Fachtagung „Arbeit statt Strafe und dann?“

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 Präsentation transkript:

Integrationspotentiale des Modells "Arbeit statt Strafe" – Vision und Ansatzpunkte in der Praxis Fachtagung „Arbeit statt Strafe und dann?“ Gemeinnützige Arbeit als Resozialisierungsinstrument! 11. Juni 2012, Schillergymnasium Berlin-Charlottenburg Straffälligen- und Bewährungshilfe Berlin e.V. (sbh), PARITÄTISCHER, LV Berlin e.V. Prof. Dr. Birgit Steffens, Evangelische Hochschule für Sozialwesen Berlin

Überblick Ausgangssituation Visionen + Ansatzpunkte in der Praxis: Das Erfolgsmodell „Arbeit statt Strafe“ (ASS) Das Klientel – Versuch einer Typologisierung Visionen + Ansatzpunkte in der Praxis: Skizze eines 2-stufigen Integrationsmodells Was sind erste Schritte zur Umsetzung? Offene Fragen

Erfolgsmodell „Arbeit statt Strafe“ (ASS) - 3 Schlussfolgerungen Das Konzept „Arbeit statt Strafe“ hat sich in der Praxis bewährt Es zeichnen sich zwei Entwicklungsbedarfe ab: Das Konzept sollte auch für diejenigen nutzbar werden, die bislang nicht erreicht wurden, bzw. vor Tilgung der Strafe abbrechen Das Potential von ASS zur Integration in Arbeit nach Tilgung der Strafe ist bislang nicht ausgeschöpft

Das Klientel – Beschreibung der Lebenslagen Beispiel ISI-Studie: Schulbildung: - Ohne Schulabschluss: 20% - Hauptschulabschluss: 42% Berufliche Bildung: - Keine Ausbildung: 51% - Abgebrochene Lehre: 28% - Abgeschlossene Lehre: 30% Arbeitslosigkeit: 83% Schuldenproblematik: 67% Quelle: Cornel (2010): Abschlussbericht ISI Kumulierte Problemlagen Ausbildung/Arbeit Wohnen Gesundheit Finanzen Recht Soziales Tendenzen: Anteil der Klienten mit hoher Problemkumulation steigt Zeitraum zur Ableistung der Gemeinnützigen Arbeit steigt Lebenslagen unterscheiden sich vom Durchschnitt der Bevölkerung Quelle: Kawamura-Reindl (2010): Gemeinnützige Arbeit statt Strafe. Lambertus, 52f

Das Klientel – Versuch einer Typologisierung Typ I: Bewältigung Typ II: Exklusion Typ III: Abbruch Typ IV: Nichtantritt

Entwicklungsbedarf Arbeit statt Strafe – 2 mögliche Ansatzpunkte Typ I: Bewältigung Typ II: Exklusion Typ III: Abbruch Typ IV: Nichtantritt Vermittlung in Beschäftigung nach „Arbeit statt Strafe“ Reduzierung der Abbruchquote

Skizze eines 2-stufiges Integrationskonzeptes Arbeitslosigkeit, MAE etc. ASS Arbeitsmarkt Typ I: Bewältigung 2. Stufe Typ II: Exklusion Vermittlung in Beschäftigung nach ASS 1. Stufe Typ III: Abbruch Typ IV: Nichtantritt Reduzierung der Abbruchquote

-> MOTIVATION als Schlüssel Vermittlungshindernissen 1. Stufe: Reduzierung der Abbruchquote -> MOTIVATION als Schlüssel Ableistung ASS Abbau von Vermittlungshindernissen Motivierungs- arbeit Erfolgreicher Abschluss („durchhalten“) sozialpädagogische Begleitung -> Lebensbewältigung Kompetenz- management

Motivierungsarbeit - Motivierungsphase vor Beginn des ASS niedrigschwelliger Zugang aufsuchende Arbeit (z.B. Scout (IsI)) zügige organisatorische Vermittlung + Durchführung der Arbeitsaufnahme + -leistung niedrigschwellige Arbeitseinsatzstellen (z.B. Tafel) - durchgehende persönliche Hilfe zurück

Erfolgreicher Abschluss („durchhalten“) bedarfsangemessenes, abgestuftes Einsatzsystem Begleitung Ratenzahlung (Geld einteilen etc.) „geschützter Bereich“ (Werkstatt, Therapie) etc. sozialpädagogische Begleitung während ASS Krisenintervention Vermittlung zwischen Einsatzstelle und Klient mobile Teams – durchgehende persönliche Hilfe vor Ort - Einsatzstellen – Qualitätskriterien festlegen zurück

Sozialpädagogische Begleitung zur Verbesserung der Lebensbewältigung, Stabilisierung ganzheitlicher Ansatz - „6 Lebensbereiche“ (Arbeit, Recht, Gesundheit, Finanzen, Soziales, Wohnen) Sozialpädagogisches Clearing (Anamnese, Zielfindung, Hilfeplanung – zirkulärer Prozess) zurück

Kompetenzmanagement Kompetenzen abklären – Profiling, Ressourcen Kompetenzen fördern Gruppentraining zur Förderung sozialer Kompetenzen Qualifizierung während ASS zur Förderung fachlicher Kompetenzen Kompetenzen erproben ASS als Vorbereitung auf Beschäftigung, „Probezeit“ Vermittlung in Arbeit als Lebensperspektive

2. Stufe: Vermittlung in Beschäftigung nach ASS „Was aber bedeutet es für einen Verurteilten, für den eine Geldstrafe uneinbringlich ist und für die Justiz, wenn diese Strafe durch gemeinnützige Arbeit vollständig getilgt wurde? Der Betroffene taucht danach wieder in seine ursprünglichen, häufig unmittelbar mit der Verursachung der Strafe verbundenen Lebensverhältnisse, ab. Hat er gerade begonnen, seinen Alltag zu strukturieren und arbeitsbezogene soziale Kontakte zu erleben, wird ihm dieser neue Inhalt seines Daseins wieder entzogen. Trotzdem kann Justiz diesen Fall ad acta legen und als erfolgreich verbuchen.“ (aus dem Konzept zur aktuellen Fachtagung)

2. Stufe: Vermittlung in Beschäftigung nach ASS -> Vermittlungsstelle Schnittstellen- management Bindeglied zum Klienten Systemebene 1. Netzwerkarbeit a. Aufbau eines Netzwerks b. Koordinierungsstelle c. Steuerungsrunde mit Justiz/Arbeit (Jobcenter etc.) 2. Schnittstellenmanagement a. Instrumente b. Zuständigkeiten/Aufgaben 3. Fallkonferenzen/Hilfeplanung Fallebene 1. Stufe Abbau von Vermittlungs- Hindernissen 1. Sozialpädagogische Begleitung 2. Kompetenz- management Integration in Arbeit 1. Passgenaue Vermittlung 2. Übergang gestalten 3. Individuelle Maßnahmenplanung

Passgenaue Vermittlung Vernetzung der Vermittlungsstelle mit Einsatzstelle und Arbeitgeber Vorbereitung durch Vermittlungsstelle ist zentral Realistische Profilerstellung u.a. Schlüsselqualifikationen (Pünktlichkeit, Teamfähigkeit, Umgang mit Leistungsdruck etc.) Gesundheitliche Einschränkungen Kompetenzen (sozial, handwerklich) Leistungsvermögen zurück

Übergang gestalten - Coaching/Bildungsbegleiter - Verfügbarkeit - zügiger und pünktlicher Abschluss des ASS - Coaching/Bildungsbegleiter - Trainingsphase zwischen ASS + Beschäftigung denkbar zurück

Individuelle Maßnahmenplanung - Eignungsklärung/-feststellung -> Erfahrungen aus ASS nutzbar machen - Auswahl Maßnahme/Qualifizierung - Vermittlung von Stellenangeboten zurück

Mögliche Beschäftigungsperspektiven Vermittlung in „geschützten Beschäftigungsbereich“ Vermittlung in Zeitarbeit Vermittlung in Beschäftigung/ 1. Arbeitsmarkt bzw. Qualifizierung Vermittlung in eigene Arbeitsprojekte Übernahme in Einsatzstelle Hilfen aus einer Hand/ Übergangsmanagement Durchgehende persönliche Hilfe Datenschutz – Datenabgleich (Profil, Delikt) - Zeitliche Planung – lückenloser Übergang - Individuelle bedarfsangemessene Maßnahme - Zentrale Koordinierung? – Ein mögliches Modell -> Schaffung differenzierter Arbeitsmöglichkeiten (verschiedene Levels) -> Struktur der Zusammenarbeit einheitlich -> Bewusstsein, dass nicht alle Klienten erreichbar sind

Strategische Eckpunkte zur Umsetzung des Integrationskonzepts Politische Beschlussfassung -> Bereitschaft zur ressortübergreifenden Zusammenarbeit -> Bereitstellung von Ressourcen E A V L U T I O N D S P R Z Beteiligte: Justiz (Senatsverwaltung, Staatsanwaltschaft etc.) Arbeit (Jobcenter etc.) - Vermittlungsstelle - Einsatzstellen schicken Vertreter Steuerungsrunde Netzwerk aufbauen Modellprojekt Übergangsmanagement Flankierende Hilfen (§§ 67ff, 53f SGBXII etc.) Passgenaue Vermittlung D o k u m e n t a t i o n „ g o o d p r a c t i c e s “

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!