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Entlastungsprogramm 2015–2018 Informationen Stand 24

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Präsentation zum Thema: "Entlastungsprogramm 2015–2018 Informationen Stand 24"—  Präsentation transkript:

1 Entlastungsprogramm 2015–2018 Informationen Stand 24
Entlastungsprogramm 2015–2018 Informationen Stand 24. April 2015 Musterpräsentation: FD FDS / 7 / 73723 Aktenzeichen: FD FDS / 7 / 7372 Excelfile mit Massnahmenliste und Analysen: FD FDS / 4 / 73149

2 Agenda Ausgangslage/Organisation/ Eckwerte/Spielregeln Terminplan
Finanzdirektion 28. April 2015 Agenda Ausgangslage/Organisation/ Eckwerte/Spielregeln Terminplan Massnahmenpaket gemäss RRB vom 17. März 2015 Spezifische Folien für/Reaktionen von Interessengruppen Weiteres Vorgehen Kommunikation

3 1. Ausgangslage / Organisation / Eckwerte / Spielregeln

4 Ausgangslage des Entlastungsprogramms
Finanzdirektion 28. April 2015 Ausgangslage des Entlastungsprogramms Finanzielle Situation hat sich verschlechtert Gründe: Nationaler Finanzausgleich (NFA), anstehende Investitionen, sinkende Steuereinnahmen, konjunkturelle Lage Kanton Zug muss 80 bis 100 Millionen Franken einsparen für Finanzhaushalt im Gleichgewicht Sofortmassnahmen mit Budget 2015, weitere Massnahmen nötig Noch ist der Finanzhaushalt des Kantons Zug gesund. Doch die finanzielle Situation hat sich in den letzten Jahren negativ verändert. Gründe dafür sind auf der Aufwandseite unter anderem die steigende Belastung durch den Nationalen Finanzausgleich (NFA) und die hohen Abschreibungen wegen der grossen anstehenden Investitionen. Auf der Ertragsseite wirken sich neben den sinkenden Steuereinnahmen auch die konjunkturelle Lage sowie die ausbleibenden Gewinnausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank aus. Um seine Finanzen wieder ins Gleichgewicht zu bringen, muss der Kanton Zug jährlich 80 bis 100 Millionen Franken einsparen. Mit dem Budget 2015 werden Sofortmassnahmen umgesetzt. Diese sind Teil des Gesamtpakets und zählen also selbstverständlich auch zu den 100 Mio. Entlastungsmassnahmen, die wir uns als Ziel gesetzt haben. Heute diskutieren wir die mittel- und langfristigen Massnahmen. Sofortmassnahmen und mittel- und langfristige Massnahmen sollen ein ausgewogenes Entlastungspaket ergeben.

5 Projektorganisation (Organe)
Finanzdirektion Finanzdirektion 28. April 2015 Projektorganisation (Organe) Projektleitung Leiterin Abteilung Projekte FD Stv. durch Generalsekretär FD Teilprojekt Direktion 2 - Generalsekretär/in (Leitung) - Amtsleitende - Fachpersonen Regierungsrats-Delegation Finanzdirektor (Leitung), Landammann, Statthalter/in Einbezug Kantonsrat, Gemeinden, Verbände Auftraggeber Regierungsrat Austausch / Information der Teilprojektleitenden über KGS Projektteam KFV, PA, FDS, themenbezogen Teilprojekt Direktion 1 Teilprojekt Direktion 3 Begleitgr. Kommunikation KomB (RR, RR Stv, DI und BD)

6 Eckwerte Entlastungsprogramm 2015–2018
Finanzdirektion 28. April 2015 Eckwerte Entlastungsprogramm 2015–2018 Alle müssen sparen, BAK Bericht: Fallkosten maximal bei 110 Prozent «Notwendiges» von «Wünschbarem» trennen Es sind zurzeit keine Steuererhöhungen vorgesehen. Gebührenerhöhungen sind denkbar Bundesvorgaben oder -leistungen als Referenzgrössen Der Personalaufwand ist zu senken, die Investitionsausgaben sind zu beschränken Gemeinden sind bei Erarbeitung einzubeziehen RRB vom 8. Juli 2014, Ziffer 2.2 Eckwerte Notwendiges/Wesentliches ist vom Wünschbaren/Unwesentlichen zu trennen: Was wollen wir, was wollen wir nicht (mehr)? Alle müssen sparen. Um die definierte Entlastung erreichen zu können, wurde das Referenzniveau für die Fallkostendifferentiale auf 110 % festgelegt. Es sind keine Steuererhöhungen vorgesehen. Gebührenerhöhungen sind denkbar. Bundesvorgaben oder -leistungen gelten für das kantonale Handeln als Referenzgrössen. Der Personalaufwand ist zu senken. Die Investitionsausgaben sind zu senken. Die Gemeinden sind bei der Erarbeitung des Entlastungsprogramms einzubeziehen. Die Legislaturziele 2015–2018 sind bei der Umsetzung der Eckwerte zu berücksichtigen.

7 Spielregeln bei Vertiefung / Auswahl Massnahmen
Finanzdirektion 28. April 2015 Spielregeln bei Vertiefung / Auswahl Massnahmen Grundsätzlich sind alle Aufwandpositionen beeinflussbar (Ausnahme: Einlagen in Spezialfinanzierungen, Durchlaufende Beiträge und Interne Verrechnungen) Sach- und Personalkosten aus Leistungsvereinbarungen analog behandeln wie Sach- und Personalaufwand der Verwaltung Der BAK-Bericht ist ein Instrument, das Anhaltspunkte zur Identifikation von Massnahmen gibt Basis Entlastungwirkung: Eingaben 1. Lesung Budget 2015 Alle Aufwandpositionen gelten als beeinflussbar mit Ausnahme der Kontogruppen 33 Abschreibungen (werden über die Investitionsrechnung gesteuert), 35 Einlagen in Spezialfinanzierungen, 37 Durchlaufende Beiträge und 39 Interne Verrechnungen (Abteilungen 5022 Allgemeiner Finanzbereich (Abschreibungen), 5029 Nationaler Finanzausgleich und 5069 Zuger Finanzausgleich) Sach- und Personalkosten aus Leistungsvereinbarungen sind analog zu behandeln wie Sach- und Personalaufwand der Verwaltung. Der BAK-Bericht ist ein Instrument, das Anhaltspunkte zur Identifikation von Massnahmen gibt.

8 2. Terminplan

9 Finanzdirektion 28. April 2015
Terminplan 30. Okt 14 RR: Auftrag an Direktionen zur Vertiefung von über 200 Massnahmen 16. Jan 15 Termin Rückmeldungen Direktionen 24. Feb Lesung Massnahmenpaket 17. Mär Lesung Massnahmenpaket April, Mai 15 Erarbeitung Budget Finanzplan 2016–2019 Mai 15 Verordnungsänderungen per 1. Januar 2016 Juni 15 Gesetzesänderungen per 1. Januar 2017

10 3. Massnahmenpaket gemäss RRB vom 17. März 2015

11 Massnahmen: Mengengerüst
Finanzdirektion 28. April 2015 Massnahmen: Mengengerüst 295 Massnahmen beschlossen (258 LR, 37 IR) Massnahmen im Umfang von insgesamt 111 Mio. Franken Kompetenz der Umsetzung Mio. Franken in Kompetenz des RR oder tiefer (Budget 2016) Mio. Franken in Kompetenz des RR (Verordnungsänderung, Auswirkung 2016 oder später) Mio. Franken in Kompetenz des KR (Gesetzesänderungen, Auswirkung 2017 oder später) Daten aus Beilage für RR Zusätzliche Punkte? (zu Themen, Charakterisierung, Umfang der verschiedenen Umsetzungspakete?)

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13 Finanzdirektion 28. April 2015

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15 Finanzdirektion 28. April 2015

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Variante 1: in % vom Aufwand, die übergreifenden Massnahmen sind nicht berücksichtigt. Diese Grafik wurde bei den Präsentationen zum RRB vom 17. März 2015 verwendet. Variante 1: in % vom Aufwand, die übergreifenden Massnahmen sind nicht berücksichtigt. Diese Grafik wurde bei den Präsentationen zum RRB vom 17. März 2015 verwendet.

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Variante 2: in % vom Saldo, inkl. Anteil an übergreifenden Massnahmen. Diese Grafik soll zeigen, dass die Verwaltung auch 10 % spart. Neue Folie ab

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23 4. Spezifische Folien für / Reaktionen von Interessengruppen

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Personalverbände Entlastung in allen Bereichen, quer durch die Verwaltung Vertretbares Paket an Personalmassnahmen Alle müssen zu diesem Programm beitragen, wir zählen auf Ihr Verständnis und auf Ihre wertvolle Unterstützung! Alle müssen zu diesem Programm beitragen, wir zählen auf Ihr Verständnis! Liste der Personalmassnahmen beachten

25 Gemeinden Massnahmen zu allen Bereichen der Verwaltung
Finanzdirektion 28. April 2015 Gemeinden Massnahmen zu allen Bereichen der Verwaltung Verschiebung von Aufgaben und Lasten zwischen den Gemeinden und dem Kanton bleibt im Fokus Bilanz der Lastenverschiebungen neu 15 Millionen Mehrbelastung durch NFA nur beim Kanton Steuersenkungen in den Gemeinden Alle müssen zu diesem Programm beitragen, wir zählen auf Ihr Verständnis! Auszug aus Stellungnahme der Gemeindepräsidentenkonferenz vom 28. Januar 2015: ..wir befürchten bereits heute, dass die Sparmassnahmen zu Lasten des Service public und der Gemeindehaushalte gehen. Damit sich die Gemeinden einen Überblick über die Massnahmen verschaffen können, ersuchen wir den Regierungsrat, ein koordiniertes Vorgehen zu wählen, ein Gesamtpaket zu schnüren und den Gmeinden dsas weitere, angedachte Vorgehen mitzuteilen. Antwort von Heinz Tännler (30. Januar 2015) … Das Entlastungsprogramm ist für alle Akteure eine grosse Herausforderung. Dass damit Angebotseinschränkungen einhergehen, wird wohl unumgänglich sein. Eine langfristige und nachhaltige Entlastung .. wird nur möglich sein, wenn alle Dienstleistungen und Aufwendungen des Kantons hinterfragt werden dürfen. Dank für bisherige Mitwirkung - in Einzelgesprächen und offiziellen Stellungnahmen Wir nehmen Ihr Anliegen ernst: in unseren Überlegungen beziehen wir die Auswirkungen der Massnahmen auf die Gemeinden ein. Wichtige Themen für die Gemeinden: Angebotsreduktionen im öffentlichen Verkehr: möglichst dort, wo es am wenigsten weh tut. Zur Diskussion steht auch der Bereich Bildung (Normpauschale) und Soziale Sicherheit: Ergänzungsleistungen Möglich ist aber auch eine Entlastung der Gemeinden durch die Reduktion / Abschaffung der Kantonalen Arbeitslosenhilfe Alle müssen zu diesem Programm beitragen, wir zählen auf Ihr Verständnis!

26 Partnerorganisationen
Finanzdirektion 28. April 2015 Partnerorganisationen Massnahmen zu allen Bereichen der Verwaltung Überprüfung der Vereinbarungen durch die zuständige Direktionen: Leistungen und Abgeltungen Grundsatz: Entlastungsmassnahmen sind auch auf Partnerorganisationen anzuwenden (Personal, Sachaufwand) Alle müssen zu diesem Programm beitragen, wir zählen auf Ihr Verständnis! Projekt unter der Leitung der Gesundheitsdirektion: Alle Vereinbarungen mit Partnerorganisationen anschauen und auf Entlastungspotential analysieren. Sie wurden von uns im Anfangs November darüber informiert. Im Rahmen dieses Projekts haben einige von Ihnen bereits Gespräche mit der zuständigen Direktion geführt. Danke für Ihre Mitwirkung - in Einzelgesprächen und offiziellen Stellungnahmen. Finanzielle Auswirkungen der Massnahmen Der Kanton muss Millionen sparen. Das macht - nach Abzug von NFA und ZFA- 10 % der Ausgaben der Verwaltung aus. Ziel ist es, auch bei den Vereinbarungen mit Partnerorganisationen in gleicher Grössenordnung zu sparen. Wir rechnen dabei mit Effizienzgewinnen die realisiert werden können, aber auch mit Leistungsabbau. Das Entlastungsprogramm ist für alle Akteure eine grosse Herausforderung. Aber in Zukunft stehen uns nicht mehr die gleichen Mittel zur Verfügung, wie bisher. Alle müssen zu diesem Programm beitragen, wir zählen auf Ihr Verständnis!

27 Stawiko Ausgewogenes Paket:
Finanzdirektion 28. April 2015 Stawiko Ausgewogenes Paket: Massnahmen zu allen Bereichen der Verwaltung, zu allen politischen Interessensgebieten Verwaltung spart bei sich selber, aber auch die Gemeinden und die Bevölkerung tragen ihren Teil bei Das Entlastungsprogramm ist notwendig, wir zählen auf Ihre Unterstützung! Hinweis auf die Grafik: Charakter -> alle Teile des Kreises sind etwa gleich gross. Hinweis auf die erwarteten Zahlen der Rechnung 2014, die keine Entwarnung heissen.

28 Parteien Ausgewogenes Paket:
Finanzdirektion 28. April 2015 Parteien Ausgewogenes Paket: Massnahmen zu allen Bereichen der Verwaltung, zu allen politischen Interessensgebieten Verwaltung spart bei sich selber, aber auch die Gemeinden und die Bevölkerung tragen ihren Teil Alle müssen zu diesem Programm beitragen, wir zählen auf Ihr Verständnis! Hinweis auf die Grafik: Charakter -> alle Teile des Kreises sind etwa gleich gross. Auf nächste Folie sind die bisherigen Voten der Parteien aufgelistet.

29 Reaktionen Parteien auf Medienkonferenzen
Finanzdirektion 28. April 2015 Reaktionen Parteien auf Medienkonferenzen Partei Reaktionen und Forderungen nach Ankündigung der Prüfung von 200 Entlastungsmassnahmen ( ) Reaktionen und Forderungen nach Beschluss des EP 2015 – 2018 durch den Regierungsrat ( ) SP Steuererhöhungen Keine Reduktion der Staatsleistungen gegenüber schwächeren & mittleren Einkommen (z. B. Sozialhilfe) Fordern Erhöhung des Steuerfusses von 82 % auf 84 % Gegen Reduktion der Staatsleistungen gegenüber schwächeren & mittleren Einkommen (z. B. Sozialhilfe) Gegen Lastenverschiebung zu den Gemeinden Rezepte der SP: Reduktion von Investitionen, Anpassungen bei den Einnahmen, Beachtung der Sozialverträglichkeit des Sparpakets Basis: Medienspiegel vom Hinweis: CVP ist einverstanden mit Sparvorhaben

30 Reaktionen Parteien auf Medienkonferenzen
Finanzdirektion 28. April 2015 Reaktionen Parteien auf Medienkonferenzen Partei Reaktionen und Forderungen nach Ankündigung der Prüfung von 200 Entlastungsmassnahmen ( ) Reaktionen und Forderungen nach Beschluss des EP 2015 – 2018 durch den Regierungsrat ( ) SVP Keine Gebührenerhöhungen Keine Reduktion Polizeipräsenz Keine Reduktion im Strassenunterhalt Keine Verschiebung zu Lasten der Gemeinden Keine Einschränkung demokratischer Rechte Begrüsst substantielles Entlastungspaket Gegen Steuer- und Gebührenerhöhungen Gegen Lastenverschiebung zu den Gemeinden Fordern in erster Linie verwaltungsinternes Sparen, sehen mehr Sparpotential im Personalbereich FDP Keine Steuererhöhungen Effizienzsteigerungen Vorsicht / Augenmass bei Einsparungen bei Bildung und Infrastruktur Wachstum Wirtschaftsstandort nicht gefährden Notwendiges von Wünschbarem trennen ist richtiger Weg Gegen eine allgemeine Anhebung der Steuersätze Sehen zusätzliches Sparpotential im Personalbereich Basis: Medienspiegel vom Hinweis: CVP ist einverstanden mit Sparvorhaben

31 Reaktionen Parteien auf Medienkonferenzen
Finanzdirektion 28. April 2015 Reaktionen Parteien auf Medienkonferenzen Partei Reaktionen und Forderungen nach Ankündigung der Prüfung von 200 Entlastungsmassnahmen ( ) Reaktionen und Forderungen nach Beschluss des EP 2015 – 2018 durch den Regierungsrat ( ) Grüne Steuererhöhungen Keine Einsparungen bei Bildung Keine Einsparungen bei Umweltschutz Keine Einsparungen im Sozialbereich (Mutterschaftb., EL, Familienzulagen, …) Lehnen EP in dieser Form ab Fordern gezielte, massvolle Steuererhöhungen für privilegierte Firmen und Aktionäre Gegen Reduktion der Staatsleistungen gegenüber schwächeren & mittleren Einkommen (z. B. Sozialhilfe) Fordern von Regierungsrat 10 % des Lohns im Sinne der Opfersymmetrie CVP Einverstanden mit Sparvorhaben Stimmen mit Stossrichtung überein Gegen zu hohe Lastenverschiebung zu den Gemeinden Gegen zu hohe Mehreinnahmen nach angekündigtem Verzicht auf Steuererhöhungen Basis: Medienspiegel vom und vom Hinweis: CVP ist einverstanden mit Sparvorhaben

32 Finanzdirektion 28. April 2015
Medienberichterstattung über den Zeitraum 25. März  April 2015 Rund 25 Berichte Berichte nehmen Inhalte der Medienmitteilung auf; betonen die Opfersymmetrie und dass überall eingespart wird Verschiedene Aspekte werden hervorgehoben, insbesondere die geplanten Einsparungen beim Verwaltungspersonal und im sozialen Bereich sowie die Thematik der Tiefsteuerpolitik Im Vergleich mit dem Kanton Luzern wird die Kommunikation der Zuger Regierung gelobt

33 Fragen, Hinweise? Was ist Ihre Meinung zum Entlastungsprogramm?
Finanzdirektion 28. April 2015 Fragen, Hinweise? Was ist Ihre Meinung zum Entlastungsprogramm? Haben wir etwas vergessen, in die Betrachtung mit einzubeziehen? Gibt es Hinweise, die Sie uns mitgeben wollen?

34 5. Weiteres Vorgehen

35 Finanzdirektion 28. April 2015
Wie geht’s weiter Wann können Sie sich wieder einbringen in den Prozess, welche Mitwirkungsrechte haben Sie? 5. Mai – 5. Juli 2015 Paket 1: Vernehmlassung zur Rahmenverordnung 23. Juni – 23. Sept Paket 2: Vernehmlassung zum Rahmengesetz Meilensteine frühestens Inkrafttreten Rahmengesetz von Paket 2 bis Juni Kantonsrat beschliesst Rahmengesetz zur Umsetzung von Paket 2 1. Januar Inkrafttreten Rahmenverordnung von Paket 1 26. November Kantonsrat beschliesst Budget 2016 und Planjahre 2017–2019 27. Oktober Regierungsrat verabschiedet KR-Antrag für das Rahmengesetz zur Umsetzung von Paket 2 bis 23. September Vernehmlassung zum Rahmengesetz (Dauer 3 Monate) 8. September Regierungsrat beschliesst Budgetantrag 2016 23. Juni 2015 Regierungsrat legt Entwurf für ein Rahmengesetz vor und eröffnet externe Vernehmlassung. Rahmengesetz bildet die Grundlage für Massnahmen, die in die Kompetenz des Kantonsrates fallen (Paket 2) bis 5. Juli Vernehmlassung zur Rahmenverordnung (Dauer 2 Monate) 5. Mai Regierungsrat legt Entwurf einer Rahmenverordnung vor und eröffnet externe Vernehmlassung März bis Mai Regierungsrat erarbeitet Entwurf zu einer Rahmenverordnung Rahmenverordnung bildet die Grundlage zu Massnahmen, die in eigener Kompetenz umgesetzt werden können (Paket 1) 24. März Regierungsrat informiert Öffentlichkeit über den Beschluss der umzusetzenden Massnahmen (Medienmitteilung, Medienkonferenz) 17. März Regierungsrat beschliesst Massnahmenpaket zum Entlastungsprogramm Dezember 2014 bis März Regierungsrat prüft die verabschiedeten Massnahmen aus den Teilprojekten auf Umsetzbarkeit und effektives Sparpotenzial 9. Dezember Regierungsrat beschliesst, dass Kürzungen des Kantonsrats dem Entlastungsprogramm angerechnet werden 27. November Kantonsrat beschliesst das Budget 2015 mit verschiedenen Kürzungen 28. Oktober 2014 Regierungsrat beschliesst, über 200 Massnahmen vertieft prüfen zu lassen. Information und Publikation einer Übersicht zu den Massnahmen am 5./6. November 2014 16. September Regierungsrat verabschiedet Budget 2015 zuhanden Kantonsrat: Gegenüber den ersten Budgeteingaben führten Sofortmassnahmen zu Einsparungen in der Laufenden Rechnung von rund 36 Millionen Franken und Reduktionen in der Investitionsrechnung von rund 70 Millionen Franken

36 6. Kommunikation

37 Kommunikation Woche 10 Information über 1. Lesung
Finanzdirektion 28. April 2015 Kommunikation Woche 10 Information über 1. Lesung 17. März 2015 RR-Beschluss Entlastungsprogramm 18. März Information GS und Gerichte 24. März 2015 Medienmitteilung mit Sperrfrist an: Mitarbeitende, Personalverbände, Stawiko, KR, Parteien, Institutionen mit LV/SV/BV 24. März 2017 Medienkonferenz

38 Webseite Entlastungsprogramm 2015–2018
Finanzdirektion 28. April 2015 Webseite Entlastungsprogramm 2015–2018 Diese Seite ist für alle zugänglich (Extern und iZug), zusätzlich sind im Thema "Dokumente" verwaltungsinterne Dokumente aufgeschaltet. Diese sind über das iZug abrufbar. Menu-Punkt Dokumente: nur auf iZug

39 Finanzdirektion 28. April 2015
Das Wagner'sche Gesetz Die Staatsausgaben steigen im Zeitablauf aufgrund zunehmender Staatsaufgaben überdurchschnittlich stark. Steigender Gemeinschaftsbedarf Steigende Forderung nach sozialer Sicherung Parkinson (Eigendynamik der öffentlichen Verwaltung) Beschränkte Effizienzsteigerungen bei Dienstleistungen Marktversagen Kostenillusion Politisches System Quelle: Urs Brasser, Finanzsekretär Kanton Graubünden: «Ausgabenseitige Ursachen von Haushaltsdefiziten», HTW Chur, 7. Gesprächskreis zur Wirtschaftspolitik: Sparen beim Staat,

40 Finanzdirektion 28. April 2015
Das Popitz'sche Gesetz Die Ausgaben des Bundes nehmen stärker zu als jene der Kantone und Gemeinden. Zunehmende Komplexität Steigende kantonale Unterschiede Druck auf einheitliche Regelungen Zunahme von grossflächigen Problemen Politisches System Quelle: Urs Brasser, Finanzsekretär Kanton Graubünden: «Ausgabenseitige Ursachen von Haushaltsdefiziten», HTW Chur, 7. Gesprächskreis zur Wirtschaftspolitik: Sparen beim Staat,

41 Finanzdirektion 28. April 2015
Das Brecht'sche Gesetz Die Staatsausgaben wachsen überproportional zur Bevölkerungszunahme. Sozialprobleme Infrastrukturprobleme Steigende Bodenpreise und Löhne Steigende Ansprüche Politisches System Quelle: Urs Brasser, Finanzsekretär Kanton Graubünden: «Ausgabenseitige Ursachen von Haushaltsdefiziten», HTW Chur, 7. Gesprächskreis zur Wirtschaftspolitik: Sparen beim Staat,

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