Klärschlammentsorgung Thurgau Stand Ausblick
Ausgangslage t flüssiger KS / Jahr t TS Nährstoffe Phosphor und Stickstoff Reihe von Schadstoffen Einsatz in Ladwirtschaft gesunken Massgebend: Politik Grossverteiler SBV 2003 auf Klärschlamm verzichten
Rechtlicher Rahmen Anpassung Stoffverordnung 2003 KS-Verbot auf Futter- und Grünflächen Andere Flächen Übergang bis 2006 Thurgau verlängert bis 2008 KS in geeigneten Anlagen thermisch behandeln
Planerische Aspekte Erster Entsorgungsweg inexistent Entsorgung muss gesichert sein Umweltverträgliche Entsorgung im Inland Kantone müssen KS-Entsorgungsplan erstellen KSV-AG wird 1997 gegründet
KSV-AG Aktiengesellschaft, bestehend aus 20 ARA (Kanton TG) AK-Kapital Fr Präsident: Alfred Pernet, Frauenfeld Geschäftsführung: KVA-TG
Schlussfolgerung Düngeverbot: tief greifende Umstellung in KS-Entsorgung Schweizweit Entsorgungskapazitäten 2006 sichergestellt Reservekapazitäten von t/a wenn alle Projekte realisiert werden Region Ost: zuwenig Verbrennungskapazität Trocknungskapazität relativ hoch
Ausganglage Thurgau Vertrag Klärschlammtrocknung OGO Oberaach bis (Trocknung) Vertrag Holcim bis (Verbrennung) Vertrag mit KVA-TG/ZAB ab
Ausgangslage Thurgau KSV-AG liefert mind t/a (entwässert) KVA-TG/ZAB nimmt mind t/a ab Bei technischem Ausfall KVA-TG/ZAB verantwortlich KSV-AG und ARA Lagerkapazitäten von 12 Liefertagen Kosten: Fr /t
Zusammenfassung KSV-AG lenkt die KS-Bewirtschaftung Geschäftsführung sichert Zugang zur Abfallwirtschaft KS-Entsorgung vertraglich bis 2017 sichergestellt Entsorgungskosten sinken kontinuierlich Zusammenarbeit mit allen relevanten Marktteilnehmern sichergestellt
Danke für die gute Zusammenarbeit