis wird die Frage diskutiert, ob die Kosten der Ausbildung zu hoch seien und ob darin ein Hindernis für vermehrte betriebliche Ausbildung zu sehen sei. Sie legen eine grobe Rechnung aus ihren Betrieb vor und erörtern sie mit ihren Ausbilderkolleginnen und Kollegen. Aufstellung von Ausbildungskosten der Betrieblichen Ausbildung Verschiedene Kosten (u. Erträge) der Ausbildung umgerechnet auf einzelne Auszubildende (jährlich) Kosten (u. Erträge) in unseren Ausbildungsbetrieb (in Euro) Kosten (u. Erträge) in unserer Branche entsprechend Umfrageergebnisse (in Euro) Bruttokosten 17.900,00 17.200,00 Erträge durch Mitarbeit der Auszubildenden 6.000,00 5.000,00 Nettokosten 11.900,00 12.200,00 Kostenstruktur: Personalkosten eines/einer Auszubildenden 9.000,00 9.200,00 Personalkosten des Ausbildungspersonals, pro Azb. Anlage- u. Sachkosten, pro Azb. 3.900,00 2.000,00 Beantworten Sie bitte die Frage 1.3 Eine Ausbilderin sagt: Auch für die jungen Menschen hat die Betriebliche Ausbildung erhebliche Vorteile. Von besonderen Vorteil aus Sicht der Jugendlichen ist es, dass sie Anschluss an das Beschäftigungssystem finden. dass sie durch die Ausbildung eine Studienberechtigung erlangen. dass sie in der Ausbildung Zeit gewinnen, sich nach etwas besseren umzusehen. dass sie den Betrieb wirtschaftlichen Nutzen bringen können. dass sie nicht mehr so intensiv lernen müssen, wie in dem vorangegangenen schulischen Bildungsgang.

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8 Situationsaufgabe 1: Im Ausbilder-/Ausbilderinnenkreis wird die Frage diskutiert, ob die Kosten der Ausbildung zu hoch seien und ob darin ein Hindernis für vermehrte betriebliche Ausbildung zu sehen sei. Sie legen eine grobe Rechnung aus ihren Betrieb vor und erörtern sie mit ihren Ausbilderkolleginnen und Kollegen. Aufstellung von Ausbildungskosten der Betrieblichen Ausbildung Verschiedene Kosten (u. Erträge) der Ausbildung umgerechnet auf einzelne Auszubildende (jährlich) Kosten (u. Erträge) in unseren Ausbildungsbetrieb (in Euro) Kosten (u. Erträge) in unserer Branche entsprechend Umfrageergebnisse (in Euro) Bruttokosten 17.900,00 17.200,00 Erträge durch Mitarbeit der Auszubildenden 6.000,00 5.000,00 Nettokosten 11.900,00 12.200,00 Kostenstruktur: Personalkosten eines/einer Auszubildenden 9.000,00 9.200,00 Personalkosten des Ausbildungspersonals, pro Azb. Anlage- u. Sachkosten, pro Azb. 3.900,00 2.000,00 Beantworten Sie bitte die Frage 1.4 Ein anderer Ausbilder sagt: Trotz der vielen guten Argumente sollten wir noch mal auf die vorgestellte Kostenstruktur einer Ausbildung zurück kommen. Wie würden sich die Ausbildungskosten insgesamt verändern, wenn die Auszubildenden noch mehr im Betrieb mit Lern- und Arbeitsaufgaben befassen würden und dabei mehr produktive Arbeit leisten würden? Die Ausbildung würde noch teuerer. Die Anlagen- und Sachkosten müssten weiter erhöht werden. Die Bruttokosten würden steigen. Die Nettokosten würden weiter sinken. Die Personalkosten der Auszubildenden würden sinken.

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10 Situationsaufgabe 2: Sie geben Ihren Auszubildenden die Ausbildungsordnung, die Prüfungsordnung und den Rahmenlehrplan in die Hand. Dann erteilen Sie ihnen den Auftrag, sich mit diesen Unterlagen selbstständig auseinanderzusetzen und sich auf ein Gespräch über die Bedeutung dieser Unterlagen für die Ausbildung vorzubereiten. Beantworten Sie bitte die Frage 2.1 Frage an die Auszubildenden: „welche Unterlage beschreibt die Ausbildungsziele, die Sie, als Auszubildende, im Berufsschulunterricht erreichen sollen?“ das Ausbildungsberufsbild die Prüfungsanforderung der Ausbildungsrahmenplan der Rahmenlehrplan die Prüfungsordnung

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12 Situationsaufgabe 2: Sie geben Ihren Auszubildenden die Ausbildungsordnung, die Prüfungsordnung und den Rahmenlehrplan in die Hand. Dann erteilen Sie ihnen den Auftrag, sich mit diesen Unterlagen selbstständig auseinanderzusetzen und sich auf ein Gespräch über die Bedeutung dieser Unterlagen für die Ausbildung vorzubereiten. Beantworten Sie bitte die Frage 2.2 „Welche Stelle beschließt oder verordnet die Ausbildungsordnung?“ die jeweils zuständige Stelle für Berufsbildung, z.B. die IHK die Konferenz der Kultusminister das jeweils zuständige Bundesministerium das Bundesinstitut für Berufsbildung der Deutsche Industrie- und Handelskammertag

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14 Situationsaufgabe 2: Sie geben Ihren Auszubildenden die Ausbildungsordnung, die Prüfungsordnung und den Rahmenlehrplan in die Hand. Dann erteilen Sie ihnen den Auftrag, sich mit diesen Unterlagen selbstständig auseinanderzusetzen und sich auf ein Gespräch über die Bedeutung dieser Unterlagen für die Ausbildung vorzubereiten. Beantworten Sie bitte die Frage 2.3 „ In welcher Weise beeinflusst das Ausbildungsberufsbild unsere betriebliche Ausbildung?“ Das Ausbildungsberufsbild ist eine Berufbeschreibung, die der Orientierung dient, aber keine rechtliche Verbindlichkeit hat. ist eine Anleitung für die zeitliche Gliederung der Betrieblichen Ausbildung. schreibt vor, über welche Ausbildungsthemen wir uns als Betrieb mit der Berufsschule abstimmen müssen. ist eine Orientierung des Betriebs über erwünschte Ausbildungsinhalte, wobei Abweichungen durch den Betrieb zulässig sind. ist eine Beschreibung der Ausbildungsinhalte, die mindestens in der Ausbildung zu vermitteln sind.

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16 Situationsaufgabe 2: Sie geben Ihren Auszubildenden die Ausbildungsordnung, die Prüfungsordnung und den Rahmenlehrplan in die Hand. Dann erteilen Sie ihnen den Auftrag, sich mit diesen Unterlagen selbstständig auseinanderzusetzen und sich auf ein Gespräch über die Bedeutung dieser Unterlagen für die Ausbildung vorzubereiten. Beantworten Sie bitte die Frage 2.4 „Wenn ein Ausbildungsjahr vergangen ist, wird sich ihr Blick auf die Zwischenprüfung richten. Wo oder von wem werden die Themenbereiche für Ihre Zwischenprüfung festgelegt, aus denen dann jeweils die Prüfungsaufgaben abgeleitet werden? Die Themenbereiche der Zwischenprüfung werden in einem eigenen Paragraphen der Ausbildungsordnung aufgeführt. Die Themenbereiche der Zwischenprüfung sind in Ausbildungsrahmenplänen ausdrücklich als Prüfungsthemen gekennzeichnet. Alle Themenbereiche des Ausbildungsberufsbildes sind Gegenstand der Zwischenprüfung Die zuständige Stelle, z.B. die Industrie- und Handelskammer, legt in eigener Verantwortung die Themenbereiche der Zwischenprüfung Die Themenbereiche werden durch die Rahmenlehrpläne festgelegt.

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18 Situationsaufgabe 3: Als Ausbilder bzw. Ausbilderin legen Sie großen Wert darauf, dass über die gegenseitigen Rechte und Pflichten von Ausbildungsbetriebs einerseits und Auszubildenden andererseits Klarheit herrscht. Aus individuellen Gesprächen mit Auszubildenden haben Sie erfahren, dass diese teils unrealistische Vorstellungen haben, die sie aus ihrem Freundeskreis übernommen haben. Beispiel: “Auszubildende dürfen keinen Schnee fegen und keinen Kaffee kochen.“ Deshalb stellen Sie Fragen, die bei diesen Vorstellungen ansetzen. Beantworten Sie bitte die Frage 3.1 Die Ausbildungskraft: „Unserer Geschäftsführer hat mit Ihnen einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen. Darin verpflichtet unser Unternehmen sich, Sie so auszubilden, dass Sie das Ausbildungsziel erreichen. Was meinen Sie, welche wesendlichen Pflichten haben Sie zu erfüllen, die unserer Ausbildungspflicht in der Bedeutung entspricht?“ Die Pflicht zum Besuch der Berufsschule Die Pflicht, die betriebliche Ordnung zu beachten Die Lernpflicht; Auszubildende müssen sich ernsthaft bemühen, die Fertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben, die zur Erreichung des Ausbildungsziels erforderlich sind. Die Pflicht zum Besuch der überbetrieblichen Ausbildungsstätte. Die Pflicht zur pfleglichen Behandlung der bereitgestellten Ausbildungsmittel und Arbeitsmittel und zum sparsamen Umgang mit Werkstoffen und Energie

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20 Situationsaufgabe 3: Als Ausbilder bzw. Ausbilderin legen Sie großen Wert darauf, dass über die gegenseitigen Rechte und Pflichten von Ausbildungsbetriebs einerseits und Auszubildenden andererseits Klarheit herrscht. Aus individuellen Gesprächen mit Auszubildenden haben Sie erfahren, dass diese teils unrealistische Vorstellungen haben, die sie aus ihrem Freundeskreis übernommen haben. Beispiel: “Auszubildende dürfen keinen Schnee fegen und keinen Kaffee kochen.“ Deshalb stellen Sie Fragen, die bei diesen Vorstellungen ansetzen. Beantworten Sie bitte die Frage 3.2 Eine Auszubildende: „Ich möchte gerne wissen, wer mir hier im Betrieb etwas zu sagen hat. Gestern hat mich eine Kollegin aufgefordert, mehrere Stapel Telefonbücher zu verteilen, obwohl ich nichts mit ihr zu tun habe.“ Welche Antwort sollten Sie geben? „Sie sind als Auszubildende an Weisungen gebunden; diese können Ihnen erteilt werden, von jedem erwachsenen Mitarbeiter oder jeder Mitarbeiterin im Betrieb. von jeder Fachkraft“ von jeder Führungskraft unseres Betriebes, wenn die Weisungen nicht gegen das Gesetz verstoßen.“ von allen Fachkräften Ihres Berufes, weil davon auszugehen ist, dass deren Anordnungen immer dem Ausbildungszweck dienen.“ Von den Personen, die Ihnen als weisungsberechtigt bekannt sind oder die, wie die Ausbildenden, als Vorgesetzte Weisungen erteilen dürfen.“

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22 Situationsaufgabe 3: Als Ausbilder bzw. Ausbilderin legen Sie großen Wert darauf, dass über die gegenseitigen Rechte und Pflichten von Ausbildungsbetriebs einerseits und Auszubildenden andererseits Klarheit herrscht. Aus individuellen Gesprächen mit Auszubildenden haben Sie erfahren, dass diese teils unrealistische Vorstellungen haben, die sie aus ihrem Freundeskreis übernommen haben. Beispiel: “Auszubildende dürfen keinen Schnee fegen und keinen Kaffee kochen.“ Deshalb stellen Sie Fragen, die bei diesen Vorstellungen ansetzen. Beantworten Sie bitte die Frage 3.3 Eine Auszubildende: „Wenn mir im Büro gesagt wird, ich soll Kaffee kochen; ist das dann eine Weisung, der ich folgen muss? Ich sehe das nicht ein!“ Welche Antwort sollten geben Sie ? „Das Kochen von Kaffee im Büro können Sie auf jeden Fall verweigern, da dies mit Ausbildung nichts zu tun hat.“ „Sie müssen der Aufforderung folgen, da Sie Auszubildende sind. Diese Handreichung wird von Ihnen als Dank erwartet für die Ausbildung, die Ihnen ermöglicht wird.“ „Die Arbeitskraft von Auszubildenden ist weniger produktiv als die von Fachkräften, Daher handeln die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Sinne der betrieblichen Produktivität, wenn die Ihnen den Auftrag zum Kochen von Kaffee geben.“ „Wenn alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Wechsel für die anderen Kaffee kochen, so ist das eine zwischenmenschliche Handlung, die Sie selbstverständlich auch ohne ausdrückliche Weisung ausführen sollten.“ Das Kaffeekochen ist eine weibliche Aufgabe in unserem Betrieb. Sie sollten sich nicht gegen diese Tradition auflehnen.

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24 Deshalb stellen Sie Fragen, die bei diesen Vorstellungen ansetzen.
Situationsaufgabe 3: Als Ausbilder bzw. Ausbilderin legen Sie großen Wert darauf, dass über die gegenseitigen Rechte und Pflichten von Ausbildungsbetriebs einerseits und Auszubildenden andererseits Klarheit herrscht. Aus individuellen Gesprächen mit Auszubildenden haben Sie erfahren, dass diese teils unrealistische Vorstellungen haben, die sie aus ihrem Freundeskreis übernommen haben. Beispiel: “Auszubildende dürfen keinen Schnee fegen und keinen Kaffee kochen.“ Deshalb stellen Sie Fragen, die bei diesen Vorstellungen ansetzen. Beantworten Sie bitte die Frage 3.4 Ein Auszubildender: „Darf ich im Urlaub einen Job wahrnehmen? Ich möchte mir so gerne einen Motorroller kaufen, weil ich dann leichter zur Ausbildungsstätte kommen kann.“ Welche Antwort sollten geben Sie ? „Im Urlaub können Sie machen, was Sie wollen.“ „Im Urlaub sollen Sie sich erholen und müssen alle Erwerbsarbeit unterlassen, die dem Erholungszweck widerspricht.“ Sie dürfen im Urlaub Erwerbsarbeit in beliebigen Umfang ausüben, wenn die Arbeit die Ausbildung irgendwie unterstützt.“ „Grundsätzlich ist Erwerbsarbeit im Urlaub verboten, es sei denn, die dient einem vernünftigen Zweck. Dies ist beim Kauf eines Fahrzeugs, mit dem Sie in den Betrieb fahren wollen, sicherlich der Fall.“ „Erwerbsarbeit ist im Urlaub nur dann erlaubt, wenn sie eine soziale Notlage abwenden soll.“

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26 Situationsaufgabe 4: Beim Eintritt in einen größeren Betrieb sagt Ihnen die Geschäftsleitung: „Unser Betriebsrat ist sehr an der Ausbildung interessiert. Ich erwarte, dass Sie gut mit dem Betriebsrat zusammenarbeiten. Doch passen Sie auf, dass er nicht zu stark in die Ausbildung hineinredet.“ Da Sie bisher noch nicht als Ausbilder oder Ausbilderin mit dem Betriebsrat zu tun hatten, klären Sie mit Hilfe der einschlägigen Rechtsvorschrift und durch Gespräche mit Kollegen oder Kolleginnen das grundsätzliche Verhältnis der Ausbildungskräfte zum Betriebsrat sowie zur Jugend- und Auszubildendenvertretung. Beantworten Sie bitte die Frage 4.1 In welcher Rechtsquelle finden Sie die umfassendsten Aussagen über die Mitwirkung des Betriebsrates an der Berufsbildung? Arbeitszeitgesetz Betriebsverfassungsgesetz Sozialgesetzbuch Tarifvertragsgesetz Berufsbildungsgesetz

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28 Situationsaufgabe 4: Beim Eintritt in einen größeren Betrieb sagt Ihnen die Geschäftsleitung: „Unser Betriebsrat ist sehr an der Ausbildung interessiert. Ich erwarte, dass Sie gut mit dem Betriebsrat zusammenarbeiten. Doch passen Sie auf, dass er nicht zu stark in die Ausbildung hineinredet.“ Da Sie bisher noch nicht als Ausbilder oder Ausbilderin mit dem Betriebsrat zu tun hatten, klären Sie mit Hilfe der einschlägigen Rechtsvorschrift und durch Gespräche mit Kollegen oder Kolleginnen das grundsätzliche Verhältnis der Ausbildungskräfte zum Betriebsrat sowie zur Jugend- und Auszubildendenvertretung. Beantworten Sie bitte die Frage 4.2 Welche Mitwirkungsrechte hat der Betriebsrat, wenn es um die methodische Durchführung Ihrer Unterweisung von Auszubildenden geht und er Sie in dieser Angelegenheit anspricht? Der Betriebsrat hat volles Mitbestimmungsrecht; Sie müssen sich mit ihm unbedingt abstimmen. Der Betriebsrat hat das Recht, von Ihnen angehört zu werden und seine Ratschläge zur Geltung zu bringen. Sie müssen den Betriebsrat von sich aus in regelmäßigen Abständen über die von Ihnen angewandten Methoden informieren. Der Betriebsrat hat das Recht, auf die Auszubildenden einzuwirken und so die methodische Durchführung der Untereisung zu beeinflussen. Sie sollten im Sinne der Zusammenarbeit auf Gespräche eingehen, doch zugleich sollten Sie sich bewusst sein, dass Sie im Rahmen des pädagogisch Üblichen allein für die methodischen Fragen zuständig und verantwortlich sind.

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30 Situationsaufgabe 4: Beim Eintritt in einen größeren Betrieb sagt Ihnen die Geschäftsleitung: „Unser Betriebsrat ist sehr an der Ausbildung interessiert. Ich erwarte, dass Sie gut mit dem Betriebsrat zusammenarbeiten. Doch passen Sie auf, dass er nicht zu stark in die Ausbildung hineinredet.“ Da Sie bisher noch nicht als Ausbilder oder Ausbilderin mit dem Betriebsrat zu tun hatten, klären Sie mit Hilfe der einschlägigen Rechtsvorschrift und durch Gespräche mit Kollegen oder Kolleginnen das grundsätzliche Verhältnis der Ausbildungskräfte zum Betriebsrat sowie zur Jugend- und Auszubildendenvertretung. Beantworten Sie bitte die Frage 4.3 Eine sehr engagierte Jugend- und Auszubildendenvertretung lässt sich häufig von den Auszubildenden ihre Probleme und Anliegen beschreiben und sucht ihr Gespräch. Welches Verhalten der Jugend- und Auszubildendenvertretung ist durch die gesetzlichen Vorschriften abgedeckt oder wird gar von diesen gefordert? Die Jugend- und Auszubildendenvertretung wacht darüber, dass Sie als Ausbildungskraft den Ausbildungsplan einhalten und hält Sie zur Einhaltung des Plans an. beantragt beim Ausbildenden die Durchführung außerbetrieblicher Sprachlehrgänge für die Auszubildenden. nimmt Beschwerden von Auszubildenden entgegen und veranlasst den Betriebsrat, diese Beschwerden der Auszubildenden vorzutragen. fordert die Ausbildungskräfte auf, mit ihr über die Beurteilungen zu beraten, über die sich einige Auszubildende bei ihr beschwert haben. fordert die Ausbildungskräfte auf, mit ihr über die Beurteilungsgrundsätze für Auszubildende zu beraten.

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32 Situationsaufgabe 4: Beim Eintritt in einen größeren Betrieb sagt Ihnen die Geschäftsleitung: „Unser Betriebsrat ist sehr an der Ausbildung interessiert. Ich erwarte, dass Sie gut mit dem Betriebsrat zusammenarbeiten. Doch passen Sie auf, dass er nicht zu stark in die Ausbildung hineinredet.“ Da Sie bisher noch nicht als Ausbilder oder Ausbilderin mit dem Betriebsrat zu tun hatten, klären Sie mit Hilfe der einschlägigen Rechtsvorschrift und durch Gespräche mit Kollegen oder Kolleginnen das grundsätzliche Verhältnis der Ausbildungskräfte zum Betriebsrat sowie zur Jugend- und Auszubildendenvertretung. Beantworten Sie bitte die Frage 4.4 Nehmen wie einmal an, dass Sie als Ausbilderin oder Ausbilder Ihre Ausbildungs- und Aufsichtspflichten über längere Zeit vernachlässigen würden. Wie weit gehen in einem solchen Fall die Rechte des Betriebsrats? Der Betriebsrat hat das Recht, die Abberufung der Ausbilderin oder des Ausbilders alleine vorzunehmen. hat das Recht, die Abberufung der Ausbilderin oder des Ausbilders beim Arbeitgeber zu verlangen und notfalls diese Abberufung vor Gericht durchzusetzen. hat das Recht, vom Arbeitgeber in der Angelegenheit gehört zu werden. hat Anspruch darauf, vom Arbeitgeber darüber informiert zu werden, was dieser in der Angelegenheit zu tun gedenkt. hat in dieser Angelegenheit keine Beteiligungsrechte.

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34 Situationsaufgabe 5: „Sie haben noch vor kurzem die AEVO - Prüfung abgelegt!“ sagt Ihre Ausbildungsleiterin zu Ihnen. „Prüfen Sie bitte in diesen Bewerbungsunterlagen und den Niederschriften zu den Bewerbungsgesprächen, ob die Bewerber und Bewerberinnen die Eignungsanforderungen an Ausbildungskräfte erfüllen und ob wir diese Personen als gewerblich-technische Ausbildungskräfte einstellen können. Die entsprechenden Stellen habe ich in den Unterlagen markiert!“ Beantworten Sie bitte die Frage 5.1 Bewerber A schreibt: „Ich habe vor 20 Jahren eine Abschlussprüfung als Schriftsetzer abgelegt und möchte heute gerne im Nachfolgeberuf Mediengestalter ausbilden.“ Ihre Stellungnahme sollte aufgrund dieser Information lauten: „Der Bewerber ist in rechtlicher Hinsicht fachlich geeignet.“ „Der Bewerber ist nur teilweise fachlich geeignet, da der Prüfungszeitraum zu lange zurück liegt und dadurch die Beziehung zur modernen Ausbildung nicht mehr gegeben ist.“ „Der Zeitpunkt der Prüfung ist belanglos, allerdings stellt die fehlende Abschlussprüfung in dem Nachfolgeberuf die fachliche Eignung in Frage.“ „Der Bewerber ist auf Grund der genannten Sachverhalte persönlich nicht für die Ausbildung geeignet.“ „Der Bewerber ist sowohl fachlich als auch persönlich nicht als Ausbilder geeignet.“

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36 Situationsaufgabe 5: „Sie haben noch vor kurzem die AEVO - Prüfung abgelegt!“ sagt Ihre Ausbildungsleiterin zu Ihnen. „Prüfen Sie bitte in diesen Bewerbungsunterlagen und den Niederschriften zu den Bewerbungsgesprächen, ob die Bewerber und Bewerberinnen die Eignungsanforderungen an Ausbildungskräfte erfüllen und ob wir diese Personen als gewerblich-technische Ausbildungskräfte einstellen können. Die entsprechenden Stellen habe ich in den Unterlagen markiert!“ Beantworten Sie bitte die Frage 5.2 Aus den Unterlagen von Bewerberin B geht hervor: Die Bewerberin hat die Abschlussprüfung in einem anderen Beruf abgelegt, als dem, in dem sie ausbilden soll. Wie bewerten Sie die Vorraussetzung der Bewerberin für die Ausbildung? Die Bewerberin ist fachlich nicht geeignet. Wenn mindestens 30% der Ausbildungsinhalte beider Berufe übereinstimmen, ist die fachliche Eignung anzunehmen. Wenn mindestens 50% der Ausbildungsinhalte beider Berufe übereinstimmen, ist die fachliche Eignung anzunehmen. Wenn mindestens 75% der Ausbildungsinhalte beider Berufe übereinstimmen, ist die fachliche Eignung anzunehmen. Wenn mindestens 90% der Ausbildungsinhalte beider Berufe übereinstimmen, ist die fachliche Eignung anzunehmen.

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38 Situationsaufgabe 5: „Sie haben noch vor kurzem die AEVO - Prüfung abgelegt!“ sagt Ihre Ausbildungsleiterin zu Ihnen. „Prüfen Sie bitte in diesen Bewerbungsunterlagen und den Niederschriften zu den Bewerbungsgesprächen, ob die Bewerber und Bewerberinnen die Eignungsanforderungen an Ausbildungskräfte erfüllen und ob wir diese Personen als gewerblich-technische Ausbildungskräfte einstellen können. Die entsprechenden Stellen habe ich in den Unterlagen markiert!“ Beantworten Sie bitte die Frage 5.3 Im Bewerbungsgespräch sagte uns Bewerber C, ohne das wir fragten, dass er vor 3 Jahren wegen einer Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt worden sei. „Damit Sie von vornherein Bescheid wissen,“ fügte er hinzu. Wie wirkt sich dieses Merkmal auf die Eignung als Ausbilder aus? Das Merkmal betrifft grundsätzlich die fachliche Eignung, die aber nicht eingeschränkt wird. Das Merkmal betrifft grundsätzlich die persönliche Eignung, die aber nicht eingeschränkt wird. Das Merkmal betrifft die persönliche Eignung diese ist bis zum Ablauf von fünf Jahren nach der Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht gegeben. Das Merkmal schränkt die persönliche Eignung nur insofern ein, als die Eignung für die Ausbildung und Beaufsichtigung von Jugendlichen nicht gegeben ist. Das Merkmal hat mit der Eignung als Ausbilder nichts zu tun, sondern betrifft den privaten Bereich.

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40 Situationsaufgabe 5: „Sie haben noch vor kurzem die AEVO - Prüfung abgelegt!“ sagt Ihre Ausbildungsleiterin zu Ihnen. „Prüfen Sie bitte in diesen Bewerbungsunterlagen und den Niederschriften zu den Bewerbungsgesprächen, ob die Bewerber und Bewerberinnen die Eignungsanforderungen an Ausbildungskräfte erfüllen und ob wir diese Personen als gewerblich-technische Ausbildungskräfte einstellen können. Die entsprechenden Stellen habe ich in den Unterlagen markiert!“ Beantworten Sie bitte die Frage 5.4 In den Bewerbungsunterlagen von Bewerberin D hat die Ausbildende handschriftlich die Anmerkung eingefügt: „Frau D ist Sprachlehrerin mit Hochschulabschluss, allerdings ohne Berufsausbildung. Sie könnte als Ausbilderin für die Vermittlung sprachlicher Zusatzqualifikationen in Frage kommen.“ Bei dieser Vorbildung hat Frau D die fachliche Eignung als Ausbilderin, wenn sie sich auf die Vermittlung sprachlicher Zusatzqualifikationen beschränkt. Bei dieser Vorbildung fehlt Frau d die persönliche Eignung als Ausbilderin. Frau D könnte als Ausbilderin eingestellt werden, wenn sie die AEVO - Prüfung ablegt. Der Hochschulabschluss gleicht die fehlende praktische Ausbildung und praktische Berufserfahrung nicht aus. Frau D darf nicht als verantwortliche Ausbilderin arbeiten. Der Hochschulabschluss gleicht die fehlende praktische Ausbildung und praktische Berufserfahrung aus. Frau D darf als verantwortliche Ausbilderin arbeiten.

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42 Falsch 

43  War doch ganz einfach 
Ende der Präsentation  War doch ganz einfach 


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