Die Baugenehmigungsstatistik im Kontext der Bautätigkeitsstatistik

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 Präsentation transkript:

Die Baugenehmigungsstatistik im Kontext der Bautätigkeitsstatistik Methodik – Inhalte – Perspektiven Waldemar Mathejczyk waldemar.mathejczyk@it.nrw.de Tel. 0211/9449-4550 Die Baugenehmigungsstatistik im Kontext der Bautätigkeitsstatistik Witten, 20.11.2015

Die Themen im Einzelnen Zur Struktur der Bautätigkeitstatistiken: Was zählt dazu, was wird erhoben? Vom Bauherrn über das Bauamt in die Statistik: Der Meldeweg (und seine Tücken) Maßnahmen der Qualitätssicherung: Zur Bedeutung der kommunalen Meldestellen Perspektiven: Erhebungsmethodische Entwicklungen der Bautätigkeitsstatistiken (Baugenehmigungen) Die Baugenehmigungsstatistik im Kontext der Bautätigkeitsstatistik Witten, 20.11.2015

Zur Struktur der Bautätigkeitsstatistiken Baugenehmi-gungsstatistik Baugenehmigungsstatistik: „Primärstatistik“, wird monatlich erhoben und monatlich veröffentlicht Baugenehmigungs-, Bauüberhangs-, Bauabgangs- und Baufertigstellungsstatistik: „Jahresstatistiken“, werden in der ersten Jahreshälfte (des jeweiligen Folgejahres) aufbereitet und in der zweiten Jahreshälfte veröffentlicht Funda-ment für Baufertigstellungs-statistik Bauüberhangs-statistik Bauabgangs-statistik Die Baugenehmigungsstatistik im Kontext der Bautätigkeitsstatistik Witten, 20.11.2015

Zur Struktur der Bautätigkeitsstatistiken Baugenehmigungsstatistik: Zum Erhebungsprogramm der Baugenehmigungsstatistiken gehört die Erfassung der Angaben zur wirtschaftssystematischen Zuordnung des Bauherrn, Art des Gebäudes, Art der Bautätigkeit, Angaben zur Größe des Bauwerkes sowie veranschlagte Kosten. Erfasst werden alle genehmigungspflichtigen oder ihnen gleich gestellte (genehmigungsfreigestellte) Bauvorhaben.  Die Statistik der Baugenehmigungen dient der kurzfristigen Beurteilung der konjunkturellen Lage des Baumarktes. Die Baugenehmigungsstatistik im Kontext der Bautätigkeitsstatistik Witten, 20.11.2015

Zur Struktur der Bautätigkeitsstatistiken Baufertigstellungsstatistik: Die Statistik der Baufertigstellungen knüpft unmittelbar an die Statistik der Baugenehmigungen an. Die Fragen zu den Baufertigstellungen sind unter Verwendung einer Identifikationsnummer an den Erhebungsbogen der Baugenehmigung gekoppelt und beinhalten als Erhebungsmerkmal nur das Datum der Baufertigstellung. Erfasst werden alle fertig gestellten Bauvorhaben, für die eine Meldung zur Genehmigungsstatistik vorlag. Die Baugenehmigungsstatistik im Kontext der Bautätigkeitsstatistik Witten, 20.11.2015

Zur Struktur der Bautätigkeitsstatistiken Bauüberhangsstatistik: Die Statistik des Bauüberhangs erfragt Angaben zum Baufortschritt am Jahresende. Es wird unterschieden, ob das Bauvorhaben begonnen wurde, wie weit der Bauzustand (unter Dach oder noch nicht unter Dach) fortgeschritten ist oder ob die Baugenehmigung erloschen ist. Erfasst werden alle am Jahresende noch nicht fertig gestellten Bauvorhaben, für die eine Meldung zur Genehmigungsstatistik vorliegt. Der Bauüberhang dient als wesentliche Größe für Schätzungen des künftigen Wohnungsangebots. Die Baugenehmigungsstatistik im Kontext der Bautätigkeitsstatistik Witten, 20.11.2015

Zur Struktur der Bautätigkeitsstatistiken Bauabgangsstatistik: Zum Bauabgang gehört die Erfassung der Angaben zum Eigentümer, Art und Alter des Gebäudes, Umfang des Abgangs, Art und Ursache des Abgangs sowie die Größe des Abgangs. Erfasst werden alle Gebäude/Gebäudeteile, die durch ordnungsbehördliche Maßnahmen, Schadensfälle oder Abbruch der Nutzung entzogen werden oder deren Nutzung zwischen Wohn- und Nichtwohnzwecken geändert wird. Der Bauabgang dient vor allem der Fortschreibung des Wohnungsbestandes. Die Baugenehmigungsstatistik im Kontext der Bautätigkeitsstatistik Witten, 20.11.2015

Vom Bauherrn über das Bauamt in die Statistik: Geteilte Auskunftspflicht bei der Erfassung meldepflichtiger Bauvorhaben Postalischer Meldeweg: Elektronischer Meldeweg „BT-Online“: Der Bauherr (Architekt) trägt die erforderlichen Angaben in eine frei abrufbare Onlinemaske ein und sendet die Daten direkt an IT.NRW. Eine Kopie des online ausgefüllten Baugenehmigungsbogens wird ausgedruckt und an die zuständige kommunale Bauaufsicht weitergeleitet, welche den Bogen nach abgeschlossener Prüfung an IT.NRW schickt. Bauherr (Architekt) Zuständige Bauaufsicht Städtische Statistikstelle IT.NRW Die Baugenehmigungsstatistik im Kontext der Bautätigkeitsstatistik Witten, 20.11.2015

Die Baugenehmigungsstatistik im Kontext der Bautätigkeitsstatistik Die Baugenehmigungsstatistik im Kontext der Bautätigkeitsstatistik Witten, 20.11.2015

Die Baugenehmigungsstatistik im Kontext der Bautätigkeitsstatistik Die Baugenehmigungsstatistik im Kontext der Bautätigkeitsstatistik Witten, 20.11.2015

Maßnahmen zur Qualitätssicherung: Zur Bedeutung der kommunalen Meldestellen Welche Aufgaben fallen den kommunalen Meldestellen zu? Der zuständigen Bauaufsicht obliegt die Verpflichtung, das Genehmigungsdatum einzutragen, sowie anzugeben, ob es sich beim jeweiligen Bauvorhaben gemäß § 67 BauO NRW um eine Genehmigungsfreistellung handelt. Darüber hinaus ist es wünschenswert, dass die eingegangenen Baugenehmigungsbogen vor ihrer Weiterleitung an das Statistische Landesamt hinsichtlich ihrer Plausibilität überprüft werden; d. h. es ist zu prüfen, ob die auf dem Fragebogen gemachten Angaben fehlerfrei und vollständig sind. Bauherr (Architekt) Zuständige Bauaufsicht Städtische Statistikstelle IT.NRW Die Baugenehmigungsstatistik im Kontext der Bautätigkeitsstatistik Witten, 20.11.2015

Exkurs: Baugenehmigungsstatistik – Was im Einzelnen wird erfasst Exkurs: Baugenehmigungsstatistik – Was im Einzelnen wird erfasst? (Aufbau des Erhebungsbogens) Allgemeine Angaben (Name des Bauherrn, Lage des Baugrundstücks) Art der Bautätigkeit (Errichtung eines neuen Gebäudes oder Baumaßnahme an einem bestehenden Gebäude, Genehmigungsfreistellung Ja/Nein, Datum der Baugenehmigung bzw. Genehmigungsfreistellung) Angaben zum Gebäude (Art des Bauherrn und des Gebäudes, Baustoff, verwendete Energie, Lüftungs- und Kühlungsanlagen sowie seit 2012: Art der Erfüllung des EEWärmeG) Größe des Bauvorhabens (Rauminhalt, Flächen, Anzahl der Wohnungen und Räume in den Wohnungen) Veranschlagte Kosten des Bauwerks Die Baugenehmigungsstatistik im Kontext der Bautätigkeitsstatistik Witten, 20.11.2015

Zur Bedeutung der kommunalen Meldestellen: Schwachstellen des Meldeweges und Maßnahmen zur Qualitätssicherung Tendenziell: Statistische Untererfassung der Bautätigkeitsstatistiken, insbesondere bei der monatlich erhobenen und veröffentlichten Baugenehmigungsstatistik Aber: Nicht nur Untererfassung stellt ein Problem für die Baugenehmigungsstatistik dar, sondern auch die teils mangelhafte Qualität der im Landesamt eingehenden Bögen. Einige kreisfreie Städte fallen durch gänzlich ausbleibende oder eine sehr geringe Anzahl an Meldungen auf. Daraus folgen Verzerrungen der Ergebnisse. Die Aussagekraft von Veröffentlichungen, bspw. hinsichtlich der Konjunkturentwicklung, wird beeinträchtigt. Die Baugenehmigungsstatistik im Kontext der Bautätigkeitsstatistik Witten, 20.11.2015

Anlass für weitere Maßnahmen der Qualitätssicherung Datenbeispiel zur Veranschaulichung: 2014 nahm die Anzahl der erfassten Baugenehmigungen für Wohngebäude deutschlandweit im Vergleich zum Vorjahr um etwas über 5 % zu, in Nordrhein-Westfalen allerdings ging sie um mehr als 10 % zurück. Konjunkturelle Gründe können für diese „Sonderentwicklung“ können nicht gefunden werden. Die Baugenehmigungsstatistik im Kontext der Bautätigkeitsstatistik Witten, 20.11.2015

Laufende Maßnahmen zur Qualitätssicherung bzgl. der Datenqualität Ad hoc-Prüfung bei Eingabe der Fragebögen ins Fachverfahren Plausibilitätsprüfungen im Fachverfahren (zzt. im Übergang) Rückfragen (teils schriftlich, teils telefonisch) beim Bauherren (Architekt) bzgl. der „Datenquantität“ Monatliche Erinnerungs-E-Mail (auf Arbeitsebene) Postalische Mahnung an die Leiterin / den Leiter der Bauaufsicht 2. postalische Mahnung an die Dezernentin / den Dezernenten der Bauaufsicht 3. postalische Mahnung an die (Ober-)Bürgermeisterin/ den (Ober-)Bürgermeister Die Baugenehmigungsstatistik im Kontext der Bautätigkeitsstatistik Witten, 20.11.2015

Weitere Maßnahmen zur Qualitätssicherung Anschreiben mit Appellcharakter an alle kommunalen Meldestellen, in zwei Varianten: a) mit allgemeinen Hinweisen und b) mit Hinweisen auf mögliche Unregelmäßigkeiten Resonanz auf das Schreiben bzw. Erkenntnisse: Vielen Kommunen ist nicht bewusst, dass es sich bei der Baugenehmigungsstatistik um eine Monatsstatistik handelt. Insbesondere kleine Kommunen sind sehr schlecht informiert hinsichtlich ihrer Meldeverpflichtung. Viele Kommunen haben eigene Arbeitsweisen entwickelt, die nicht vereinbar sind mit denen von IT.NRW (Abschreiben von Bogen, Vergabe eigener ID-Nr., …) Von einigen Kommunen wurden (vermutete) personelle Probleme bestätigt. Auffallend unterschiedlich fielen die Reaktionen der mit der „strengen“ Variante angeschriebenen Städte aus: Verärgerung/Unverständnis, Einsicht, spontane „Klumplieferungen“ Das problematische Meldeverhalten der Bauherren / Architekten wurde offenkundig. Die Baugenehmigungsstatistik im Kontext der Bautätigkeitsstatistik Witten, 20.11.2015

Noch weitergehende Maßnahmen zur Qualitätssicherung Erweiterung des rechtlichen Rahmens: Änderung der Bauvorlagenverordnung (Ziel: Verbindlichkeit bei der Auskunftserteilung an das statistische Landesamt erhöhen) Ein konkreter Ansatz, dies umzusetzen, wäre die Aufnahme des Erhebungsbogens für die Baugenehmigungsstatistik in den Katalog der mit dem Bauantrag einzureichenden Unterlagen. In der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung ist diese Regelung bereits erfolgreich verankert worden. Die Baugenehmigungsstatistik im Kontext der Bautätigkeitsstatistik Witten, 20.11.2015

Perspektiven: Erhebungsmethodische Entwicklungen der Bautätigkeitsstatistiken (Baugenehmigungen) Der Meldeweg verläuft zzt. noch überwiegend herkömmlich, mit Papierbögen, und nur ca. 20% über BT-Online. Perspektivisch ist eine Stärkung des elektronischen Meldeweges vorgesehen. Dieser ist bei den Bautätigkeitsstatistiken zzt. noch stark ausbaufähig. Die Etablierung des ausschließlich elektronischen Meldeweges (medienbruchfrei, bei geteiltem Berichtskreis) ist ein mittelfristiges Ziel. Erleichterung des Zugangs zur elektronischen Meldung ist durch die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV-NRW) „gesetzlich vorprogrammiert“. Barrierefreiheit (intern/ extern) ist in vielen Erhebungen in Planung, steckt aber für die Baugenehmigungen noch in den Anfängen. Die Baugenehmigungsstatistik im Kontext der Bautätigkeitsstatistik Witten, 20.11.2015

Exkurs: Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV-NRW) Öffentliche Einrichtungen müssen behinderten Menschen den Zugang zu u. a. allen Internetauftritten (vgl. BITV NRW: §1) ermöglichen. Medien müssen barrierefrei zur Verfügung gestellt werden: Web‐Seiten, Desktop‐Anwendungen, PDF, Video oder Tondateien. Software muss bestimmte Merkmale aufweisen, damit sie als „barriere-frei“ bzw. „barriere-arm“ eingestuft werden kann: Tastaturbedienbarkeit, Farben, Formulare, Grafiken, Videos, Menüstruktur… Die Einstufung erfolgt mittels eines Tests. Obwohl noch nicht in Kraft getreten, werden Internet‐Auftritte schon heute nach der BITV 2.0 getestet, da die grundlegenden Prüfschritte zwar nicht im Wortlaut, aber im Ergebnis gleich sind. Barrierefreiheit verursacht Kosten, da immer ein erhöhter Programmieraufwand zu erwarten ist. Die Baugenehmigungsstatistik im Kontext der Bautätigkeitsstatistik Witten, 20.11.2015

Die Baugenehmigungsstatistik im Kontext der Bautätigkeitsstatistik Die Baugenehmigungsstatistik im Kontext der Bautätigkeitsstatistik Witten, 20.11.2015

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Waldemar Mathejczyk waldemar.mathejczyk@it.nrw.de Tel. 0211/9449-4550 Die Baugenehmigungsstatistik im Kontext der Bautätigkeitsstatistik Witten, 20.11.2015