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Entlastungsprogramm 2015–2018

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Präsentation zum Thema: "Entlastungsprogramm 2015–2018"—  Präsentation transkript:

1 Entlastungsprogramm 2015–2018
Finanzdirektion Entlastungsprogramm 2015–2018 Informationen Stand Dezember 2014 Musterpräsentation: FD FDS / 4 / 71234

2 Inhalt (relevante Folien auswählen)
Finanzdirektion Inhalt (relevante Folien auswählen) Ausgangslage, finanzielle Aussichten Entlastungsprogramm 2015–2018: Grundlagen Massnahmen Kommunikation Termine, Meilensteine

3 Ausgangslage, finanzielle Aussichten
Finanzdirektion Ausgangslage, finanzielle Aussichten

4 Ausgangslage des Entlastungsprogramms
Finanzhaushalt ist noch gesund – aber finanzielle Situation hat sich verschlechtert Gründe: Nationaler Finanzausgleich (NFA), anstehende Investitionen, sinkende Steuereinnahmen, konjunkturelle Lage, Gewinnausschüttungen SNB Kanton Zug muss 80 bis 100 Millionen Franken einsparen für Finanzhaushalt im Gleichgewicht Sofortmassnahmen mit Budget 2015, weitere Massnahmen nötig Noch ist der Finanzhaushalt des Kantons Zug gesund. Doch die finanzielle Situation hat sich in den letzten Jahren negativ verändert. Gründe dafür sind auf der Aufwandseite unter anderem die steigende Belastung durch den Nationalen Finanzausgleich (NFA) und die hohen Abschreibungen wegen der grossen anstehenden Investitionen. Auf der Ertragsseite wirken sich neben den sinkenden Steuereinnahmen auch die konjunkturelle Lage sowie die ausbleibenden Gewinnausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank aus. Um seine Finanzen wieder ins Gleichgewicht zu bringen, muss der Kanton Zug jährlich 80 bis 100 Millionen Franken einsparen. Mit dem Budget 2015 werden Sofortmassnahmen umgesetzt. Diese sind Teil des Gesamtpakets und zählen also selbstverständlich auch zu den 100 Mio. Entlastungsmassnahmen, die wir uns als Ziel gesetzt haben. Heute diskutieren wir die mittel- und langfristigen Massnahmen. Sofortmassnahmen und mittel- und langfristige Massnahmen sollen ein ausgewogenes Entlastungspaket ergeben.

5 Meilensteine 2014 Dez 13- Neue Informationen über finanzielle Situation Juni des Kantons Zug 8. Juli Beschluss RR Entlastungsprogramm 2015–2018, Medienkonferenz am 10. Juli 2014 Juli & Aug. Eingabe von 900 Entlastungsmassnahmen durch Kader der kantonalen Verwaltung 9. Sept. Kader-Workshop: Einschätzung, Diskussionen 28. Okt. RR-Beschluss Massnahmenliste Medienkonferenz am 6. November 2014

6 Entwicklung Aufwand / Ertrag 1985–2013
Trendwende (Kostenschere) im Jahr 2013 bzw. ab 2011 Peak 2011 = Einmaleffekte Wie entwickelt sich der Finanzhaushalt weiter ( )? Siehe folgende Folien Finanzplanungstool als Hilfe

7 Entwicklung Aufwand / Ertrag 1985–2031
Trendwende (Kostenschere) im Jahr 2013 bzw. ab 2011 Peak 2005 = Nationalbankgoldausschüttung und anschliessend Boomjahre bis 2009 Einbruch 2010 = Unternehmenssteuerreformen Peak 2011 = Einmaleffekte

8 Entwicklung Finanzierungsbeiträge der Laufenden Rechnung an die Investitionen
Problematik Liquidität: Investitionen sind nicht mehr durch die erarbeiteten Mitteln der LR gedeckt  in Mio. Franken R2010 R2011 R2012 R2013 B2014 B2015 P2016 P2017 P2018 Nettoinvestitionen 81.2 106.4 80.6 77.0 98.8 89.8 202.8 195.7 228.8 Selbstfinanzierung in Fr. 89.4 169.4 85.1 10.7 18.5 -91.3 -69.9 -49.0 9.9 Selbstfinanzierungsgrad 110.1% 159.2% 105.5% 13.9% 18.7% -101.7% -34.5% -25.0% 4.3%

9 Entlastungsprogramm 2015–2018, Projekt-Grundlagen
Finanzdirektion Entlastungsprogramm 2015–2018, Projekt-Grundlagen

10 Projektziele Zuger Finanzhaushalt bis 2018 wieder im Gleichgewicht
Finanzdirektion Projektziele Zuger Finanzhaushalt bis 2018 wieder im Gleichgewicht Mittel- bis langfristige Entlastung des Finanzhaushalts um 80 bis 100 Millionen Franken Kurzfristig für das Budget 2015 kein Wachstum der Nettoausgaben («Einfrieren») Basierend auf Bericht BAK Basel geeignete Massnahmen ermitteln, notwendige Entscheidgrundlagen sowie allfällige Gesetzesanpassungen erarbeiten und deren Umsetzung einleiten

11 Eckwerte Alle Verwaltungseinheiten müssen sparen
Finanzdirektion Eckwerte Alle Verwaltungseinheiten müssen sparen Notwendiges/Wesentliches von Wünschbarem/Unwesentlichem trennen Bundesvorgaben oder -leistungen als Referenzgrösse Personalaufwand beschränken Investitionsausgaben beschränken Keine Steuererhöhungen, Gebührenerhöhungen denkbar

12 Entlastungsprogramm in Schritten
Budget 2015 Budget 2016 Budget 2017 Sofort- massnahmen Mittelfristige Massnahmen Längerfristige Massnahmen Kurzfristig umsetzbare Massnahmen: Budget 2015 3. Lesung am 16. September Information Mitarbeitende und Medien am 24. September Mittelfristig umsetzbare Massnahmen: Budget 2016 Langfristig umsetzbare Massnahmen: Budget 2017

13 Projektorganisation Auftraggeber und Projektausschuss Regierungsrat
Finanzdirektion Projektorganisation Auftraggeber und Projektausschuss Regierungsrat Projektleitung Finanzdirektion Fachausschuss Themenbezogen Teilprojektleitung Generalsekretär/in Fachspezialisten Amtsleiter/in, etc. Steuerung Führung Ausführung Projektorgane, zuständige Personen und ihre Aufgaben Auftraggeber (AG): Regierungsrat Entscheid über Projektauftrag, Projektplan Auftragserteilung an Projektleitung Beschlussfassung über Zwischenberichte und Anträge der Projektleitung Formeller Projektabschluss Projektleitung (PL) Finanzdirektion, Ursula Berset Erarbeitung Zwischenberichte und Anträge zuhanden RR Auftragserteilung und Koordination der Teilprojekte Fachausschuss (FAS) Je nach Thema, Beratung der Projektleitung Teilprojektleitung (TPL) LS / jeweilige GS/ Unterstützung durch erfahrene Amtsleitende Bearbeitung der Handlungsfelder im eigenen Teilprojekt Einhaltung der Zielvorgaben für das Teilprojekt sicherstellen Berichterstattung an PL Projektunterstützung durch die Abteilung Projekte FD Sekretariat Gesamtprojekt Erarbeitung von Berichtsvorlagen, Anleitungen, etc. Unterstützung in den Teilprojekten

14 Projektorganisation (Organe)
Finanzdirektion Projektorganisation (Organe) Projektleitung Leiterin Abteilung Projekte FD Stv. durch Generalsekretär FD Teilprojekt Direktion 2 - Generalsekretär/in (Leitung) - Amtsleitende - Fachpersonen Regierungsrats-Delegation Finanzdirektor (Leitung), Landammann, Statthalter/in Einbezug Kantonsrat, Gemeinden, Verbände Auftraggeber Regierungsrat Beratung durch Konferenz der Generalsekretärinnen/e (KGS) Austausch / Information der Teilprojektleitenden über KGS Projektteam KFV, PA, FDS, themenbezogen Teilprojekt Direktion 1 Teilprojekt Direktion 3 Begleitgr. Kommunikation KomB (RR, RR Stv, DI und BD)

15 Entlastungsprogramm 2015–2018 Massnahmen
Finanzdirektion Entlastungsprogramm 2015–2018 Massnahmen

16 Massnahmenvorschläge der Ämter / Direktionen
Bis 3. September Vorschläge eingereicht Konsolidiert 350 Massnahmen Workshop vom 9. September 2014: Beurteilung der Massnahmen durch Experten und Laiengruppen RR Beschluss vom / welche Massnahmen vertieft werden sollen RR Beschluss vom / welche Massnahmen umgesetzt werden sollen

17 Massnahmenliste, Übersicht (externe Liste)
Finanzdirektion Massnahmenliste, Übersicht (externe Liste) Als Beilage zur Medienmitteilung wurde eine Übersicht der Massnahmen bekommen. Beispiele aus der Medienmitteilung: Leistungsvereinbarungen, Gebühren- und Subventionsverfügungen Klassengrössen an den kantonalen Schulen Prämienverbilligung Sozialleistungen Strassenunterhalt Polizeipräsenz Personalaufwand der Verwaltung Strukturen und Abläufe Kostenverteiler und die Aufgabenteilung mit den Gemeinden Investitionsrechnung: konkrete oder geplante Projekte im Tiefbau und Hochbau (Ausbau der Fachmittelschule, Anschaffungen, Informatikprojekte)

18 Verwaltungsinternes Arbeitspapier
Finanzdirektion Verwaltungsinternes Arbeitspapier Die Liste zeigt alle 261 Massnahmen der Laufenden Rechnung und der Investitionsrechnung auf, die von den Direktionen, der Staatskanzlei und den Gerichten vertieft werden.

19 261 Massnahmen, alle Bereiche der Verwaltung
Finanzdirektion 261 Massnahmen, alle Bereiche der Verwaltung

20 Auftrag der Teilprojekte, organisatorisches
Finanzdirektion Auftrag der Teilprojekte, organisatorisches Gründliche Prüfung der Massnahmen, Anleitung befolgen Ergebnisse vollständig einfüllen, Texte kurz und prägnant Beilagen beschriften und im Kommentar erwähnen Andere Amtsstellen / Externe einbinden wo gefordert Möglichkeit, Massnahmen zu gliedern (2.01a, 2.01b, etc.) Zuerst direktionsinterne Rückfragen, dann an PL Wichtig: Anleitung zur Ergänzung der Massnahmenliste gut lesen! Vgl. Beilage 3 zum RRB, resp. Anhang zum Mail mit Unterlagen des Auftrags.

21 Teilprojektleitende: Motivation / Haltung
Bedenken, Widerwille, Ängste, der Amtsleitenden aufnehmen, Fragen klären EP ist eine Chance, Massnahmen zur Effizienzsteigerung/ Veränderungen einzuleiten Auch einen gesetzlichen Auftrag kann man ändern, zu prüfen sind die Einsparungen und die Auswirkungen; es gibt Dinge, die heute nicht MEHR nötig sind. Es braucht Mut, eine Auswahl zu treffen. Es ist einfacher, maximale Leistung für alle anzubieten!

22 Finanzdirektion Kommunikation

23 Kommunikation, Einbindung
Finanzdirektion Kommunikation, Einbindung Intern: Bearbeitung der Massnahmen bei den Direktionen, der Staatskanzlei und bei den Gerichten; regelmässige Information der Mitarbeitenden über Prozesse und Ergebnisse Extern: Direkte Information wichtiger Ansprechgruppen und der Öffentlichkeit Kantonsrat, Staatswirtschaftskommission, Parteien Personalverbände Gemeinden, Partnerorganisationen Öffentlichkeit

24 Kommunikationskonzept
Hohe Bedeutung der Kommunikation für Gelingen des Projekts Interne und externe Anspruchgruppen sollen zeitnah über den Prozess und Inhalte informiert werden. Fortlaufende Ergänzung des Kommunikationskonzepts durch Begleitgruppe Kommunikation (unter Leitung des Kommunikationsbeauftragten des Regierungsrats)

25 Auswirkungen auf die Gemeinden
Es werden alle Aufgabenfelder der Verwaltung überprüft Bei Massnahmen wird auch geprüft, ob daraus Kostenverlagerungen zu den Gemeinden entstehen Über Kostenverlagerungen wird eine Buchhaltung geführt Gemeinden werden von den Direktionen in der Vertiefungsarbeit punktuell beigezogen Bisherige Lastenverschiebung zeigt Mehraufwand für Kanton von rund 10 Mio Franken auf.

26 NPOs (LV / SV / Beitragsverfügungen)
Ergebnisse aus Aussprachepapier zeigen Vorgehen gegenüber Vertragspartnern auf Überprüfung der Leistungen und der dazugehörigen Abgeltungen durch die Direktionen

27 Webseite Entlastungsprogramm 2015–2018
Menu-Punkt Dokumente: nur auf iZug Diese Seite ist für alle zugänglich (Extern und iZug), zusätzlich sind im Thema "Dokumente" verwaltungsinterne Dokumente aufgeschaltet. Diese sind über das iZug abrufbar.

28 Finanzdirektion Termine, Meilensteine

29 Termine in Vertiefungsarbeit (verwaltungsintern)
29. Okt Versand Unterlagen an TPL 7. Nov KGS, Informationen & Fragen 25. Nov Infoveranstaltung GB 14, Informationen & Fragen 2. Dez RR-KGS Austausch, Zwischenstand in den Teilprojekten, Informationen & Fragen 16. Jan Abgabetermin Ergebnisse aus den TP 31. Jan Rückfragen der Projektleitung an TPL 24. Feb 1. Lesung Massnahmenpaket 17. Mär 2. Lesung Massnahmenpaket

30 Meilensteine 2014 (externe Sicht)
Mai-Juni: Analyse finanzielle Situation Kanton Zug 8. Juli: RR-Beschluss Entlastungsprogramm , Juli & Aug. Eingabe von 900 Entlastungsmassnahmen durch Kader der kantonalen Verwaltung 9. Sept. Kader-Workshop: Einschätzung, Diskussionen 28. Okt. RR-Beschluss Massnahmenliste 16. Jan 15 Vertiefung der Massnahmen durch Verwaltung 17. Mär 15 RR-Beschluss Massnahmenpaket

31 Weiteres Vorgehen: Meilensteine
Finanzdirektion Weiteres Vorgehen: Meilensteine Bis 16. Januar 2015: Vertiefungsarbeit in den Direktionen, Staatskanzlei und Gerichte Bis 17. März 2015: Aufbereitung der Ergebnisse und Verabschiedung Massnahmenpaket Budget 2016 Umsetzung von Massnahmen in der Kompetenz des Regierungsrats (Paket 1) Juni 2015: Rahmengesetz zur Umsetzung von Massnahmen in der Kompetenz des Kantonsrats (Paket 2)

32 Detaillierter Zeitplan Paket 1 (provisorisch)
17. Mär 15 RR-Beschluss Umsetzung Massnahmen 5. Mai 15 RR 1. Lesung Rahmenverordnung Bis 5. Jul 15 Externe Vernehmlassung (2 Monate) 25. Aug 15 RR 2. Lesung Rahmenverordnung 1. Jan 16 Inkrafttreten

33 Detaillierter Zeitplan Paket 2 (provisorisch)
17. Mär 15 RR-Beschluss Umsetzung Massnahmen 23. Jun 15 RR 1. Lesung Rahmengesetz Bis 23. Sept 15 Externe Vernehmlassung (3 Monate) 27. Okt 15 RR 2. Lesung Rahmengesetz, Bericht und Antrag an KR März Lesung KR Mai Lesung KR 1. Jan 17 Inkrafttreten

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35 Finanzdirektion


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