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Cybermobbing Was Lehrer/innen wissen sollten

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Präsentation zum Thema: "Cybermobbing Was Lehrer/innen wissen sollten"—  Präsentation transkript:

1 Cybermobbing Was Lehrer/innen wissen sollten
Cybermobbing Was Lehrer/innen wissen sollten Birgitta Loucky-Reisner 12. November 2013 Saferinternet.at unterstützt Internetnutzer/innen – besonders Kinder, Jugendliche, Eltern und Lehrende – beim sicheren Verwenden von Internet, Handy und Computerspielen. Auf der Website finden sich Informationen und Tipps, kostenlose Materialien, Hotlines und das Veranstaltungsservice. Saferinternet.at arbeitet eng mit allen österreichischen Projekten im Bereich „Sicheres Internet“ und dem europäischen Safer Internet Netzwerk zusammen. 1

2 Angebote von Saferinternet
Cybermobbing Angebote von Saferinternet Webangebote mit aktuellen Tipps und Infos: Facebook, Twitter, YouTube Veranstaltungsservice: Workshops Kostenlose Elternratgeber, Broschüren, Plakate und Flyer Videos, Online-Quiz, E-Learning Kurse etc. w w w . s a f e r i n t e r n e t . a t 2

3 Kostenlose Unterrichtsmaterialien
Cybermobbing Das Angebot von Saferinternet.at Kostenlose Unterrichtsmaterialien Kostenlose Telefonhilfe gemeinsam mit „147 Rat auf Draht“ Jugendforum Vernetzung österreichischer Initiativen Training von Partnereinrichtungen im EU-Netzwerk w w w . s a f e r i n t e r n e t . a t 3

4 w w w . s a f e r i n t e r n e t . a t

5 Beliebte Anwendungen Fotos Pinterest, Instagram Soziale Netzwerke –
Facebook, Whatsapp Computerspiele/Apps minecraft Videos – YouTube Informationen – Wikipedia Musik, Filesharing – rapidshare Filme – kinox.to Suchen – Google Telefon online– skype Einkaufen itunes Folgende Anwendungen nutzen Jugendliche am Computer/Handy in ihrer Freizeit: Fotos: werden meist über Soziale Netzwerke ausgetauscht. Speziell für Fotos gibt es „Pinterest“. Flickr.com ist eine gute Möglichkeit, um Bilder mit Creative Commons-Lizenz zu finden. Diese Bilder können dann meist frei genutzt werden, wenn der/die Urheber/in angegeben wird. Soziale Netzwerke: am beliebtesten ist Facebook ( „Whatsapp“ = Instant Messenger-App für verschiedene Soziale Netzwerke. Computerspiele: werden häufig direkt im Sozialen Netzwerk (v. a. Facebook) gespielt.  Social Gaming: Man braucht einander, um im Spiel weiter zu kommen. Eine Weile kann gut und erfolgreich gratis gespielt werden. Irgendwann ist die Verlockung aber groß, auf einen kostenpflichtigen Zugang zu wechseln, da man damit im Spiel schneller vorankommt oder bessere Optionen hat. YouTube: bei allen Kindern bekannt und in Verwendung. Wenn man Videos verlinkt und nicht herunterlädt, ist auch urheberrechtlich alles in Ordnung. Wikipedia: Bekanntheit und Nutzungsgrad bei allen Kindern und Lehrenden hoch! Schulen haben unterschiedliche Regeln für die Verwendung. Musik-Download: Eine Kopie von urheberrechtlich geschützten Musikstücken darf zum privaten Gebrauch genutzt werden. Die Kopie darf aber nicht weiterverbreitet werden (auch nicht über Bluetooth, im Sozialen Netzwerk oder per MSN)! Eine der bekanntesten Filesharting-Plattformen ist rapidshare. Filme aus dem Netz laden: Privatkopien sind bei Filmen nicht erlaubt! Daher sind Websites wie kinox.to verboten. Außerdem sind oft Abzocke-Seiten in diesem Umfeld aktiv. Auch die Gefahr von Viren oder Malware ist gegeben. Google: Die Suche mit Google ist für Kinder selbstverständlich. Sie nutzen die Suchmaschine sehr schnell und zielsicher, können sich aber kaum in neue Suchstrategien eingewöhnen (wie z.B. nach Creative Commons-Inhalten suchen). Telefon online - Skype: Über den Online-Telefonanbieter Skype kann von Computer zu Computer (auch für Handy verfügbar) kostenlos telefoniert und gechattet werden. itunes: Ob Musik oder Filme – einer der größten Online-Shops ist itunes.

6 Soziale Netzwerke - Übersicht
de.netlog.com szene1.at Pinterest plus.google.com Twitter facebook.com Beispiele für Soziale Netzwerke, die in Österreich genutzt werden: Facebook ist das bekannteste und mit Abstand meist genutzte. Netlog unterstützt vor allem die visuelle Kommunikation. Szene1.at ist ein Party-Netzwerk, über das vor allem Bilder ausgetauscht werden. Google+ ist das neue Social Network von Google; wird derzeit hauptsächlich von Erwachsenen genutzt. Twitter ist ein Kurznachrichtendienst, auf dem ähnlich wie bei SMS kurze Nachrichten veröffentlicht werden können – aber Achtung: hier können ALLE mitlesen! WhatsApp ist eine Instant Messenger-Anwendung. Pinterest: Ein soziales Netzwerk zum Bilderaustausch. WhatsApp w w w . s a f e r i n t e r n e t . a t

7 Einstiegsalter: Oft noch unter 10 Jahre
Durch Facebook erlaubt: ab 13 Jahre Sich selbst im Internet suchen: Fantasie beim Namen? Privatssphäreeinstellung beachten und einstellen Was darf man veröffentlichen? Recht am eigenen Bild und Urheberrecht Bildquelle: flickr.com facebook by pshab unter CC_BY_NC w w w . s a f e r i n t e r n e t . a t

8 Derzeit zu beobachten WhatsApp ist in der Unterstufe weiter verbreitet als facebook Haupttatort von Cybermobbing ist derzeit WhatsApp Opfer von Cybermobbing werden immer jünger Smartphones zu rund 2/3 ohne Virenschutz Zugriff von Apps auf private Daten nicht bewusst w w w . s a f e r i n t e r n e t . a t

9 Annahmen von Kindern und Jugendlichen
Was technisch möglich ist, ist auch erlaubt. Wenn es alle tun, muss es auch erlaubt sein. Meine Anonymität schützt mich. Ich kenne mich so gut aus. Das Internet ist ein regel- und rechtsfreier Raum. Mediale Reichweite von Handlungen wird unterschätzt. w w w . s a f e r i n t e r n e t . a t

10 Online - Risken „Content“ Kind als Rezipient
Quelle: EU Kids Online 2010 Online - Risken „Content“ Kind als Rezipient „Contact“ Kind als Teilnehmer „Conduct“ Kind als Akteur Kommerziell Werbung, Spam, Sponsoring Verfolgung / Samm-lung von persön-lichen Informationen Glücksspiel, illegale Downloads, Hacken Aggressiv Gewaltverherrlichen-de / grausame /volks-verhetzende Inhalte Mobbing, Belästigung oder Stalking Andere mobben oder belästigen Sexuell Pornographische / schädliche Inhalte Treffen mit Fremden, missbräuchliche An-näherungsversuche Erstellen / Hochla-den von pornogra-phischen Material Werte Rassistische /verzerrte Informa-tionen / Ratschläge Selbstverletzung, ungewolltes Zureden / Überredung Ratschläge z.B. zu Selbstmord, Magersucht geben Beratung: Gesundheit, Persönliches, Sexualität usw.

11 Posing – Selbstdarstellung im Netz
wichtige Funktion des Internets für Jugendliche sich online präsentieren mit Profilen, Bildern, Kommentaren, aber auch mit eigenen Filmen und Musik -> Aufmerksamkeit sexuell aufreizende Posen oder entsprechende (manchmal sogar fehlender) Kleidung erhöhen die Chance auf Wahrnehmung Foto © "DSC_2314_pp" von WalterPro4755 unter CC Lizenz Foto © "Cindy" von gtall1 unter CC Lizenz Enrique_L. via Compfight cc w w w . s a f e r i n t e r n e t . a t

12 Gewalt im Netz Sexting Grooming Happy Slapping
Erwachsene (Pädophile) suchen über das Internet Kontakt zu Kindern/Jugendlichen und geben sich als Gleichaltrige aus. „Sex“ und „Texting“ (engl. für das Senden von SMS). Angriffe auf Personen, die mit dem Handy mitgefilmt und anschließend verbreitet werden. Ziel: möglichst viel Anerkennung für das Video bekommen beliebtes Sammel- und Tauschgut Erpressen durch Nacktbildern, oft nach einem Beziehungsende Um Risiken zu vermeiden und einzudämmen ist Aufklärung, eine gute Beziehung und Verständnis für die Jugendlichen wichtig. Das Phänomen Grooming lässt sich oftmals vermeiden, wenn Jugendliche einfache Chatregeln befolgen und sich v.a niemals alleine mit Fremden treffen. Möglichkeiten, um sicher zu stellen, dass die Person am Ende der Leitung wirklich auch ein Jugendlicher ist: Jugendliche Sprache, Schreib- und Grammatikfehler, Themen (wie schnell antwortet die Person), Webcam… Happy Slapping wird oftmals als Mutprobe gefordert und gilt unter Jugendlichen unter Umständen als Heldentat. Sexting: Niemals leichtfertig Nacktbilder/freizügige Bilder per SMS verschicken oder im Internet veröffentlichen. Eine Garantie, dass diese nicht in falsche Hände geraten gibt es nicht. cc DigitalArtBerlin/flickr.com cc Jesper2cv/flickr.com w w w . s a f e r i n t e r n e t . a t

13 Sexting und §207 Es ist verboten, pornografische Darstellungen von unter 18-Jährigen zu machen, zu besitzen, weiterzugeben oder sie sich im Internet anzuschauen. Kinderpornografische Darstellungen sind vereinfacht ausgedrückt Bilder und Videos von geschlechtlichen Handlungen, bei denen unter 18-Jährige mitmachen bzw. dabei sind, aber auch Bilder der Geschlechtsteile und Bilder bei denen es so aussieht, als wäre es eine geschlechtliche Handlung. w w w . s a f e r i n t e r n e t . a t

14 Es gibt kein Safer- Sexting
Quelle: Rat auf Draht Es gibt kein Safer- Sexting Tipps, falls man es doch macht: Versende nur Fotos, bei denen du es auch aushalten könntest, wenn sie in der Schule die Runde machen. Versende nur Fotos, für die du dich auch in einer Zeitschrift nicht genieren würdest. Orientiere dich eher an Kunst-Aktfotografien und achte darauf, dass keine Geschlechtsteile zu sehen sind. Du kannst die Fotos auch persönlich auf dem Handy oder Laptop herzeigen, ohne sie wirklich anderen zu schicken! w w w . s a f e r i n t e r n e t . a t

15 Schutz vor Kriminalisierung von Jugendlichen §207 Absatz 5
Quelle: Rat auf Draht Straflos, ist die Herstellung und der Besitz von Abbildungen von über 14-Jährigen, wenn dies zum persönlichen Gebrauch der über 14-Jährigen Person mit deren Einwilligung geschieht. Das heißt also, wenn du z.B. mindestens 14 Jahre alt bist und einen Freund bittest, dich in aufreizender Unterwäsche zu fotografieren, dann ist das okay, wenn du danach die Fotos nur für dich hast. w w w . s a f e r i n t e r n e t . a t

16 Cybergrooming Definition
Cybermobbing Cybergrooming Definition Cybergrooming means establishing a trust-based relationship between minors and usually adults using ICTs to systematically solicit and exploit the minors for sexual purposes. (Wachs, Wolf, Pan, 2012) Tipp: Test für Jugendliche Rat auf Draht CC by TheLightworks solicit zu sexuellen Handlungen auffordern w w w . s a f e r i n t e r n e t . a t

17 Cybergrooming ist strafbar
Seit § 208a StGB – Anbahnung von Sexualkontakten zu Unmündigen „(1) Wer einer unmündigen Person in der Absicht, an ihr eine strafbare Handlung nach den §§ 201 bis 207a Abs. 1 Z 1 zu begehen, 1. im Wege einer Telekommunikation, unter Verwendung eines Computersystems oder 2. auf sonstige Art unter Täuschung über seine Absicht ein persönliches Treffen vorschlägt oder ein solches mit ihr vereinbart und eine konkrete Vorbereitungshandlung zur Durchführung des persönlichen Treffens mit dieser Person setzt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.“ w w w . s a f e r i n t e r n e t . a t

18 Was wir wissen, nicht wissen und glauben
Cybergroomer nutzen Chats und Soziale Netzwerke, die vorwiegend von Kindern und Jugendlichen genutzt werden Keine verlässlichen Daten über Häufigkeit – Hilfskonstruktion Studien, die unerwünschte sexuelle Botschaften, Kontakte etc. erforschen Stereotyp: Opfer sind immer naiv und unschuldig w w w . s a f e r i n t e r n e t . a t

19 Stichwort Privatsphäre
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20 Quelle: www.mattmckeon.com/ facebook-privacy
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21 Quelle: www.mattmckeon.com/ facebook-privacy
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22 Sicher in Sozialen Netzwerken
Nur wenige persönliche Daten angeben Sichere Passwörter verwenden Verschiedene NutzerInnen-Namen und Passwörter für mehrere Netzwerke verwenden Privatsphäre-Einstellungen im Profil vornehmen: Nicht auffindbar in Suchmaschinen (>18 J.) Datenweitergabe an Dritte blockieren (Anwendungen und Webseiten) Veröffentlichung einzelner Inhalte  nur für Freunde sichtbar Nur „echte“ Freunde annehmen, die man wirklich kennt Wenn inaktiv, das Profil deaktivieren oder löschen Das Internet vergisst nicht! Immer vorher überlegen, ob veröffentlichte Kommentare, Bilder o.ä. in der Zukunft einmal unangenehm sein könnten. Einmal veröffentlichte Daten sind oft nicht mehr aus dem Web zu entfernen und können unter Umständen auch missbräuchlich verwendet werden. w w w . s a f e r i n t e r n e t . a t

23 Persönliche Daten im Internet schützen
Anti-Viren-Programm und Firewall installieren und automatisch updaten WLAN-Verbindung verschlüsseln Nur wenige persönliche Daten im Internet bekannt geben Sichere Passwörter verwenden Passwörter w.m. merken, nicht direkt am Computer oder Handy speichern Vorsicht bei Phishing-Attacken Sichere Passwörter: bestehen aus einer Kombination aus mindestens acht Buchstaben, Zahlen und Sonderzeichen. Gut kann man sich ein Passwort merken, indem man die Anfangsbuchstaben und Satzzeichen eines beliebigen Satzes nimmt. z.B. „Ich habe noch nie 5 Melonen getragen!“  Ihnn5Mg! Phishing: ist eine besondere Form des Online-Betrugs. Es wird von Kriminellen im Internet eingesetzt, um an Zugangsdaten für z.B. Online-Banking oder Online-Auktionen zu kommen. In gefälschten s werden Bank-KundInnen aufgefordert, ihre persönlichen Bankdaten bekannt zu geben oder sich damit auf einer bestimmten Website anzumelden. Diese s und Websites sind oft dem Erscheinungsbild von Banken täuschend echt nachgeahmt. w w w . s a f e r i n t e r n e t . a t

24 Peinliche Fotos Das „Recht am eigenen Bild“ ist im österreichischen Urheberrechtsgesetz festgeschrieben. Es schützt eine abgebildete Person vor der ungewollten Veröffentlichung eines nachteiligen Fotos, z.B. wenn jemand anderer ein solches ins Internet gestellt hat. Fotos und/oder deren Begleittext, die die Person auf dem Bild „bloßstellen“ oder „herabsetzen“, dürfen nicht veröffentlicht werden. Es reicht allerdings nicht, wenn sich der/die Abgebildete auf einem Foto hässlich findet – eine Bloßstellung muss objektiv nachvollziehbar sein. Einerseits hat man das Recht auf Löschung, wenn man ein für sich nachteiliges Bild im Internet entdeckt. In dieser Situation bittet man am besten die Person, die das Bild veröffentlicht hat (z.B. Fotograf), um Entfernung. Sollte dies nichts nützen, empfiehlt es sich, den Website-Betreiber zu kontaktieren oder – in schwerwiegenden Fällen – mit einer Unterlassungsklage und Schadenersatzforderungen zu drohen. Andererseits heißt es aufzupassen, wenn man selbst Bilder von anderen Personen im Web veröffentlicht. Aufnahmen an öffentlichen Plätzen sind üblicherweise unbedenklich, wenn aber die Situation für die Abgebildeten nachteilig ist (z.B. Oben-ohne-Foto am Strand), ist das Bild in jedem Fall schützenswert. Im privaten Bereich sind Interessen noch viel früher beeinträchtigt, dies gilt auch für private geschlossene Veranstaltungen (z.B. Feste). Daher: Am besten immer vor der Veröffentlichung eines Fotos (oder auch eines Videos) bei den abgebildeten Personen nachfragen, ob sie damit einverstanden sind! Achtung: Jobsuche! Unternehmen recherchieren mittlerweile regelmäßig über Bewerber/innen in Sozialen Netzwerken & Co.! w w w . s a f e r i n t e r n e t . a t

25 Das „Recht am eigenen Bild“
schützt eine abgebildete Person vor der ungewollten Veröffentlichung eines nachteiligen Fotos Fotos und/oder deren Begleittext, die die Person auf dem Bild „bloßstellen“ oder „herabsetzen“, dürfen nicht veröffentlicht werden w w w . s a f e r i n t e r n e t . a t

26 Ich habe ein Recht auf das eigene Bild
Internet – Ombudsmann einschalten – oder Rat auf Draht w w w . s a f e r i n t e r n e t . a t

27 Cyber- / Mobbing 5% sehen sich als Täter/innen Gewalt
7% sehen sich als Opfer Kombination zwischen traditionellem Mobbing u. Cyber-Mobbing häufig Schädigungs- absicht Längerer Zeitraum Machtungleich- gewicht Schaden Quelle: Spiel/Gradinger/Strohmeier, 2009 w w w . s a f e r i n t e r n e t . a t

28 Besonderheiten von Cybermobbing
Nicht jedes unangenehme Erlebnis im Internet ist Cybermobbing. Es gibt auch Konflikte im virtuellen Raum => Konfliktlösungs-strategien für virtuelle Konflikte erlernen Cyber-Mobbing kann rund um die Uhr stattfinden Cyber-Mobbing erreicht ein großes Publikum Cyber-Bullys agieren (scheinbar) anonym Keine klare Abgrenzung von Rollen w w w . s a f e r i n t e r n e t . a t

29 Was passiert? Drohungen und Erpressungen Beschimpfungen
Sexuelle Belästigung, unangenehme Anmache Veröffentlichung gefälschter oder peinlicher Fotos Verbreitung von persönlichen Informationen oder Gerüchten Ausschluss von Spielen oder Buddylisten Identitätsdiebstahl: Änderung oder Missbrauch des Profils bis zu Internet-Einkäufen w w w . s a f e r i n t e r n e t . a t

30 Wo passiert es? Handy YouTube Soziale Netzwerke Computer, Internet
Fotos, Filme SMS Bluetooth YouTube Verbreitung von Filmen Soziale Netzwerke Gästebücher, Pinnwände Dialoge Bildkommentare Blogs Beschimpfungen Hate-Sites Gerüchte Computer, Internet Messenger Identitätsdiebstahl – Password stealer Seite verändern, missbrauchen, Online bestellen...

31 Was sagt das Gesetz? Das Recht am eigenen Bild, Bildnisschutz (§ 78 UrhG) Stalking, Beharrliche Verfolgung (§ 107aStGB) Pornografische Darstellung Minderjähriger (§ 207 StGB) Beleidigung (§ 115 StGB), Üble Nachrede (§ 111 StGB) Verleumdung (§ 297StGB) Kreditschädigung (§ 152 StGB) w w w . s a f e r i n t e r n e t . a t

32 Gründe für Cyber-Mobbing
Spaß Zorn (Mit dem eigenen Zorn nicht umgehen können) Zugehörigkeit Konflikte in der Klassengemein- schaft Interkulturelle Konflikte Zorn und der mangelnde Umgang damit ist der häufigste Grund für Cyber-Mobbing. Hier kann die Schule mit geeigneten Maßnahmen im Bereich der Persönlichkeitsbildung ansetzen. Auch Spaß ist oft ein Anlass, z. B. durch blöde Kommentare zu einem Bild in einem Sozialen Netzwerk. Oft geschieht Cyber-Mobbing auch nur aus Langeweile und wächst sich dann nach und nach zu einem ernstzunehmenden Konflikt aus. Langeweile Macht Quelle: 1) Spiel/Gradinger/Strohmeier, 2009 2) Radio hilft! Gegen Gewalt im Netz: w w w . s a f e r i n t e r n e t . a t

33 Wurde innerhalb der letzten 12 Monate gemobbt
Quelle: EU-Kids online 2010 w w w . s a f e r i n t e r n e t . a t

34 Wurde innerhalb der letzten 12 Monate gemobbt
Quelle: EU-Kids online 2010 w w w . s a f e r i n t e r n e t . a t

35 Auswirkungen Quelle: EU-Kids online 2010
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36 Mobbing-Struktur in Lerngruppen
Typische Mobbingstruktur in Lerngruppen Mobbing-Struktur in Lerngruppen restliche Lerngruppe Opfer Mobber Mitläufer Lehrkraft Anonymität der Mobber-Opfer-Beziehung Quelle: M.Junnan –Das Anti-Mobbing – Buch

37 Cyber-Mobbing: Mögliche Symptome
Vermehrte gesundheitliche Probleme Verhaltensänderung, z. B. plötzliche Verschlossenheit Leistungsrückgang und Konzentrationsprobleme Fehlen persönlicher Gegenstände Wenn Anzeichen bemerkt werden, sollte man sich nicht fürchten, ein Gespräch mit dem Opfer oder den Täter/innen zu suchen. Herunterspielen bei persönlichen Gesprächen w w w . s a f e r i n t e r n e t . a t

38 Cyber-Mobbing erkennen
Konzentrationsprobleme Zerbrochene Freundschaften Plötzliche Veränderungen eines/einer Schüler/in Vorkommnisse auf Schulveranstaltungen Empfehlung: Eine gute Idee ist es, eine Art „Kummerkasten“ in der Klasse einzurichten, über den die Schüler/innen anonym von Problemen berichten können. Der Lehrende kann das Thema später im Unterricht ansprechen und versuchen, eine Konfliktlösung zu finden. Bei vielen Vorfällen und Verhaltensweisen muss „zwischen den Zeilen“ gelesen werden: Oftmals steckt hinter den offensichtlichen Gründen ganz andere Probleme. Rückzug Leistungsrückgang Verschlechterung des Klassenklimas w w w . s a f e r i n t e r n e t . a t

39 Cybermobbing: Das kann helfen
Es ist nicht meine Schuld! Sperre deine BelästigerInnen! Melde Probleme! Verbündete suchen Antworte nicht! Beweise sichern Nummer/Nick wechseln Hilfe holen In schlimmen Fällen: Polizei einschalten Tipps für Kinder: Bleib ruhig! Sperre die, die dich belästigen! Antworte nicht! Sichere Beweise! Rede darüber! Melde Probleme! Unterstütze Opfer! Schütze deine Privatsphäre! Kenne deine Rechte! Vertraue dir!

40 Bei Cyber-Mobbing handeln
Lehrkörper einbinden Mit Beteiligten reden Umgang mit Internet und Handy regeln Eltern einbinden Wenn in der Klassengemeinschaft ein Fall von Cyber-Mobbing vorliegt, sind Gespräche die wichtigsten Mittel zur Konfliktlösung. Weiters sollten Themen wie „Netiquette“ und der verantwortungsvolle Umgang im Netz im Unterricht behandelt werden. Falls sich die Situation nicht bessert, kann auch die Polizei hinzugezogen werden. Wenn nötig: Polizei zuziehen Psycholog/innen, Sozialarbeiter/innen, Beratungslehrende hinzuziehen w w w . s a f e r i n t e r n e t . a t

41 Interventionen Mediation im Klassenkontext
Voraussetzung - Klassenklima Opfer hat UnterstützerInnen, die bereit sind auch in der Mediation mitzumachen Thema ist wie Opfer und TäterInnen in Zukunft miteinander umgehen können und welchen Beitrag die Klasse leisten wird Zeit? Wer? w w w . s a f e r i n t e r n e t . a t

42 Interventionen No-Blame -Approach www.no-blame-approach.de
Vordergrund Lösung des Mobbing-Problems – kein Schuldeingeständnis der MobberInnen nötig Lösung erfordert keine Beteiligung des Opfers UnterstützerInnengruppe bilden MobberInnen und andere Personen der Klasse 6-8 Mitglieder w w w . s a f e r i n t e r n e t . a t

43 Interventionen Gegen-Gewalt- Konzept lösungsorientiert
Opfer und TäterInnen benennen TrainerInnen, die bei der Umsetzung unterstützen Klasse wird in die Umsetzung einbezogen Aufwand für die Umsetzung bis auf die Vorgespräche gering Mustafa Jannan w w w . s a f e r i n t e r n e t . a t

44 Cyber-Mobbing vorbeugen
Wertschätzung füreinander lernen – gutes Verhältnis Selbstbewusstsein der Schüler/innen stärken Empathie der Schüler/innen steigern Klassenklima verbessern Positives Feedback erlernen und geben Aufklärung und Sensibilisierung Positives Feedback erlernen und geben Cyber-Mobbing kann man, ebenso wie herkömmlichem Mobbing, im Unterricht vorbeugen. Lehrende können Schüler/innen in ihrem Selbstbewusstsein stärken und eine gute Klassengemeinschaft fördern. Informieren, wo man Hilfe bekommen kann Konfliktlösungs- strategien w w w . s a f e r i n t e r n e t . a t

45 AKTIV GEGEN CYBER-MOBBING:
präventiv aktiv AKTIV GEGEN CYBER-MOBBING: An dieser Schule schätzen und achten wir einander! Mobbing wird bei uns nicht toleriert ! Wir filmen und fotografieren in der Schule nur mit Erlaubnis der Beteiligten! Wir bilden uns weiter und sind uns des Themas bewusst ! Wir reflektieren unseren Umgang mit Internet und Handy ! w w w . s a f e r i n t e r n e t . a t

46 Unterrichtsmaterial:
Videos: Sheeplive“ Rache“ bis 12 Jahre Let´s fight together Unterrichtsmaterial: Aktiv gegen Cyber-Mobbing Studien EU-Kids online EU Kids Online II - Report (2010) 2. Oö. Jugend-Medien-Studie (2011) Chancen und Gefahren von Online Communities, quantitative Ergebnisse (2010) w w w . s a f e r i n t e r n e t . a t

47 Facebook.com/saferinternetat
Hilfe und Links Stopline: Anonyme Meldestelle gegen Kinderpornografie und nationalsozialistische Wiederbetätigung. 147 Rat auf Draht: Die kostenlose 24h-Telefonhotline für Kinder und Jugendliche unter der Nummer „147“ steht auch Eltern zur Verfügung. Auf der Website werden zudem Tipps & Informationen sowohl für Jugendliche als auch für Eltern ( auch rund um das Thema „Handy & Internet“ angeboten. Saferinternet.at: Infos, Tipps und Materialien zur sicheren Internetnutzung für Eltern, Lehrende und Schüler/innen. Veranstaltungsservice zum Buchen von Workshops für Schüler/innen, Lehrende und Eltern. Aktuelles unter Schulpsychologie-Bildungsberatung: Psychologische Beratung und Betreuung bei Problemlagen im Bereich Schule. Internet Ombudsmann: Kostenlose Online-Beratung und Streitschlichtung bei Problemen mit Online-Shopping, Internet-Betrug, Datenschutz & Urheberrecht. Handywissen.at: Partnerprojekt von Saferinternet.at, Tipps und Unterlagen zur sicheren und verantwortungsvollen Handynutzung. Facebook.com/saferinternetat w w w . s a f e r i n t e r n e t . a t 47


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