J UGENDMEDIENSCHUTZ „S ICHER SURFEN “ IM I NTERNET Verfasser: Jörg Albrecht, Kathrin Blass, Sina Wolfert, Januar 2015 Verfasser: Jörg Albrecht, Kathrin.

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 Präsentation transkript:

J UGENDMEDIENSCHUTZ „S ICHER SURFEN “ IM I NTERNET Verfasser: Jörg Albrecht, Kathrin Blass, Sina Wolfert, Januar 2015 Verfasser: Jörg Albrecht, Kathrin Blass, Sina Wolfert, Januar 2015

Sicher surfen

Quelle:

Jugendmedienschutz: Aufklärung, Beratung und Prävention 3. 4.

Jugendmedienschutz: Aufklärung, Beratung und Prävention 3. 4.

1. Notwendigkeit und Aufgaben eines Jugendmedienschutzberaters  Laut JIM-Studie 2013 sind bereits 57% der 12 bis 13jährigen im Besitz eines eigenen Smartphones (Tendenz steigend).  Digitale Medien, insbesondere Internet und Handy, sind ein fester Bestandteil im Leben von Kindern und Jugendlichen.  Der kompetente und kritische Umgang mit diesen Medien ist daher ein bedeutsames Bildungsziel in Schule und Unterricht.  Dieses Thema ist auch wichtig bei der Erziehung im Elternhaus.

Wenn Eltern ihrem Kind die uneingeschränkte Benutzung von internetfähigen Bildschirmgeräten erlauben, müssen sich die Kinder die digitale Welt weitestgehend allein erschließen.

Jugendmedienschutzberaterinnen und -berater (JMS- Berater) haben die Aufgabe, verschiedene Themenbereiche, wie … Informationsbeschaffung, Kommunikation, Selbstdarstellung im Netz Recht und Gesetz, Shopping Online, Schutzmaßnahmen, etc.

…… in ihr Kollegium zu tragen und diese ebenso mit den Schülerinnen und Schülern im Unterricht zu thematisieren. Aufklärung und Beratung von Eltern, Schülern und Kollegen bezüglich digitaler Medien. Schutz der Lernenden vor negativen medialen Einflüssen. Präventions-/Interventionsmaßnahmen aufzeigen. Als Multiplikator dienen und neue fachliche Erkenntnisse der Medienerziehung in der eigenen Schule verbreiten und umsetzen.

2. Sicher surfen bedeutet...  Die eigene Privatsphäre zu schützen.  Die Suchtgefahr von Online-Spielen einschätzen können.  Sicher in sozialen Netzwerken und auf Chatplattformen kommunizieren.  Inhalte und Quellen zu hinterfragen und zu selektieren.  Rechtliche Grundlagen zu kennen und einzuhalten (z. B. Urheberrecht, Gewalt...).  Sich den Gefahren bewusst zu sein und sich davor schützen können (z. B. Viren, Datenklau, Fake-Profile...).

3. Hinweise für Lehrkräfte zum Thema „Soziale Netzwerke und Nachrichten-Apps“  Nutzen Sie Facebook für schulische Zwecke nur, wenn alle Schüler damit einverstanden sind und verlangen Sie keinesfalls von Schülern, sich bei einem Sozialen Netzwerk anzumelden.  Zur schulischen Nutzung empfiehlt sich das Erstellen von Facebook-Gruppen: In diesen können Sie mit Schülern kommunizieren und Dokumente austauschen (Urheberrecht beachten!), ohne mit ihnen „befreundet“ zu sein und private Dinge zu offenbaren.  Nutzen Sie Facebook für schulische Zwecke nur, wenn alle Schüler damit einverstanden sind und verlangen Sie keinesfalls von Schülern, sich bei einem Sozialen Netzwerk anzumelden.  Zur schulischen Nutzung empfiehlt sich das Erstellen von Facebook-Gruppen: In diesen können Sie mit Schülern kommunizieren und Dokumente austauschen (Urheberrecht beachten!), ohne mit ihnen „befreundet“ zu sein und private Dinge zu offenbaren.

 Soziale Netzwerke sind kein geeigneter Weg zur Übermittlung datenschutz- und schulrechtlich relevanter Daten wie Schülerlisten, Noten, Missbilligungen, etc.  Gehen Sie keinesfalls aktiv mit Freundschaftsanfragen auf Jugendliche zu und behandeln Sie Anfragen von Schülern einheitlich (alle annehmen oder alle ablehnen).  AGB beachten! Da man Facebook erst ab 13 Jahren nutzen darf, WhatsApp sogar erst ab 16 (!), sollte grundsätzlich keine Kommunikation mit jüngeren Schülern über diese Netzwerke stattfinden.  Prüfen Sie sehr sorgfältig, welche privaten Informationen Sie mit Schülern teilen möchten. Legen Sie gegebenenfalls ein Zweitprofil für die schulische Nutzung an.  Soziale Netzwerke sind kein geeigneter Weg zur Übermittlung datenschutz- und schulrechtlich relevanter Daten wie Schülerlisten, Noten, Missbilligungen, etc.  Gehen Sie keinesfalls aktiv mit Freundschaftsanfragen auf Jugendliche zu und behandeln Sie Anfragen von Schülern einheitlich (alle annehmen oder alle ablehnen).  AGB beachten! Da man Facebook erst ab 13 Jahren nutzen darf, WhatsApp sogar erst ab 16 (!), sollte grundsätzlich keine Kommunikation mit jüngeren Schülern über diese Netzwerke stattfinden.  Prüfen Sie sehr sorgfältig, welche privaten Informationen Sie mit Schülern teilen möchten. Legen Sie gegebenenfalls ein Zweitprofil für die schulische Nutzung an.

 Niemand aus einen fernen Land möchte dir € für einen Gefallen zukommen lassen.  (Ab-)Mahnungen kommen nie per . Und nie mit der Dateiendung *.zip.  Banken versenden NIE sicherheitsrelevante Informationen via .  Man kann nicht “automatisiert” und im “Nebenjob” und “von zu Hause aus” € im Monat verdienen. Jedenfalls nicht “total legal”.  Man muss auch keine Datei xcv.dll von seinem Computer löschen, weil sonst dein Bildschirm explodiert.  Niemand aus einen fernen Land möchte dir € für einen Gefallen zukommen lassen.  (Ab-)Mahnungen kommen nie per . Und nie mit der Dateiendung *.zip.  Banken versenden NIE sicherheitsrelevante Informationen via .  Man kann nicht “automatisiert” und im “Nebenjob” und “von zu Hause aus” € im Monat verdienen. Jedenfalls nicht “total legal”.  Man muss auch keine Datei xcv.dll von seinem Computer löschen, weil sonst dein Bildschirm explodiert. 4. Richtlinien für die kompetente Beurteilung von s

 Es gibt auch keine App, mit der man Lügen und Kleidung durchschauen kann.  Wenn man diese innerhalb von 24 Stunden an 10 seine Freunde weiterleitet, hast man in 10 Tagen nicht Euro mehr, sondern 10 Freunde weniger.  Man kann auch nicht wirklich Euro oder ein iPhone gewinnen, weil man der millionste Besucher einer Website ist oder bei einen Preisausschreiben mitgemacht hat, an das man sich nicht mehr erinnern kann.  Die einsame Linda / Jessica / Mandy möchte niemanden kennenlernen.  Man muss s, die sich mit einen der genannten Punkte beschäftigen nicht an sein gesamtes Adressbuch weiterleiten, damit alle Bescheid wissen.  Es gibt auch keine App, mit der man Lügen und Kleidung durchschauen kann.  Wenn man diese innerhalb von 24 Stunden an 10 seine Freunde weiterleitet, hast man in 10 Tagen nicht Euro mehr, sondern 10 Freunde weniger.  Man kann auch nicht wirklich Euro oder ein iPhone gewinnen, weil man der millionste Besucher einer Website ist oder bei einen Preisausschreiben mitgemacht hat, an das man sich nicht mehr erinnern kann.  Die einsame Linda / Jessica / Mandy möchte niemanden kennenlernen.  Man muss s, die sich mit einen der genannten Punkte beschäftigen nicht an sein gesamtes Adressbuch weiterleiten, damit alle Bescheid wissen.

5. Konzeptvorschlag

Stichwort_1.2b.pdf cke/HS-Unterrichtseinheiten/Handysektor_UE_-_Gegen_Mobbing.pdf e_Handy/LH_Zusatzmodul_Nicht_ohne_mein_Handy.pdf 5. Quellen / Materialpool / Linkliste