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1 Die deutsche Sozialpolitik: Raubbau an der Familie Wo liegt die Alternative? Johannes Resch.

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Präsentation zum Thema: "1 Die deutsche Sozialpolitik: Raubbau an der Familie Wo liegt die Alternative? Johannes Resch."—  Präsentation transkript:

1 1 Die deutsche Sozialpolitik: Raubbau an der Familie Wo liegt die Alternative? Johannes Resch

2 2 1. Sozialpolitsche Ausgangslage a) Enteignung der Eltern b) Enteignung der Jugend c) Enteignung der Arbeitnehmer 2. Aktuelle Politik a) Elterngeld und Krippenausbau b) Alternativen

3 3 Enteigung der Eltern

4 4 4 Früher: Vor der Sozialgesetzgebung familiärer private Generationenvertrag Vermögensbildung arbeitsfähige Eltern Arbeitsfähige ohne Kinder Ersparnisse Rentner ohne Kinder Kinder ===================================- Arbeitsfähige Eltern im Rentenalter Eltern sorgen für Ihre Kinder. Kinderlose sparen. Die arbeitsfähig gewordenen Kinder sorgen für ihre Eltern. Kinderlose zehren von ihren Ersparnissen. Eltern und Kinderlose haben als Arbeitsfähige und im Alter bei vergleichbarer Lebensarbeitsleistung ähnlichen Lebensstandard.

5 5 5 Heute: Seit der Rentenreform von 1957 (verfälschter Generationenvertrag) arbeitsfähige Eltern Kinder ================================== Arbeitsfähige alte Leute ohne Kinder alte Eltern Arbeitsfähige ohne Kinder Eltern haben als Arbeitsfähige und im Alter bei vergleichbarer Lebensarbeitsleistung niedrigeren Lebensstandard als Kinderlose. Die Pfeildicke deutet den Umfang der geldwerten Leistungen an. Es erfolgt eine stetige Umverteilung zu Lasten der Eltern.

6 6 Enteignung der Eltern „Familie“ wird unrentabel. Erwerbstätigkeit wird doppelt bezahlt. (Lohn und Rente) Kinderwunsch sinkt. Flucht aus der Kindererziehung Geburtenrückgang sinkende Inlandsnachfrage Verstärkter Drang zur Erwerbstätigkeit Belastung des Arbeitsmarktes Arbeitslosigkeit Zunehmende Familienarmut Überforderung des Sozialsystems gesundheitliche Probleme Nachlassende Wirtschaftskraft 6 6

7 7 Enteignung der Jugend

8 8 8 Generationenbilanz vor dem Geburtenrückgang Die Bilanz zwischen zwei Generationen war ausgeglichen. Die 2. Generation zahlte nur zurück, was sie erhalten hatte. ErwerbsfähigeRentner/ innen MinderjährigeErwerbsfähige KindesunterhaltUmlagerenten Zeit 1. Generation 2. Generation 8

9 9 9 Generationenbilanz nach dem Geburtenrückgang Die Bilanz zwischen zwei Generationen ist nicht mehr ausgeglichen. Die 2/3 - Generation muss 50 % mehr zahlen als sie erhielt. ErwerbsfähigeRentner/ innen MinderjährigeErwerbsfähige KindesunterhaltUmlagerenten 1. Generation 2. Generation (2/3) Zeit 9

10 10 Enteignung der Jugend durch überhöhte Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung wegen Mitfinanzierung des zunehmenden kinderlosen Bevölkerungsanteils Einschränkung der Lebensgestaltung für jüngere Erwachsene Verzögerte und erschwerte Familienplanung Abwanderung von Leistungsträgern Fortschreitende Aushöhlung des Sozialstaats

11 11 Enteignung der Arbeitnehmer

12 12 Unterschiedliche Einkommensentwicklungen 1991 – 2007 (Zahlen aus „Tumorartige Selbstvermehrung des Geldvermögens“; www.helmut-creutz.de)

13 13 Was sagen unsere Juristen dazu ?

14 14 Zitate von Verfassungsjuristen 2 Solange sich die Kinderlosen überhaupt nicht am finanziellen Kindesunterhalt beteiligen, gebührt die im Rahmen des Generationenver- trages erbrachte Alterssicherung ausschließlich den Eltern; die übrige Bevölkerung müsste für ihr Alter durch sonstige Vorkehrungen, z. B. eine Lebensversicherung, vorsorgen. Paul Kirchhof ehem. Richter am Bundesverfassungsgericht (Aus: „Ehe und Familie im staatlichen und kirchlichen Steuerrecht“, n: Essener Gespräche, 21, 1986, S. 14)

15 15 Zitate von Verfassungsjuristen 3 Die Alterslast wurde kollektiviert, die Kinderlast blieb Privatsache. Mit dieser Konstruktion bestraft das geltende Rentenrecht die Familie und innerhalb der Familie ganz besonders die nicht oder nicht voll berufstätige Mutter. Eva Marie von Münch Verfassungsjuristin (im Handbuch des Verfassungsrechts 1994, S. 321)

16 16 dazu Sozialrichter Jürgen Borchert: Erst wird der Familie die Sau vom Hof getrieben. Anschließend werden – nach Antragstellung – zwei Schnitzel als „Familienförderung“ zurückgeliefert. (frei zitiert) Jürgen Borchert promovierte über die Beziehung zwischen Rentenrecht und Kindererziehung

17 17 Das deutsche Sozialrecht ist ein Programm zur Verarmung von Familien und junger Generation. Mein Urteil:

18 18 Aktuelle Politik der Bundesregierung: Elterngeld und Krippenausbau

19 19 Das Elterngeld Erziehungsgeld (bis 2006): Zwei Jahre 300 €/Monat Bei höheren Einkommen Minderung Elterngeld (ab 2007): Ein Jahr 300 bis 1800 €/Monat Steigt mit Einkommen im Jahr vor Geburt

20 20 Wer hat verloren/gewonnen? Verloren: Junge Eltern (Ausbildung!) Eltern mehrerer Kinder Gewonnen: Gut verdienende Eltern mit erstem Kind

21 21 Erklärung der Bundesregierung Das Elterngeld habe „Einkommensersatzfunktion“ vergleichbar dem Krankengeld und Arbeitslosengeld I

22 22 Aber: Krankengeld und Arbeitslosengeld I sind Versicherungsleistungen! Die Beiträge steigen mit dem Einkommen! Deshalb sind auch Krankengeld und Arbeitslosengeld einkommensabhängig.

23 23 Stattdessen: Elterngeld ist steuerfinanziert. Steuergelder sind zum sozialen Ausgleich vertretbar. Aber hier werden Steuergelder zur Erhaltung sozialer Gegensätze eingesetzt.

24 24 Wo liegt die politische Erklärung? Ganz einfach: Die gesellschaftliche Oberschicht (Wirtschaft, Politik, Medien, Justiz) machte ein Gesetz, das der gesellschaftlichen Oberschicht nützt.

25 25 Diskriminierend? Diskriminierung nach dem Alter, weil junge Eltern häufig noch in Ausbildung sind und deshalb nichts verdienen. Diskriminierung nach der Kinderzahl, weil Eltern wegen Betreuung älterer Kinder meist geringeres Einkommen haben.

26 26 Verfassungswidrig? – Art 3, 1 GG Artikel 3, Abs. 1 GG: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Jedoch: Ungleichbehandlung ist bei rechtfertigendem Grund möglich.

27 27 Verfassungswidrig? Art.6,1 GG Art.6 Abs.1 GG lautet: Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Jedoch: Der Schutzbedarf steigt mit der Kinderzahl. Aber das Elterngeld sinkt mit der Kinderzahl.

28 28 Verfassungswidrig? – Art 6, 2 GG Art 6, Abs.2 GG lautet: Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Das heißt: Wer dieses Recht wahrnimmt, darf nicht benachteiligt werden.

29 29 Dazu ein früherer Beschluss des Bundesverfassungsgerichts: „1. Art. 6 Abs. 1 GG enthält einen besonderen Gleichheitssatz. … Dieses Benachteiligungsverbot steht jeder belastenden Differenzierung entgegen, die an …. die Wahrnehmung des Elternrechts … (Art. 6 Abs. 1 und 2 GG) anknüpft.“ Beschluss des BVerfG vom 10. 11. 1998 (BVerfGE 99, 216)

30 30 Verfassungswidrig? – Art 20, 1 GG Art. 20 Abs.1 GG: Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Ist es sozial, wenn Steuergelder bevorzugt zugunsten Reicherer eingesetzt werden?

31 31 Verfassungsbeschwerde? „wird nicht zur Entscheidung angenommen“ Warum? „keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung“ (nach § 93a BVerfGG) Nichtannahhmebeschlüsse der 2. Kammer des 1. Senats

32 32 Was bedeuten diese „Nichtannahmebeschlüsse“? Sie bedeuten, dass es nach Ansicht dieser Kammer keine „grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung“ hat, wenn junge Leute oder Eltern mehrerer Kinder bis zu 18 000 € weniger Elterngeld erhalten als andere. Ab welchem Geldbetrag die „grundsätzliche“ Bedeutung beginnt, wird nicht gesagt.

33 33 Rechtfertigung? 2. Kammer des BVerfG v. 9.11.2011 (1 BvR 1853/11, Rn 18): „Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG verpflichtet den Gesetzgeber, die Gleichberechtigung der Geschlechter in der gesellschaftlichen Wirklichkeit durchzusetzen und überkommene Rollenverteilungen zu überwinden." Art. 3 Abs. 2 Satz 2 lautet: "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

34 34 Im Widerspruch dazu: “Wie bereits oben dargelegt,. ist Art. 6 Abs. 1 GG im Sinne der klassischen Grundrechte ein Bekenntnis zur Freiheit der spezifischen Privatsphäre für Ehe und Familie; es entspricht damit einer Leitidee unserer Verfassung, nämlich der grundsätzlichen Begrenztheit aller öffentlichen Gewalt in ihrer Einwirkungsmöglichkeit auf das freie Individuum. Aus diesem Gedanken folgt allgemein die Anerkennung einer Sphäre privater Lebensgestaltung, die staatlicher Einwirkung entzogen ist.” Beschluss des BVerfG vom 17. 01. 1957 (BverfGE 6, 55 )

35 35 Krippenpolitik Rechtsanspruch auf öffentlich finanzierten Krippenplatz für Kleinkinder unter 3 Jahren Der Haken: Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen wollen, gehen leer aus.

36 36 Widerspruch zum Grundgesetz „Die Eltern haben das Recht, die Pflege und Erziehung ihrer Kinder nach ihren eigenen Vorstellungen frei zu gestalten und genießen insoweit, vorbehaltlich des Art. 7 GG, Vorrang vor anderen Erziehungsträgern.“ Beschluss vom 29. Juli 1968 (BVerfGE 24, 119, S. 143)

37 37 Wer/was steckt hinter der „Krippenoffensive“? Wirtschaftslobby (möglichst viele Arbeitskräfte, um die Löhne zu drücken) Feminismus, „Gender-Mainstreaming“ („Nur durch Erwerbsarbeit ist Selbstverwirklichung möglich“) Das Kindeswohl spielt keine Rolle. (Um das zu verschleiern, wird die Krippe zur „Bildungseinrichtung“ erklärt.)

38 38 Alternative zur Bundespolitik? Bezahlung der Erziehungsleistung: Ja Aber: Keine einseitig Fixierung auf die Krippe Die Eltern sollen selbst entscheiden, wie sie das Geld für die Kinderbetreuung verwenden wollen. Nur das wird dem Grundgesetzes gerecht.

39 39 Elterngeld und Krippenpolitik Motiv: Eltern sollen ihr Kind nach erstem Lebensjahr in die Krippe geben. Elterngeldgesetz und Krippenpolitik bilden eine Einheit.

40 40 Beispielrechnung: Zwei Familien mit jeweils drei Kindern Abstand der Geburten: Jeweils zwei Jahre Verdienst vor Elterngeld: 34 000 € oder mehr Familie A: Eigenbetreuung der Kinder bis 3 J. Familie B: Kinderkrippe ab 13. Lebensmonat. Familie A erhält vom Staat 41 400 € (ab 2014) Familie B erhält vom Staat 141 120 € (als Eltern-, Krippen- und Betreuungsgeld) Differenz : fast 100 000 €

41 41 Möglichkeiten einer leistungsgerechten und dauerhaften sozialen Sicherung

42 42 Möglichkeit 1: Getrennte soziale Sicherung (orientiert am früheren Zustand) Umlageverfahren für die Pflichtversicherung Gemeinschaft der Familien auf Kapitalbasis arbeitsfähige Eltern Arbeitsfähige ohne Kinder Kapital- versicherung Rentner ohne Kinder Kinder =================================== Arbeitsfähige Eltern im Rentenalter Eltern sorgen für Ihre Kinder. Kinderlose sparen. Die arbeitsfähig gewordenen Kinder sorgen für ihre Eltern. Kinderlose zehren von ihren Ersparnissen. Eltern und Kinderlose haben als Arbeitsfähige und im Alter bei vergleichbarer Lebensarbeitsleistung ähnlichen Lebensstandard.

43 43 Möglichkeit 2: Gemeinsame soziale Sicherung (Generationenvertrag nach Wilfrid Schreiber) arbeitsfähige Eltern Kinder ================================== Arbeitsfähige alte Leute ohne Kinder alte Eltern Arbeitsfähige ohne Kinder Eltern und Kinderlose haben als Arbeitsfähige und im Alter bei vergleichbarer Lebensarbeitsleistung ähnlichen Lebensstandard. Alle sorgen finanziell für die Kinder. Die erwachsenen Kinder bezahlen die Renten aller Alten.

44 44 Nachteile der Modelle I und II Die Modelle I und II sind grundsätzlich leistungsgerecht. Sie enthalten aber auch Nachteile: Modell I macht Kinderlose zu sehr abhängig von den Risiken des Kapitalmarkts. Modell II könnte einen zu starken finanziellen „Anreiz“ bieten, Kinder zu bekommen, weil die wirtschaftliche Belastung sofort voll ausgeglichen wird.

45 45 Möglichkeit 3: Kombinationslösung arbeitsfähige Eltern Kinder ================================== Arbeitsfähige Sockel- Kapital- betrag rente __________________________________ alte Leute ohne Kinder Eltern- Sockel- rente betrag ___________________________________ alte Eltern Arbeitsfähige ohne Kinder Eltern und Kinderlose haben als Arbeitsfähige und im Alter bei vergleichbarer Lebensarbeitsleistung ähnlichen Lebensstandard. 45 Die Eltern sorgen bevorzugt für Kinder. Die erwachsenen Kinder Sorgen bevorzugt Für die Eltern.

46 46 Vorteile der Kombinationslösung (Bundespolitisches Programm Kap. II) Es kombiniert die Vorteile und minimiert die Nachteile der Modelle 1 und 2. Es schafft für Eltern wie für Kinderlose soziale Sicherheit. Die Alterssicherung entspricht der jeweiligen Lebensarbeitsleistung. Es macht die Enteignung der Eltern rückgängig, ohne einen materiellen „Anreiz“ für Kinder zu schaffen. Es entlastet die nachfolgende Generation, da Kinderlose stärker für sich selbst sorgen.

47 47 Ziele der Kombinationslösung: Leistungsgerechtigkeit Freiheit Nachhaltigkeit

48 48 Autor: Dr. Johannes Resch Arzt für Neurologie und Psychiatrie Arzt für Arbeitsmedizin Zusatzbezeichnung Sozialmedizin Johannes.Resch@t-online.de www.johannes-resch.de Datum: 26. 01. 2013


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