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Veröffentlicht von:Hella Lehmann Geändert vor über 7 Jahren
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Herzlich willkommen zum Elternabend 2017 7.- 9. Klassen
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Themen: Unser Schulmodell Unterrichtsfächer, selbständige Schülerarbeit MSV / ILF Beurteilung Berufswahl Schulversuch WICHTIGES aus dem OZW Termine Rechte und Pflichten Gespräche mit Jahrgangteams
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Unser Schulmodell 3b: - Gemischte Stammklassen - Niveauklassen Sek / Real: Deutsch, Französisch, Mathematik, Englisch
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Das 1. Semester in der 7. Klasse ist ein Probesemester.
Der Wechsel in ein höheres Niveau kann stattfinden, wenn die begründete Annahme besteht, den Anforderungen zu genügen. Das Expertenurteil der Lehrpersonen gilt als Antrag an die Schulleitung.
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Fächerkanon: Deutsch Französisch Mathematik Englisch Musik Gestalten Sport
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NMM Aufteilung in: Geschichte Geographie Bio/Chemie/Physik Hauswirtschaft (8. Klasse) Religion/Lebenskunde In diesen Fächern gibt es für Real- und Sekundarschüler/innen eine differenzierte Beurteilung, z. B.: Sek hat 1-2 Aufgaben mehr zu lösen.
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Selbständige Schülerarbeit
In jedem Semester der drei Jahre am OZW werden die Schüler/innen eine selbständige Arbeit schreiben. Diese einem NMM-Fach zugeordnete Arbeit wird streng bewertet und sie erscheint als einzelne Note im Beurteilungsbericht.
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Individuelle Lernförderung ILF findet in den Fächern
Mathematik, Deutsch und Französisch statt. Mittelschulvorbereitung MSV Nur Sekundarschüler/innen können MSV besuchen. MSV wird erwartet, wenn eine Schülerin, ein Schüler eine Mittelschule (Gymnasium, FMS, BMS, IMS, WMS) besuchen will.
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Beurteilungskonzept Real
von Produkten Prozess- begleitende Beobachtungen Qualität Lernkontrollen Quantität indivi- duelle Zusatzinformationen Fort- schritte
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Beurteilungskonzept Sek
von Produkten Prozess- begleitende Beobachtungen Qualität Lernkontrollen Quantität Zusatzinformationen indivi- duelle Fort- schritte
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Wichtig: Aus dem Beurteilungskonzept:
Tests müssen nicht mehr unterschrieben werden, dafür erhalten die Eltern / Erziehungsberechtigten einen Auszug aus dem Lehrer-Office Mitte Semester. -> Lehrpersonen dürfen angefragt werden.
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Berufswahl / Schnupperlehren
7. Kl. Einführung in die Berufswahl 8. Kl. Vertiefung während einer Projektwoche. Schnuppern während der Schulzeit ist möglich, aber mit Auflagen verbunden: Dispensationsgesuch, Schnuppertagebuch 9. Kl. Schnuppern während der Schulzeit ist möglich, aber mit Auflagen verbunden: Dispensationsgesuch, Schnuppertagebuch BIZ-Besuche sind sehr empfehlenswert
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Schulversuch Teams für starke Lern- und Lehrbeziehungen - Allgemeines 3 Jahrgangteams (JTs) Organisation / Funktion / Aufgaben der JTs
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Wichtig: Besuchen Sie regelmässig unsere Website: www.oz-w.ch
Mail-Adressen Lehrpersonen: Unsere Hausordnung ist verbindlich. Handy: Wir jemandem das Handy das zweite Mal entzogen, müssen es die Eltern abholen und es muss für EINE Woche zu Hause bleiben. Klappt dies nicht, bewahrt die Schule das Handy für eine Woche auf. -> vergl. Pflichten Eltern Allfällige Medikamente müssen die Schüler selber mitnehmen (auch Kopfwehtabletten). Die Eltern informieren die Schule.
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Wichtig: Der Dienstweg ist verbindlich.
1. Schritt: Eltern + Fach-/Klassenlehrperson 2. Schritt: Eltern + Fach-/Klassenlehrperson + Schulleitung
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-. Dispensationen sind frühzeitig, mind. 2-4 Wochen vor
- Dispensationen sind frühzeitig, mind. 2-4 Wochen vor dem Ereignis, schriftlich an die Schulleitung zu richten. KEINE Dispensationen für geschenkte Reisen, Arbeitseinsätze bei zukünftigem Lehrmeister –> Halbtage Absenzen: Eltern / Erziehungsberechtigte müssen eine Absenz per Telefon vor dem Unterricht melden und dann den Absenzenzettel ausfüllen Bitte: Telefon des Lehrerzimmers wählen:
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Sperrzeiten für Halbtage Schulreise Sporttag Schulische Anlässe
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Termine: 18. – Projektwoche (nähere Infos folgen in den nächsten Wochen) MI, Uhr, Froburg, Übertritte in Gymer, BMS, FMS, IMS MO + DI Kollegiumstage
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Termine: FR, Weihnachtsferienstart (nach Stundenplan) DI, Uhr Froburg Mittelschulvorbereitung, Individuelle Lernförderung am OZW, Info-Anlass Frühling 2018 Für BVS wird es erst dann einen Informationsanlass geben.
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Pflichten und Rechte der erziehungsberechtigten Personen
Pflicht: Recht: - Kooperation mit der Schule - Grenzen setzen - Kind zur Schule schicken (z.B. Ausgang, Geld) - Absenzen melden - 5 freie Halbtage - Verantwortung für - Schulbesuch das Kind bis zum letzten Schultag - Hausaufgaben kontrollieren, abholen (lassen) bei Krankheit oder Dispensation des Kindes
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Weitere Fragemöglichkeiten
FRAGEN ? Anschliessend: Weitere Fragemöglichkeiten bei den Jahrgangteams
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Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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