Auslandsaufenthalte während der handwerklichen Aus- und Weiterbildung

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 Präsentation transkript:

Auslandsaufenthalte während der handwerklichen Aus- und Weiterbildung „BETRIEBLICHE MOBILITÄTSBERATUNG“ Auslandsaufenthalte während der handwerklichen Aus- und Weiterbildung Gefördert durch:

„MOBILITÄTSBERATUNG“ - Hintergründe - Finanzielle Förderung: ESF, BMAS, HWK Schwerin - Initiierung durch: DIHK, ZDH und BMAS - Fördervolumen: 16 Millionen Euro - 40 Kammern bundesweit (HWK, IHK) - seit 01.03.2009; Laufzeit: 31.12.2012 ESF-Richtlinie zur betrieblichen Beratung zur Erhöhung und Förderung der grenzüberschreitenden Mobilität von Auszubildenden aus dem Jahre 2008 Gefördert durch:

„MOBILITÄTSBERATUNG“ - Ziele Steigerung von Auslandsaufenthalten in der beruflichen Aus- und Weiterbildung von 2% auf 4% <-> viele Unternehmen bedienen die internationalen Märkte - Stärkung der sozialen, interkulturellen und fremdsprachlichen Kenntnissen sowie Arbeitsorganisation und Technologien Von 30000 auf 60000 - Tendenz: Globalisierung -> betriebliche Ausbildung Gefördert durch:

„MOBILITÄTSBERATUNG“ - Fragen 1a | Auslandsaufenthalt - was bringt denn das? -> Azubis: - Erwerb von Arbeitstechniken / Fertigkeiten - Fremdsprachenkompetenz - Förderung der Persönlichkeit - Erwerb internationaler kultureller Kenntnisse - Kennen lernen landesspezifischer Geschäfts- gebaren Die demografische Struktur im Wandel: die Bevölkerung wird weniger, älter und der Anteil von Menschen mit Migrationsgeschichte an der Gesamtbevölkerung steigt weiter. Ungeachtet dessen wird sich auch die Nachfrage nach Produkten und Dienstleistungen, hervorgerufen durch die unterschiedlichen Bedürfnisse von jüngeren und älteren Menschen, in der Zukunft verändern. Soziale Kompetenzen, selbständiges Arbeiten und Auftreten, Kenntnisse in Fremdsprachen und nicht zuletzt die Fähigkeit, über den eigenen Horizont hinaus schauen zu können – dies sind die Zukünftigen Anforderungen an junge Auszubildende im Handwerk. Deshalb werden Auslandspraktika im Rahmen der Erstausbildung immer wichtiger. Fachkenntnisse, fachliche und interkulturelle Kompetenzen, Informationen über ausländischen Markt, Kontakte knüpfen, höhere Wertschätzung der Ausbildung - Vorbereitung auf das Berufsleben Gefördert durch:

„MOBILITÄTSBERATUNG“ - Fragen 1b | Auslandsaufenthalt - was bringt denn das? -> Betriebe: - Transfer neuer Kenntnisse / Arbeitspraktiken, - Mitarbeiterqualifizierung (Fremdsprachen, Motivation, Flexibilität) - Transnationaler Erfahrungsaustausch, - Kontakte - Aufbau und Ausbau der Geschäfts- beziehungen, Existenzsicherung Imagegewinn; Mitarbeiter-Motivation und –bindung; Mitarbeiterqualifizierung (Fremdsprachen, Motivation, Selbständigkeit, Flexibilität); - Demographie <-> Steigerung der Attraktivität, Gefördert durch:

„MOBILITÄTSBERATUNG“ - Fragen 2 | Wie lange soll ein Praktikum dauern und welche Inhalte müssen vermittelt werden? -> § 2 Abs. 3 BBIG: kann max. 1/4 der Ausbildungszeit, einmalig oder mehrere Reisen; i. d. R. aber mind. 3 Wochen -> BBIG: Ausbildungsinhalte Ausland = Deutsche Ausbildung (Ausbildungsordnung), neben Sprachkenntnisse (Erfahrungen sammeln) und Kompetenzen Gefördert durch:

„MOBILITÄTSBERATUNG“ - Fragen 3 | In welche Länder dürfen die Azubis? -> grundsätzlich überall -> Eingrenzung finanzieller Förderung (außerhalb der Europäischen Union) Gefördert durch:

„MOBILITÄTSBERATUNG“ - Fragen 4 | Wer hilft mir bei der Vorbereitung? Was muss der Azubi selbst organisieren? -> Handwerkskammer Schwerin / Mobilitätsberater -> Partnerbetriebe im europäischen Ausland -> Austauschmaßnahmen und Auslandspraktika zu Lern- und Arbeitszwecken während der Ausbildung -> Auslandsaufenthalte sowie entsprechende Vorbereitungsmaßnahmen (Kurse: Sprachen, Info-Mat.) Gefördert durch:

„MOBILITÄTSBERATUNG“ - Fragen 5a | Wer trägt die Kosten? -> Mobilitätshilfen aus unterschiedl. Programmen: - berufliche Erstausbildung: Leonardo, letsgo-Azubi, DFS, etc. - berufliche Weiterbildung: Leonardo, Mobilitätsagenturen, VIMOB, etc. Leonardo: individuelle Mobilitätsförderung von 12.000 Azubis jährlich, Laufzeit 2 Jahre nach Antragstellung im Februar: 01.06. – 31.05.2012, für Einzelne oder Gruppen Gefördert durch:

„MOBILITÄTSBERATUNG“ - Fragen 5b | Wer trägt die Kosten? Rechenbeispiel: Anzahl Personen: 1 Zielland: England Dauer: 3 Wochen Ergebnis: Aufenthalts-/Fahrtkosten: 878,- Zuschuss Vorb. (Spra.) 100,- Zuschuss Organisation: 500,- Aufenthaltskosten decken die Unterkunft, Mahlzeiten, Fahrtkosten vor Ort, Telekommunikationskosten, einschließlich Telefax und Internet, Versicherung und andere Kleinbeträge ab Bei kurzen Reisen (bis 13 Wochen) werden die Reisekosten auf der Basis der tatsächlichen Kosten berechnet -> Aber: keine Deckung der Gesamtkosten! Gefördert durch:

„MOBILITÄTSBERATUNG“ - Fragen 6 | Wie sind die Azubis während des Aufenthaltes versichert? - in EU-Mitgliedsstaaten: deutsche Sozialversicherung - außerhalb der EU: Sozialabkommen klären - Versicherungspflicht beachten (Kranken, Haftpflicht, Unfall) Gefördert durch:

„MOBILITÄTSBERATUNG“ - Fragen 7 | Wie können Azubis die Erfahrungen dokumentieren? - Dokumentation über Berichtsheft - Zeugnis/Nachweis über Tätigkeiten - EUROPASS Mobilität: einheitl. elektronisches Dokument -> Instrumente: - europäischer Lebenslauf - Sprachenpass EUROPASS Mobilität: einheitliches Dokument, um Abschnitte in der Berufsausbildung, die im europäischen Ausland absolviert wurden, offiziell zu bescheinigen - Mobilitätsnachweis - Zeugniserläuterung - Diplomzusatz Gefördert durch:

„MOBILITÄTSBERATUNG“ - Fragen 8 | Wie erfolgt die Nachbereitung des Auslandsaufenthaltes? - Erfahrungen besprechen - Feedbackbögen - Gespräch mit ausländischen Betrieb Gefördert durch:

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Gefördert durch: