§ 1618 BGB Fälle zur Einbenennung

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§ 1618 BGB Fälle zur Einbenennung

Fälle zum Thema Einwilligungen

Fall 1 - Einwilligungen Petra Maus, geboren 2007 in Karlsruhe Eltern: Oliver Maus und Sonja Maus geb. Hase __________ HEUTE Stefan Schütz OO Sonja Schütz geb. Hase (Mutter, allein sorgeberechtigt) Welche Einwilligungen erforderlich?

Fall 2 - Einwilligungen Mia Stelter, geboren 2003 in Freiburg im Breisgau Eltern: Sebastian Stelter und Tamara Groh ___________ HEUTE Manfred Groh geb. Heiser OO Tamara Groh (Mutter, sorgeberechtigt). Sebastian Müller geb. Stelter (Vater, sorgeberechtigt) Welche Einwilligungen erforderlich?

Fall 3 - Einwilligungen Sofie Stern, geboren 2000 in Tübingen Eltern: Georg Hummel und Sarah Stern ___________ HEUTE Friedrich Stark OO Sarah Stark geb. Stern (Mutter, allein sorgeberechtigt) Welche Einwilligungen erforderlich?

Fall 4 - Einwilligungen Oliver Baum, geboren 2004 in Stuttgart Eltern: Josef Baum und Mareike Pfau geb. Hahn ___________ HEUTE Daniela Kuhn und Mareike Kuhn geb. Hahn, in eingetragener Lebenspartnerschaft lebend (Mutter) Vater verstorben Welche Einwilligungen erforderlich?

Fall 5 - Einwilligungen Sandra Spohn, geboren 1995 in Heidelberg Fritz Spohn und Tilly Spohn geb. Sack ___________ HEUTE Tim Meinzer und Tilly Meinzer geb. Sack (Mutter) Welche Einwilligungen erforderlich?

Fälle zum Thema Voraussetzungen

Fall 6 - Voraussetzungen Kind: Sylvia Raupp, geboren 2001 in Tübingen Mutter: Fiona Raupp geb. Gauweiler (sorgeberechtigt) Vater: Tom Raupp (sorgeberechtigt) Stiefmutter: Michaela Reich Ehe von Vater und Stiefmutter besteht Die beiden (Vater und Stiefmutter) haben ein gemeinsames Kind Udo Reich. Wunsch: Sylvia Reich (alle Beteiligten sind einverstanden)

Fall 7 - Voraussetzungen Kind: Marc Wein, geboren 2009 in Heidenheim Vater: kein Vater im GR eingetragen Mutter: Annelinde Meuser geb. Wein Stiefvater: Fabian Meuser Die Ehe von Mutter und Stiefvater ist am Scheitern und Fabian Meuser ist ausgezogen. Fabian war Vaterersatz für Marc. Wunsch: Marc Meuser

Fall 8 - Voraussetzungen Kind: Patrick Müller, geboren 2007 in Stockach; lebt im Haushalt von Mutter und Stiefvater Vater: Wolfgang Müller (allein sorgeberechtigt) Mutter: Heide Gnam geb. Sonne Stiefvater: Felix Gnam Wunsch: Patrick Gnam

Fall 9 - Voraussetzungen Kind: Marie Daum, geboren 2010 in Mannheim Vater: kein Vater in GR eingetragen Mutter: Elsa Frick geb. Daum (sorgeberechtigt) Stiefvater: Thorben Frick Ehe von Mutter und Stiefvater besteht. Marie wurde 2011 einbenannt; sie heißt Marie Frick. 2012 erkennt Thorben Frick die Vaterschaft mit Zustimmung der Mutter an. Was nun?

Fälle zum Thema Name

Fall 10 - Name Alexander Schmitt, geboren 2001 in Ulm Mutter und Stiefvater: Beate Lessle geb. Otto und Ralf Lessle Alle Voraussetzungen des § 1618 BGB sind erfüllt. Welche Möglichkeiten der Namensführung?

Fall 11 - Name Alexander Schmitt-Lessle, geboren 2001 in Ulm (Name durch Einbenennung) Mutter und Stiefvater: Beate Schömig geb. Otto und Christian Schömig Alle Voraussetzungen des § 1618 BGB sind erfüllt. Welche Möglichkeiten der Namensführung?

Fall 12 - Name Lena Günther-Geipel, geboren 2004 in Konstanz (ursprünglicher Geburtsname) Vater und Stiefmutter: Jens Görner geb. Günther-Geipel und Ulrike Görner Alle Voraussetzungen des § 1618 BGB sind erfüllt. Welche Möglichkeiten der Namensführung?

Fall 13 - Name Annika Lorenz, geboren 2003 in Gengenbach (Name durch Einbenennung) Mutter und Stiefvater: Maja Lorenz geb. Weller und Erich Lorenz Die Ehe von Mutter und Stiefvater wird geschieden; Frau Lorenz nimmt ihren Geburtsnamen wieder an. Wunsch: Annika Weller

Fall 14 - Name Nele Beckmann, geboren 2007 in Ettlingen (Name durch Einbenennung) Mutter und Stiefvater: Peggy Beckmann geb. Frohn und Matthias Beckmann Nele zieht in den Haushalt des Vaters und dessen Ehefrau (Ehename Pape) Wunsch: Nele Pape

Fall 15 - Name Amelie Groß, geboren 2008 in Mosbach; Eltern waren nie miteinander verheiratet; heutiger Name durch Einbenennung) Mutter und Stiefvater: Mara Groß geb. Färber und Heinz Groß; die Ehe besteht Die Eltern, Erik Traber und Mara Groß, geben beim Jugendamt eine Sorgeerklärung ab. Wunsch: Amelie Traber

Fall 16 - Name Susanne Pauli-Holstein, geboren 2004 in Biberach (Name durch Einbenennung) Mutter und Stiefvater: Kati Pauli geb. Braun und Kornelius Pauli Vater: Max Holstein Wunsch: Susanne Pauli

Fall 17 - Name Bei der Beurkundung der Einbenennungserklärung und aller Zustimmungen erklärt die 17jährige Diana, dass sie bereits eine einjährige Tochter Tanisha hat. Die Einbenennungserklärung wird in Bruchsal beurkundet. Diana ist in Markelfingen geboren. Tanisha ist in Gottmadingen geboren. Was haben die einzelnen Standesämter zu tun?

Fälle zum Thema Zuständigkeit

Fall 18 - Zuständigkeit Die Familie lebt in Esslingen in einem Haushalt. Das Kind ist 2000 in Sindelfingen geboren. Der Stiefvater arbeitet die ganze Woche über in Waldshut. Der mit sorgeberechtigte Vater lebt in Hamburg. Das Kind geht in Salem ins Internat und kommt nur am Wochenende nach Hause. Wo können die einzelnen Teilerklärungen beurkundet werden und wo und wann wird die Einbenennung wirksam?

Fälle zum Thema Wirksamkeit

Fall 19 - Wirksamkeit Einbenennungserklärung am 13.08.2015 in Crailsheim; Eingang beim GR am 17.08.2015 in Winnenden Einwilligung des Vaters am 13.08.2015 in Schorndorf; Eingang beim GR am 15.08.2015 in Winnenden Nachweis „Ehename“ fehlt und wird nachgefordert; Eingang beim GR am 14.09.2015 in Winnenden Nach dem Urlaub bearbeitet die Sachbearbeiterin in Winnenden am 30.09.2015 den Fall Wann ist die Einbenennung wirksam?

Fall 20 - Wirksamkeit Die Deutsche Botschaft in Nikosia übersendet dem Standesamt Radolfzell eine Einbenennungserklärung. Das deutsche Kind ist in Nikosia geboren. Was ist zu prüfen, bzw. zu veranlassen?