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Veröffentlicht von:Lothar Sauer Geändert vor über 6 Jahren
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AK-Znüne 19. September 2016 Ulrike Furtenbach
Kein Rezept gegen blaue Flecken? So helfe ich bei häuslicher Gewalt erkennen – ansprechen – vermitteln AK-Znüne 19. September 2016 Ulrike Furtenbach
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Häusliche Gewalt Gewalt zwischen Erwachsenen in einer partnerschaftlichen Beziehung die zur Zeit besteht die sich in Auflösung befindet die aufgelöst ist oder zwischen Erwachsenen, die in einer verwandtschaftlichen Beziehung stehen
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Formen der Gewalt soziale Gewalt einsperren, Kontaktverbote, Isolation
körperliche Gewalt schlagen, stoßen, treten, würgen sexuelle Gewalt Vergewaltigung, Zwang zu sex. Handlungen psychische Gewalt Drohungen, Erpressungen, Psychoterror soziale Gewalt einsperren, Kontaktverbote, Isolation ökonomische Gewalt Entzug von Geld, Arbeitsverbot
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Vorkommen 25 % der Frauen zwischen 16 und 85 Jahren haben eine Form der körperlichen und/oder sexualisierten Gewalt durch einen Beziehungspartner erlebt von diesen Frauen hat ein Drittel einmalig Gewalt erlebt, ein Drittel 2 bis 10 mal und ein Drittel 11 bis 40 mal Studie BMFSFJ 2004 befragt wurden Frauen
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Folgen von Gewalt körperliche Folgen psychische Folgen
gesundheitsgefährdende Strategien soziale und psychosoziale Folgen
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Unterschiede bei Gewalt im Geschlechterverhältnis
Frauen erleben Gewalt überwiegend im privaten Raum durch männliche Beziehungspartner Frauen erleiden häufiger schwere Gewalt mit Verletzungsfolgen Männer erleben Gewalt überwiegend im öffent-lichen Raum und mehr-heitlich durch andere Männer
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Unterschiede bei Gewalt im Geschlechterverhältnis
Gewalt gegen Frauen ist häufig sexuelle Gewalt Frauen leben häufiger in chronischen Gewalt-verhältnissen Gewalt gegen Männer ist seltener sexualisierte Gewalt Männer erleben Gewalt in einer Beziehung eher als spontanes Konfliktverhalten
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Unterschiede bei Gewalt im Geschlechterverhältnis
für Frauen steigt das Verletzungsrisiko, wenn die Gewalt vom Beziehungspartner ausgeht für Männer sinkt das Verletzungsrisiko, wenn die Gewalt von der Beziehungspartnerin ausgeht
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Warnzeichen Verletzungen, die nicht mit den Erklärungen übereinstimmen
unerklärliche Krankenstände Kleidung (verdecken von Hämatomen) ständige Anrufe durch den Partner am Arbeitsplatz Partner taucht ständig am Arbeitsplatz auf
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Wie kann ich helfen betroffene Frauen wollen angesprochen werden
Ihre Reaktion als Betriebsrätin/Betriebsrat ist von besonderer Bedeutung
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Gewalt ansprechen signalisieren Sie, dass Sie mit der Problematik vertraut sind fragen Sie behutsam nach erklären Sie, warum Sie nach der Gewalterfahrung fragen hören Sie zu und glauben Sie den Betroffenen
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Gewalt ansprechen benennen Sie die Gewalthandlung als Unrecht
planen Sie gemeinsam mit der Betroffenen mögliche Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen vermitteln Sie den Zugang zu Schutz- und Beratungseinrichtungen (ifs Gewaltschutzstelle, ifs FrauennotWohnung) respektieren Sie die Selbstbestimmung der Betroffenen bei Migrantinnen neutrale Dolmetscher!
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SIE können keine Entscheidungen für das Opfer treffen
ABER SIGNALISIEREN SIE, dass Ihre Tür immer offen steht
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Gründe für das Ertragen von Gewalt
„Sie kann ihn ja verlassen, wenn es so schlimm ist“ Viele Frauen wollen, dass die Gewalt, nicht aber die Beziehung aufhört.
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Gründe für das Ertragen von Gewalt
Liebe Hoffnung Scham gemeinsame Kinder wirtschaftliche Abhängigkeit Angst vor noch mehr Gewalt bei der Trennung bei Migrantinnen Angst vor dem Verlust der Aufenthaltsbewilligung
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ifs Opferschutz Wer Gewalt erlebt, hat das Recht auf Hilfe und Unterstützung. Denn niemand hat es verdient, Gewalt zu erfahren! ifs FrauennotWohnung Postfach 61, Dornbirn, Tel ifs Gewaltschutzstelle und Prozessbegleitung Johannitergasse 6, Feldkirch, Tel ifs Kinderschutz und Prozessbegleitung St.-Anna-Straße 2, Bregenz, Tel
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ifs Gewaltberatung Angebot für Gewaltausübende ifs Gewaltberatung
Bahnhofstr. 18, Feldkirch Färbergasse 17, Dornbirn, Tel
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ifs Gewaltschutzstelle
gesetzlich anerkannte Opferschutzeinrichtung seit 1995 Gewaltschutzstellen/Gewaltschutzzentren 1999 ifs Gewaltschutzstelle Vorarlberg eine Begleitmaßnahme zum Gewaltschutzgesetz (§25 Abs. 3 SPG) im Auftrag des Bundesministeriums für Inneres, des Bundeskanzleramtes und des Bundesministeriums für Justiz
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ifs Gewaltschutzstelle
Beratung nach Weg-weisung/Betretungsverbot Kernaufgaben lt. Vertrag (BMI + Bundeskanzleramt Frauen) Prozessbegleitung (BMJ) Kooperation Schulungsangebote (Exekutive) Gesetzesevaluation Öffentlichkeitsarbeit Präventionsangebote Projekt S.I.G.N.A.L. (Frauenreferat Land Vorarlberg) Stalkingberatung (BMI + Bundeskanzler-amt Frauen)
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Aufgaben der ifs Gewaltschutzstelle
Psychosoziale Unterstützung Erstellung von individuellen Sicherheitsplänen (Bedrohungsmanagement) Krisenintervention Anbieten von Entscheidungshilfen psychosoziale Prozessbegleitung sozialarbeiterische Hilfestellung Vermittlung an und Koordination mit Behörden, anderen Einrichtungen und Fachleuten im Einzelfall
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Aufgaben der ifs Gewaltschutzstelle
Rechtliche Unterstützung Unterstützung und Information bei Betretungs-verboten und Anzeigen erstellen von Anträgen Vorbereitung auf Zivil- und Strafverfahren Begleitung zu zivil- und strafgerichtlichen Verfahren (als Vertrauensperson oder als psychosoziale Prozessbegleiterin) beistellen einer rechtsanwaltlichen Vertretung im Bedarfsfall bei Prozessbegleitung
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Unterstützung im Strafverfahren
Prozessbegleitung Unterstützung im Strafverfahren Psychosoziale Prozessbegleitung - § 66 Abs 2 StPO umfasst die Vorbereitung der/des Betroffenen auf das Verfahren und die mit ihm verbundenen emotionalen Belastungen sowie die Begleitung zu Vernehmungen im Ermittlungs- und Hauptverfahren Juristische Prozessbegleitung - § 66 Abs 2 StPO umfasst die rechtliche Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt
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Statistik Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 WW / BV 286 243 338 343 282 310 288 KlientInnen 611 616 713 809 674 740 716 EV § 382b EO 119 113 75 60 78 71 Prozessbegleitung 123 126 121 115 106 103 114
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Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
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