Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Triathlon-Sportordnung Regeländerungen 2006 Die wichtigsten Änderungen in der Triathlonsport- (SpO) und Veranstalterordnung (VsO). Hans-Jürgen Badior Hinweis:

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Triathlon-Sportordnung Regeländerungen 2006 Die wichtigsten Änderungen in der Triathlonsport- (SpO) und Veranstalterordnung (VsO). Hans-Jürgen Badior Hinweis:"—  Präsentation transkript:

1 Triathlon-Sportordnung Regeländerungen 2006 Die wichtigsten Änderungen in der Triathlonsport- (SpO) und Veranstalterordnung (VsO). Hans-Jürgen Badior Hinweis: Einige der Regeln waren prinzipiell bereits im ver- gangenen Jahr gültig wurden aber teilweise neu formuliert.

2 Triathlon-Sportordnung Startpässe, Startverbot und Vereinswechsel  Startpasspflichtige Veranstaltungen sind alle, die eine der Streckenlängen 750 m Schwimmen, 20 km Rad oder 5 km Lauf überschreiten (Zeilhard!!!).  Sportgesundheitszeugnis: –Unterschrift des Erziehungsberechtigten bis spätestens zur Abholung der Startunterlagen. –Bei Meldung durch den Verein: Erlaubnis der Erziehungsberechtigten muss vorliegen. –Sportgesundheitszeugnis nicht älter als 1 Jahr  Nach Erteilung des Startverbotes ist der Startpass innerhalb von 5 Tagen zurück zu geben.  Abgesehen von DM kann der Veranstalter Anmeldungen vor Ablauf der Meldefrist ablehnen und noch nach dem Ablauf annehmen (vermutlich Nasenfaktor, Sponsoring, Bestechung …)

3 Triathlon-Sportordnung Schwimmen Wasser- temperatur Streckenlänge Altersklasse Neopren *)Maximale Zeit 14 … 25°Kurz, AK > 20°Kurz, Elite-< 30 min > 22°Kurz, DM, 1.u. 2. BL, intern. Quali. -< 1h 10 min > 25°Kurz- 15 … 23°Mittel < 1h 30 min > 23°Mittel- 16 … 24°Lang < 2h 15 min > 24°Lang- *) Kannbestimmung  Die vom Veranstalter ausgegebene Startnummer (Druckform) darf beim Schwimmen nicht getragen werden  Gelbe Karte. Keine Änderungen der Temperaturen seit letztem Jahr

4 Triathlon-Sportordnung Radfahren  Der Passus „nicht sportartspezifische Materialien…“ wurde gestrichen, Lenkerrohre dürfen jetzt nach hinten offen sein (würde ich aber dringend davon abraten!)  Der Bereich 500 m vor und hinter der Wechselzone ist von den Windschattenregeln (Windschattenbox) ausgenommen.  Nur bei Draftingrennen: –Nur Standardrennlenker. Armauflagen gebrückt oder verschlossen. –Scheibenräder sind nach wie vor verboten –Zusätzliche Windabweiser oder Verkleidungen am Rad oder Körper des Teilnehmers sind verboten (Grauzone Aerohelm). –Hinweis auf Dreiecksform des Rahmens fehlt jetzt, somit dürften auch wieder Softrides o.ä. zulässig sein.  Helm: korrekter Sitz auf dem Kopf wird überprüft!

5 Triathlon-Sportordnung Laufen  SiegerIn ist der/diejenige, dessen Oberkörper als vorderstes Körperteil (???) zuerst die Ziellinie überquert.  Den Athleten kann von persönlichen Betreuern Verpflegung angereicht werden. Nur bei Mittel- und Langdistanzen und nur an den offiziellen Verpflegungsstellen!

6 Triathlon-Sportordnung Staffel- und Crosswettkämpfe  Bei einer Staffel muss für jede Teildisziplin ein (anderer) Teilnehmer an den Start gehen  Bei Crossveranstaltungen ist Windschattenfahren erlaubt  Bei Cross-Meisterschaften ist die Benutzung von Mountainbikes zwingend vorgeschrieben (kein Cross-, oder Treckingrad, Reifenbreite mindestens 1,5 Zoll).  Wintertriathlon (Laufen, Mountainbike, Ski- Langlauf) ist jetzt in einem Anhang zur Sportordnung geregelt.

7 Triathlon-Sportordnung Wir wünschen Euch eine erfolgreiche Saison!

8 Triathlon-Sportordnung "Knigge" für Eisenmänner und -frauen Die wichtigsten Regeln im Triathlonsport. Hans-Jürgen Badior

9 Triathlon-Sportordnung Regelwerke der Deutschen Triathlon Union  Sportordnung (SpO)  Veranstalterordnung (VsO)  Antidopingordnung (AdO)  Kampfrichterordnung (KrO) Ligaordnungen(z.B. BgO) Disziplinarordnung (DzO) Geschäftsordnung Abgabeordnung …

10 Triathlon-Sportordnung Grundsätze  Sportliche Fairness, gegenseitige Achtung.  Regeln einhalten.  Keine regelwidrigen Vorteile verschaffen.  Eigene Verantwortung für die technische Sicherheit der Ausrüstung.  Die Teilnehmer dürfen sich nicht –behindern –gefährden –im Wettkampfablauf stören.

11 Triathlon-Sportordnung Startrecht  Startpass, Tageslizenz, Anmeldung  Teilnahme an nicht genehmigten Veranstaltungen ist verboten (  Sperre!)  Start unter falschem Namen und mit falschen Angaben (Jahrgang!) führt zu Disqualifikation (Bei Ligen: Mannschaft wird Tagesletzter).  Übertragung des Startrechtes nur mit Genehmigung des Veranstalters möglich.  Gesperrte Athleten, egal in welcher Sportart sie gesperrt wurden, dürfen nicht starten.  Vereinswechsel: Startpass bis zum 1.12. zurückgeben.

12 Triathlon-Sportordnung Disziplinarische Maßnahmen  Anweisungen aus der Wettkampfbesprechung sind verbindlich!  Verwarnung (schwarze oder gelbe Karte).  Disqualifikation (ggf. nachträglich).  Sofortiger Ausschluss (rote Karte).  Vorgang: –Akustisch mechanisches Signal (Pfiff) –Ansprache mit Startnummer –Benennen des Vergehens

13 Triathlon-Sportordnung Disziplinarische Maßnahmen (2)  Verwarnungen (gelbe Karte): Einfache Regelverstöße um sich einen Zeitvorteil zu verschaffen (Helmverschluss).  Zeitstrafen (schwarze Karte): Sprint: 1 min, Kurz: 2 min, Mittel: 4 min, Lang: 8 min, Ausnahme IronMan (WTC). Absitzen, Zeitaddition oder Strafrunde. 2. Zeitstrafe führt zu Disqualifikation!  Disqualifikation (rote Karte oder durch Aushang): Grob unsportliches Verhalten, Beleidigungen und Tätlichkeiten.

14 Triathlon-Sportordnung Keine fremde Hilfe annehmen Fremde Hilfe ist z.B.:  Mitlaufen (Schrittmacherdienste)  Handreichungen (beim Umziehen, Rad)  Reparaturen (Platten)  persönliche Verpflegung ist erlaubt nur –bei Lang- und Mitteldistanz –innerhalb der offiziellen Verpflegungszonen!!! Unterbrechungen sind erlaubt  Festhalten beim Schwimmen  Wichtige "Sitzungen" im Wald  aber: Hilfeleistung (Notfall) beendet den Wettkampf

15 Triathlon-Sportordnung Schwimmen  Startnummer auf Oberarm oder Hand  Kein Startnummernschild tragen!!!  Falls Schwimmmütze gestellt: Pflicht!  Hilfsmittel verboten: keine Socken aber Gesichtmasken erlaubt!  Neo höchstens 5 mm dick  Einschwimmen bis 3 min vor dem Start  Schwimmbad: Wende wie bei Freistil  nur zulässig ab 14°C Wassertemperatur –Schüler: ab 19°C, Jugend + Junioren ab 17°C  nur zulässig ab 12°C Lufttemperatur –Umziehpause bis 14°C von 15 Minuten!

16 Triathlon-Sportordnung Schwimmen (2) Wasser- temperatur Streckenlänge Altersklasse Neopren *) Maximale Zeit 14 … 25°Kurz > 20°Kurz, Elite-< 30 min > 22°Kurz, DM, 1.u. 2. BL, intern. Quali. -< 1h 10 min > 25°Kurz- 15 … 23°Mittel < 1h 30 min > 23°Mittel- 16 … 24°Lang < 2h 15 min > 24°Lang- *) Kannbestimmung

17 Triathlon-Sportordnung Radfahren  Technisch einwandfreier Zustand  Keine Begleitung oder Betreuung –z.B. nebenher fahren  Straßenverkehrsordnung einhalten  Windschattenfahren ist verboten! –Drafting-Rennen sind Ausnahmen  Startnummer hinten –ab Verlassen der Wechselzone!  Oberkörperbekleidung  Maximalübersetzung bei Jugendlichen

18 Triathlon-Sportordnung Technisch einwandfreier Zustand des Rades  keine Verkleidungen oder Windabweiser  vorne keine Scheibe, "Spokes" sind erlaubt  zwei unabhängige Bremsen (vorne u. hinten)  Bremshebel nicht nach vorn offen  (Stopfen in Lenkerenden) seit 2005 nicht mehr notwendig  keine "gefährlichen" Lenkeraufbauten –bei Drafting: Aufsatz kürzer als Bremshebel und vorne gebrückt oder verschlossen, Diamantrahmen.  unzerbrechliche Flaschen  Rahmennummer deutlich von links sichtbar

19 Triathlon-Sportordnung Technisch einwandfreier Zustand des Helmes  Radsport spezifischer Helm  Korrekter Sitz auf dem Kopf (neu 2005)  Keine Beschädigungen innen u. außen  unbeschädigte, nicht dehnbare Riemen  mindestens 3-Punkt-Befestigung  Sicherheitsschnalle, kein Klett  Prüfzeichen (TÜV-GS nur nach 1995!)

20 Triathlon-Sportordnung Windschattenbox 3 x 10 m 3 m 10 m 3 m 10 m keine Überlappung der Boxen! Verweildauer beim Überholen: Kurz: 15 s M. u. L.: 30 s 3 m 10 m längeres nebeneinander Herfahren ist verboten!

21 Triathlon-Sportordnung Windschattenbox (2) 3 m 35 m z.B. Renn-Begleitfahrzeuge Kampfrichter Presse Autos Ausgenommen ist der Bereich 500 m vor und nach der Wechselzone

22 Triathlon-Sportordnung Laufen  Startnummer vorne –ab Verlassen der Wechselzone –keine Veränderungen (Knicken, Beschneiden, …)  Eigenverantwortung zur Identifikation  keine Begleitung / Betreuung  Oberkörperbekleidung

23 Triathlon-Sportordnung Wechselzone  Ausrüstung nur an vorgeschriebenen Stellen platzieren  Umkleidezonen benützen  Wenn Tütenablage: am Rad nur Helm, Schuhe, Startnummer, Brille  Rad selbst aufnehmen und abstellen  Rad schieben  Helmriemen ist geschlossen!!!  Abfall wegwerfen ist verboten (auch auf der Strecke)

24 Triathlon-Sportordnung Altersklassen AlterAKBezeichnungmax. StreckeEntfaltung28''26'' 6/7TW/M 6Schüler Dnur Swim and Run 8/9TW/M 8Schüler C0.1 / 2,5 / 045,66 m42/1642/15 10/11TW/M 10Schüler B0,2 / 5 / 15,66 m42/1642/15 12/13TW/M 12Schüler A0,4 / 10 / 2,55,66 m42/1642/15 14/15TW/M 14Jugend B0,4 / 10 / 2,56,1 m46/1642/15 16/17TW/M 16Jugend A0,75 / 20 / 57,01 m46/1446/13 18/19TW/M 18Junioren0,75 / 20 / 57,93 m52/1452/13 ab 19TW/M 19Junioren1,5 / 40 / 10 ab 19TW/M 20Elite, inkl. U231,5 / 40 10 20…24TW/M 20AK13,8 / 180 / 42 25…29TW/M 25AK23,8 / 180 / 42 30…34TW/M 30AK33,8 / 180 / 42 35…39TW/M 35AK43,8 / 180 / 42 40…44TW/M 40Senioren 13,8 / 180 / 42 45…49TW/M 45Senioren 23,8 / 180 / 42 usw.

25 Triathlon-Sportordnung Offizielle des Wettkampfes  Wettkampfgericht –Kampfrichter / Schiedsrichter  Schiedsgericht –Verbandsvertreter –Ausrichtervertreter –Kampfrichter, der nicht Mitglied des Wettkampfgerichtes sein darf Wettkampfgericht muss, Schiedsgericht sollte immer gebildet werden. Beim Fehlen kann der anwesende lizenzierte Kampfrichter Einsprüche entgegennehmen. Bei Preisgeldveranstaltungen muss ein Schiedsgericht gebildet werden.

26 Triathlon-Sportordnung Einspruch / Protest  Wer? –nur unmittelbar betroffene  Wo? –Bei einem Mitglied des Schiedsgerichtes  Wegen? –Startgenehmigung –Wettkampfbedingungen –Disqualifikation –vorläufigem Endergebnis  Warum? –nur wegen Regelverletzung des Wettkampfgerichts –nicht weil die Feststellung unzutreffend ist  Wie? –schriftlich mit Einspruchsgrund –Gebühr 25 €  Wann? –Bei Disqualifikation bis spätestens 1 Stunde nach Veröffentlichung

27 Triathlon-Sportordnung Wir wünschen Euch eine erfolgreiche Saison!


Herunterladen ppt "Triathlon-Sportordnung Regeländerungen 2006 Die wichtigsten Änderungen in der Triathlonsport- (SpO) und Veranstalterordnung (VsO). Hans-Jürgen Badior Hinweis:"

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen