Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

GND-Schulung HeBIS Körperschaften

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "GND-Schulung HeBIS Körperschaften"—  Präsentation transkript:

1 GND-Schulung HeBIS Körperschaften
HeBIS-Verbundzentrale M.Denker, E.Reith, A.Tröger März 2012

2 GKD 005 Tbv1 009 xx 010 a 011 /f 150 Society for Visual Anthropology 151 SVA 250 American Anthropological Association / Society for Visual Anthropology 440 !...!American Anthropological Association 450 |a|!...!Society for the Anthropology of Visual Communication 485 =u Homepage 811 XD-US GND 005 Tb1 008 kiz 011 f 043 US 110 Society for Visual Anthropology 410 SVA$4abku 410 American Anthropological Association$bSociety for Visual Anthropology 510 !...!American Anthropological Association$4adue 510 !...!Society for the Anthropology of Visual Communication$4vorg 670 Homepage$uhttp://societyforvisualanthropology.org

3 005 Tb1 008 kiz 011 f 035 gnd/5135506-1 039 gkd/5135506-1$vzg
005 Tb1 008 kiz 011 f 035 gnd/ gkd/ $vzg GKD: 043 XA-DE Institut für Sozialpädagogik 110 Institut für Sozialpädagogik$gLüneburg <Lüneburg> 410 Universität Lüneburg$bInstitut für Sozialpädagogik 510 !...!Universität Lüneburg$4adue 551 !...!Lüneburg$4orta$X1 $g in 110 notwendig um andere, gleichnamige Institute zu unterscheiden 410 = Abweichende NF mit übergeord. KS 510 = Tb-Satz; Beziehung zur übergeord. KS; $4-Kodierung zeigt Überord. 551 = Tg-Satz; $4-Kodierung zum Ortssitz; $X mit Wert 1 korrespondiert zu $g in 110 und wird gesetzt

4 005 Tb kiz 011 f 035 gnd/ gkd/ $vzg GKD: 043 XA-DE Universität <Augsburg> / Phil-Hist. Fak. Philosophisch-Hist. Fak. <Augsburg> 110 Universität Augsburg$bPhilologisch-Historische Fakultät 410 Philologisch-Historische Fakultät$gUniversität Augsburg 510 !...!Universität Augsburg$4adue 551 !...!Augsburg$4orta 670 Homepage$uhttp:// 110 = unselbst. KS; Unterord. in $b 410 = Abweichende NF von der selbständigen NF; mit $g wegen Gleichnamigkeit $X wird in 551 nicht vergeben, da $g nur in 410 wegen Gleichnamigkeit zu anderen 110 bzw. 410

5 005 Tb1 008 kio 011 f 043 XA-DXDE;XA-DE 110 Hessen$bMinisterium der Justiz GKD: Hessen / Ministerium der Justiz 410 Hessisches Ministerium der Justiz 410 Hessen$bMinisterium der Justiz$bReferat Öffentlichkeitsarbeit 410 Hessen$bMinisterium der Justiz$bArbeitsgruppe Modellprojekte zur Privatisierung im Strafvollzug 410 HMdJ$4abku 510 !...!Hessen-Darmstadt$bMinisterium der Justiz$4vorg 510 !...!Hessen$bStaatsministerium$4nazw 510 !...!Hessen$bMinisterium der Justiz und für Europaangelegenheiten$4nazw 510 !...!Hessen$bMinisterium der Justiz, für Integration und Europa$4nach $b1933$4datb $b1995$4datb $bFeb. 2009$4datb 551 !...!Hessen$4adue Entitätencode = kio = Organ einer Gebietskörperschaft

6 Beispiel: Originalschrift
GKD 005 Tb $T01$ULatn%%Taehan-Min'guk / Taet'ongryŏng-Chamun-Ch'ongch'aek-Kihoek-Wiwonhae 008 kio $T01$UKore%%대한민국 / 대통령자문총책기획위원회 011 f 043 XB-KR 110 Südkorea$bTaet'ongryŏng-Chamun-Ch'ongch'aek-Kihoek-Wiwonhae 410 Taet'ongryŏng-Chamun-Ch'ongch'aek-Kihoek-Wiwonhae[$Südkorea] 410 $T01$UKore%% 대통령자문총책기획위원회[$g 대한민국] 410 Südkorea$bPresidential Commission on Policy Planning 410 Presidential Commission on Policy Planning[$gSüdkorea] 551 !...!Südkorea$4adue 710 $T01$UKore%%대한민국$b대통령자문총책기획위원회 Alte GKD-Schreibweise mit Bindestrichen müsste korrigiert werden Abweichende Namensform in 410 erhält nur $g, wenn Gleichnamigkeit vorliegt

7 GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen Wichtige Änderungen
Bevorzugter Name i.d.R. originalsprachig (Ausnahme: Religionsgemeinschaften und personale Einheiten von Religionsgemeinschaften) Bevorzugter Name ist prinzipiell der selbst gebrauchte Name in unveränderter Form Kaum noch Normierungen (Ausnahmen: Universitäten, Klöster und Stifte, Pfarreien) Keine ortsgebundenen Körperschaften mehr

8 GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen
Der bevorzugte Name für Körperschaften ist der selbst gebrauchte Name bzw. die selbst gebrauchte Namensform in der Sprache der Körperschaft Als Quelle für die Namensform werden die originalsprachigen Eigenveröffentlichungen der Körperschaft oder die Website der Körperschaft oder eine Normdatei herangezogen Ist der selbst gebrauchte Name nicht festzustellen, wird der gebräuchlichste Name in den Nachschlagewerken oder – nachgeordnet – in Veröffentlichungen der bzw. über die Körperschaft ermittelt Bei Vorliegen mehrerer Namensformen wird die gebräuchlichste gewählt Weitere Namensformen werden als abweichende Namen erfasst s. GND-ÜR K1 Liegen mehrere selbst gebrauchte Namensformen in verschiedenen Sprachen vor, wird ggf. die deutschsprachige Namensform bevorzugt s. GND-ÜR K2 s. AWB „Name von Körperschaften“

9 GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen
110 Kaiserswerther Diakonie 551 !...!Düsseldorf$4orta 110 Freiwillige Feuerwehr Pößneck GKD: Freiwillige Feuerwehr 551 !...!Pößneck$4orta <Pößneck> 110 Bibliothèque Nationale de France GKD: Bibliothèque Nationale de 551 !...!Paris$4orta France <Paris> 110 Valtion Taidemuseo GKD: Valtion Taidemuseo <Helsinki> 410 Finnish National Gallery 551 !...!Helsinki$4orta 110 UNICEF 410 United Nations Children‘s Fund

10 GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen
Körperschaften des Altertums, internationale Körperschaften, Religionsgemeinschaften und ihre Vertretungskörperschaften, Orden und diplomatische Konferenzen, für die es eine im Deutschen gebräuchliche Namensform gibt, erhalten diese als bevorzugten Namen s. GND-ÜR K2 110 Internationaler Währungsfonds früher: SWD 410 International Monetary Fund früher: GKD 110 Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa früher: SWD 410 KSZE$4abku früher GKD: Conference on Security and Co operation in Europe 110 Benediktiner früher: SWD 410 Ordo Sancti Benedicti früher GKD 110 Römische Kurie früher: SWD 410 Curia Romana früher GKD: Ecclesia Catholica / Curia Romana

11 GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen
Die selbst gebrauchte Namensform wird orthografisch unverändert übernommen (einschließlich der Artikel) Die in RAK-WB und RSWK bestehenden Regeln zur Groß- und Kleinschreibung und zu Wendungen, die den juristischen Charakter der Körperschaft bezeichnen gelten weiter Verwendet die Körperschaft eine ungewöhnliche Groß- und Kleinschreibung in der selbst gebrauchten Namensform, wird diese unverändert beibehalten Abweichende Schreibweisen können als abweichende Namensformen erfasst werden s. GND-ÜR K4 s. AWB „Name von Körperschaften“ 110 eBay 110 M&E Design 110

12 GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen
Zeitangaben zum Bestehen einer Körperschaft werden im Feld 548 erfasst s. GND-ÜR K7 110 ABBA $b1983$4datb Ändert sich der Name einer Körperschaft, wird eine neue Entität / neuer Datensatz gebildet; beide Datensätze werden chronologisch zueinander in Beziehung gesetzt (Vorgänger -Nachfolger) 110 Sozialdemokratische Partei Deutschlands 510 !...!Sozialistische Arbeiterpartei Deutschlands$4vorg

13 GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen
Geringfügige Änderungen im Namen (Artikel, Präpositionen etc.) gelten als abweichende Namen [führen nicht zu einer neuen Entität] s. GND-ÜR K8 110 American Society for Testing Materials 410 American Society for Testing and Materials$4nafr Ändern sich identifizierende Merkmale, so wird der identifizierende Zusatz entsprechend geändert – kein Split! Der vorherige bevorzugte Name wird zum abweichenden Namen Es wird zu allen Orten eine Beziehung in 551 hergestellt s. GND-ÜR K9 110 Ostkirchliches Institut$gRegensburg früher: Split! 410 Ostkirchliches Institut$gBonn$4nafr

14 GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen
Die Differenzierung zwischen ortsgebundenen und nicht ortsgebundenen Körperschaften wird aufgehoben Ortsnamen, die Bestandteil des Körperschaftsnamens sind, bleiben unverändert als Namensbestandteil erhalten [d.h. keine Normierung mehr] Der Ort des Hauptsitzes der Körperschaft wird als Beziehung erfasst s. GND-ÜR K10 AWB „Ortsnamen in Verbindung mit Körperschaften“ AWB „Sitz der untergeordneten Körperschaft“ AWB „Körperschaften, Hauptsitz, Nebensitz“ – Änderung in der SE-Praxis

15 GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen
110 Westfälisches Freilichtmuseum Detmold GKD: Westfälisches 551 !...!Detmold$4orta Freilichtmuseum <Detmold> 110 Historisches Archiv Krupp GKD: Historisches Archiv Krupp 551 !...!Essen$4orta <Essen> 110 Kunsthalle Emden GKD: Kunsthalle <Emden> 551 !...!Emden$4orta 110 Stiftung Hamburger Öffentliche Bücherhallen 551 !...!Hamburg$4orta

16 GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen
Für untergeordnete Körperschaften wird der bevorzugte Name wo möglich mit der selbstständigen Namensform gebildet Die übergeordnete Körperschaft wird in Beziehung gesetzt s. GND-ÜR K11 s. AWB „Untergeordnete Körperschaft; selbstständige oder unselbständige Erfassung“ 110 Numismatische Sammlung des Kantons Aargau 410 Historisches Museum Lenzburg$bNumismatische Sammlung des Kantons Aargau 510 !...!Historisches Museum Lenzburg$4adue 551 !...!Lenzburg$4orta 110 Nobelbiblioteket 410 Kungliga Svenska Vetenskapsakademien$bNobelbiblioteket 510 !...!Kunglia Svenska Vetenskapsakademien$4adue 551 !...!Stockholm$4orta

17 GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen
Ist im Namen der Körperschaft eine Unterordnung oder untergeordnete Funktion ausgedrückt oder ist die Körperschaft durch den Namen nicht hinreichend identifizierbar, wird der bevorzugte Name in unselbstständiger Form gebildet, beginnend mit dem Namen der übergeordneten Körperschaft Die selbstständige Namensform wird als abweichender Name erfasst Ist selbstständige Namensform identisch mit einem bevorzugten Namen oder einem anderen abweichenden Namen so benötigt sie einen identifizierenden Zusatz in $g s. GND-ÜR K11 s. AWB „Untergeordnete Körperschaft; selbstständige oder unselbständige Erfassung“

18 2. GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen
Abweichend von der allgemeinen Regel wird für Universitäten, Technische Hochschulen und Gesamthochschulen des deutschen Sprachgebietes der bevorzugte Name weiterhin normiert gebildet Der bevorzugte Name setzt sich aus dem Gattungsbegriff und dem Sitz, der als Namensbestandteil direkt an den Gattungsbegriff angeschlossen wird, zusammen Bsp.: Universität (Technische Hochschule o.ä.) Ort Vorliegende, selbst gebrauchte Namen werden als abweichende Namensformen erfasst Der bevorzugte Name für Hochschulen ist dagegen der selbst gebrauchte Name s. GND-ÜR K14

19 GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen
110 Universität Bonn GKD: Universität <Bonn> 410 Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn 110 Technische Universität München GKD: Technische Universität <München> 110 Technische Hochschule Aachen GKD: Technische Hochschule <Aachen> 110 Universität Tübingen$bJuristische Fakultät GKD: Universität <Tübingen> / Juristische Fakultät 110 Georg-Simon-Ohm-Hochschule für Angewandte GKD: Georg- Wissenschaften Simon-Ohm-Hochschule für Angewandte Wissenschaften <Nürnberg> 110 Hochschule Augsburg$bFachbereich Technik

20 GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen
Organe von Körperschaften gelten als deren Abteilungen und bilden eine eigene Entität Die Verwendungspraxis der Formalerschließung für Spitzen-, Exekutiv- und Informationsorgane bleibt bestehen Organe mit Entscheidungsbefugnissen und Informationsorgane von Körperschaften, die keine eigenständigen Datensätze erhalten, werden weiterhin als abweichende Namensform bei der übergeordneten Körperschaft erfasst und besonders gekennzeichnet Zusätzlich ist in den Datensätzen der SE für diese Art von Organen ein Verwendungshinweis für die FE zu setzen s. GND-ÜR K13 s. AWB „Spitzenorgane“

21 GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen
Formalerschließung: 110 Deutsche Bank 410 Deutsche Bank$bVorstand$4spio Kennzeichnung des Spitzen-, Exekutiv- oder Informationsorgan in der abweichenden Namensform mit: $4spio Sacherschließung: 110 Deutsche Bank$bVorstand 510 !...!Deutsche Bank$4adue 680 Datensatz nicht für Titelverknüpfungen in der Formalerschließung verwenden; in der Formalerschließung erfolgen Titelverknüpfungen mit der übergeordneten Körperschaft

22 GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen
Organe von Gebietskörperschaften bilden eine eigene Entität; ihr Name wird nicht normiert; der Name der betr. Gebietskörperschaft wird ihrem Namen vorangestellt Spitzen-, Exekutiv- und Informationsorgane sowie Vertretungskörperschaften von Gebietskörperschaften gelten als deren Organe und bilden eigenständige Datensätze Diplomatische Vertretungen werden als Abteilung des Staates behandelt, der sie entsendet; sie erhalten den Namen des Staates, in den sie entsandt sind, als identifizierenden Zusatz Die Verwendungspraxis der Formalerschließung für Organe von Gebietskörperschaften bleibt bestehen Spitzen- Exekutiv- und Informationsorgane sowie Vertretungskörperschaften von Gebietskörperschaften, die keine eigenständigen Datensätze erhalten, werden weiterhin als abweichende Namensform bei der übergeordneten Körperschaft erfasst und besonders gekennzeichnet Zusätzlich ist in den Datensätzen der SE für diese Art von Organen ein Verwendungshinweis für die FE zu setzen s. GND-ÜR K19 s. AWB „Spitzenorgane“

23 GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen
Formalerschließung: 151 Frankfurt am Main 410 Frankfurt am Main$bMagistrat$4spio Kennzeichnung des Spitzen-, Exekutiv- oder Informationsorgan in der abweichenden Namensform mit: $4spio Wichtiger Hinweis: Spitzen-, Exekutiv- oder Informationsorgane von Gebietskörperschaften/Geografika werden mit der Kategorie 410 besetzt und nicht 451! Sacherschließung: 110 Frankfurt am Main$bMagistrat 410 Magistrat$gFrankfurt am Main 551 !...!Frankfurt am Main$4adue 680 Datensatz nicht für Titelverknüpfungen in der Formalerschließung verwenden; in der Formalerschließung erfolgen Titelverknüpfungen mit der übergeordneten Körperschaft

24 GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen
Der bevorzugte Name für Religionsgemeinschaften wird in der im Deutschen gebräuchlichsten Namensform gebildet Die Katholische Kirche in ihrer Gesamtheit gilt als Körperschaft s. GND-ÜR K22 s. AWB „Katholische Kirche – Sachschlagwort und Körperschaft“ – Änderung 110 Russisch-Orthodoxe Kirche GKD: Russkaja Pravoslavnaja Cerkovʹ 110 Evangelische Kirche in Mitteldeutschland 110 Mormonen GKD: Community of Christ 110 Katholische Kirche GKD: Ecclesia Catholica

25 GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen
Organe von Religionsgemeinschaften bilden einen eigenen Entitätentyp Spitzen-, Exekutiv- und Informationsorgane von Religionsgemeinschaften gelten als deren Organe und erhalten eigenständige Datensätze Organe von Religionsgemeinschaften werden wie Organe anderer Körperschaften behandelt; ihre Namensform wird unverändert als bevorzugter Name übernommen Die Verwendungspraxis der Formalerschließung für Organe von Religionsgemeinschaften bleibt bestehen Spitzen- Exekutiv- und Informationsorgane von Religionsgemeinschaften, die keine eigenständigen Datensätze erhalten, werden weiterhin als abweichende Namensform bei der übergeordneten Körperschaft erfasst und besonders gekennzeichnet Zusätzlich ist in den Datensätzen der SE für diese Art von Organen ein Verwendungshinweis für die FE zu setzen s. GND-ÜR K26 s. AWB „Spitzenorgane“

26 GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen
Formalerschließung: 151 Erzdiözese Köln 410 Erzdiözese Köln$bGeneralvikariat$4spio 410 Erzdiözese Köln$bErzbischof$4spio 680 Für die Sacherschließung werden die Gebietskörperschaft Erzdiözese Köln und der Sachbegriff Erzbischof verknüpft Beibehaltung der bisherigen Praxis Sacherschließung: 110 Erzdiözese Köln$bGeneralvikariat 410 Generalvikariat$gErzdiözese Köln 551 !...!Erzdiözese Köln$4adue 680 Datensatz nicht für Titelverknüpfungen in der Formalerschließung verwenden; in der Formalerschließung erfolgen Titelverknüpfungen mit der übergeordneten Körperschaft


Herunterladen ppt "GND-Schulung HeBIS Körperschaften"

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen