Auslandsaufenthalt und Studium in Innsbruck
Meldung in der Studienabteilung Inskription erfolgt über die Bezahlung des ÖH-Beitrages, bzw. der Studiengebühren; bei Mobilitätsprogramm befreit
Beachtung der Zulassungsfristen Wintersemester bis 30. November Sommersemester bis 30. April
Bei Zusage: Erasmus, Joint Study, KWA Nominierung – Koordinatoren: UNO, Notre Dame IWW-freemover: Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen Sprachassistenz, Auslandslektorat: Österreich-Kooperation Erasmus-Praktikum: Vertrag oder Bestätigung
In der Studienabteilung Auszufüllen: Meldungsblatt und gegebenenfalls: Antrag auf Erlass der Studiengebühren Geplant: vis:online - Antrag
ÖH-Beitrag in jedem Fall zu bezahlen !! Für 1 Semester = € 18,00 im 2. Semester = online-Überweisung, eventuell: Erlagschein an Heimatadresse im Zweifelsfall: Einzahlung des vorgeschriebenen Betrages und nachträgliches Ansuchen um Erlass und Refundierung des Studienbeitrages
Nach der Rückkehr aus dem Ausland ABGABE der Bestätigung der ausländischen Einrichtung in der Studienabteilung ! - bis Ende Zulassungsfrist des folgenden Semesters = 30. April bzw. 30. November
Warum ? Vermerk am Studienblatt (Bestätigung für ausländische Universität) Bestätigung Finanzamt – Toleranzsemester Anrechnungen der Prüfungsleistungen (Abgabe des Studienblattes) Online-Statistik bei Beendigung des Studiums: Angabe der Auslandsaufenthalte im Rahmen des absolvierten Studiums Für spätere Bewerbungen
WICHTIG !! STUDENT-ACCOUNT LFU:online – Kontrolle Studienblatt E-Mails – LESEN !! (… ALLES !!) und reagieren !! STUDENT-ACCOUNT