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Veröffentlicht von:Gottlob Hausler Geändert vor über 9 Jahren
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Folie 1 Climate Policy in Germany and Europe and the Contribution of Bioenergy MinDirig Clemens Neumann, BMELV International Oilseed Producers` Dialogue 2008 16. Juni 2008
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2 Klimawandel Häufung der Wetterextreme –2002 bis 2005 waren die wärmsten Jahre seit 100 Jahren –Sommer 2005 war der wärmste Sommer seit Beginn der Wetteraufzeichnung –2006/07 der wärmste Winter seit Beginn der Wetteraufzeichnung Studie von Sir Stern (brit.): Der ungebremste Klimawandel würde die Volkswirtschaften weltweit 20 % des Bruttosozialproduktes kosten. Ein wirksamer Klimaschutz wäre für einen Bruchteil der Kosten möglich. Modellrechnung für Deutschland: Folgen des Klimawandels könnten unserer Volkswirtschaft in den nächsten 50 Jahren 800 Mrd. Euro kosten
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3 Klimaschutzpolitik EU 2007 Der Europäische Rat hat im Frühjahr 2007 auf dem Weg zu mehr Klimaschutz Ziele für das Jahr 2020 beschlossen, insbesondere Treibhausgasminderung von 20 % gegenüber 1990, die im Falle entsprechender internationaler Einigung bis auf 30 % steigen sollte Anteil von 20 % Erneuerbare Energien im Energiemix Anteil von 10 % Biokraftstoff, Voraussetzungen hierfür sind jedoch die nachhaltige Produktion und die Verfügbarkeit der 2. Generation.
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4 Maßnahmenpaket Klimawandel und Energie Hauptziel: Folgekosten des Klimawandels verhindern Innovationen im Energiesektor Führungsrolle im Bereich kohlenstoffarmer Technologien mehr Energieeffizienz Energiesicherheit: Einsparungen bei Öl- und Gaseinfuhren
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5 Das am 23. Januar 2008 von der KOM vorgestellte Klimapaket umfasst: –eine allgemeine Mitteilung, –einen Vorschlag zur Revision des EU- Emissionshandelssystems, –einen Vorschlag zur Lastenverteilung innerhalb der EU außerhalb des Emissionshandelssystems, –einen Richtlinienvorschlag zur CO2-Bindung und Einlagerung, –Leitlinien für staatliche Umweltschutzbeihilfen in den MS, –eine Folgenabschätzung sowie –einen RL-Vorschlag Erneuerbare Energien
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6 Erneuerbare Energien-Richtlinie der EU Entwicklung nationaler Aktionspläne –Mitgliedstaaten geben Ziele für die einzelnen Sektoren vor –Anteil EE 20 %: nach vorhandenen Möglichkeiten auf MS verteilt; –D hat Vorgabe von 18 % EE ~ Mittelfeld –EU-Ist: 8,5 % Mitgliedstaaten können Teilziele (Kraftstoff, Wärme, Strom) auf nationaler Ebene festlegen –Biokraftstoffanteil von 10 % als Unterziel verbindlich Übertragung von Herkunftsnachweisen –Sofern EU-Gesamtzeil eingehalten wird, können Mitgliedsstaaten Quoten übertragen Nachhaltigkeitsregelungen für Biokraftstoffe
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7 EU-Nachhaltigkeitskriterien Einsparung bei Treibhausgasemissionen mindestens 35% Keine Nutzung von Rohstoffe aus Urwäldern und von ausgewiesenen Naturschutzflächen Keine Umwidmung von Feuchtgebieten und kontinuierlich bewaldeten Gebieten zur Biokraftstoffproduktion Alle EU-Biokraftstoffe genügen “Cross Compliance”- Auflagen
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8 Position Deutschlands Mindestanforderungen generell für energetische Verwendung Anforderungen an ldw. Bewirtschaftung auch in nicht-MS Berücksichtigung von indirekten Landnutzungsänderungen Keine doppelte Anrechnung von Biokraftstoffen aus Reststoffen – besser: THG Keine Anrechnung von Reststoffen mit Null-Wert – reale Emissionen
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9 Ziele - EUZiele - DStand 2006 1) Treibhausgasreduktion (im Vergleich zu 1990) - 8,0 % (2008-2012) - 30,0 % (2020) - 21,0 % (2008-2012) - 40,0 % (2020) - 18,0 % Anteil Erneuerbarer Energien am Primärenergieverbrauch 20,0 % (2020) 5,8 % - aus Biomasse 3,9 % Anteil Strom aus erneuerbaren Energien 21,0 % (2010) 12,5 % (2010) 25,0 - 30,0 % (2020) 11,6 % - aus Biomasse 3,0 % Anteil Biotreibstoffe 5,75 % (2010) 10,0 % (2020) 8,0 % (2015) 17,0 % (2020) 6,3 % Wärme aus erneuerbaren Energien -14,0 % (2020)5,9 % - aus Biomasse5,5 % Anteil nachwachsender Rohstoffe in der chemische Industrie --11,2 % 1) bezogen auf Primärenergieverbrauch Ziele der Bundesregierung
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10 Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung Förderung der Kraft-Wärmekopplung und Ausbau des Nah- und Fernwärmenetzes Verbesserung der Integration ins Elektrizitätsnetz Förderprogramme für Klimaschutz und Energieeffizienz Einspeiseregelung für Biogas in Erdgasnetze Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz Bewertung von Biokraftstoffen am Treibhausgasminderungs- potenzial, weitere Erhöhung der Quote Verstärkte Forschungsaktivitäten, Ziel Klimaschutz und Energieeffizienz im Rahmen der High-Tech-Strategie Umsetzung internationaler Projekte, sowie ein verstärkter politischer Dialog und Forschungszusammenarbeit
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11 Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (EEWärmeG) Nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung Förderung der Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Wärme aus EE Anteil EE für Heizung, Warmwasserbereitung, Erzeugung von Kühl- und Prozesswärme bis 2020 auf 14 % zu erhöhen Eigentümer von Gebäuden müssen zur Deckung ihres Wärmeenergiebedarfes anteilig EE einsetzen
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12 Strom aus Erneuerbare Energien Ziele: Realisierung und Sicherstellung einer nachhaltigen Energieversorgung weiterer Ausbau der EE-Nutzung im Strombereich Anteil EE an der Stromversorgung auf 25 bis 30 % bis zum Jahr 2020 Aktuelle Novellierung: Anpassung der Vergütungssätze Unter Berücksichtigung der Situation auf den Rohstoffmärkten Beachtung von Nutzungskonkurrenzen (Öl: Kraftstoff und Lebensmittelbranche) Anpassungen für Alt- und Neuanlagen Aufhebung der 20 Megawattgrenze (neu: anteilige EEG-Vergütung für Anlagen über 20 MW) Aktivierung ungenügend genutzter Potenziale Gülle, Reststoffe, Wärme
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13 Momentane Diskussion Biokraftstoffe in D Nachhaltigkeit Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion Technische Verträglichkeit Politische Diskussion über zukünftigen Umgang mit Biokraftstoffen Biokraftstoffe in – oftmals unsachlicher -öffentlicher Diskussion derzeit insgesamt negativ besetzt
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14 Klimaschutzbeitrag von Biokraftstoffen Nachhaltigkeit und Zertifizierung von Biokraftstoffen Richtlinienentwürfe „Erneuerbare Energien“ der EU und Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnung der Bundesregierung enthalten Vorgaben für nachhaltige Produktion von Biokraftstoffen Nachhaltigkeit der Biomasse muss durch Zertifizierung nachgewiesen werden Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien Voraussetzung für nationale Förderung (Steuer und Quote) und Anrechnung auf EU-Zielerfüllung
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15 Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK) Der Kraft-Wärme-Kopplung kommt wegen ihrer besonderen Energieeffizient eine wichtige Rolle im Rahmen des Ressourcen- und Klimaschutzes zu. Wichtige Maßnahmen: –Ausweitung der Förderung auf Neu-, Ausbau und Modernisierung von KWK-Anlagen –Förderung von KWK-Eigenstromversorgung –Ausweitung der Förderung des Neu- und Ausbaus von Nah- und Fernwärmenetzen
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16 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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