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Schulische Integration an den Grundschulen der RS Bautzen.

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Präsentation zum Thema: "Schulische Integration an den Grundschulen der RS Bautzen."—  Präsentation transkript:

1 Schulische Integration an den Grundschulen der RS Bautzen

2 Das sind Herausforderungen: Migration ist nicht planbar! ❙ Anstieg der Schülerzahlen; ständiger Bedarf an neuen Vorbereitungsklassen und Lehrkräften für DaZ ❙ große Schülerzahl pro VKA = große innere Heterogenität ❙ fachgerechte Unterstützung der Lehrkräfte für den Umgang mit traumatisierten Flüchtlingen und Analphabeten ❙ Integration in die Regelklassen durch bestehende Klassenfrequenzen und teils begrenzte Raumkapazitäten 2

3 Definition und rechtliche Grundlagen ❙ Schüler mit Migrationshintergrund sind jene, die zwei- und mehrsprachig aufwachsen und selbst oder deren Eltern (bzw. ein Elternteil) oder Großeltern nach Deutschland zugewandert sind, ungeachtet ihrer gegenwärtigen Staatsangehörigkeit und ungeachtet ihres Aufenthaltsstatus. (Diese Definition ist die Grundlage der amtlichen Schulstatistik und für SaxSVS.) ❙ Recht auf Bildung ist ein Menschenrecht : … Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. …“ (Grundgesetz, Artikel 3, Absatz 3) ❙ Schulgesetz für den Freistaat Sachsen ❙ Sächsische Konzeption zur Integration von Migranten vom 01.08.2000 ❙ Lehrplan Deutsch als Zweitsprache ❙ Schulordnungen/VwV Bedarf und Schuljahresablauf/VwV Stundentafel, Unterrichtsverpflichtung, etc. 3

4 Integrationsfördernde Maßnahmen ❙ Besondere Bildungsberatung durch die Schulaufsicht ❙ Vorbereitungsklassen und schrittweise individuelle Integration in die Regelklassen ❙ Unterricht im Fach Deutsch als Zweitsprache ❙ Einsatz und Ausbildung der Betreuungslehrer ❙ Herkunftssprachlicher Unterricht und die Anerkennung der Zwei- und Mehrsprachigkeit als Bildungspotential ❙ Niveaubeschreibungen Deutsch als Zweitsprache 4

5 Zahlen und Fakten Was ist was? ❙ VKA: Vorbereitungsklasse – wird mit mehr als 16 Schülern gebildet ❙ VKG: Vorbereitungsgruppe – wird mit 10 – 16 Schülern gebildet unter 10 Schülern Festlegung der Wochenstundenzahl durch die SBA ❙ VKAbA: Vorbereitungsklasse mit beruflichem Aspekt – Klassen an berufsbildenden Schulen 5

6 Richtlinien für das Anlegen von VKA-Klassen und –gruppen im Schulmodul Die Bereitstellung der Stunden für den DaZ-Unterricht erfolgt in Absprache den mit den Schulreferenten. 6

7 Vom SBI bereitgestellter Ordner: Mit sprachlicher Kompetenz zum Schulerfolg enthält wichtige Beschlüsse, Lehrpläne und Landesregelungen in Kurzform 7

8 Lehrplan Deutsch als Zweitsprache ❙ Die sächsische Konzeption zur Integration von Migranten: unterschiedliche Voraussetzungen Wertschätzung von Bildungsbiographien Beitrag für gelingende Integration Rahmenbedingungen zur Umsetzung dieser Ziele ❙ Ziel des Integrationsprozesses: schrittweise und individuelle Eingliederung in den Regelunterricht ❙ 1.Etappe (DaZ-1): sprachliche Grundlagen ❙ 2. Etappe (DaZ-2): Vorbereitung auf die Anforderungen des Fachunterrichts ❙ 3. Etappe (DaZ-3): Arbeit an bildungssprachlichen Fähigkeiten (integrativ/additiv)  gemeinsame Verantwortung aller beteiligten Lehrkräfte 8

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10 Besondere Bildungsberatung ❙ Erfolgt in der Regel durch die Koordinatorin Migration der SBA bzw. durch beauftragte SL und BL. ❙ Ohne diese Bildungsberatung erfolgt keine Aufnahme in der Regelschule. ❙ Vorzulegen sind gültige Reisedokumente, Bescheinigung über Aufenthaltstitel, Bescheinigungen über Schulbesuch im Herkunftsland. ❙ Bei Flüchtlingen aus Kriegs- und Krisengebieten, die unverschuldet keine Zeugnisse vorzeigen können, sollte ersatzweise der Lebenslauf mit Erläuterungen des bisherigen Bildungsweges zur Bildungsberatung gelegt werden. ❙ Fortschreiben durch den Betreuungslehrer in Zusammenarbeit mit den am Schulleben Beteiligten unter Nutzung der Niveaubeschreibungen. 10

11 Aufgaben des Betreuungslehrers ❙ Integration liegt grundsätzlich in der gemeinsamen Verantwortung ❙ besondere Verantwortung trägt der Betreuungslehrer (zugleich Fachlehrer für Deutsch als Zweitsprache) ❙ begleitet und dokumentiert intensiv die sprachliche Entwicklung der Schüler ❙ berät Schüler und Eltern bezüglich Schullaufbahnentwicklung ❙ sensibilisiert und berät Lehrkräfte bezüglich der spezifischen Förderung der Schüler mit Migrationshintergrund im Fachunterricht ❙ arbeitet eng mit den Lehrkräften für den herkunftssprachlichen Unterricht zusammen 11

12 Niveaubeschreibungen Deutsch als Zweitsprache ❙ sind ein Beobachtungsinstrument, mit dessen Hilfe Betreuungslehrer und Fachlehrer die Fähigkeiten im Deutschen als Zweitsprache beobachten und dokumentieren können ❙ einheitliche Qualitätsstandards zur Sprachstandbeobachtung ❙ die Entwicklung individuell für jeden Schüler festhalten können ❙ Ableiten von sprachdidaktischen Maßnahmen möglich ❙ praxistauglich, wiederholbar 12

13 SPRACHE (in den NB DaZ) Sprachliches Handeln und Verstehen privat, formell, im Unterricht, Strategien Wortschatz Verstehens~, Mitteilungs~, Fach~ Aussprache Deutlichkeit, Flüssigkeit Lesen Verstehen, Vorlesen, Techniken, Strategien Schreiben Textproduktion, Orthografie, Interpunktion, Strategien Grammatik Verbstellung, Konnektoren, Präpositionen, Verbformen, Nomenformen

14 Teilnahme an schulischen Veranstaltungen ❙ Mit der Regelung im Schulgesetz zur Schulpflicht gibt es in Sachsen keine Ungleichbehandlung von Schülern. ❙ Es gibt auch keine Unterscheidung innerhalb der DaZ-Stufen. ❙ Bei der Teilnahme an Auslandsfahrten sind Genehmigungen von der Ausländerbehörde einzuholen. 14

15 Wechsel der Schulart Grundlage Niveaubeschreibung 15 ❙ Wechsel von der Grundschule zur Oberschule: Die Bildungsempfehlung enthält die Informationen, ob das Kind aus der VKA oder der 4. Klasse an die Oberschule wechselt. Eine Einzelfallentscheidung für das Kind muss nach Alter und erreichtem Sprachstand beim Wechsel aus der VKA in die Oberschule erfolgen. ❙ Wechsel an ein Gymnasium erfolgt aus der VKA auf Antrag der Eltern. Aus der Regelklasse erfolgt der Übergang nach den Bestimmungen der SOGS/SOMIA. ❙ Der Wechsel an eine berufsbildende Schule muss durch den Betreuungs- lehrer und mit eventueller Rücksprache mit der SBAB begleitet werden (Unterstützung durch Berufseinstiegsbegleiter, Praxisberater). ❙ Beschulung an der Förderschule ist immer in Absprache mit der SBAB zu planen.

16 Zeugniserstellung – Prüfungen/BLF 16 ❙ Schüler der VKA (DaZ 1 und DaZ 2) erhalten keine Noten, sondern nur verbale Einschätzungen. Auf der Halbjahresinformation/Zeugnis wird auf die Teilnahme am DaZ-Unterricht verwiesen. In den Fächern, wo der Schüler teilintegriert war, kann dies vermerkt werden. Der Beobachtungsbogen der Niveaubeschreibung sollten dem Zeugnis beigelegt werden. Nach SOGS ist zu beachten: ❙ Schuleingangsphase/Aufnahme/Schulrückstellung/Schulwechsel § 4, §5, §6 ❙ Versetzung/Wiederholung § 22, § 23, §24 ❙ Schulübergänge/Bildungsempfehlung § 21

17 Überblick über das Asylverfahren In der Handreichung „Asylbewerber und Flüchtlinge im Freistaat Sachsen“ werden Fakten und Hintergrundinformationen dargestellt. ❙ Stand Januar 2015 Informationen z. B. zu ❙ Aufenthaltsberechtigungen ❙ Betreuung und Unterbringungen ❙ finanzielle Leistungen 17


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