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Universität Basel - Vorlesung Kriminologie 18.11.2011 Schwerpunktthema Sexarbeit Prof. Dr. Eva Büschi.

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1 Universität Basel - Vorlesung Kriminologie 18.11.2011 Schwerpunktthema Sexarbeit Prof. Dr. Eva Büschi

2 2 Aufbau 18.11.2011 Input I – Theoretische Grundlagen Zentrale Begriffe Settings Rechtlichen Rahmenbedingungen Theoretischer Diskurs und Forschung zu Sexarbeit Filmausschnitt: Alltag im Grossbordell Input II – Studie Sexarbeit und Gewalt Methodisches Vorgehen Gewalt und Gewaltprävention im Sexgewerbe Bedeutung von Geschäftsführenden – vier Typen 18.11.2011, Universität Basel, VL Kriminologie, Schwerpunkt Sexarbeit, Prof. Dr. E. Büschi

3 3 Begriffsklärungen Sexgewerbe - Sexindustrie Freier_innen Sexarbeiter_in oder Prostituierte_r? Geschäftsführende Sexarbeit oder Prostitution? ------------------------------------------------------------------- Abgrenzung von Kinderprostitution und Menschenhandel

4 18.11.2011, Universität Basel, VL Kriminologie, Schwerpunkt Sexarbeit, Prof. Dr. E. Büschi 4 Sexarbeit – Juristische Definition «Prostitution kann sowohl hetero- wie homosexuelle Prostitution sein. Sie besteht im gelegentlichen oder gewerbsmässigen Anbieten und Preisgeben des eigenen Körpers an beliebige Personen zu deren sexueller Befriedigung gegen Entlöhnung in Geld oder anderen materiellen Werten. Die sexuelle Handlung braucht nicht in der Vornahme des Beischlafes zu bestehen.» (BBl 85 II: 1082f.)

5 18.11.2011, Universität Basel, VL Kriminologie, Schwerpunkt Sexarbeit, Prof. Dr. E. Büschi 5 Kritik an juristischer Definition -Definition präzisiert nicht, dass es um eine Erwerbsarbeit geht -Unterscheidung zwischen gelegentlich und gewerbsmässiger Prostitution zeigt, dass implizit davon ausgegangen wird, gelegentliche Prostitution sei nicht gewerbsmässig ausgeübt und umgekehrt, gewerbsmässige Prostitution werde nicht (ausschliesslich) gelegentlich ausgeübt -beinhaltet Annahme, der gesamte Körper werde angeboten oder preisgegeben -beinhaltet Annahme, dies geschehe an beliebige Personen (ohne Auswahloption) (vgl. Büschi 2011: 21)

6 18.11.2011, Universität Basel, VL Kriminologie, Schwerpunkt Sexarbeit, Prof. Dr. E. Büschi 6 Definition Sexarbeit (sozialwissenschaftlich) Sexarbeit ist das Aushandeln und Erbringen von sexuellen Dienstleistungen gegen Entlöhnung und zwar –mit oder ohne Intervention durch Dritte; –wenn für diese Dienstleistungen geworben wird oder sie generell an einem bestimmten Ort erhältlich sind; –wenn der Preis der Dienstleistungen den Druck von Nachfrage und Angebot widerspiegelt (vgl. Bindman 1997:10)

7 18.11.2011, Universität Basel, VL Kriminologie, Schwerpunkt Sexarbeit, Prof. Dr. E. Büschi 7 Sexarbeit in der Schweiz Ausweitung des Sexgewerbes Schweiz: ca. 11‘500 Sexarbeiterinnen (2000) heute: ca. 15‘000 bis 20‘000 Sexarbeitende (2011) Raum Basel: ca. 2000 Sexarbeitende (2011) zahlreiche Sexarbeitende mit Migrationshintergrund Sexarbeitende sind Männer und Frauen Ungenaue Statistiken – Schätzungen

8 18.11.2011, Universität Basel, VL Kriminologie, Schwerpunkt Sexarbeit, Prof. Dr. E. Büschi 8 Settings im Sexgewerbe Bestehende Settings: a)Sexarbeit auf der Strasse (outdoor) b)Sexarbeit in Studios/Salons (indoor) c)Sexarbeit in Kontakt-Bars (indoor) d)Sexarbeit in Cabarets (indoor) e)Sexarbeit in Escort-Services (indoor) f)Weitere Settings (Telefonsex, Internetsex, Pornografie usw.) Je nach Stadt/Land unterscheiden sich die Settings und deren Bedeutung (vgl. Amsterdam mit Schaufenstern, Olten mit Strassenstrich, Stuttgart mit Grossbordell usw.)

9 18.11.2011, Universität Basel, VL Kriminologie, Schwerpunkt Sexarbeit, Prof. Dr. E. Büschi 9 Fokus auf Indoor Settings Differenzierung zwischen den unterschiedlichen Settings ist notwendig Bisher: Oft unzulässige Übertragung von Forschungsergebnissen aus Studien zu Sexarbeit auf der Strasse auf andere Settings Je spezifische Eigenheiten der Settings berücksichtigen Fokus wird nachfolgend auf Indoor Settings gerichtet: Sexarbeit in Studios, Salons und Kontakt-Bars

10 18.11.2011, Universität Basel, VL Kriminologie, Schwerpunkt Sexarbeit, Prof. Dr. E. Büschi 10 Abgrenzung von… # Sexarbeit auf der Strasse (Strassenstrich) # Beschaffungsprostitution # Sexarbeit in Cabarets (vgl. dazu FIZ-Studie Dahinden/Stants 2006) # Sexarbeit in Escort-Services

11 18.11.2011, Universität Basel, VL Kriminologie, Schwerpunkt Sexarbeit, Prof. Dr. E. Büschi 11 Forschung zu Sexarbeit I Keine kontinuierliche Erforschung Keine klare wissenschaftliche Arbeitsteilung Konzeptionelle Reduktion von Sexarbeit auf die Figur der Sexarbeiterinnen

12 18.11.2011, Universität Basel, VL Kriminologie, Schwerpunkt Sexarbeit, Prof. Dr. E. Büschi 12 Forschung zu Sexarbeit II Zahlreiche Studien zu Outdoor Sexarbeit Zahlreiche Studien zu Opfern von Frauenhandel (Prostitution) In Studien vorwiegend berücksichtigte Themen: Gesundheitsrisiken (HIV/Aids, STD) und Gewalt an Sexarbeiterinnen Seit ca. 2000: Einige wenige Studien zu Freiern Unsichtbarkeit von Männern in Forschung und theoretischen Diskussionen Bisher kaum Studien zu Geschäftsführenden bzw. zu Arbeitsbedingungen

13 18.11.2011, Universität Basel, VL Kriminologie, Schwerpunkt Sexarbeit, Prof. Dr. E. Büschi 13 Vier Modelle der Politik zur Sexarbeit in Europa 1.Abolitionismus (Abschaffung) Schweden, Norwegen, Island 2.Prohibitionismus (Verbot) Irland, USA, Litauen, Malta, China, islamische Staaten 3.Regulierung Übrige europäische Staaten 4.Legalisierung Holland, Deutschland (vgl. Mitrović 2007: 201) Die Schweiz kann als Land mit relativ liberaler Politik, die zwischen Regulierung und Legalisierung angesiedelt ist, bezeichnet werden- pragmatische „Policy der regulierten Toleranz“ (vgl. Wagenaar 2006: 208).

14 18.11.2011, Universität Basel, VL Kriminologie, Schwerpunkt Sexarbeit, Prof. Dr. E. Büschi 14 Rechtliche Grundlagen in der Schweiz I Es gibt kein einzelnes Bundesgesetz zu Sexarbeit Bundesverfassung BV: schützt Menschenwürde (Art. 7), persönliche Freiheit (Art. 10), Wirtschaftsfreiheit – freie Wahl des Berufes, freien Zugang zu privatwirtschaftlicher Erwerbstätigkeit und deren freie Ausübung (Art. 27) Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB: umschreibt erlaubte Formen der Sexarbeit und enthält Bestimmungen zu Prostitution (Art. 199: Unzulässige Ausübung der Prostitution), zur Förderung der Prostitution (Art. 195) und zu Menschenhandel (Art. 182) Bundesgesetz über Ausländerinnen und Ausländer AuG: enthält u.a. die Bewilligungspflicht bei Aufenthalt mit Erwerbstätigkeit (Art. 22, 23 und 38) sowie Bestimmungen für GrenzgängerInnen (Art. 39) Sozialversicherungsrecht/Arbeitsrecht: Unterscheidung zwischen selbständiger und unselbständiger Erwerbsarbeit

15 18.11.2011, Universität Basel, VL Kriminologie, Schwerpunkt Sexarbeit, Prof. Dr. E. Büschi 15 Rechtliche Grundlagen in der SchweizII Sexuelle Dienstleistungen sind grundsätzlich zulässig und dürfen vermarktet werden Verkauf sexueller Dienstleistungen durch Erwachsene (sexuelle Mündigkeit mit 16 Jahren) ist seit 1942 legal Ausbeutung von Sexarbeitenden soll verhindert werden (Notwendigkeit einer Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung; Verbot der Förderung der Prostitution Art. 195 StGB) Sexuelles Selbstbestimmungsrecht soll gewährleistet sein Geltende Rahmenbedingungen sind einzuhalten (vgl. kantonale bzw. kommunale Vorschriften)

16 18.11.2011, Universität Basel, VL Kriminologie, Schwerpunkt Sexarbeit, Prof. Dr. E. Büschi 16 Kantonale/kommunale Gesetze bzw. Vorschriften Verschiedene Kantone verfügen über ein „Kantonales Gesetz zur Prostitution“ (GE, TI, VD, NE) In Kantonen Jura, Freiburg und Bern ist eine Erarbeitung eines Gesetzes aktuell im Gang Oft existieren verschiedene gesetzliche Bestimmungen kantonal, aber auch kommunal (Verordnungen über Strassenprostitution, Sperrzonen, Gastgewerbegesetze usw.) Bei Rechtsdurchsetzung oft Fokussierung auf AuG (Kontrolle der Arbeits- bzw. Aufenthaltsbewilligungen)

17 18.11.2011, Universität Basel, VL Kriminologie, Schwerpunkt Sexarbeit, Prof. Dr. E. Büschi 17 Aktuelle Diskussionspunkte Frage der Sittenwidrigkeit Frage des Abschlusses eines Arbeitsvertrages (vgl. Kanton SG) Frage der Förderung der Prostitution Gesetzliche Bestimmungen Repression oder Schutz?

18 18.11.2011, Universität Basel, VL Kriminologie, Schwerpunkt Sexarbeit, Prof. Dr. E. Büschi 18 Sexarbeit – theoretisch betrachtet Sexarbeit zwischen Problematisierung und Legalisierung/Toleranz Seit dem Zweiten Weltkrieg - vier Phasen: a) Sexarbeit als abweichendes Verhalten b) Sexarbeit als sexuelles Risikoverhalten c) Sexarbeit als Gewaltproblematik d) Sexarbeit als Erwerbsarbeit (vgl. Büschi 2011: 37ff.)

19 18.11.2011, Universität Basel, VL Kriminologie, Schwerpunkt Sexarbeit, Prof. Dr. E. Büschi 19 Gewalt im Sexgewerbe DORE-Projekt zur Analyse der Situation von Sexarbeiterinnen mit Migrationshintergrund in Basel-Stadt (2007-2008) Projektleitung: Prof. Dr. E. Büschi und Prof. Dr. M. Le Breton Kooperation mit Praxispartnerinnen: - Aliena, Beratungsstelle für Frauen im Sexgewerbe, - Abteilung AJFP des Justizdepartements des Kantons BS - Aidshilfe beider Basel AHbB Studie zu Geschäftsführenden von Studios, Salons und Kontakt-Bars in Basel-Stadt (Dissertationsprojekt) (vgl. Büschi 2011)

20 18.11.2011, Universität Basel, VL Kriminologie, Schwerpunkt Sexarbeit, Prof. Dr. E. Büschi 20 Ziele Alltägliche Gewaltformen erfassen und sichtbar machen Handlungs- und Bewältigungsstrategien aufzeigen Präventionsmassnahmen ableiten multiperspektivische Situationsanalyse Perspektive der Geschäftsführenden miteinbeziehen

21 18.11.2011, Universität Basel, VL Kriminologie, Schwerpunkt Sexarbeit, Prof. Dr. E. Büschi 21 Fragestellungen Sexarbeiterinnen: Gewaltarten in Lebens- und Arbeitskontext? Umgang mit Gewalt? Bewältigungsstrategien? Massnahmen zur Gewaltprävention? Geschäftsführende: Arbeitsorganisation in Setting? Berufliches Selbstverständnis? Probleme im Zusammenhang mit ihrer Arbeit? Gewaltformen? Haltung zur Gewalt? Gewaltpräventionsmassnahmen?

22 18.11.2011, Universität Basel, VL Kriminologie, Schwerpunkt Sexarbeit, Prof. Dr. E. Büschi 22 Methodisches Vorgehen Gewinnung der Daten mittels qualitativ-empirischer Verfahren Datenerhebung zielt auf Rekonstruktion der Deutungsmuster und Relevanzstrukturen der Befragten 21 Leitfadeninterviews mit Sexarbeiterinnen m.M. Auswertung: Qualitative Inhaltsanalyse (nach Mayring 2007) Ableitung von Massnahmen und Empfehlungen zur Entwicklung von Interventionen gegen Gewalt an Sexarbeiterinnen m.M. 13 Leitfadeninterviews mit Geschäftsführenden von Studios, Salons, Kontakt-Bars Auswertung: Fallcharakterisierungen nach Mayring (2007) sowie Typenbildung nach Kelle/Kluge (1999)

23 18.11.2011, Universität Basel, VL Kriminologie, Schwerpunkt Sexarbeit, Prof. Dr. E. Büschi 23 Ergebnisse – Perspektive Sexarbeiterinnen I Einstieg ins Sexgewerbe: ökonomische Zwänge, Prekarität, Autonomie Gewalt im Basler Sexgewerbe: Erniedrigungen, verbale Aggressionen Drohungen körperliche Übergriffe Körperverletzungen Raubüberfälle Vergewaltigungen Sexarbeiterinnen m.M. ohne legalen Aufenthaltsstatus sind Drohungen, psychischem Druck und körperlichen Übergriffen besonders ausgesetzt

24 18.11.2011, Universität Basel, VL Kriminologie, Schwerpunkt Sexarbeit, Prof. Dr. E. Büschi 24 Ergebnisse – Perspektive Sexarbeiterinnen II Sexarbeiterinnen m.M. trauen sich – auch bei geregeltem Aufenthalt – nicht, Anzeige zu erstatten aus Furcht vor negativen Konsequenzen Sie sind sich bewusst, dass Arbeit im Sexgewerbe nicht als „normale Erwerbstätigkeit“ gilt – Tabuisierung – Stigmatisierung Sie sind keine „passiven Opfer“, sondern entwickeln verschiedene Strategien

25 18.11.2011, Universität Basel, VL Kriminologie, Schwerpunkt Sexarbeit, Prof. Dr. E. Büschi 25 Strategien und Handlungsoptionen von Sexarbeiterinnen für einen minimalen Schutz Kooperationen mit Kolleginnen (Ambivalenz) Gutes Verhältnis mit Barpersonal, Salon-/StudionachbarInnen Sicheres, selbstbewusstes Auftreten Gefahrenanalyse, Risikoeinschätzung bei Kontaktaufnahme mit Freiern (vgl. Sanders 2005) Intuitives Verhalten Erfahrungswissen, um Grenzen der Geschäftsbeziehungen zu markieren

26 18.11.2011, Universität Basel, VL Kriminologie, Schwerpunkt Sexarbeit, Prof. Dr. E. Büschi 26 Studie zu Geschäftsführenden (vgl. Büschi 2011) Ergebnisse I Uneinheitliches Gewaltverständnis Gewalt als Normalität im beruflichen Alltag Relativierung von Gewalt Distanzierung von Gewalt

27 18.11.2011, Universität Basel, VL Kriminologie, Schwerpunkt Sexarbeit, Prof. Dr. E. Büschi 27 Studie zu Geschäftsführenden Ergebnisse II Gewaltarten: a)Gewalt von Freiern (verbale Aggressionen, Erniedrigungen, physische Gewalt, sexuelle Gewalt) b) Gewalt von Geschäftsführenden (Drohungen, Erniedrigungen, sexuelle Ausbeutung, finanzielle Ausbeutung, Ausnützung des Abhängigkeitsverhältnisses, Menschenhandel) c) Gewalt unter Sexarbeiterinnen (Drohungen, Streits, körperliche Gewalt)

28 18.11.2011, Universität Basel, VL Kriminologie, Schwerpunkt Sexarbeit, Prof. Dr. E. Büschi 28 Studie zu Geschäftsführenden Ergebnisse III Strukturelle Präventionsmassnahmen: Sicherheitspersonal, Kamera, Ästhetik, Raumgestaltung, Schlösser, Alarmsysteme, Handy, Tresor, Schliessfächer, Hund, Pfefferspray Persönliche Präventionsmassnahmen der Sexarbeiterinnen: Auswahl der Freier Kontaktaufnahme und Kommunikation zur Risikoeinschätzung Anbieten von Alternativen Abwimmeln unerwünschter Freier klare mündliche Vereinbarung über Preis, Dauer und Art der sexuellen Dienstleistung vor dem Service Grenzen ziehen, selbstbewusst Agieren während dem Service Hausbesuche nur bei Stammkunden

29 18.11.2011, Universität Basel, VL Kriminologie, Schwerpunkt Sexarbeit, Prof. Dr. E. Büschi 29 Studie zu Geschäftsführenden Ergebnisse IV Sicherheitsmassnahmen von Personal/Geschäftsführenden: Ruhige Atmosphäre schaffen, nett sein zu Gästen Präsenz markieren Lage beobachten, Deeskalationsstrategien anwenden Personal (Bartender, Empfangsdame usw.) sensibilisieren Sexarbeiterinnen diskret warnen unliebsame Freier weg weisen Geld-zurück-Strategie anwenden

30 18.11.2011, Universität Basel, VL Kriminologie, Schwerpunkt Sexarbeit, Prof. Dr. E. Büschi 30 Ergebnis Typenbildung: Vier Typen von Geschäftsführenden I) Kollegiale AllrounderInnen mit Klein(st)unternehmen (Studios, Salons) II) Hilfsbereite Geschäftsführerinnen mittlerer bis grosser Salons III) Autoritäre ManagerInnen mittlerer bis grosser Salons, Kontakt-Bars IV) Sich aufopfernder Manager mit mittelgrossem Salon

31 18.11.2011, Universität Basel, VL Kriminologie, Schwerpunkt Sexarbeit, Prof. Dr. E. Büschi 31 Fazit -Betrachtung von Sexarbeiterinnen als Frauen mit Agency (statt Opfer) -Sexarbeit statt Prostitution (Erwerbsarbeit ja, Zwangsprostitution nein!) -Fokus auf Arbeitsbedingungen – tolerante Regulierung (Modell Nidau) -Professionalisierung - Förderung risikoarmer Settings (empathische Haltung der Geschäftsführenden, professionelles Selbstverständnis, professionelle Arbeitsorganisation, Trennung Arbeits- und Privatsphäre) -Gewalt: Sensibilisierung für Gewalt, differenziertes Verständnis statt enge Definition, realistische Thematisierung statt Banalisierung/Negierung -Gewaltprävention: Massnahmen auf verschiedenen Ebenen, Übernahme von Verantwortung -Entstigmatisierung, Enttabuisierung des Sexgewerbes durch Anerkennung als Gewerbe, Gleichstellung mit anderen Berufen

32 18.11.2011, Universität Basel, VL Kriminologie, Schwerpunkt Sexarbeit, Prof. Dr. E. Büschi 32 Literaturverzeichnis Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 (Stand am 1. Januar 2011). Bundesblatt der Schweizerischen Eidgenossenschaft BBl 85 II. Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Ausländergesetz, AuG) vom 16. Dezember 2005 (Stand am 11. Oktober 2011). Bindman, Jo (1997). Redefining Prostitution as Sex Work on the International Agenda. 1997. http://www.walnet.org/csis/papers/redefining.html [Zugriffsdatum: 04.11.2011] Büschi, Eva (2011): Sexarbeit und Gewalt. Geschäftsführende von Studios, Salons und Kontakt-Bars über Gewalt und Gewaltprävention im Sexgewerbe. Tectum. Marburg. Dahinden, Janine/Stants, Fabienne (2006): Arbeits- und Lebensbedingungen von Cabaret-Tänzerinnen in der Schweiz. SFM-Studien 48. Neuenburg. http://en.wikipedia.org/wiki/Prostitution_in_Europe [Zugriffsdatum: 04.11.2011] Mitrovic, Emilija (Hg.) (2007): Arbeitsplatz Prostitution. Ein Beruf wie jeder andere? Lit Verlag. Münster. Sanders, Teela (2005): Sex Work. A Risky Business. Uffculme. Devon. Trechsel, Stefan et al. (2008): Schweizerisches Strafgesetzbuch. Praxiskommentar. Dike Verlag. Zürich/St. Gallen. Waagenar, Hendrik (2006): Democracy and Prostitution. Deliberating the Legislation of Brothels in the Netherlands. In: Administration & Society. Vol. 38, No. 2. 2006: 198-235. http://aas.sagepub.com/cgi/content/abstract/38/2/198 [Zugriffsdatum: 04.11.2011]


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