Schwerpunkt Trauertherapie

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 Präsentation transkript:

Schwerpunkt Trauertherapie Schwerkranke Patienten und ihre Familie Workshop: Soziale Hilfen für betroffene Familien Georg Kirchner Dipl. Theol. vom Brückenteam der Palliativstation am KH St. Josef in Schweinfurt Exam. Krankenpfleger mit Palli-Care Ausbildung, u. Heilpraktiker eing. für Psychotherapie- Schwerpunkt Trauertherapie

Bewältigung des praktischen Alltags Gedanken Gefühle Beeinflussung der ganzen Familie durch schwerkrankes Familienmitglied Plötzliche Doppel- und Dreifachbelastung Bewältigung des praktischen Alltags Was ist mit Beruf? Wer versorgt Kranken? ...... Gedanken Wird er bald sterben? Sage ich es meinen Kindern? Gefühle Hilflosigkeit, Einsamkeit, Wut, Aggression, Depression, ...

Vom Zögern, fremde Hilfe anzufordern Mögliche Ursachen: Mangelnde Informationen Schamgefühl Enge Bindung am Patienten Mangelndes Vertrauen zu anderen Personen Überzeugung, dass nur sie selbst es gut machen Was würden die Nachbarn sagen Ich mache für meinen Partner alles, auch wenn ich selbst dabei zu Grunde gehe

Persönliche Grenzen respektieren Evtl. kann ein kranker Mensch nur ein gewisses Maß an Unterstützung akzeptieren Dem Kranken das Tempo vorgeben lassen- keine Beschlüsse über seinen Kopf hinweg Versuchen, offen über die Wünsche und Bedürfnisse des Betreffenden zu sprechen Respektieren der Bedürfnisse des Kranken, aber dabei die eigenen nicht aus den Augen verlieren- Balance finden

Inwiefern können starke Schmerzzustände das soziale Umfeld stören? Schmerz verhindert Aktivität Zwingt zum sozialen Rückzug Belastet Beziehungen Schmerz kann einem die Sprache nehmen Schmerzen können einem den Angehörigen fremd werden lassen Gedanke weiter zu leben, kann unerträglich werden Zerstört Ordnungen und Zeiten Berührungen können zur Qual werden

Wie kann ich helfen Aussagen des Betroffenen und seiner Familie glauben schenken Auf die Möglichkeit der Schmerztherapie hinweisen- Palliativstationen- Brückenteams- Integrierte Versorgung- Ambulante Schmerztherapien Den behand. Arzt klar auf Schmerzen hinweisen Arzt um Therapieplan bitten Arzt fragen, was geschehen soll, wenn trotzdem Schmerzen auftreten- Bedarfmedikation Ansprechpartner sein für Betroffenen

Hilfe durch Familie und Freunden Ehepartner/Partnerin Kinder Großeltern Enkelkinder Freunde Nachbarn Wichtig: Pflege- und Betreuungsplan, z.B. wöchentlich erstellen

Selbsthilfegruppen Selbsthilfegruppen nach Krebs Krebsselbsthilfegruppen für Frauen und Männer Hilfe für verwitwete Mütter und Väter und deren Kinder (Nicolaidis Stiftung gGmbH) www.nicolaidis-stiftung.de Tel:089/74 363 202. Verm. Von Selbsthilfegruppen, Trauerbegl., Finanzielle u. rechtl. Beratung, Angebote für Kinder und Jugendliche ... Beratung für Ehe-, Familien und Lebensfragen der Diözesen Schulderberatungen bei Caritas und Diakonie ..............

Seelsorger- Psychologe Bei einer lebensbedrohlichen Krankheit stellen sich viele Menschen die Frage: Warum? Und warum gerade mein Mann/meine Frau? Viele Menschen suchen oder erfahren Trost in ihrem Glauben oder brauchen jemanden der ihnen aufmerksam zuhört Kontakt zu Gemeindeseelsorger- Krankenhausseelsorger und/oder zu einem Psychologen

Übersicht: Der Aufbau einer häuslichen Pflege Die Pflegeeinstufung Die Pflegehilfsmittel Umbaumaßnahmen Ambul. Pflegedienst Hospizhelferbegleitung Mobile Soziale Dienste Fahrdienste Nachbarschaftshilfe- Helferkreise Essen auf Rädern und Hausnotruf Pflegeplanung mit den Angehörigen

Die Pflegeeinstufung Evtl. bestehen Sorgen bzgl. der Finanzierung von Pflege- deshalb Schnelleinstufung noch im Krankenhaus Überleitungsantrag oder Schnelleinstufung bei Krankenhausaufenthalt möglich (vorläufige Pflegeeinstufung innerhalb von fünf Tagen) Ist der Patient zu Hause- bei der zuständigen Pflegekasse anrufen und um einen Antrag auf Pflegeeinstufung bitten- Antrag ausfüllen und zurück schicken. Dauer bis zur Einstufung ca. 6-8 Wochen.

Die drei Pflegestufen I- erhebliche Pflegebedürftigkeit: Hilfebedarf tägl. Mehr als 45 Minuten Hilfe in der Grundpflege- d.h. Körperpflege, Ernährung, Mobilität. Zusätzlich hauswirtschaftl. Versorgung. Insgesamt muss der Hilfebedarf 90 Minuten pro Tag betragen. II- Schwerpflegebedürftige: Hilfebedarf in der Grundpflege 2 Stunden tägl., zusätzl. hauswirtschaftl. Versorgung. Insgesamt 3 Stunden Hilfebedarf. III- Schwerstpflegebedürftige: Hilfebedarf rund um die Uhr, mindest. 5 Stunden Zeitaufwand im Tagesdurchschnitt

Pflegegeld (private Pflegeperson) Pflegestufe I 205,- Euro pro Monat Pflegestufe II 410,- Euro pro Monat Pflegestufe III 665,- Euro pro Monat

Kombinationsleistung (amb. Pflegedienst) Pflegestufe I 384,- Euro pro Monat Pflegestufe II 921,- Euro pro Monat Pflegestufe III 1.432,- Euro pro Monat

Leistungen für stationäre Pflege Pflegestufe I 1.023,- Euro pro Monat Pflegestufe II 1.279,- Euro pro Monat Pflegestufe III 1.432,- Euro pro Monat

Die Pflegehilfsmittel Besprechung des Bedarfs mit Patient und deren Angehörigen Bei Bedarf, schrittweise Vorgehen Häufige Hilfsmittel: Pflegebett, Antidekubitusmatratze, Beistelltisch, fahrbarer Toilettenstuhl, Rollator, Rollstuhl ... Organisation vor der Krankenhausentlassung Besprechung des Standtorts des Pflegebettes

Umbaumaßnahmen Die jeweils zuständige Krankenkasse kann nach vorheriger Genehmigung einen Zuschuss für Umbaumaßnahmen bis zu 2.557,- Euro gewähren

Erstattung von Pflegeeinmalartikel Pflegeeinmalartikel wie z.B. Einmalhandschuhe, Cremes, Windeleinlagen usw., können bei Einreichung der Belege, von der Pflegekasse bis zu 30 Euro monatl. erstattet werden

Zuschuss bei Demenzerkrankungen Bei Demenzerkrankungen können bei der Pflegekasse für die Betreuung jährlich zusätzlich 460.- Euro beantragt werden

Härtefonds für finanzielle Notlagen Eine schwere Erkrankung kann eine Familie in eine finanzielle Notlage stürzen lassen Für Kosten, die keine Krankenversicherung oder andere Institution übernimmt, hilft der Härtefonds der Deutschen Krebshilfe schnell und unbürokratisch Deutsche Krebshilfe e.V., Thomas-Mann-Str. 40, 53111 Bonn. Tel: 0228/ 72 99 0- 94 Fax: 0228/72990-11, E-Mail: deutsche@krebshilfe.de

Ambulanter Pflegedienst Schafft Sicherheit, Fachkräfte als Ansprechpartner zu Hause Unterstützung in der Grund- und Behandlungspflege Grundpflege: z.B. Körperwäsche, Hilfe bei An/Auskleiden, Mund/Zahnpflege, Haarwäsche, Mundg. Herrichten der Nahrung, Hauswirtschaftl. Versorgung .....  Finanzierung aus Leistung der Pflegekasse und/oder privat Behandlungspflege: Verbände, Injektionen, Infusionen ...  Kostenübernahme durch Krankenkasse

Hospizhelferbegleitung Stütze und Halt für die Familie zu Hause- Krankenhaus- Pflegeheim Beginn der Begleitung oft schon in der Palliativstation Intensive Zusammenarbeit mit Brückenteam Wöchentliche Besprechung Jährliches Treffen der Einsatzleitungen: „Runder Tisch“ Kinder- und Jugendhospizarbeit

Nachbarschaftshilfe- Helferkreise Unterstützung durch Nachbarn oder Mitbewohner Hilfen durch organisierte Helferkreise Kinderbetreuung- Hilfe bei Hausaufgaben- Fahrdienste- Begeleitung zum Arzt- kleinere Einkäufe ...

Essen auf Räder Lieferung der Mahlzeit nach Haus- täglich warm oder tiefgekühlt für die ganze Woche Vor- und/oder Nachspeise Diät- oder Schonkost Vollkost Kein Einkaufen, kein Kochen oder Abwaschen Angebot von versch. Organisationen und amb. Pflegedienste: Malteser, Johanniter, Rotes Kreuz ...

Hausnotrufdienst 24 Stunden am Tag einen persönlichen und fachkundigen Ansprechpartner Auf Knopfdruck sofort Gesprächskontakt, so lange bis jemand vor Ort ist: Rettungsdienst, Polizei, Feuerwehr, Hausarzt, Angehörige, Nachbarn oder von der Organisation selbst jemand Hausnotruf ist ein Pflegehilfsmittel. Es kann bei der Pflegekasse ein Antrag auf Kostenzuschuss gestellt werden: Voraussetzung: Pflegestufe- allein lebend- sturzgefährdet- 17,90 Euro monatl. und 10,30 Euro einmalig für Anschluss Malteser, Johanniter, Rotes Kreuz, Deutsche Senior Tel: 06432/ 920 112 ....

Einsatz einer Funkglocke Funkglocken sind in Baumärkten und Elektrogeschäften erhältlich. Können sehr gut als „Schwesternruf“ im häuslichen Bereich eingesetzt werden.

Mobile Soziale Dienste Hilfe im Haushalt vom Putzen bis zum Kochen Erledigung von Besorgungen und Einkäufen Begleitung bei Ausflügen und Spaziergängen Tag- und Nachtwachen in schwierigen Lebensphasen

Fahrdienste Behindertenfahrdienst Patientenfahrdienst Qualifizierter Patiententransport

Schwerbehindertenausweis Antrag ist beim Amt für Versorgung u. Familienförderung zu stellen Schwerbehindert ab 50% (Grad der Behinderung) Merkzeichen als Nachweis für bes. Beeinträchtigungen G- Bewegungsfähigkeit im Straßenv. erh. beeinträchtigt B- Ständige Begleitung notwendig aG- außergewöhnliche Gehbehinderung H- Hilflose Personen- in der Regel bei Pflegestufe II + III RF- Befreiung von Rundfunkgebühren- GdB mind. 80% BI- bei Blindheit Gl- Gehörlos Schwerbehindertenausweis dient als Nachteilsausgleich

Nachteilsausgleiche für Schwerbehinderte Mögliche Ausgleiche: Kündigungsschutz Zusatzurlaub Freistellung von Mehrarbeit Entlastung bei Lohn- u. Einkommensteuer Befreiung von Kraftfahrzeugsteuer Parkerleichterung Befreiung von der Gurtanlege- u. Schutzhelmpflicht Preisnachlass beim Neuwagenkauf Freifahrten mit öffentl. Verkehrsmittel .........

Befreiung von Zuzahlung Antrag von der Krankenkasse zusenden lassen Zuzahlungsbelege vorweisen Zuzahlungsgrenze- 2% vom Bruttoeinkommen Bei chronisch Kranken- 1% vom Bruttoeinkommen Antrag ausfüllen und zur Krankenkasse zurücksenden

Kurzzeitpflege (Pflege in einer vollstationären Pflegeeinrichtung) Wird von der Pflegekasse immer dann übernommen, wenn vorübergehend die häusliche Pflege nicht möglich ist. Der Pflegebedürftige bedarf einer Pflegestufe. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu 1.432.- Euro im Jahr, längstens für 4 Wochen. Eigenanteil von ca. 30.- Euro pro Tag. Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann im selben Jahr auch noch die Ersatzpflege beansprucht werden. Die Pflegeleistung muss bei der Pflegekasse beantragt werden

Ersatz- oder Verhinderungspflege Wenn Pflegekraft verhindert ist aufgrund Erholungsurlaub, Krankheit, bei Wohnungsrenovierung, Einbringen d. Ernte .. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für max. 4 Wochen im Jahr. Ist die Ersatzpflegekraft bis zum zweiten Grad verwandt oder lebt in häusl. Gemeinschaft mit, dann dürfen die Kosten den Betrag des Pflegegeldes nicht überschreiten: I: 205,- II: 410,- III: 665,- Euro Allgemein dürfen die Kosten dabei 1.432.- Euro im Kalenderjahr nicht überschreiten Die Verhinderungspflege kann in einer stationären, als auch ambulant im häuslichen Bereich erbracht werden

Vollstationäre Pflege Kostenbeispiel eines Pflegeheimes: Vollstationärer Pflege für 31 Tage pro Monat Doppelzimmer Kosten Pflegekasse Bewohner Pflegestufe 0 1.673,69.- --------- 1.673,69.- Pflegestufe 1 2.252,77.- 1.023,00.- 1.229,77.- Pflegestufe 2 2.602,45.- 1.279,00.- 1.323,45.- Pflegestufe 3 2.865,33.- 1.432,00.- 1.433,33.- Einzelzimmer Pflegestufe 0 1.828,69.- --------- 1.828,69.- Pflegestufe 1 2.407,77.- 1.023,00.- 1.384,77.- Pflegestufe 2 2.757,45.- 1.279,00.- 1.478,45.- Pflegestufe 3 3.020,33.- 1.432,00.- 1.588,33.- In Kosten enthalten: Unterkunft + Verpflegung + Investitionskosten

Haushaltshilfe Wenn Kinder unter 12 Jahren im Haushalt leben Bei Krankenkasse anfragen, ob sie ein eigenes Antragsformular wünschen- Umfang der Hilfe beschreiben z.B. 3 Std. pro Tag Attest vom Arzt ausstellen lassen bzgl. Des Ausfalls oder der Überforderung der betreffenden Person Überlegen ob ich Privatperson oder Sozialstation möchte Antrag dann an die Zuständige Krankenkasse schicken

Palliativstationen Stationäre palliativ- medizinische Versorgung Linderung der Krankheitsbeschwerden durch ein multidisziplinäres Team nach dem Grundsatz: Viel Menschlichkeit, wenig Apparatemedizin Voraussetzungen: Kein Bedarf mehr an kurativer Behandlung, keine Möglichkeit der ambulanten Versorgung Ziel: Verbesserte Lebensqualität Umfasst: Schmerztherapie, Symptomlinderung, Krankenbegleitung, Sterbebegleitung, Unterstützen der Angehörigen, Unterstützen der Trauernden ...

Patientenverfügung Eine vorsorglich schriftliche Erklärung. Ich lege im voraus fest, ob und wie ich in bestimmten Situationen ärztlich und pflegerisch behandelt werden möchte. Für den Fall, dass ich nicht mehr in der Lage bin, eigene Entscheidungen zu treffen oder mitzuteilen.

Vorsorgevollmacht Ich bevollmächtige selbst meine Vertrauensperson. Die Bevollmächtigung ist Privatsache, es mischt sich kein Fremder ein. Bevollmächtigung z.B. in Angelegenheiten wie: Gesundheitssorge, Post, Behörden, Vermögenssorge und Betreuungsverfügung

Betreuungsverfügung Äußerung des Wunsches zur Person des Betreuers für den Fall einer notwendigen, d.h. vormundschaftsgerichtlich angeordneten Betreuung. Zu einer Betreuungsverfügung ist immer dann zu raten, wenn Sie niemanden haben, den Sie bevollmächtigen könnten.

Pflegekurse für Angehörige Nach Erhalt einer Pflegestufe, besteht für pflegende Angehörige die Möglichkeit einen Pflegekurs zu belegen, der von einer Sozialstation oder eines ambulanten Pflegedienst durchgeführt wird. Die Pflegekasse kann hierzu 61,36.- Euro erstatten.

Pflegeschulung in häuslicher Umgebung Individuelle Anleitung der Angehörigen in die Pflege, zu Hause beim Pflegebedürftigen. Anleitung erfolgt durch Pflegekräfte einer Sozialstation oder eines Amb. Pflegedienstes. Dabei stehen 71,58.- Euro zu Verfügung. Die Station rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.

Was ist bei einem Todesfall zu tun? Totenschein vom Arzt Todesfall muss beim Standesamt gemeldet werden- dort wird die Sterbeurkunde ausgestellt (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Personalausweis des Verstorbenen) Bestattungsinstitut beauftragen Bestattungsform (Erd-, Feuer-, Seebestattung ...) Ort und Zeit der Beisetzung Bekanntgabe des Todesfalles Gestaltung des Trauergottesdienstes

Fristgerechte Benachrichtigungen bei evtl. folgenden Instituten Lebensversicherungen(innerh. 48 Std. nach Todesfall) Sterbeversicherung Unfallversicherung (innerh. 48 Std.) Gewerkschaften Betriebl. Unfallversicherung od. Berufsgenossenschaft bei Arbeitsunfällen Versorgungsamt Bankgeschäfte regeln Laufende Verträge überprüfen, ggf. kündigen od. umschreiben

Nach Todesfall evtl. Weiterbetr. der Angehörigen Durch Hospizhelfer Seelsorger der Kirchengemeinden Krankenhausseelsorger Telefonseelsorge Ehe-, Familien- und Lebensberatung der Diözese Trauergruppen von Palliativstationen Evtl. Trauergruppen in den Gemeinden Trauerbegleiter Psychotherapie bei pathologischer Trauer