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TIPP Kennen Sie Möglichkeiten die Energiesituation Ihrer Gemeinde hinsichtlich Effizienz zu „durchleuchten“? TIPP 3 4 5 2 1 schließen Wussten Sie, dass.

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1 TIPP Kennen Sie Möglichkeiten die Energiesituation Ihrer Gemeinde hinsichtlich Effizienz zu „durchleuchten“? TIPP 3 4 5 2 1 schließen Wussten Sie, dass Sie die gesetzlichen Energieabgaben rückvergütet bekommen können? Welche Voraussetzungen müssen Sie für die Energieabgabenrückerstattung erfüllen? Möchten Sie in Ihrer Gemeinde einen aktiven Beitrag zum Energiesparen leisten? Hinweis! Hinweis! Diese Tipps und noch mehr finden Sie auf der Einstiegsseite im Bereich download! CHECK IT ! ENERGIE Kennen Sie die neuen Fördermöglichkeiten im Rahmen der klima:aktiv mobil Förderschiene für Städte und Gemeinden?

2 TIPP 3 4 5 2 1 Tipp: Mehrere Bundesgesetze regeln die Energiebesteuerung. Diese führen dazu, dass unter anderem Mineralöl, elektrische Energie und Erdgas besteuert werden (z.B. Strom € 0,015/kWh, Erdgas € 0,0436/m³). Durch das Energieabgabenvergütungs- gesetz haben Sie die Möglichkeit, diese Energieabgaben unter bestimmten Voraussetzungen (siehe Tipp 2) rückvergütet zu bekommen. Wussten Sie, dass Sie die gesetzlichen Energieabgaben rückvergütet bekommen können? Welche Voraussetzungen müssen Sie für die Energieabgabenrückerstattung erfüllen? Möchten Sie in Ihrer Gemeinde einen aktiven Beitrag zum Energiesparen leisten? CHECK IT ! ENERGIE Kennen Sie die neuen Fördermöglichkeiten im Rahmen der klima:aktiv mobil Förderschiene für Städte und Gemeinden? Kennen Sie Möglichkeiten die Energiesituation Ihrer Gemeinde hinsichtlich Effizienz zu „durchleuchten“? schließen Hinweis! Hinweis! Diese Tipps und noch mehr finden Sie auf der Einstiegsseite im Bereich download!

3 TIPP 3 2 1 Tipp: Das Energieabgabenvergütungsgesetz sieht eine Vergütung der bezahlten Energie- abgaben vor. Diese Vergütung gilt ab 01.01.2002 auch für Körperschaften des öffentlichen Rechts im Bereich der Betriebe gewerblicher Art. Mit Energieabgabe belastete Energieträger sind: elektrische Energie, Erdgas, Kohle, Heizöl extraleicht, Heizöl leicht, mittel und schwer sowie Flüssiggas. Übersteigen die Energieabgaben 0,5% (ab 2004) des Nettoproduktionswertes des Unternehmens werden sie rückvergütet. Für die Rückvergütung sind der Netto- produktionswert sowie verschiedene Selbst- behalte zu errechnen. Der Rückvergütungs- antrag ist für jeden Betrieb gesondert, rückwirkend für 5 Jahre, möglich (siehe Rechenbeispiel). Wussten Sie, dass Sie die gesetzlichen Energieabgaben rückvergütet bekommen können? Welche Voraussetzungen müssen Sie für die Energieabgabenrückerstattung erfüllen? Möchten Sie in Ihrer Gemeinde einen aktiven Beitrag zum Energiesparen leisten? CHECK IT ! ENERGIE TIPP 4 5 Kennen Sie die neuen Fördermöglichkeiten im Rahmen der klima:aktiv mobil Förderschiene für Städte und Gemeinden? Kennen Sie Möglichkeiten die Energiesituation Ihrer Gemeinde hinsichtlich Effizienz zu „durchleuchten“? schließen Hinweis! Hinweis! Diese Tipps und noch mehr finden Sie auf der Einstiegsseite im Bereich download!

4 TIPP 3 2 1 Tipp: Verbesserungspotentiale im Energiesektor bestehen vor allem in den Bereichen der öffentlichen Beleuchtung (zwischen 10% und 60% je nach Lampentyp) und der Gebäude. Bei Gebäuden gibt es Verbesserungs- potentiale z.B. bei fehlerhaften Einstellungen der Heizungsregler, keine Absenkung der Raumtemperaturen an Wochenenden, fehlende thermische Sanierungen, Verbesserung der Beleuchtungsqualität oder auch sicherheitstechnischen Mängeln. Die Einsparungspotentiale bestehen neben direkten Energiekosten auch in den Bereichen Wartung und Service. Wussten Sie, dass Sie die gesetzlichen Energieabgaben rückvergütet bekommen können? Welche Voraussetzungen müssen Sie für die Energieabgabenrückerstattung erfüllen? Möchten Sie in Ihrer Gemeinde einen aktiven Beitrag zum Energiesparen leisten? CHECK IT ! ENERGIE TIPP 4 5 Kennen Sie die neuen Fördermöglichkeiten im Rahmen der klima:aktiv mobil Förderschiene für Städte und Gemeinden? Kennen Sie Möglichkeiten die Energiesituation Ihrer Gemeinde hinsichtlich Effizienz zu „durchleuchten“? schließen Hinweis! Hinweis! Diese Tipps und noch mehr finden Sie auf der Einstiegsseite im Bereich download!

5 TIPP 3 2 1 Tipp: Energiedienstleistungen (zB der Kelag) umfassen Analysen der Energieanlagen, Energiemonitoring, Energie- und Last- management und Einspar-Contracting. Beim Energiemonitoring werden alle Energiever- braucher erfasst, Sparpotentiale bewertet und eine Wirtschaftlichkeitsanalyse durchge- führt. Sämtliche Ergebnisse werden in einem detaillierten Energiebericht veranschaulicht. Die Ist-Situation wird mit möglichen Ver- besserungsvarianten verglichen, Sparpoten- tiale ermittelt und monetär bewertet. Beim „Einspar-Contracting" werden sämtliche Investitionskosten für Erneuerungen und Verbesserungen der bestehenden Anlagen aus den erzielten Einsparungen finanziert. Für die Gemeinde kommt es zu keiner zu- sätzlichen finanziellen Belastung. Überdies werden nach einer festgelegten Amortisation- zeit die Betriebskosten deutlich gesenkt. Wussten Sie, dass Sie die gesetzlichen Energieabgaben rückvergütet bekommen können? Welche Voraussetzungen müssen Sie für die Energieabgabenrückerstattung erfüllen? Möchten Sie in Ihrer Gemeinde einen aktiven Beitrag zum Energiesparen leisten? CHECK IT ! ENERGIE TIPP 4 5 Kennen Sie die neuen Fördermöglichkeiten im Rahmen der klima:aktiv mobil Förderschiene für Städte und Gemeinden? Kennen Sie Möglichkeiten die Energiesituation Ihrer Gemeinde hinsichtlich Effizienz zu „durchleuchten“? schließen Hinweis! Hinweis! Diese Tipps und noch mehr finden Sie auf der Einstiegsseite im Bereich download!

6 TIPP 3 2 1 Tipp: 2007 startete das Lebensministerium das klima:aktiv mobil Förderungsprogramm mit dem Ziel der Vermeidung und Ver- ringerung von klimarelevanten Gasen (ins- besondere Kohlendioxid) sowie Stickoxid- und Feinstaubemissionen im Verkehrs- und Transportbereich. Förderungsschwer- punkt: Mobilitätsmanagement für Städte, Gemeinden und Regionen Klima:aktiv mobil bietet erstmals Gemeinden attraktive finanzielle Förderungsanreize für klimaschonendes Mobilitätsmanagement (zB für Radverkehrsmaßnahmen), innovative bedarfsorientierte Lösungen im lokalen und regionalen Öffentlichen Verkehr sowie für die Einrichtung von Mobilitätszentralen. Förderungssatz: bis zu 50% der förderungsfähigen Kosten (Investitionen, Betriebskosten und Kosten von extern erbrachten immateriellen Leistungen). Wussten Sie, dass Sie die gesetzlichen Energieabgaben rückvergütet bekommen können? Welche Voraussetzungen müssen Sie für die Energieabgabenrückerstattung erfüllen? Möchten Sie in Ihrer Gemeinde einen aktiven Beitrag zum Energiesparen leisten? CHECK IT ! ENERGIE TIPP 4 5 Kennen Sie die neuen Fördermöglichkeiten im Rahmen der klima:aktiv mobil Förderschiene für Städte und Gemeinden? Kennen Sie Möglichkeiten die Energiesituation Ihrer Gemeinde hinsichtlich Effizienz zu „durchleuchten“? schließen Hinweis! Hinweis! Diese Tipps und noch mehr finden Sie auf der Einstiegsseite im Bereich download!


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