Informationsanlass „Das Beste der Region Berner Oberland“

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 Präsentation transkript:

Informationsanlass „Das Beste der Region Berner Oberland“ 18. Januar 2010, Inforama Berner Oberland, Hondrich Kontrolle und Zertifizierung von Regionalprodukten Motto: „Wo Region darauf steht, muss Region drin sein“

Informationen zur Kontrolle und Zertifizierung Kontrolle und Zertifizierung grundsätzlich freiwillig Längerfristig wird „Das Beste der Region“ nur noch kontrollierte Produkte vermarkten Kontrolle der Herkunft der Rohstoffe: Kontrolle ersetzt keine anderen Kontrollen und Gesetze Region muss Gebiet der Herkunft der Rohstoffe bestimmen (nach Gemeinden)  politisches Berner Oberland Zertifizierungsorganisation = OIC (Kt. Bern Träger) Grundlage: Schweizerische Mindestanforderungen an regionale Produkte, Richtlinien Regionalmarken

Grundlagen, Vertragswesen Nationale Mindestanforderung der IG Regionalprodukte (erarbeitet unter Einbezug des Bundesamts für Landwirtschaft) Überregionale Organisationen: „Das Beste der Region“ AG, BE, SO + Z-CH alpina vera (GR, UR, GL) Culinarium (Ostschweiz) haben Mindestanforderungen unterschrieben  Richtlinien Teil A, B, C

Grundlagen, Vertragswesen „Das Beste der Region“ Vertrag Vereinbarung DBR mit mit Regionalmarke Regionaler Organisation Vertrag Vereinbarung zur mit Markennutzung Vertragspartner, Markenanwender

Grundlagen Richtlinien Allgemeine Vorgaben Nicht zusammengesetzte / unverarbeitete Produkte: 100 % aus der Region Zusammengesetzte / verarbeitete Produkte: - Hauptbestandteil der landwirtschaftlichen Zutaten: 100% aus der Region - Total landwirtschaftliche Zutaten: 75% Region - Zukauf aus anderen Regionen möglich, Reihenfolge Gebiet DBR, Schweiz, Ausland Zutaten nicht landwirtschaftlichen Ursprungs: Wasser, Salz, Zusatzstoffe, Mikroorganismen… Wertschöpfung: 2/3 in der Region realisiert

Ausnahmen Schweizer Zucker wird als regionale Zutat akzeptiert Produkte, welche Mehl und Braumalz enthalten kann der Regionalmarkeninhaber (DBR) Ausnahmen von mindestens 50 % ausserhalb der Region bewilligen (Gesuch von Verarbeiter) Spezialitäten: GUB/ GGA Produkte* (AOC / IGP) Produkte aus dem Inventar des kulinarischen Erbes (z.B. Berner Haselnusslebkuchen…) *GUB = geschützte Ursprungsbezeichnung, GGA = geschützte geografische Angabe

Was und wer wird kontrolliert? Vorgaben an Herkunft (Warenflussprüfung), Produktionsart und Wertschöpfung: - Zugang zu den Betriebsstätten - Einsicht in die Buchführung und Belege des Warenflusses, damit Abgleich produzierte Menge, bezogene Roh- materialien gemacht werden kann - Grundlage Rezepturprüfung mit Lieferantenliste Nach Möglichkeit kombinierte Kontrolle: Direktvermarkter gleichzeitig mit ÖLN-Kontrolle Alle Lizenznehmer werden kontrolliert. Ausnahme: Urproduzenten, welche die Aufbereitungs- schritte Abpacken und Etikettieren vornehmen Vorlieferanten können Herkunft bescheinigen.

Richtlinien Teil A = Allgemeine Vorgaben Teil B = Branchenspezifische Vorgaben Teil C = Sanktionsreglement (Hier sind Prüfungs- kriterien ersichtlich Zertifizierungsreglement „DBR“

Kombinierte Kontrolle Koordination der Kontrollen Kombination mit anderen Kontrollen (AOC/IGP, ÖLN, CH-Garantie, Berg / Alp, Geflügelfleisch, Aus der Region für die Region, regionaler Naturpark, usw. Zusammenarbeit via Unterauftragsnehmer: KUL, VSBV/APISuisse (Honig) und anderen Kontroll- oder Zertifizierungsstellen Kostenoptimierung durch: ein globales System Kombi-Kontrollen und Produktkategorien Leistung DBR : Verfahren und Richtlinien-Teil C Leistung regionale Organisation oder DBR: Dokumenten und Vorprüfung Start: Verträge mit den Markennutzern werden laufend abgeschlossen dann Beginn Kontroll-Ablauf Kontrolle vor Ort ab April 2010 bis Ende 2012

Ablauf der Zertifizierung Information Reg. Organisation Antrag für die Zertifizierung Verarbeiter Prüfung der Dokumente Reg. Org./DBR Freigabe der Dokumente DBR an OIC Organisation der Kontrolle OIC Kontrolle Kontrollorg. / OIC Prüfung der Kontrolle OIC Abgabe Zertifikat 1. Zertifizierung DBR Rezertifizierung OIC

Formulare bei regionaler Organisation einreichen Anmeldeformular / Produkteliste Standardisierte Rezepturprüfung für jedes Produkt, inkl. Lieferantenliste Herkunftsbescheinigung (wenn nötig) In Ausnahmefällen Wertschöpfungsberechnung (Ausnahmeregelungen) Unterschriebene Vereinbarung für die Markennutzung Urproduzenten: Nur Vereinbarung für die Marken- nutzung

Vertraulichkeit Ist im Zertifizierungsreglement festgelegt und gewährleistet. Bei den Rezepturen muss nicht der Herstellungs- vorgang angegeben werden, sondern die Menge der Zutaten. Gewürze können als Gesamtmenge angegeben werden. Es ist grundsätzlich möglich alle Dokumente direkt bei OIC einzureichen. Die Kontrolle wird dadurch teuerer.

Kosten

Kosten Direktvermarktung Kontrolle kombinierte Nicht kombiniert Pauschale (wenn Regionen und DBR Dokumentevorprüfung vornehmen) 25.- Kontrolle vor Ort 75.- 150.- Vorbereitung / Berichterstattung Grundpauschale 125.- 200.- Pro zusätzliche Kategorie + 40.- + 40.- Bsp.4 Kategorien 8 Prod. 125.-+3x40.-= 245.- 200.- +3x40. = 320.- Bsp.8 Kategorien 8 Prod. 125.-+7x40.-= 405.- 200.- +7x40.- =480.- Verteilt auf 3-5 Jahre 41.50/25.- 81.50/49.- 66.50/40.- 106.50/64.-

Kosten gewerbliche Betriebe Kontrolle kombinierte Nicht kombiniert Pauschale (wenn Regionen und DBR Dokumentevorprüfung vornehmen) 50.- Kontrolle vor Ort 125.- 250.- Vorbereitung / Berichterstattung Grundpauschale (1 Kat. 8 Prod.) 225.- 350.- Pro zusätzliche Kategorie 40.- Bsp.4 Kategorien 8 Prod. 225.-+ 3x40.-= 345.- 350.- +3x40.- = 470.- Bsp.8 Kategorien 8 Prod. 225.-+ 7x40.-= 505.- 350.- +7x40.- = 630.- Verteilt auf 2-3 Jahre 112.50/75.- 172.50/115.- 175.-/116.50 235.-/156.50

Kosten industrieller Betrieb oder Handelsunternehmen Kontrolle kombinierte Nicht kombiniert Pauschale (wenn Regionen und DBR Dokumentevorprüfung vornehmen) 125.- Kontrolle vor Ort 250.- 500.- Vorbereitung / Berichterstattung 100.- Grundpauschale (1 Kat. 8 Prod.) 475.- 725.- Pro zusätzliche Kategorie 40.- Bsp.4 Kategorien 8 Prod. 475.-+ 3x40.-= 595.- 725.- +3x40.- = 845.- Bsp.8 Kategorien 8 Prod. 475.-+ 7x40.-= 755.- 725.- +7x40.- = 1‘005.- jährlich

Kennzahlenerhebung Meldepflicht Während der Kontrolle werden Daten erhoben: Umsatzangaben? Anzahl der Anzahl Beschäftigten? Anzahl der zuliefernden Landwirtschaftsbetriebe? Angabe zur Distanz zum weitesten entfernt liegen- den Lieferanten für Projekt und Bund Vertragspartner melden Produkt- und Sortiment-änderungen

Vorüberlegungen, Diskussion Qualitätsauszeichnung für einzelne Produkte: Welche Produkte? Vorprüfung der bestehenden Rezepte: - Welche erreichen 75% der Zutaten? - Kann man ev. eine Zutat ersetzen? - Können regionale Rohstoffe immer garantiert werden? Kosten, Nutzen? Gewinn an Glaubwürdigkeit, Werbeargument