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Dott.ssa Monika Hengge Deutsch III Mod. a a.a. 2015/2016 Fachsprache Wirtschaft 10.11.2015.

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1 Dott.ssa Monika Hengge Deutsch III Mod. a a.a. 2015/2016 Fachsprache Wirtschaft 10.11.2015

2 Dott.ssa Monika Hengge Deutsch III Mod. a /a.a. 2015-2016 Wirtschaft Rechtstexte Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucher Vorschriftentexte müssen sprachlich richtig und möglichst für jedermann verständlich gefasst sein. Jedermann sollte ohne juristische Beratung in der Lage sein, den rechtlichen Rahmen zu erkennen und sich entsprechend zu verhalten.

3 Dott.ssa Monika Hengge Deutsch III Mod. a /a.a. 2015-2016 Wirtschaft Die Rechtssprache knüpft an die Gemeinsprache an. Der Übersetzer trifft im Bereich der Lexik auf das Nebeneinander von exakt definierten abstrakten Fachtermini und den unbestimmten und bestimmten Begriffswörtern des Rechts. Termini sind lexikographisch gut dokumentiert. Hermeneutische Verstehensprobleme bieten dagegen die Rechtsbegriffe. Gebot: Mitdenken und sachliches Verständnis entwickeln, Vergleichstexte konsultieren (Vgl. Stolze, Radegundis: Fachübersetzten – ein Lehrbuch für Theorie und Praxis. Berlin 3 2013.)

4 Dott.ssa Monika Hengge Deutsch III Mod. a /a.a. 2015-2016 Wirtschaft Konventionen: Rechtssprache ist Deutsch Vorschriften müssen redlich sein Keine Modewörter Keine übertriebenen Wortzusammensetzungen „Rind­fleisch­eti­ket­tie­rungs­über­wa­chungs­auf­ga­ben­über­tra­gungs­ge­setz“ Keine Fremdwörter Keine Sparschreibung (der/die KäuferIn) Geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen (Haushaltshilfe statt Putzfrau) Datum: einstellige Tageszahlen ohne Null Währung nachgestellt und ausgeschrieben Keine Abkürzungen Stichtag klar nennen (bis 31. Dezember 2008/bis 1. Januar 2009)

5 Dott.ssa Monika Hengge Deutsch III Mod. a /a.a. 2015-2016 Wirtschaft Der Kaufvertrag Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) Allgemeine Geschäftsbedingungen (abgekürzt AGB) sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (der Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt. Die ursprünglich im deutschen AGB-Gesetz entwickelten Regeln zu den AGB wurden als Richtlinie 93/13/EWG weitgehend in das europäische Gemeinschaftsrecht übernommen.Richtlinie 93/13/EWG Eine neue EU-Regelung, die zu einer vollständigen Vereinheitlichung des AGB-Rechtes führen soll (sog. Maximalharmonisierung), wird derzeit vorbereitet.

6 Dott.ssa Monika Hengge Deutsch III Mod. a /a.a. 2015-2016 Wirtschaft Das Widerrufsrecht „Die Widerrufsbelehrung ist ein rechtliches Muss für alle Shopbetreiber, die an Verbraucher verkaufen.“

7 Dott.ssa Monika Hengge Deutsch III Mod. a /a.a. 2015-2016 Wirtschaft Was ist und wozu dient eine Widerrufsbelehrung? Die Widerrufsbelehrung ist ein wesentliches Element des Widerrufsrechts. Nur eine ordnungsgemäß erteilte Widerrufsbelehrung setzt die Frist zum Widerruf in Gang. Ohne ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung hat der Kunde ein unbegrenztes Widerrufsrecht.

8 Dott.ssa Monika Hengge Deutsch III Mod. a /a.a. 2015-2016 Wirtschaft Das Widerrufsrecht wird durch Rücksendung der Ware oder durch Erklärung des Widerrufs ausgeübt.

9 Dott.ssa Monika Hengge Deutsch III Mod. a /a.a. 2015-2016 Wirtschaft Problematik: „Da das Recht an die Gemeinsprache anknüpft trifft der Übersetzer beim Verstehen eines juristischen Textes im Bereich der Lexik auf das Nebeneinander von exakt definierten abstrakten Fachtermini und den unbestimmten und bestimmten Begriffswörtern des Rechts.“ Lösung: Mitdenken – sachliches Verständnis entwickeln – Vergleichstexte lesen/analysieren

10 Dott.ssa Monika Hengge Deutsch III Mod. a /a.a. 2015-2016 Wirtschaft Vorgehensweise Text lesen Textanalyse machen Termini unterstreichen Phraseologismen identifizieren und markieren

11 Journalistische Textsorten Interview In einem Interview befragt ein Fragesteller eine Person, um persönliche Informationen oder Informationen über Sachverhalten zu erfahren. Durch ein Interview wird versucht, Wissen und Erfahrungen eines Befragten weitgehend unverfälscht darzustellen; die Meinung des Interviewenden soll in den Hintergrund treten. Im Interview werden Rede und Gegenrede (Frage und Antwort) in wörtlicher Rede gegenüberstellt.

12 Für die Bewertung eines Interviews ist es wichtig zu wissen, welches Ziel der Interviewer mit seinem Interview verfolgt. Interviews führt man zur... - Person, - Sache und - Meinung

13 Welche Grundtypen des journalistischen Interviews gibt es? Das Personen-Interview Zweck: Mit einer prominenten Person über die Person selbst reden. Ziel: Selbstdarstellung der interviewten Person durch Erzählen und Kommentieren der eigenen Denk-und Lebensart. Das Meinungs-Interview Zweck: Beschaffung und Überprüfung von Informationen Ziel: Zitierfähige Aussagen über Personen, Ereignisse und/oder Sachverhalte. Hier ist der aktuelle Bezug wichtig. Das Sach-Interview Zweck: Über ein bestimmtes Thema mit einer kompetenten Person (Experten) reden. Ziel: Von einem Experten Sachaussagen und Beurteilungen über gewisse Zusammenhänge erhalten.

14 Formen des Interviews - persönliche Befragung - Online-Befragung - telefonische Befragung

15 Wofür brauchen wir das Interview? (Schreibanlass) Das Interview soll auf möglichst unterhaltsame Art nicht nur Wissen und Meinungen, sondern auch die Denkweise(n) bemerkenswerter oder für die Sache aufschlussreicher Personen als Abfolge von Äußerungen in einer authentischen Form zur Darstellung bringen.

16 Unterschied zwischen Bericht und Interview Im (Wortlaut-) Interview wechseln sich Frage und Antwort ab (Rede und Gegenrede). Dagegen vermischt man im Bericht Zitate aus einem Interview als direkte oder indirekter Rede mit ergänzenden Informationen.

17 Zeitungsbericht Der Zeitungsbericht ist eine journalistische Textsorte. Er soll Informationen genau und sachlich richtig (objektiv) wiedergeben, aber auch anschaulich und interessant präsentieren. Zeitungen leben davon, dass sie gekauft werden!

18 Für Zeitungsberichte gilt deshalb: Sie geben Antworten auf die W-Fragen. Sie beginnen in der Regel mit dem Wichtigsten. Sie sind sachlich und interessant geschrieben. Sie enthalten häufig auch weiterführende Informationen, die für das Verständnis des berichteten Ereignisses wichtig sind. Vermutungen können in Zeitungsberichten enthalten sein, müssen aber als solche gekennzeichnet werden. Zeitungsberichte stehen in aller Regel im Präteritum.

19 Die Reportage Die Reportage ist die subjektivste Form des Zeitungsberichts. Ihren Ursprung hat sie im Reisebericht, der persönliche Erlebnisse schildert, und dem Augenzeugenbericht, der den Ablauf und/oder die Folgen eines Ereignisses darstellt. Eine gute Reportage informiert den Leser und die Leserin nicht nur, sondern zieht sie mitten ins Geschehen hinein.

20 Die Reportage beruht auf einer umfassenden Recherche zum Thema schildert und beschreibt Erlebnisse und Ereignisse anschaulich präsentiert interessante Hintergrundinformationen an geeigneten Stellen lässt Augenzeugen oder Beteiligte zu Wort kommen (Interview)

21 Typische Merkmale der Reportage sind: szenischer Einstieg (Beginn mit der Schilderung einer Situation, einer Art Momentaufnahme aus dem Geschehen) Einstieg mit einem Zitat (eine Person kommt zu Wort) ein bis zwei Hauptpersonen Verwendung von Zitaten (z. B. aus Interviews) Hintergrundinformationen werden eingestreut Spannungsbogen roter Faden gestalteter Schluss bildhafte Sprache (beschreibende Adjektive, Vergleiche, sprachliche Bilder)

22 Obwohl Reportagen über vergangene Ereignisse berichten, sind sie häufig im Präsens verfasst. Dadurch soll der Leser/die Leserin den Eindruck bekommen, selbst dabei gewesen zu sein.


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