Informationen zum Berufspraktikum Mag. Lenka Kovarik
Programm ERASMUS – 2021 Studierendenpraktika
Geförderte Länder Sie wählen aus folgenden Ländern: -28 EU-Mitgliedstaaten -außerdem Island, Liechtenstein, Norwegen, Mazedonien und die Türkei, (u.U. die Schweiz)
Förderung Je nach Land entweder € 384,00 oder € 435,00 Förderung unabhängig von der Höhe des Gehalts im Praktikum Mindestdauer: 2 volle Monate Auszahlung der Förderung: nach genauer Anzahl der Tage der Praktikumsdauer
Geförderte Praktikumsstellen JA: Unternehmen, Institutionen, Bildungsstätten und sonstige Einrichtungen Auslandsvertretungen (WKO, BMAA) NEIN: EU-Institutionen und europ. Einrichtungen Organisationen, die EU-Programme verwalten
Bewerbungsunterlagen vor dem Praktikum im IO abzugeben: Bewerbungsblatt: Erasmus+ Praktikumsaufenthalt Learning Agreement for Traineeship (mit Unterschrift von StudentIn, Unternehmen) Versicherungserklärung zwischen Erasmus und StudentIn Vereinbarung über die Zuerkennung eines Mobilitätszuschusses für ein Erasmus+ Studierendenpraktikum nach dem Praktikum an Erasmus und im IO abzugeben Traineeship Certificate (Aufenthaltsbestätigung)
Versicherung Privatversicherung (über die Eltern) EU-Versicherungskarte eigene Versicherung Unfall- und Haftpflichtversicherung mit Arbeitgeber abklären Ev. Rücktransportversicherung abschließen
Bewerbungs-/Praktikumsverlauf/Fristen/OLS zwischen FH und StudentIn 6 Wochen vor AntrittErstellung des LA mit FH und Unternehmen (Unterschrift!) 1 Monat vor Antritt Einreichung der Originalunterlagen im IO (Bewerbungsblatt, Training Agreement, Versicherungsbestätigung) spätestens 15 Tage vor Antritt Nominierung bei Erasmus (zum 1. oder 15. jeden Monats) zwischen Erasmus und StudentIn (elektronische Abwicklung) Zuerkennungsmail mit allen Informationen Zusendung der Vereinbarung: unterschrieben an Erasmus (elektronisch oder postalisch) zwischen Unternehmen und StudentIn LA, am Ende Traineeship Certificate/(LA „After the mobility“) vom Unternehmen unterzeichnen lassen Online Linguistic Support Sprach-Assessments vor dem Beginn und nach dem Ende des Praktikums - die EU-Kommission stellt Lizenzen für Sprach-Assessments bzw. Sprachkurse zur Verfügung
Auszahlungsmodus Nach Unterzeichnung der Vereinbarung zw. Student und Erasmusreferat: - 80% der EU-Fördermittel Nach Ende des Praktikums und Vorlage der Aufenthaltsbestätigung bei Erasmusreferat: - restliche 20% der EU-Mittel
Informationen Auslandssemester Fachhochschule Burgenland GmbH International Office Campus Eisenstadt Campus Eisenstadt Mag. Lenka Kovarik, Zi. 116, 1. Stock (Department Wirtschaft und Soziale Arbeit) Heather Dawson-Kiss, BA Zi 104, 1. Stock (Department ITM) International Office