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Veröffentlicht von:Hetty Schreiber Geändert vor über 8 Jahren
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Alexander Denzler M.A. Examenskurs WS 2010/11
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Zentrale Aspekte der Promotionsschrift von Dietmar Schiersner Ausgangsfrage: Warum war die Markgrafschaft Burgau nach 1648 weitgehend katholisch? Ausgangslage: - -Markgrafschaft Burgau als territorium non clausum - -Eingeschränkte und umstrittene Landeshoheit der Habsburger - -Beispiel Langenneufnach
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Aus: Historischer Atlas von Bayerisch- Schwaben, Karte VI,6 Beispiel Langenneufnach
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Aus: Historischer Atlas von Bayerisch- Schwaben, Karte VI,6 Beispiel Langenneufnach
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Zentrale Aspekte der Promotionsschrift von Dietmar Schiersner Ausgangsfrage: Warum war die Markgrafschaft Burgau (MB) nach 1648 weitgehend katholisch? Ausgangslage: - -MB als territorium non clausum - -Eingeschränkte und umstrittene Landeshoheit der Habsburger - -Beispiel Langenneufnach - -Verdichtete Herrschaft der Habsburger in den sog. Kameralorten (Günzburg, Burgau, Hochwang, Scheppach)
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Fallbeispiel Lützelburg: Fallbeispiel Lützelburg: - -Umstrittene Kirchenhoheit: Wer hat das Jus reformandi? - -Vielzahl der Akteure: Reichsstadt Augsburg, Fürstbischöfe von Augsburg, Markgraf/Erzherzog, Verwaltung in Innsbruck, burgauische Lokalbeamte, Untertanen „Die Korrespondenz der Gemainen Euangelischen innwohner zue Lützelburg mit Stadtpfleger und Rat der Stadt [Augsburg] kann als Indiz einer […] kommunalen `Konfessionspolitik´ gewertet werden“ (S. 78 ) - -Handlungszwänge der österreichischen Politik „Die österreichische Politik in Lützelburg hatte […] auch Rücksicht zu nehmen auf jeweilige Entwicklungen der Reichspolitik. Komplizierend trat die familiäre Doppelfunktion Habsburgs hinzu: Der Erhalt der eigenen Glaubwürdigkeit und Autorität, aber auch politische Zwänge verwehrten dem Reichsoberhaupt die offene Parteinahme für den Erzherzog als Markgrafen von Burgau und führten nicht selten ein retardierendes Moment in dessen Politik ein.“ (S. 104f.)
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Ergebnis Lützelburg: Rekatholisierung statt Konfessionalisierung Ergebnis Lützelburg: Rekatholisierung statt Konfessionalisierung Es kam „nicht zu einer Konfessionalisierung `mit beträchtlichen Folgen für die Politik, besonders die Staatsbildung´. Die österreichische Politik war dazu zu sehr eine Politik des Eingriffs als der begleitenden Gestaltung. Nach der Einsetzung eines katholischen Geistlichen in das Dorf und der formalen Rekatholisierung der Bevölkerung verlor Österreich das Interesse an Lützelburg und überließ die obrigkeitliche Gestaltung des religiösen Lebens der geistlichen Gewalt und dem Ortsherrn.“ (S. 116) Beachte jedoch „Einzelmaßnahmen der burgauischen Beamten gegen Lützelburger Untertanen“ S. 58 FN 190! Gestalterische Maßnahmen zur Herstellung einer konfessionell geschlossenen Großgruppe ? Fallbeispiel Günzburg: Konfessionspolitische Interaktion statt landesherrliche Konfessionalisierung (siehe Rezension Lothar Vogel (H-Soz-u-Kult)) Fallbeispiel Günzburg: Konfessionspolitische Interaktion statt landesherrliche Konfessionalisierung (siehe Rezension Lothar Vogel (H-Soz-u-Kult)) „Ohne Konfessionalisierung war es zu konfessioneller Homogenität gekommen“ (S. 459) „Ohne Konfessionalisierung war es zu konfessioneller Homogenität gekommen“ (S. 459)
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Abschied von der Konfessionalisierung? Abschied von der Konfessionalisierung? - -Nein! Konfessionalisierung als Interaktionsprozess/ Konfessionalisierende Interaktion - -Zudem: Ausgangslage der Befunde beachten (territorium non clausum)
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Zugänge – Material zum Selbststudium
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Heinz Schilling, Konfessionalisierung und Staatsinteressen. Internationale Beziehungen 1559–1606 (Handbuch der Geschichte der Internationalen Beziehungen 2), Paderborn u.a. 2007
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Die konfessionelle Konfrontation im Reich „In dem Maße, wie nun die konfessionelle Solidarität auf protestantischer und katholischer Seite in den Vordergrund trat, rückte die standes- und reichspolitische Solidarität in den Hintergrund“ (Stollberg-Rilinger, Das Heilige Römische Reich deutscher Nation, S. 67) Mentale Spaltung des Reiches Streit um die rechte Auslegung des Religionsfriedens - Fünf Streitquellen (siehe Aufsatz Hoffmann, S. 229): 1. Landsässige geistliche Güter
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2. Declaratio Ferdinandea 3. Anerkennung Calvinismus 4. Reformationsrecht der Reichsstädte 5. Geistlicher Vorbehalt Kölner Krieg (1583-85) Lähmung der Reichsorgane - -Magdeburger Sessionsstreit 1582-1588 - -Krisenjahre 1607/08 (Exekution Donauwörth/Regensburger Reichstag) Gründung konfessioneller Schutzbündnisse 1608/09 (Union/Liga) Gründung konfessioneller Schutzbündnisse 1608/09 (Union/Liga)
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