Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

1 Das Opel-Verkaufsverfahren – eine transatlantische Fallstudie Dr. Harald Selzner, Shearman & Sterling Dr. Eric Fellhauer, Lazard DAJV-Fachgruppentag.

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "1 Das Opel-Verkaufsverfahren – eine transatlantische Fallstudie Dr. Harald Selzner, Shearman & Sterling Dr. Eric Fellhauer, Lazard DAJV-Fachgruppentag."—  Präsentation transkript:

1 1 Das Opel-Verkaufsverfahren – eine transatlantische Fallstudie Dr. Harald Selzner, Shearman & Sterling Dr. Eric Fellhauer, Lazard DAJV-Fachgruppentag Mergers & Acquisitions Frankfurt/Main, 24. April 2010

2 2 Das Opel-Verkaufsverfahren – eine transatlantische Fallstudie Dr. Harald Selzner, Shearman & Sterling Dr. Eric Fellhauer, Lazard DAJV-Fachgruppentag Mergers & Acquisitions Frankfurt/Main, 24. April 2010

3 3 Inhaltsverzeichnis Das Opel-Verkaufsverfahren – eine transatlantische Fallstudie 1.Die Storyline4 2.Die Parteien10 3.Die Berater13 4.Der Hintergrund15 5.Die Einzelheiten28 6.Der weitere Prozess95

4 4 Die Storyline

5 5

6 6

7 7

8 8 Beihilferechtlicher Stichtag für Staatshilfen 1. Juli 2008 Besuch von GM/Adam Opel bei der Bundeskanzlerin 17. November 2008 Staats- finanzierung USA 31. Dezember 2008 Vorlage Restrukturierungs- plan GM 17. Februar 2009 Beginn Investorensuche Errichtung der Regierungs-Task Force Adam Opel April 2009 Vorbereitung Brückendarlehen Errichtung Treuhand Umsetzung New Opel Mai 2009 MoU mit Investor Treuhand erwirbt Adam Opel Mehrheits- beteiligung Abschluss und Valutierung Brückendarlehen 31. Mai 2009 Chapter 11 von GM 1. Juni 2009

9 9 Die Storyline Abgabe finaler Angebote der Investoren 20. Juli 2009 Konstituierende Sitzung des New GM Board of Directors August 2009 GM Verwaltungsrat empfiehlt Verkauf von Adam Opel an Magna/ Sberbank 10. September 2009 EU Kommission äußert Bedenken gegen Opel Staats- finanzierung 16. Oktober 2009 GM Verwaltungsrat stoppt Verkauf von Opel 3. November 2009 Rückzahlung Brückendarlehen Übertragung Opel-Beteiligung an New GM Beendigung Treuhand 30. November 2009 Bundestagswahl 27. September 2009 New GM wird aus Chapter 11 entlassen Adam Opel/Vauxhall wird New GM zugeordnet Beginn der Liquidation von Old GM 10. Juli 2009 Änderung des Überschuldungs- begriffs bleibt bis Ende 2013 erhalten 24. September 2009

10 10 Die Parteien

11 11 Die Parteien

12 12 Die Parteien Arbeitnehmerschaft Treuhand

13 13 Die Berater

14 14 GMAdam Opel Banken Bundesregierung US Treasury UK Government Magna/SberbankFiat RHJI Hessen Die Berater BAIC

15 15 Der Hintergrund

16 16 Der Hintergrund  General Motors  Traditioneller Weltmarktführer  GM wurde im Jahre 1908 gegründet und war in den Jahren 1931 bis 2007 nach Verkaufszahlen der weltweit größte Automobilhersteller.  GM hatte im Jahre 2008 weltweit etwa 243.000 Mitarbeiter und gene- rierte einen Umsatz von knapp USD 150 Mrd.  Zu den aktuellen Marken des GM-Konzerns zählen unter anderem Buick, Cadillac, Chevrolet, Corvette, GMC und GM Daewoo.  In Europa gehören insbesondere die Marken Vauxhall (Erwerb 1925), Adam Opel (Erwerb 1929) und Saab (Erwerb 1990/2000) zum GM- Konzern.

17 17 Der Hintergrund  Wirtschafts- und Finanzkrise  Im Jahre 2008 verschlechterte sich die finanzielle und wirtschaftliche Situation von GM auch im Zuge der Finanzkrise erheblich.  GM erwirtschaftet 2008 einen Verlust von USD 31 Mrd. – der vierte Milliardenverlust in Folge.  2008 fiel der Wert der GM-Aktien um 87,21 Prozent. Im Geschäfts- bericht 2008 wird erstmals auf das Risiko einer Insolvenz nach Chapter 7 (Liquidation) hingewiesen.  Anfang 2009 benötigt GM nach eigenen Angaben für das laufende Jahr noch bis zu USD 30 Mrd., um einen Bankrott zu vermeiden.

18 18 Der Hintergrund  Absatzkrise am Automobilmarkt (1/2) Historische Tiefststände der Weltweiten Absatzzahlen (1) USA – Pkw und leichte Nutzfahrzeuge Westeuropa – Pkw JAPAN – Pkw (1) Millionen Einheiten, saisonbereinigte jährliche Verkaufszahlen Quelle: Daimler Präsentation - Jahrespressekonferenz zum Geschäftsjahr 2008, 17. Februar 2009

19 19 Der Hintergrund  Absatzkrise am Automobilmarkt (2/2)  Die Incentive-Programme in Europa führten zu einem stagnierenden Absatzvolumen im Gesamtjahr 2009 Absatz Okt. 2008 – Jan. 2009 vs. Vorjahresmonate Region Europa / Gesamt: (15%) Okt. (26%) Nov. (19%) Dez. (28%) Jan. (1)GM Marken ohne Opel / Vauxhall Quelle: Werte Europe gemäß ACEA (1)

20 20 Der Hintergrund  Auswirkungen auf General Motors  Sinkender Absatz und mangelnde Kosteneffizienz führten bei GM in der Vergangenheit zu starken Umsatzeinbrüchen und Verlusten  Ende 2008 drohte nach signifikantem Cash Burn die Insolvenz Unternehmenskennzahlen – GM Konzern (USD Mrd.) (1) GM Pressemitteilung – Jahresergebnis 2008, 26. Februar 2009 (2) Restrukturierungsplan 17. Februar 2009; operativer Cash-Flow und Sonderpositionen (hauptsächlich Restrukturierungsaufwendungen) Quelle: Bloomberg Consensus Forecasts, Geschäftsberichte 2007 und 2008

21 21 Der Hintergrund  Adam Opel  Europäische Kernaktivitäten  Zu den europäischen Konzernaktivitäten von GM gehören insbesondere Adam Opel/Vauxhall sowie Saab.  Adam Opel produziert in Deutschland an seinem Stammsitz in Rüssels- heim (Hessen) sowie in Bochum (Nordrhein-Westfalen), Eisenach (Thüringen) und Kaiserslautern (Rheinland-Pfalz).  Andere Europäische GM-Produktionsstätten befinden sich insbesondere in Antwerpen (B), Ellesmere Port und Luton (UK), Figueruelas/Zaragoza (E), Gliwice (P) und St. Petersburg (RU).  2008 beschäftigte GM in Europa rund 55.000 Mitarbeiter. In Deutsch- land waren für Adam Opel etwa 25.000 Mitarbeiter tätig und bei Vaux- hall in UK etwa 5.000 Mitarbeiter.

22 22 Der Hintergrund Quelle: GME, Infografik WELT ONLINE

23 23 Der Hintergrund Europäische Werke und Fahrzeugproduktion (TSD. Fahrzeuge 2007) GM Europe Werke in Unternehmensbesitz (Gesamt: 1.744 Tsd. Fahrzeuge) 549196187486103223 DeutschlandBelgienPolenSpanienSchwedenGroßbritannien Weitere Produktionsstätten (JV / Partner) (Gesamt 106 Tsd. Fahrzeuge) SpanienRusslandPolenUngarnFrankreichÖsterreich Quelle: GM Unternehmensinformationen Stand März 2008 Wagon R+ Cadillac BLS AgilaChevy AveoVivaro

24 24 Der Hintergrund  Konzernintegration  Der GM-Konzern (einschließlich der Teilgruppe Adam Opel) ist struk- turell, finanziell und operativ eng verflochten.  Im Jahre 2005 wurde Adam Opel von einer Aktiengesellschaft in eine GmbH formgewechselt.  Strukturelle Integration  Die Adam Opel/Vauxhall Aktivitäten sind im GM-Konzern nicht gesell- schaftsrechtlich gebündelt.  Die weltweit durch die Gesellschaften des GM-Konzerns genutzten geistigen Eigentumsrechte werden von einer separaten Gesellschaft (GTO) in Kanada, später USA, gehalten, die entgeltliche Lizenzen an Konzerngesellschaften gewährt.

25 25 Der Hintergrund  Die Teilgruppen (einschließlich Adam Opel) erbringen Lohnfor- schungsleistungen für GTO.  2005 hatte Adam Opel seine damaligen geistigen Eigentumsrechte (Automobiltechnologie) an GTO übertragen. Im Gegenzug hat Adam Opel Schuldscheine (promissory notes) erhalten.  Finanzielle Integration  Das Liquiditätsmanagement von Adam Opel/Vauxhall erfolgt über einen Europäischen Cash Pool des GM-Konzerns.  Dementsprechend haben Adam Opel/Vauxhall kein eigenes Kredit- rating, das eine Aufnahme von Fremdmitteln über den Kapitalmarkt ermöglichen würde.  Nach Angaben des GM-Management verfügt "Adam Opel über kein eigenes Bankkonto".

26 26 Der Hintergrund  Operative Integration  Adam Opel/Vauxhall ist auch operativ in hohem Maße in den GM-Kon- zern integriert.  Dieses hohe Maß an Integration ist für einen Massenhersteller notwen- dig, um durch die Nutzung von Synergien und Skaleneffekten preis- attraktive Automobile anbieten zu können.  Die Integration bezieht sich neben der Entwicklung auf gemeinsamen Einkauf, Produktion und Vertrieb.

27 27 Der Hintergrund  Geschäftsentwicklung Umsatzentwicklung (2000–2008) Adam Opel GmbH Zulassungszahlen / Marktanteilsentwicklung Opel/Vauxhall WEST EUROPA Quelle: PKW Marktanteilsentwicklung Westeuropa = EU 15 + EFTA 3 (Island, Norwegen und Schweiz) nach Definition durch ACEA Quelle: GM, Wechselkurs USD / EUR = 0,74 vom 15. April 2010 16,3 15,0 14,2 13,0 13,5 14,6 14,7 12,1 200020012002200320042005200620072008 Umsatzentwicklung (in EUR Mio.)

28 28 Die Einzelheiten

29 29 Die Einzelheiten – Bitte um Staatshilfe  Donnerstag, 9. Oktober 2008  Nach einem Absatzeinbruch bei Adam Opel im September 2008 von über 14 Prozent fordert Carl-Peter Forster, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Adam Opel GmbH und GM-Europachef, die Unterstützung des Staates: "Um eine Wende zu schaffen, brauchen wir (...) auch die Hilfe der Politik."  Anfänglichen Widerstand insbesondere in den Kreisen der Union fasst CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer zusammen: "Die Opelaner haben einen Knall".

30 30 Die Einzelheiten – Bitte um Staatshilfe  Freitag, 14. November 2008  Adam Opel bittet Bund und betroffene Länder um eine Bürgschaft im Um- fang von "etwas mehr als einer Milliarde Euro".  Die Staatsbürgschaft soll Adam Opel den Zugang zu Fremdkapital für den Fall ermöglichen, dass sich die wirtschaftliche Situation des Mutterkon- zerns General Motors in Detroit weiter verschlechtert und es dadurch bei Adam Opel zu Liquiditätsengpässen kommt.

31 31 Die Einzelheiten – Bitte um Staatshilfe  Montag, 17. November 2008  Treffen von GM und Adam Opel Vertretern im Bundeskanzleramt.  Bundeskanzlerin Merkel sagt, die Bundesregierung werde "konstruktiv" an die Bitte von Adam Opel herangehen.  "Bis Weihnachten" soll die Prüfung abgeschlossen sein.  Forster bekräftigt, es gehe um: "einen Sicherheitsschirm für den absolut unwahrschein- lichen Fall, dass wir keinen Zugang zu Liquidität haben".  Nachfolgend soll sich der Interministerielle Ausschuss (IMA, sog. Bürg- schaftsausschuss) mit der Angelegenheit befassen.

32 32 Exkurs: Rechtsrahmen für Staatshilfe

33 33 Exkurs: Rechtsrahmen für Staatshilfe  Grundlagen  Kernanliegen der EU ist die Schaffung und Sicherung eines Gemeinsamen Marktes.  Dazu schützt der Vertrag über die Arbeitsweise der EU (AEUV, 2010/C 83/47, vormals EG-Vertrag, EGV) unter anderem den Wettbewerb und den Handel innerhalb der EU vor staatlichen Eingriffen.  Ausgangslage  Gemäß Art. 107 AEUV (vormals Art. 87 Abs. 1 EGV) sind staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen gleich welcher Art,  die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktions- zweige  den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen,  mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar,  soweit sie den Handel zwischen den Mitgliedstaaten beeinträchtigen.

34 34 Exkurs: Rechtsrahmen für Staatshilfe  EU-Bürgschaftsmitteilung  Nach der EU-Bürgschaftsmitteilung (2008/C 155/02) vom 20. Juni 2008 liegt im Fall einer einzelnen staatlichen Garantie eine staatliche Beihilfe nicht vor, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:  Keine Finanziellen Schwierigkeiten Der Darlehensnehmer befindet sich nicht in finanziellen Schwierigkeiten im Sinne von Leitlinien 2004/C 244/02 (Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten).  Bestimmtheit der Garantie Der Umfang der Garantie kann zum Zeitpunkt ihrer Übernahme ermittelt werden.

35 35 Exkurs: Rechtsrahmen für Staatshilfe Dies bedeutet, dass die Garantie an eine bestimmte finanzielle Trans- aktion geknüpft, auf einen festen Höchstbetrag beschränkt und von begrenzter Laufzeit sein muss.  Garantiebeschränkung Die Garantie deckt grundsätzlich höchstens 80 Prozent des aussteh- enden Kreditbetrages oder der sonstigen ausstehenden finanziellen Verpflichtung.  Entgelt Für die Garantie wird ein marktübliches Entgelt gezahlt.  Eine Einzelnotifizierung der Staatshilfe bei der EU ist bei Einhaltung dieser Kriterien weder erforderlich noch möglich.

36 36 Exkurs: Rechtsrahmen für Staatshilfe  Vorübergehender Gemeinschaftsrahmen  Nach der Mitteilung der Kommission zum vorübergehenden Gemein- schaftsrahmen (2009/C 83/01, sog. Temporary Framework) wird die EU- Bürgschaftsmitteilung infolge der Finanzkrise übergangsweise modifiziert.  Umsetzung in Deutschland  Die Regelungen zum vorübergehenden Gemeinschaftsrahmen wurden durch das BMWi unter anderem mit  der Befristeten Regelung Bürgschaften vom 16. Februar 2009 sowie  der Bundesrahmenregelung Niedrigverzinsliche Darlehen vom 19. Februar 2009 umgesetzt.

37 37 Exkurs: Rechtsrahmen für Staatshilfe  Eine Einzelnotifizierung der Staatshilfe bei der EU ist bei Einhaltung dieser Kriterien weder erforderlich noch möglich.  Voraussetzungen für Bürgschaften  Kein Unternehmen in Schwierigkeiten Das begünstigte Unternehmen befand sich am 1. Juli 2008 nicht in Schwierigkeiten (Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien, 2004/C 244/02).  Lohn- und Gehaltssumme Der Kreditbetrag übersteigt nicht die Lohn- und Gehaltssumme des begünstigten Unternehmens für das Jahr 2008.  Garantiebeschränkung Die Garantie bezieht sich auf höchstens 90 Prozent des Kredits.

38 38 Exkurs: Rechtsrahmen für Staatshilfe  Frist Die Garantie wird spätestens bis zum 31. Dezember 2010 gewährt.  Entgelt Der zu zahlende Gesamt-Gebührensatz auf den garantierten Kredit setzt sich dabei zusammen aus  Basiszinssatz,  Bankenmarge und  Garantiegebühren. Die Höhe der Garantiegebühren ist abhängig vom Wert der Sicherheiten im Verhältnis zur Gesamthöhe des Kredits.

39 39 Exkurs: Rechtsrahmen für Staatshilfe  Voraussetzungen für Darlehen  Die Voraussetzungen für die Gewährung von Darlehen entsprechen grundsätzlich denjenigen für die Begebung von Bürgschaften.  Allerdings findet das Erfordernis zur Beschränkung auf 90 Prozent des Gesamtkredits sowie die Begrenzung durch die Lohn- und Gehalts- summe für das Jahr 2008 keine Anwendung.  Der für das begebene Darlehen zu zahlende Gesamt-Zinssatz berechnet sich wie folgt:  EONIA (Euro OverNight Index Average)  zuzüglich eines Basisaufschlages von 64 BP sowie  zuzüglich eines Risikoaufschlages.

40 40 Exkurs: Rechtsrahmen für Staatshilfe  Der Risikoaufschlag ist abhängig von dem Rating und der Besicher- ungssituation des betroffenen Unternehmens.  Bei Darlehensnehmern, die keine Bonitätsgeschichte und kein auf einem Bilanzansatz basierendes Rating haben, ist der Basissatz (EONIA; Basisaufschlag) um mindestens 400 BP anzuheben.  Die modifizierte Zinsberechnung gilt für bis zum 31. Dezember 2010 abgeschlossene Darlehensverträge und kann im Rahmen dieser Ver- träge nur bis zum 31. Dezember 2012 angewandt werden. Anschlie- ßend muss ein marktmäßiger Zins berechnet werden.

41 41 Exkurs: Rechtsrahmen für Staatshilfe  Umstrukturierungsleitlinien  Eine Gewährung von Beihilfen nach Maßgabe der Leitlinien zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten (2004/C 244/02) erfolgt nach Einzelnotifizierung bei der EU-Kommission.  Dabei sind insbesondere die folgenden Kriterien von Relevanz:  Förderungswürdigkeit Bei dem Unternehmen muss sich um ein Unternehmen in Schwie- rigkeiten handeln.  Restrukturierungsmöglichkeit Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität des Unternehmens innerhalb einer angemessenen Frist auf der Grundlage eines von der Kommission zu billigenden Umstrukturierungsplans (einschließlich Marktstudie).

42 42 Exkurs: Rechtsrahmen für Staatshilfe  Ausgleichsmaßnahmen  Vermeidung unzumutbarer Wettbewerbsverfälschungen durch Aus- gleichsmaßnahmen, d.h. insb. Veräußerung von Vermögenswerten, Kapazitätsabbau, Beschränkung der Marktpräsenz.  Dabei bleibt etwa die Schließung defizitärer Geschäftsbereiche, die ohnehin zur Wiederherstellung der Rentabilität notwendig wäre, bei der Beurteilung der Ausgleichsmaßnahmen unberücksichtigt.  Eigenleistung  Begrenzung der Beihilfe auf das unbedingt notwendige Maß bei erheblicher Eigenleistung durch den Beihilfeempfänger.  Bei großen Unternehmen liegt der Eigenbeitrag grundsätzlich bei mindestens 50 Prozent.  Es muss sich um einen konkreten, d.h. tatsächlichen Beitrag handeln, ohne für die Zukunft erwartete Gewinne wie Cash-flow.

43 43 Exkurs: Rechtsrahmen für Staatshilfe  Haushaltsrechtliche Aspekte  Neben beihilferechtlichen Bestimmungen sind die Vorgaben des Haus- haltsrechts zu beachten.  Es gilt der allgemeine Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (§ 7 Bundeshaushaltsordnung – BHO; § 6 Haushaltsgrundsätzegesetz – HGrG).  Im Hinblick auf Kreditzusagen, Bürgschaften, Garantien, etc. wird dieser Haushaltsgrundsatz konkretisiert durch § 39 BHO (bzw. § 23 HGrG) sowie durch die Verwaltungsvorschrift zu § 39 BHO (VV-BHO).  Nach Ziffer 5 VV-BHO zu § 39 dürfen Garantien und Bürgschaften durch den Bund nicht übernommen werden, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit mit der Inanspruchnahme des Bundes gerechnet werden muss.  Daher kann eine Staatshilfe haushaltsrechtlich insbesondere nur dann erfolgen, wenn das Adam Opel-Sanierungskonzept erfolgsversprechend ist.

44 44 Die Einzelheiten

45 45 Die Einzelheiten – Erste Überlegungen  November/Dezember 2008  Gegenstand der ersten Überlegungen war die Bitte von GM um Staats- bürgschaften für Adam Opel/Vauxhall in Höhe von bis zu EUR 1,8 Mrd.  Dieser Betrag dient zur Deckung von Liquiditätslücken in den Jahren 2009/2010, sollte eine konzerninterne Finanzierung nicht mehr möglich sein.  Vordinglich war die Suche nach möglichen finanzierenden Banken. Geprüft wurden unter anderem Programme zur Projektfinanzierung durch die Europäische Investitionsbank (EIB).  Von großer Bedeutung waren des Weiteren die Möglichkeiten zur Besich- erung der Finanzierung.

46 46 Die Einzelheiten – Erste Überlegungen  Schließlich sollte zur Vermeidung eines möglichen Mittelabflusses ins Aus- land ein sog. Abschottungskonzept entwickelt werden. Überlegungen hierzu betrafen insbesondere die folgenden Aspekte:  Neuordnung Cash-Pool  Bereinigung von konzerninternen Verbindlichkeiten  Beschränkung von Gesellschafterrechten  Neuordnung Gesellschafterstruktur  Konzernbeziehungen nach Drittvergleich  Covenant/Monitoring-Regime

47 47 Die Einzelheiten – Finanzhilfen in USA/Kanada  Donnerstag, 11. Dezember 2008  Das Gesetz zur finanziellen Unterstützung der US-amerikanischen Auto- industrie (Dodd Read Bill) scheitert im Senat.  Um die Automobilindustrie dennoch zu stützen, arbeiten die Regierungen Bush und, ab dem 20. Januar 2009, Obama an alternativen Hilfsprogram- men, die nicht der Zustimmung der beiden Häuser bedürfen.  Samstag, 20. Dezember 2008  Kanada stellt GM für bis zu drei Jahre insgesamt bis zu CAD 3 Mrd. an Darlehen zur Verfügung.

48 48 Die Einzelheiten – Finanzhilfen in USA/Kanada  Mittwoch, 31. Dezember 2008  Danach kommt es zum Abschluss des Darlehensvertrages zwischen GM und dem US-Finanzministerium (United States Treasury, UST) über ins- gesamt bis zu USD 13,4 Mrd. über drei Jahre.  Die Mittel stammen aus dem Troubled Asset Relief Program (TARP).  Nach den Bestimmungen der Darlehensdokumentation hat GM ins- besondere bis zum 17. Februar 2009 einen Restrukturierungsplan vorzulegen.  Als Sicherheit für die Darlehensrückzahlungsansprüche wurden grund- sätzlich die Anteile an den US-amerikanischen GM-Gesellschaften (einschließlich GTO) und alle von diesen gehaltenen Vermögenswerte, insbesondere geistige Eigentumsrechte, verpfändet oder sonst belastet.

49 49 Die Einzelheiten – Plan zur GM Restrukturierung  Dienstag, 17. Februar 2009  Vorlage des GM Restrukturierungsplans in den USA.  Der Plan sieht insbesondere den Abbau von 47.000 der weltweit etwa 244.000 Stellen vor – 26.000 davon außerhalb der USA.  Es werden keine Aussagen zu Personalabbau und Werksschließungen bei Adam Opel/Vauxhall gemacht.  Adam Opel soll nach dem Willen der Konzernspitze einen eigenen Sanie- rungsplan ausarbeiten. Insbesondere auf Grundlage dieses Sanierungs- plans soll in Deutschland über Staatshilfe entschieden werden.  GM fasst erstmals eine teilweise Trennung von Adam Opel (ggf. unter Ein- beziehung von Vauxhall) ins Auge.  Freitag, 20. Februar 2009 Saab geht in die Insolvenz.

50 50 Die Einzelheiten – Adam Opel Sanierungsplan  Freitag, 27. Februar 2009  Adam Opel stellt sein Sanierungskonzept vor. Die Kernelemente des Sanierungskonzepts umfassen die folgenden Punkte:  Adam Opel soll zusammen mit Vauxhall eine "selbständige Geschäfts- einheit" innerhalb des GM-Konzerns werden.  Für die Sanierung von Adam Opel/Vauxhall soll die öffentliche Hand EUR 3,3 Mrd. zur Verfügung stellen. GM wird einen entsprechenden Beitrag "insbesondere in Form von Sacheinlagen wie Patenten" leisten, so Forster.  Im Hinblick auf eine zu Tage getretene Eigenkapitalunterdeckung signalisiert GM Bereitschaft, eine Minderheitsbeteiligung an Adam Opel/Vauxhall von bis zu 50 Prozent an einen Investor zu veräußern.

51 51 Die Einzelheiten – Adam Opel Sanierungsplan  Aussagen zum Personalabbau und zu Werksschließungen werden nicht getroffen.  Der Restrukturierungsplan stößt in der öffentlichen Diskussion auf Kritik.  Wesentliche Fragen wären nach wie vor unbeantwortet, insbesondere im Hinblick auf:  den Finanzierungsbedarf,  die Nachhaltigkeit des Sanierungskonzepts,  den Umfang des Stellenabbaus in Deutschland und  die Beziehung zwischen der neuen eigenständigen Adam Opel/Vauxhall- Gruppe einerseits und GM andererseits (Abschottungskonzept, Zugriff auf Automobiltechnologie).

52 52 Die Einzelheiten – Politisches Spannungsverhältnis  Februar/März 2009  Die öffentliche Diskussion wird geprägt durch das damalige politische Spannungsverhältnis:  Die Bundesregierung stützt sich auf eine große Koalition.  Es stehen Bundestagswahlen am 27. September 2009 bevor.  Die Länder mit Adam Opel-Standorten verfolgen spezifische Interessen, die politisch zu berücksichtigen sind.  Mitarbeiter und Betriebsrat nehmen vor allem Einfluss auf die öffentliche Diskussion und die politische Positionierung.  In Bezug auf Adam Opel resultieren hieraus Vorschläge, die von  einer unmittelbaren Staatsbeteiligung ("VEB Opel")  über Staatshilfe durch Bürgschaften/Darlehen bis hin zur  Inkaufnahme einer Insolvenz von Adam Opel reichen.

53 53 Die Einzelheiten – Deutsch-Amerikanisches Verhältnis  März/April 2009  Die laufenden Gespräche zu einer möglichen Staatshilfe für Adam Opel/Vauxhall gestalten sich wegen der in soweit notwendigen Abstim- mung mit der Konzernzentrale in Detroit zunehmend schwierig, da GM selbst um das Überleben kämpft.  Maßgeblich verkompliziert wird die Situation dadurch, dass GM selbst auf- grund der Regelungen des US-Darlehens nicht frei entscheiden kann. Letztlich ist immer die Abstimmung mit Washington erforderlich.  Die dort verfolgten Interessen dienen insbesondere dem Schutz der letzt- lich durch den US-amerikanischen Steuerzahler aufgebrachten Staatshilfe:

54 54 Die Einzelheiten – Deutsch-Amerikanisches Verhältnis  Die Mittel sollen den US-amerikanischen Unternehmungen dienen und insbesondere nicht nach Europa abfließen.  Die Personal(-kosten) sollen reduziert und damit GM nachhaltig saniert werden.  Hierzu setzt die US-Regierung eine Auto Task Force unter der Federfüh- rung des US-Finanzministeriums ein.  Vor diesem Hintergrund wird von der Bundesregierung die deutsche Adam Opel Task Force unter Leitung von Staatssekretär Jochen Homann (BMWi) eingesetzt.  Weitere Mitglieder sind Staatssekretär Jörg Asmussen (BMF), AL Dr. Jens Weidmann (BK), Staatssekretär Dr. Thomas Schäfer (HMdF), Dr. Eric Fellhauer (Lazard) und Dr. Harald Selzner (Shearman & Sterling).

55 55 Die Einzelheiten – GM Restrukturierung  Die US-Regierung tritt in eine intensive Prüfung des GM Sanierungsplans ein.  Vor dem Hintergrund weiterer erforderlicher Milliardenkredite wird die Kon- zernzentrale in Detroit aufgefordert, bis zum 31. März 2009 die Überlebensfähigkeit des Konzerns nachzuweisen.  Ins Auge gefasst wird eine fundamentale Umstrukturierung der US- amerikanischen Auto-Industrie (neben GM auch Chrysler und Ford), um deren Überlebensfähigkeit langfristig zu sichern.  Hierzu werden auch Verhandlungen über Insolvenzkredite geführt, die der Vorbereitung einer Blitz-Insolvenz (quick-rinse bankruptcy) nach Chapter 11 dienen.

56 56 Exkurs: US Bankruptcy

57 57 Exkurs: US Bankruptcy  Das U.S.-amerikanische Insolvenzrecht unterscheidet zwischen  dem Insolvenzverfahren zur Liquidation eines Unternehmens nach Chapter 7 des US Bankruptcy Code und  dem auf Restrukturierung ausgerichteten Insolvenzverfahren nach Chapter 11 des US Bankruptcy Code.  Im Falle einer Liquidation nach Chapter 7  geht die Kontrolle über die Geschäftsführung und die Verfügungsgewalt über die schuldnerischen Vermögenswerte auf einen Treuhänder (trustee) über.  sind die Gläubiger regelmäßig an der Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen aus der Zeit vor Antragstellung gehindert (automatic stay).

58 58 Exkurs: US Bankruptcy  Eine Insolvenz nach Chapter 11 hat insbesondere die folgenden Aus- wirkungen:  Debtor in possession  Bei Verfahren nach Chapter 11 verbleibt es regelmäßig bei einer Geschäftsführung durch die Gesellschaftsorgane (Eigenverwaltung, debtor in possession).  Im Grundsatz bedürfen lediglich Maßnahmen außerhalb des ordnungs- gemäßen Geschäftsgangs der Zustimmung durch das Insolvenzgericht.

59 59 Exkurs: US Bankruptcy  Automatic Stay  Der automatic stay untersagt grundsätzlich Maßnahmen Dritter gegen das schuldnerische Vermögen, wenn die Grundlage dieser Maßnahmen vor Stellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (pre- petition) gelegt worden ist.  Daher sind Gläubiger regelmäßig an der Geltendmachung und Durch- setzung von Ansprüchen aus der Zeit vor Antragstellung gehindert.  Pre-Petition Debt  Der Schuldner darf ohne Zustimmung des Insolvenzgerichts nicht auf Zahlungsverpflichtungen leisten, die vor Antrag auf Eröffnung des Insol- venzverfahrens entstanden sind (pre-petition debt).

60 60 Exkurs: US Bankruptcy  DIP financing  Da es im Rahmen eines Verfahrens nach Chapter 11 zu einer Unterneh- mensfortführung kommt, muss die Finanzierung des Schuldners sicher- gestellt werden.  Das erfolgt in der Regel im Rahmen einer so genannten DIP Finan- zierung (debtor in possession/DIP financing).  Die Zahlungspflichten aus der DIP Finanzierung gehen den vor Antrag- stellung begründeten Zahlungspflichten grundsätzlich im Rang vor.  Darüber hinaus können den Gläubigern der DIP Finanzierung Sich- erungsrechte an den Vermögenswerten des Schuldners bestellt werden, die Vorrang vor älteren Sicherungsrechten aus der Zeit vor der Antrag- stellung genießen.

61 61 Exkurs: US Bankruptcy  Executory Contracts  Der Schuldner ist berechtigt, schwebende Verträge (executory cont- racts) zu erfüllen (assume) oder deren Erfüllung abzulehnen (reject).  Executory contracts sind Verträge, unter denen beide Parteien bei Antragstellung noch Leistungspflichten haben.  Bei Lizenzverträgen kann der Lizenznehmer in der Insolvenz des Li- zenzgebers jedoch grundsätzlich die vertragsgemäße Erfüllung des laufenden Lizenzvertrages verlangen.

62 62 Exkurs: US Bankruptcy  Avoidance Action  Das U.S.-amerikanische Insolvenzrecht kennt mit der so genannten avoidance action eine Möglichkeit, gegen missbräuchliche Vermögensverschiebungen vorzugehen.  Ein solches Vorgehen kommt insbesondere bei betrügerischen Über- tragungstatbeständen (fraudulent conveyence) innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren vor Antragstellung in Betracht.  Voraussetzung dafür ist eine Gläubigerbenachteiligung, sei es absicht- lich, sei es tatsächlich etwa durch eine Veräußerung unter Wert durch den bereits insolventen Schuldner.  Eine avoidance action kann ebenso bei Vermögensverschiebungen im Vorfeld des Insolvenzantrags eingreifen, die zu einer Gläubigerbevor- zugung geführt haben (preferential transfer).

63 63 Die Einzelheiten

64 64  März/April 2009  GM beauftragt Investmentbanken mit der Durchführung eines strukturierten Prozesses zur Gewinnung von Eigenkapitalinvestoren.  Mittwoch, 18. März 2009  Minister zu Guttenberg kommt im Rahmen seiner Reise in die USA mit GM-Chef Rick Wagoner in Washington zusammen.  GM macht weitere Zugeständnisse. Insbesondere ist GM nunmehr bereit, die Mehrheit an Adam Opel an einen Investor zu veräußern.  April/Mai 2009  Mögliche Investoren für Adam Opel/Vauxhall treten auf den Plan:  Fiat  Magna/Sberbank  RHJI Die Einzelheiten – Beginn des Investorenprozesses Der chinesische Staatsbetrieb Beijing Automotive Industry Holding Co., Ltd. (BAIC) zeigt später Interesse (27. Mai 2009).

65 65  April/Mai 2009  Im Rahmen des Investorenprozesses wurde nach der Abgabe vorläufiger Angebote mit einer Due Diligence Prüfung begonnen.  Auf Grundlage der Ergebnisse dieser Prüfung sollten dann finale Angebote der Interessenten abgegeben werden.  Es stellte sich jedoch heraus, dass der Investorenprozess nicht vor einer sich andeutenden Insolvenz von GM abgeschlossen werden kann.  Eine etwaige Insolvenz von GM vor Einstieg eines Investors hätte unmittel- bare Auswirkungen auf die Zahlungsfähigkeit der Adam Opel GmbH gehabt.  Eine Zahlungsunfähigkeit der Adam Opel GmbH hätte wiederum die Insol- venz der Gesellschaft zur Folge gehabt. Die Einzelheiten – Investorenprozess

66 66 Die Einzelheiten – Investorenkonzepte  Vor diesem Hintergrund wurde erörtert, ob eine Zwischenfinanzierung durch die öffentliche Hand gewährt werden kann, um die Weiterführung eines geordneten Investorenprozesses auch im Falle einer Insolvenz von GM zu ermöglichen.  Mittwoch, 20. Mai 2009  Die drei Interessenten Fiat, Magna/Sberbank und RHJI reichen ihre Ange- bote zum Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an Adam Opel/Vauxhall ein:  Fiat  Einbeziehung von Adam Opel/Vauxhall in einen neuen Verbund mit den Fiat Marken Fiat, Alfa Romeo, Lancia und Chrysler als neuem Volumen- hersteller.  Keine Werksschließungen in Deutschland, aber Stellenabbau.  Kaum Kooperation mit GM.

67 67 Die Einzelheiten – Investorenkonzepte  Der Finanzbedarf liegt bei EUR 7 Mrd., der voll von der öffentlichen Hand erbracht werden soll.  Magna/Sberbank  Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an Adam Opel/Vauxhall von 20 Prozent durch Magna und 35 Prozent durch Sberbank. GM hält 35 Prozent, die Arbeitnehmer 10 Prozent.  Keine Werksschließungen in Deutschland. 11.000 Arbeitsplätze sind europaweit vom Stellenabbau betroffen, etwa 2.500 davon in Deutschland ohne Abbau im Verwaltungsbereich (nicht separat quantifiziert).  Kooperation mit GM mit besonderem Fokus auf das Russlandgeschäft (Sberbank/GAZ).  Finanzbedarf von EUR 5,2 Mrd. Davon werden EUR 700 Mio. durch die Investoren erbracht. Der von der öffentlichen Hand zu erbringende Beitrag beträgt EUR 4,5 Mrd.

68 68 Die Einzelheiten – Investorenkonzepte  RHJI  Abbau von rund 11.000 Stellen. Möglicherweise Schließung der Werke in Eisenach, Bochum und Antwerpen.  Starke Kooperation mit GM.  Die Umsetzung des Konzepts erfordert eine Staatshilfe von EUR 3,8 Mrd. zuzüglich einer revolvierenden Kreditlinie zur Deckung des unterjährigen Liquiditätsbedarfs.

69 69 Die Einzelheiten – Kritik an den Investorenkonzepten  Die Investorenkonzepte wurden unterschiedlich bewertet. Die Kritik bezieht sich insbesondere auf folgende Aspekte:  Der Eigenbetrag aller Investoren sei zu klein. Es müsse mehr Eigenkapital gegeben werden.  Beim Magna/Sberbank-Konzept sei das künftige Verhältnis zwischen GM und Adam Opel/Vauxhall unklar, insbesondere hinsichtlich der geistigen Eigentumsrechte.  Das Fiat-Angebot zeichne sich durch einen hohen Bedarf öffentlicher Mittel aus. Andererseits habe es durch die Einbringung der Fiat-Marken eine gesundere Eigenkapitalbasis.  RHJI lege kein eigenes industrielles Konzept vor. Die Trennung von GM werde nicht vollzogen. Einige sehen die Gefahr, dass RHJI lediglich als Strohmann für GM agiert, um öffentliche Förderung in Europa zu erhalten, bevor Adam Opel/Vauxhall zurück an GM ginge.

70 70 Die Einzelheiten – Zwischenfinanzierung/Treuhand  Mai 2009  Vor dem Hintergrund der drohenden Insolvenz von GM begannen Gesprä- che zur Ausgestaltung einer möglichen Zwischenfinanzierung.  Die Zwischenfinanzierung in Höhe von bis zu EUR 1,5 Mrd. sollte auf einen Zeitraum von sechs Monaten beschränkt sein, um den Investorenprozess abschließen zu können.  Voraussetzung eines Brückenkredits war die Übertragung einer für den Investorenprozess relevanten Mehrheitsbeteiligung an der Adam Opel GmbH auf eine unabhängige Treuhand.  Zu den Aufgaben der Treuhand sollte gehören:  Investorenprozess  Restrukturierung  Außergewöhnliche Geschäftsvorfälle

71 71 Die Einzelheiten – Zwischenfinanzierung/Treuhand  Weitere Voraussetzung der Zwischenfinanzierung war die partielle Entflechtung der Adam Opel/Vauxhall Aktivitäten im GM-Verbund.  Dies sollte sich insbesondere auf die folgenden Bereiche beziehen:  Separierung Cash Pool  Bereinigung Konzernverbindlichkeiten  Sicherung des Zugangs zu Automobiltechnologie  Gesellschaftsrechtliche Bündelung der Adam Opel/Vauxhall Aktivitäten unter der Adam Opel GmbH  Schließlich setzt eine Zwischenfinanzierung die hinreichende Wahrschein- lichkeit eines erfolgreichen Abschlusses des Investorenprozesses voraus.  Hierzu wurde ein entsprechendes Memorandum of Understanding mit mindestens einem der Interessenten für erforderlich gehalten.

72 72 Die Einzelheiten – Krimi im Kanzleramt  Mittwoch/Donnerstag, 27./28. Mai 2009  Auf Initiative der Bundeskanzlerin wurde eine Sitzung aller relevanten Beteiligten, insbesondere GM/Adam Opel, den einzelnen Interessenten und der US Treasury, im Kanzleramt einberufen.  Ziel war es, eine belastbare Verständigung zwischen den Beteiligten her- beizuführen, die eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für den Abschluss des Investorenprozesses begründete.  Gegenstand der Erörterungen war u.a. die Forderung nach der Beteiligung der Interessenten an der Zwischenfinanzierung.  Trotz intensiver Gespräche bis in den frühen Morgen wurde das Ziel nicht erreicht.  GM wurde eine letzte Frist zur Vorlage einer akzeptablen Verständigung mit mindestens einem der Interessenten bis spätestens Freitag den 29. Mai 2009 gesetzt.

73 73 Die Einzelheiten – Krimi im Kanzleramt  Freitag/Samstag, 29./30. Mai 2009  In einer weiteren Nachtsitzung im Bundeskanzleramt wird eine grundsätz- liche Einigung zwischen GM/Adam Opel, Magna/Sberbank, Bund und den Ländern sowie dem US-Finanzministerium erzielt:  Magna/Sberbank und GM verständigen sich im Rahmen eines unverbind- lichen Memorandum of Understanding (MoU) über die folgenden Punkte:  Magna/Sberbank übernehmen insgesamt 55 Prozent der Anteile an Adam Opel/Vauxhall (Magna 20 und Sberbank 35 Prozent).  Die Adam Opel/Vauxhall Belegschaft soll sich mit insgesamt zehn Prozent beteiligen.  Der Finanzierungsbedarf durch die öffentliche Hand beträgt EUR 4,5 Mrd.

74 74 Die Einzelheiten – Krimi im Kanzleramt  Darüber hinaus investieren Magna/Sberbank EUR 500 als Eigenkapital und – zum überwiegenden Teil – als Wandeldarlehen.  Von den rund 55.000 Arbeitsplätzen bei Adam Opel/Vauxhall werden rund 10.000 abgebaut, 2.500 davon in Deutschland und die meisten in Bochum (kein Aussage zu ausstehenden Kürzungen im Verwaltungsbereich). Alle vier deutschen Adam Opel-Standorte sollen jedoch erhalten werden.  Antwerpen und eins der beiden englischen Werke sollen geschlossen werden.  Magna/Sberbank will sich an der Zwischenfinanzierung in Höhe von EUR 300 Mio. beteiligen.  Samstag/Sonntag, 30./31. Mai 2009  Auf der Grundlage des MoU wird die Treuhandlösung umgesetzt und die Zwischenfinanzierung durch die öffentliche Hand gewährt.  Die Zwischenfinanzierung durch Magna/Sberbank scheitert.

75 75 Die Einzelheiten – GM Insolvenz  Sonntag/Dienstag, 29./31. März 2009  GM CEO Rick Wagoner tritt auf Druck der US-Regierung zurück. Er wird durch Fritz Henderson ersetzt.  Montag, 1. Juni 2009  Einen Tag nachdem in Deutschland eine Übergangslösung für Adam Opel/Vauxhall gefunden ist, beantragt GM Gläubigerschutz nach Chapter 11 des US Bankruptcy Code.  GM erhält eine DIP Finanzierung im Umfang von mehr als USD 50 Mrd.  Im Rahmen der Insolvenz werden die fortführungsrelevanten Teile des GM-Konzerns (einschließlich Adam Opel/Vauxhall) auf eine Fortfüh- rungsgesellschaft General Motors Company übertragen.  Die übrigen Konzernteile verbleiben in der alten General Motors Corpo- ration (jetzt: Motors Liquidation Company), die liquidiert werden soll.

76 76 Die Einzelheiten – GM Insolvenz  Freitag, 10. Juli 2009  Bereits nach wenigen Wochen wird New GM aus dem Insolvenzverfahren entlassen.  New GM steht nun mehrheitlich im Eigentum der USA und Kanadas.  Dienstag, 1. Dezember 2009  GM CEO Fritz Henderson tritt zurück. Auf ihn folgt Ed Whitacre als CEO ad interim.

77 77 Die Einzelheiten – Weiterer Investorenprozess  Juni/Juli 2009  Durch die Brückenfinanzierung wurde das Überleben von Adam Opel/ Vauxhall bis Ende November gesichert.  Dadurch war der Weg frei für Verkaufsverhandlungen zwischen GM, Magna/Sberbank und etwaigen weiteren Bietern.  Neben Magna/Sberbank ist auch RHJI weiter an einem Erwerb von Adam Opel/Vauxhall interessiert.  Fiat war aus dem Bieterwettbewerb ausgeschieden.  Der chinesische Staatsbetrieb BAIC zeigt jedoch Interesse.  Minister zu Guttenberg macht deutlich, dass die Entscheidung über den Investor trotz der Ergebnisse vom 29. Mai noch nicht gefallen ist.

78 78 Die Einzelheiten – Weiterer Investorenprozess  Die öffentliche Hand nimmt an den Verhandlungen zwischen GM und den Investoren nicht teil, sondern wird von GM regelmäßig über den Verhand- lungsstand und -verlauf informiert.  Wegen der nach allen Konzepten erforderlichen Staatshilfe kommt ein Ein- stieg eines Investors jedoch nur in Betracht, wenn Bund und Länder die auf- gestellten Kriterien für die Staatshilfe erfüllt sehen, also insbesondere das Investorenkonzept für tragfähig halten.  Das setzt vor allem voraus, dass Adam Opel bis zur Rückführung der im Rahmen des relevanten Investorenkonzeptes zu gewährenden Finanzierung nicht in die Insolvenz gerät.  Besondere Bedeutung hat eine mögliche, insolvenzrelevante Überschuldung der Adam Opel GmbH vor dem Hintergrund des derzeit lediglich befristet mo- difizierten Insolvenzantragsgrundes der Überschuldung.

79 79 Exkurs: Deutsches Insolvenzregime

80 80 Exkurs: Deutsches Insolvenzregime  Insolvenzantragspflicht  Nach §15a InsO besteht eine Pflicht zur Stellung eines Antrags auf Eröff- nung des Insolvenzverfahrens bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschul- dung.  Zahlungsunfähigkeit  Durch die Bereitstellung von ausreichender Liquidität (auch in Form von Fremdkapital) kann der Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit gem. § 17 InsO beseitigt werden.  Überschuldung  Nach der derzeitigen Fassung von § 19 Abs. 2 InsO ist eine juristische Per- son überschuldet, wenn ihr Vermögen die Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Um- ständen überwiegend wahrscheinlich.

81 81  Fortführungsprognose  Hintergrund  Die rein bilanzielle Ermittlung der Überschuldung war mit Art. 5 des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes (FMStG) vom 17. Oktober 2008 (BGBl. I S. 1982) übergangsweise aufgegeben worden.  Für einen Übergangszeitraum zunächst bis zum 31. Dezember 2010 kann ein Unternehmen demnach auf die Stellung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens trotz Überschuldung verzichten, wenn für das Unternehmen eine positive Fortführungsprognose besteht.  Mit Art. 1 des Gesetzes vom 24. September 2009 (BGBl. I S. 3151) wurde der Anwendungszeitraum der Ausnahmevorschrift bis zum 31. Dezember 2013 verlängert.  Ab dem 1. Januar 2014 gilt damit wieder die (reine) bilanzielle Betrach- tung. Exkurs: Deutsches Insolvenzregime

82 82  Definition  Eine positive Fortführungsprognose setzt voraus, dass das Unternehmen aufgrund eines Unternehmenskonzepts und eines dokumentierten Finanz- und Ertragsplans davon ausgehen kann, auch zukünftig zah- lungsfähig zu sein und deshalb fortbestehen zu können.  Der Prognosezeitraum erfasst dabei wenigstens das laufende Ge- schäftsjahr und das Folgejahr.  Damit kann die befristete Modifizierung des Überschuldungsbegriffs die insolvenzantragsrelevante Überschuldung vorliegend nicht vermeiden.  Überschuldungsstatus  Bei der Prüfung, ob eine Überschuldung gegeben ist, ist nicht die Handels- bilanz, sondern ein eigens zu erstellender Überschuldungsstatus maß- geblich. Exkurs: Deutsches Insolvenzregime

83 83  Gesellschafterdarlehen und vergleichbare Gesellschafterleistungen sind zwar im Insolvenzverfahren stets nachrangig zu befriedigen (§ 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO), sofern sie nicht vom Sanierungsprivileg des § 39 Abs. 4 S. 2 InsO umfasst sind.  Trotz dieses Nachrangs sind diese Verbindlichleiten gleichwohl im Über- schuldungsstatus zu passivieren.  Eine Passivierungspflicht entfällt aber dann, wenn ein Rangrücktritt ausdrücklich erklärt wurde.  Nach der Gesetzesbegründung zum Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) soll im Hinblick auf den Überschuldungsstatus an dem Erfordernis einer Rang- rücktrittserklärung festgehalten werden, da sich die damit verbundene Warnfunktion bewehrt habe.  Der Rangrücktritt schlägt auf die durch den Schuldner für nachrangige Forderungen bestellte Sicherheiten durch. Exkurs: Deutsches Insolvenzregime

84 84  Sicherungsnehmer können daher die ihnen vom Schuldner bestellten Sicherheiten nicht verwerten, solange und soweit der Rangrücktritt der besicherten Forderung Bestand hat. Exkurs: Deutsches Insolvenzregime

85 85 Die Einzelheiten

86 86 Die Einzelheiten – Finale Angebote  Montag, 20. Juli 2009  Magna/Sberbank, RHJI und der chinesische Hersteller BAIC unterbreiten (überarbeitete) finale Angebote zum Erwerb einer Beteiligung an Adam Opel/Vauxhall.  Magna/Sberbank  Erwerb von 55 Prozent der Anteile an Adam Opel/Vauxhall.  10 Prozent gehen an die Mitarbeiter gegen Beiträge in Höhe von EUR 265 Mio. p.a.  Die Pläne zum Arbeitspatzabbau haben sich im Vergleich zum vorher- gehenden Angebot nicht wesentlich verändert.  Finanzierungsbedarf von EUR 5 Mrd., davon EUR 4,5 durch staatliche verbürgte Kredite und EUR 500 Mio. Investorenbeitrag.  Eigenes industrielles Konzept mit Fokus auf Russland.

87 87 Die Einzelheiten – Finale Angebote  Als offene Punkte in den Verhandlungen zwischen GM und Magna/ Sberbank wurden insbesondere identifiziert:  Umfang der Verpflichtung von Adam Opel/Vauxhall zum Bezug von GM Motoren und Getrieben.  Eigenständigkeit bei Entscheidungen über Forschung und Entwicklung im Rüsselsheimer Entwicklungszentrum.  Produktion und Vertrieb von Chevrolet-Fahrzeugen in Russland.  Höhe der Lizenzzahlungen durch Adam Opel/Vauxhall für geistige Eigentumsrechte von GM.

88 88 Die Einzelheiten – Finale Angebote  RHJI  Erwerb von 50,1 Prozent der Anteile an Adam Opel/Vauxhall.  10 Prozent werden durch die Arbeitnehmer gehalten.  Finanzierungsbedarf von EUR 4,075 Mrd., davon EUR 3,8 Mrd. Staats- hilfe (unverändert im Vergleich zum vorherigen Angebot) und EUR 275 Mio. Eigenkapital.  Abbau von 9.900 Arbeitsplätzen europaweit (im vorherigen Angebot waren es 11.000), davon 3.900 in Deutschland und 2.200 allein in Bochum. Das Werk in Eisenach wird zwei Jahre lang still gelegt. Kürzungen im Verwaltungsbereich werden nicht quantifiziert.  Fortsetzung der engen Kooperation zwischen Adam Opel/Vauxhall und General Motors.

89 89 Die Einzelheiten – Finale Angebote  BAIC  Abbau von rund 7.600 Arbeitsplätzen europaweit.  Bedarf an Staatshilfe von EUR 2,64 Mrd.  Bewertung  Aus Sicht der öffentlichen Hand besteht bei allen Angeboten noch Nach- besserungsbedarf im Hinblick auf Eigenkapitalbeiträge und die vorgelegten Sanierungskonzepte.  Während der Bund und vor allem die Länder das Magna/Sberbank-Kon- zept befürworten, favorisiert GM das Angebot von RHJI.  Die öffentlichen Hand betont jedoch, dass Magna/Sberbank sicherstellen muss, dass keine deutschen Finanzhilfen nach Russland abfließen.  Dem Angebot von BAIC werden mangels Substanz keine großen Chancen eingeräumt.

90 90 Die Einzelheiten – Entscheidungsfindung  August 2009  In Detroit befasst sich der GM-Verwaltungsrat mit dem Verkauf.  Allerdings hat sich der Verwaltungsrat von New GM erst Anfang August 2009 konstituiert und besteht größtenteils aus neu berufenen, bislang mit dem Vorgang noch nicht vertrauten Mitgliedern.  In Europa wächst der öffentliche Druck, weil GM kurzfristig keine Ent- scheidung über die Veräußerung von Adam Opel/Vauxhall trifft.  Parallel dazu führt die öffentliche Hand in Deutschland Gespräche mit den übrigen europäischen Standortländern über eine Verteilung der finanziellen Lasten aus einer etwaigen Finanzierung eines Investorenkonzeptes.  Bund und Länder beschließen, die Finanzierung des relevanten Investo- renkonzepts im Außenverhältnis alleine zu bestreiten verbunden mit einer Refinanzierung (back-to-back) durch die übrigen europäischen Standort- länder.

91 91 Die Einzelheiten – Entscheidungsfindung  Hierdurch entsteht vereinzelt die Sorge, diese Vorfinanzierung könne zu einer einseitigen Bevorzugung deutscher Standorte zu Lasten der übrigen europäischen Werke führen.  Die EU-Kommission erklärt, den Vorgang insbesondere beihilfenrechtlich zu prüfen. Staatshilfe dürfe nicht an politische Bedingungen über Standorte oder geografische Verteilung der Investitionen geknüpft werden.  Bund und Länder konkretisieren den von Beginn an geforderten angemes- sen Mindesteigenkapitalbeitrag der Investoren von 10 Prozent der gefor- derten Staatshilfe.  Schließlich verbessert Magna/Sberbank das Angebot auf EUR 350 Mio. Eigenkapital und eine Wandelanleihe über EUR 150 Mio., bleibt aber genau wie RHJI immer noch unter der geforderten 10-Prozent-Marke.

92 92 Die Einzelheiten – Entscheidungsfindung  Mittwoch, 2. September 2009  RHJI verbessert das Angebot erneut: Der Eigenkapitalbeitrag wird um EUR 25 Mio. auf EUR 300 Mio. erhöht; die geforderte Staatshilfe wird um EUR 600 Mio. auf EUR 3,2 Mrd. bis 2013 reduziert.  Aber auch damit ist das 10-Prozent-Kriterium der öffentlichen Hand für den Anteil des Eigenkapitalbeitrags zur Gesamtfinanzierung noch nicht erfüllt.  Donnerstag, 10. September 2009  Der GM-Verwaltungsrat empfiehlt – trotz gegenteiliger Gerüchte und zur Verwunderung vieler "Experten" – einen Verkauf von Adam Opel/Vauxhall an Magna/Sberbank.  Auch der Treuhandbeirat befürwortet den Verkauf an Magna/Sberbank; die von der öffentlichen Hand entsandten Mitglieder des Treuhandbeirats, Pfeil und Wennemer, können sich nicht zu einer Unterstützung des Magna/Sberbank-Konzeptes durchringen und enthalten sich bzw. stimmen dagegen.

93 93 Die Einzelheiten – Entscheidungsfindung  Sonntag, 27. September 2009  Bundestagswahl.  Die große Koalition wird abgelöst durch eine Koalition aus CDU/CSU und FDP.  Rainer Brüderle wird Bundeswirtschaftsminister.  Freitag, 16. Oktober 2009  EU-Wettbewerbskommissarin Kroes äußert schwerwiegende Bedenken gegen die Staatsbürgschaft über EUR 4,5 Mrd.  GM solle versichern, dass die Entscheidung nicht wegen der Förderungs- zusage für Magna/Sberbank, sondern aus rein betriebswirtschaftlichen Erwägungen gefallen sei.

94 94 Die Einzelheiten – Entscheidungsfindung  Kroes forderte, dass die Bundesregierung die Staatshilfe unabhängig da- von zusichern soll, für welchen Bieter sich GM entscheidet.  Auf Grundlage dieser Zusicherung sollten GM und die Treuhand dann den Zuschlag an Magna überdenken.  Dienstag, 3. November 2009  Der GM-Verwaltungsrat beschließt, Adam Opel/Vauxhall nicht an Magna/ Sberbank zu verkaufen, sondern als "Investor" selbst zu sanieren in der Annahme, entsprechende Staatshilfen zu erhalten.  Der Investorenprozess ist damit beendet.  30. November 2009  Adam Opel führt das Brückendarlehen mit GM-Mitteln fristgemäß zurück.  Die Treuhand wird aufgelöst und die Geschäftsanteile an der Adam Opel GmbH werden an GM zurück übertragen.

95 95 Der weitere Prozess


Herunterladen ppt "1 Das Opel-Verkaufsverfahren – eine transatlantische Fallstudie Dr. Harald Selzner, Shearman & Sterling Dr. Eric Fellhauer, Lazard DAJV-Fachgruppentag."

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen