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Veröffentlicht von:Anke Blau Geändert vor über 7 Jahren
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Landeskunde der Slowakei PhDr. M. Polčicová, PhD.
Demokratie Landeskunde der Slowakei PhDr. M. Polčicová, PhD.
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Slowakei – relativ kleines Land im Mitteleuropa (5,4 Mill
Slowakei – relativ kleines Land im Mitteleuropa (5,4 Mill. Einwohner, km2 Fläche) Verfassung – ein Dokument des slowakischen Selbständigkeit, beruht auf moderne Vefassungsstaaten und internationale Standarde Grundlage bilden Prinzipien: Souverenität Demokratie Rechtsstaatlichkeit Parlamentarisches Regierungssystem – gekennzeichnet durch repräsentative und direkte Demokratie Möglichkeit der Durchführung von Referenden an der Spitze der Staatspräsident mit repräsentativen Funktionen
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Verfassung das wichtigste Rechtsdokument der Slowakei
am im Slowakischen Nationalrat gebilligt, in Kraft am getreten Merkmale: verfassungsgebende Gewalt geht vom Staatsvolk aus wesentliche Fragen des Aufbaus und der Gliederung des Staates Beziehung zu anderen Staaten Rechte und Pflichten zwischen Staat und Bürger
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Geschichte , Kaiser Franz Joseph I., Oktroyierte Märzverfassung als erste Verfassung auf dem Gebiet der Slowakei (Verfassung des Kaisereiches Österreich) 1920 Verfassung der 1. Tschechoslowakischen Republik 1939 – Verfassung des 1. Slowakischen Staates 1948 – Verfassung der Tschechoslowakischen Republik, „Verfassung des 9. Mai“ 1960 – Verfassung der Tschechoslowakischen sozialistischen Republik 1968 – Verfassungsgesetz über Tschechoslowakische Föderation 1990 – Verfassungsgesetz über Benennung und Symbole der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik 1992 – Verfassung der Slowakischen Republik
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Zitate - Demokratie „Die Demokratie ist die schlechste Staatsform, ausgenommen alle anderen“. „Government of the people, by the people, for the people“.
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Demokratie Freiheit Rechtsstaat Partizipation Volkssouverenität Wahlen
Verfassung Solidarität Parlamentarismus Gerechtigkeit Gewalt-einteilung Rechtsstaat Volkssouverenität
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Demokratie der Verfassung
Grundthesen: Staatsgewalt geht von den Bürgern aus. staatliche Organe können nur auf der Grundlage der Verfassung handeln. Repräsentativsystem – Volk übt die Staatsgewalt nicht direkt aus, überträgt sie durch Wahlen Repräsentanten – Abgeordneten.
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Veränderung des Verfassungsgesetzes
- man benötigt 3/5 Mehrheit der Abgeordneten im Nationalrat Durchführung von Referenden (Fragen der Grundrechte, Grundfreiheiten, Steuern, des Staatshaushaltes ausgenommen) 90 Stimmen
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Verfassung gliedert sich in 9 Hauptteile (Abteilungen, Absätze, Buchstaben) Präambel Erster Hauptteil – 3 Abteilungen (Grundlegende Bestimmungen, Staatssymbole, Hauptstadt der SR) Zweiter Hauptteil – 8 Abteilungen (Grundrechte und Grundfreiheiten) Dritter Hauptteil – 2 Abteilungen (Wirtschaft und Oberste Kontrollbehörde) Vierter Hauptteil – Gebietsselbstverwaltung Fünfter Hauptteil – Gesetzgebende Gewalt (Nationalrat, Volksabstimmung) Sechster Hauptteil – Vollziehende Gewalt (Präsident und Regierung) Siebenter Hauptteil – Richterliche Gewalt (Verfassungsgericht, Gerichte der SR) Achter Hauptteil – Staatsanwaltschaft und Menschenrechtsbeauftragte Neunter Hauptteil – Übergangs-und Schlussbestimmungen Insgesamt 156 Artikel Pýtam sa na preklad Hlava, oddiel, odsek, článok Vierter Hauptteil – územná samospráva, Staatsanwaltschaft – prokuratúra, Menschenrechtsbeauftragte - verejný ochranca práv Záverečné a prechodné ustanovenia Kontrollbehorde – najvyšší kontrolny úrad Welche Staatsymbole ? Staatswappen, die Staatsflagge, das Staatssiegel und die Staatshymne Die Staatshymne der Slowakischen Republik sind die ersten zwei Strophen des Liedes "Nad Tatrou sa blýska" [Über der Tatra blitzt es].
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Staatsgewalt auf dem Prinzip der Gewalteinteilung ausgebaut
durch Organe der Legislative, Exekutive, Judikative ausgedrückt
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Legislative (gesetzgebende Gewalt)
durch Einkammer-Parlament (der Slowakische Nationalrat) präsentiert (gewählt, 150 Abgeordnete, das einzige verfassungs-und gesetzgebende Organ) Gesetzvorschläge in den Händen des Parlaments und der Regierung Abgeordnete – allgemein, direkt und geheim für 4 Jahre gewählt Stimmenmehrheit der anwesenden Abgeordneten zur gültigen Beschlussfassung Aufgabe: Zustimmung zur Zusammensetzung der Regierung, Vorschlag der Generalstaatsanwalt an den Präsidenten, Wahl der Richter des Verfassungsgerichts Recht: Abberufung der einzelnen Mitglieder der Regierung oder dieser insgesamt
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Exekutive (ausführende Gewalt)
besteht aus der Regierung und Verwaltung Regierung: oberstes Organ, abhängig vom Vertrauen des Parlaments, besteht aus dem Minister-präsidenten und seinen Ministern Präsident: Staatsoberhaupt der SR, Ernennung eines Kandidaten zum Minister-präsidenten, der Minister (dabei an Mehrheit im Parlament weisungs-gebunden), gewählt auf Zeitraum von 5 Jahren in direkter Wahl durch die WahlberechtigtenVetorecht bei den Gesetzen
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Judikative (rechtsprechende Gewalt)
bezieht sich auf Gerichte, Richter und ihre Tätigkeit Rechtssystem: ein professionelles System mit drei Ebenen – Bezirksgericht, RegionalgerichtOberster Gerichtshof Entscheidun-gen in strafrechtlichen zivilrechtlichen, Handelsange-legenheiten Richter von Präsidenten ernannt und abberufen
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