Präsentation herunterladen
Die Präsentation wird geladen. Bitte warten
Veröffentlicht von:Lucas Sauer Geändert vor über 8 Jahren
1
Kap 3 – Verwahrung 1 Barta: Zivilrecht online Realkontrakte – Übersicht Darlehen§§ 983 ff ABGB Leihe§§ 971 ff ABGB Verwahrung§§ 957 ff ABGB Pfandvertrag§§ 1368 ff ABGB Trödelvertrag§§ 1086 ff ABGB Beachte: Die Schenkung ist kein Real-, sondern ein Konsensualvertrag
2
Kap 3 – Verwahrung 2 Barta: Zivilrecht online Verwahrung: §§ 957 ff ABGB qLegaldefinition: "Wenn jemand eine fremde Sache in seine Obsorge übernimmt … Realvertrag: Konsens + reale Übergabe Praktische Bedeutung: Kino, Theater, Gastgewerbe, Banken als vertragliche Nebenpflicht Pflichten des Verwahrers: Obsorge = sorgfältige Aufbewahrung des Anvertrauten + Haftung für jede Sorgfalt (ab leichter Fahrlässigkeit), aber nicht für Zufall; wohl aber für gemischten (=verschuldeten) Zufall Rechtsstellung des Verwahrers: l Nur Sachinhaber, nicht Rechtsbesitzer, da kein Gebrauchsrecht
3
Kap 3 – Verwahrung 3 Barta: Zivilrecht online Gastwirtehaftung (1): §§ 970 ff, 1316 ABGB § 970 Abs 1 ABGB: "Gastwirte, die Fremde beherbergen, haften als Verwahrer für die von den aufgenommenen Gästen eingebrachten Sachen...“ Voraussetzung ist demnach: l Beherbergung + l Einbringung von Sachen Also nicht bei Kaffeehausbesuch ! Der Anschlag "Für Garderobe wird nicht gehaftet“ gibt nur die Rechtslage wieder !
4
Kap 3 – Verwahrung 4 Barta: Zivilrecht online Gastwirtehaftung (2) Regelung gilt auch für: „Unternehmer, die...Aufbewahrungsräume halten, für die eingestellten...Fahrzeuge“; § 970 Abs 2 ABGB - Abgrenzung von Garagierung und bloßer Platzmiete! ... und die "Besitzer von Badeanstalten“ § 970 Abs 3 ABGB Rspr wendet Haftung auch auf (größere) Privatzimmervermieter und Sanatorien an, nicht aber auf Allgemeine Krankenhäuser oder Schlafwagengesellschaften
5
Kap 3 – Verwahrung 5 Barta: Zivilrecht online Haftung ist zwingendes Recht: ein Haftungsausschluß daher unwirksam; § 970 a ABGB Das Gesetz statuiert Haftungsgrenzen, und zwar: l Für Kostbarkeiten, Geld und Wertpapiere 550,- € / 7.500,- S und l Für alle andern Sachen (ohne besonderen Verwahrungsvertrag) 1.100,- € / 15.000,- S Das ist nicht mehr zeitgemäß. Gastwirte schließen daher häufig Zusatzversicherungen ab Gastwirtehaftung (3)
Ähnliche Präsentationen
© 2024 SlidePlayer.org Inc.
All rights reserved.