Kinderschutz und Kindeswohlgefährdung

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 Präsentation transkript:

Kinderschutz und Kindeswohlgefährdung Jana Klose Kinderschutz und Kindeswohlgefährdung

Murmelgruppen Tausche Dich zehn Minuten mit Deinem Nachbarn aus: Hatte ich schon einmal mit dem Thema „Kindeswohlgefährdung“ zu tun? Und wie war das? Wann mache ich mir Sorgen um ein Kind? Habe ich schon einmal das Jugendamt eingeschaltet? Oder überlegt, das Jugendamt einzuschalten?

Kinder haben Rechte Für Kinder gelten die Grund- und Menschenrechte: z.B. das Recht auf körperliche Unversehrtheit und die Menschenwürde

Kinder haben Rechte Ein Kind hat außerdem das Recht, dass seine Grundbedürfnisse erfüllt werden:

„Eltern haben Rechte“ Grundgesetz Art. 6 abs. 2 Das Recht der Eltern ihre Kinder zu erziehen ist im Grundgesetz festgeschrieben: Grundgesetz Art. 6 abs. 2 „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft“

Staatliches Eingreifen in Elternrechte § 1666 BGB Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind seine Eltern nicht gewillt oder in der Lage die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.

Der Begriff der Kindeswohlgefährdung Der Staat kann nur dann in das Recht der Eltern eingreifen, wenn eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Deswegen ist der Begriff der Kindeswohlgefährdung als Rechtsbegriff so wichtig.

Der Begriff der Kindeswohlgefährdung Ein unbestimmter Rechtbergriff: Eine gegenwärtige in einem solchen Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen und seelischen Wohls mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt. (BGH 1956)

Der Begriff der Kindeswohlgefährdung Das bedeutet: Kindeswohlgefährdung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff: was das überhaupt ist, kann nur im Einzelfall entschieden werden. Dass ein Kind in der Vergangenheit in seinen Rechten verletzt wurde, reicht nicht aus. Es muss für die Zukunft eine weitere Schädigung vorausgesagt werden können. Es muss immer als erstes geklärt werden, ob die Eltern etwas an der Situation verändern können und wollen. Ihnen muss dabei Unterstützung angeboten werden.

Was ist Kindeswohlgefährdung? Gefährdungsursachen können sein : Körperliche Misshandlung Seelische Misshandlung Vernachlässigung Sexueller Missbrauch

Meldet ans Familiengericht Entscheidet über Sorgerechtsentzug Erteilt Auflagen Gibt Gutachten in Auftrag Meldet ans Familiengericht Jugendamt Müssen sich bei Kindeswohlgefährdung ans Jugendamt wenden „Wächteramt“ Hilfe und Kontrolle Einrichtungen für Kinder und Familien: z.B. Schulen, Kitas, freie Träger, Kinderärzte, Psychotherapeuten Familie Müssen Kindeswohlgefährdung einschätzen mit Eltern sprechen; „auf Hilfe hinwirken“

Was tun bei Kindeswohlgefährdung? Laut Bundeskinderschutzgesetz sind folgende drei Schritte zu tun: 1. Sich Klarheit über die Situation verschaffen. Gemeinsam mit Anderen zu einer Einschätzung kommen. 2. Mit den Eltern und mit dem Kind/Jugendlichen sprechen. 3. Hilfe anbieten Nur wenn das nicht ausreicht, soll das Jugendamt informiert werden.

Was tun bei Kindeswohlgefährdung? Bei akuter Kindeswohlgefährdung muss das Jugendamt oder der Kinder- und Jugendnotdienst sofort verständigt werden. Dies ist der Fall wenn, ein Kind an Leib und Leben bedroht ist (z.B. noch am heutigen Tag mit schwerer, körperlicher Misshandlung zu rechnen ist) Außerdem hat jedes Kind das Recht sich in Obhut nehmen zu lassen. Wenn es selbst darum bittet, ist das Jugendamt dazu verpflichtet das Kind unterzubringen. (§ 42 SGB VIII)

Was tun bei Kindeswohlgefährdung? Notfallpläne: Baut Euch ein Netzwerk auf. Sucht Kontakt zu den Stellen in Eurer Region. Es kann in der Notfallsituation helfen einen konkreten Ansprechpartner (z.B. im Jugendamt) persönlich zu kennen Telefonnummern/Adressen bereitlegen von: Polizei Feuerwehr Jugendamt Kinder- und Jugendnotdienst Frauenhaus Notarzt/Psychiatrie/Kinder- und Jugendpsychiatrie Beratungsstelle (z.B. Kinderschutzzentrum) „Öffnungszeiten“ nicht vergessen

Was tun bei Kindeswohlgefährdung? Ruhig bleiben! Wenn Kinder verletzt werden löst das heftige Gefühle aus und man möchte sofort helfen Aber meistens ist die Situation komplizierter und es ist Vieles zu bedenken.

Was tun bei Kindeswohlgefährdung? Rat suchen! Vier Augen sehen mehr: Besprich Dich mit Deiner /Deinem Kollegen /in Bezieh Deine Leitung mit ein oder suche anonym Beratung bei einer Stelle wie dem Kinderschutzzentrum

Was tun bei Kindeswohlgefährdung? Dran bleiben! Vertraue Deinem Bauchgefühl Sammele Informationen Dokumentiere Deine Beobachtung Lass das Ganze nicht einfach im Sande verlaufen

Was tun bei Kindeswohlgefährdung? Beim Kind bleiben! Deine Beziehung zu dem Kind ist wichtig. Du hilfst dem Kind sehr, in dem Du einfach für es da bist! Zieh Dich nicht aus Unsicherheit von dem Kind zurück.

Was tun bei Kindeswohlgefährdung? Elterngespräche Nur dann, wenn das Kind geschützt ist wenn möglich immer zu zweit gut vorbereiten Sorgen klar benennen Sichtweise der Eltern erfragen Hilfe anbieten

Kinderschutz heißt Kinder stärken Mit dem Kind sprechen: Wie jedem Menschen tut es Kindern gut, wenn ihnen verständnisvoll zugehört wird. Sei offen: geh nicht davon aus, dass Du schon weißt, wie sich das Kind fühlt. Versuche ruhig zu bleiben. Du kannst Deine Gefühle benennen, aber „überschütte“ das Kind nicht damit. Frag nicht zu offensiv nach. Versuche nichts zu versprechen, was Du nicht halten kannst.

Kind heißt Kinder stärken Mit dem Kind sprechen: Du kannst dem Kind helfen, in dem Du ihm in verständlichen Worten erklärst, was nun passiert. (Z.B. wer für was zuständig ist, was das Jugendamt machen kann) Sag auch, wenn Du etwas nicht weißt, oder wenn etwas nicht in Deiner Macht steht. Mach keinen Druck: Das Kind ist in einem inneren Konflikt: es möchte, dass sich etwas ändert. Gleichzeitig liebt es seine Eltern und hat vielleicht Angst davor, dass die Familie „auseinander gerissen“ wird.

Kinderschutz heißt Kinder stärken Bei traumatisierten Kindern ist es wichtig, sie in ihrem Selbstwirksamkeitserleben zu stärken: „Gut, dass Du Hilfe geholt hast“ „Wie hast Du das geschafft, dass Du jetzt trotzdem hier her kommen konntest?“ „Das heißt also, wenn Du in der Schule bist, dann schaffst Du es auch mal nicht an die Probleme zu denken und trotzdem fleißig zu sein?“ „Das ist eine gute Idee, dass Du in Deinem Zimmer ganz laut Musik angemacht hast als Mama und Papa gestritten haben. Hilft das ein bißchen?“

Kinderschutz heißt Kinder stärken Versuch herauszufinden welche Ressourcen das Kind hat: Ein bester Freund oder die Oma Etwas, was das Kind besonders gut kann Bei Kindern ist auch die Fantasiewelt oft eine wichtige Ressource: Vielleicht hat das Kind einen Glücksbringer oder ein besonders wichtiges Kuscheltier Du kannst mit dem Kind ein Krafttier malen oder ihm einen Glücksstein mitgeben Auch Tagträume können, dabei helfen belastende Situationen zu überstehen.

Kinderschutz heißt Kinder stärken Notfallpläne: Einen Notfallplan könnt Ihr auch mit dem Kind erstellen Wichtig ist möglichst konkret zu planen: Wen rufe ich wann an? (Auch Bezugspersonen) Wo bewahre ich die Telefonnummern auf, so dass ich Sie im Notfall habe? Gegebenenfalls ein kleines Portemonaie mit Notfallgeld für Münztelefon oder Taxifahrt bereit legen Was mache ich, wenn ich mich doch nicht traue?

Danke für Eure Aufmerksamkeit!