EU – Programm KULTUR ( ) Graz 6. Oktober 2009 Mag

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 Präsentation transkript:

EU – Programm KULTUR (2007-2013) Graz 6. Oktober 2009 Mag EU – Programm KULTUR (2007-2013) Graz 6. Oktober 2009 Mag. Elisabeth Pacher Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur Cultural Contact Point Austria

CULTURAL CONTACT POINT AUSTRIA Information Beratung Mailings Workshops für AntragstellerInnen Antragscheck Hilfe bei europaweiter Partnersuche http://www.ccp-austria.at/

THEMENÜBERSICHT EU-Kulturpolitik, rechtliche Grundlagen, Entwicklung EU-Programm KULTUR (2007-2013) - Erfolgskriterien, Budgetgrundsätze und Planungsstrategien - Best Practice 3. Überblick über EU-Förderprogramme für den Kulturbereich 4. Europäische Netzwerke im Kulturbereich und Europäische Kulturhauptstädte

1. EU – KULTURPOLITIK, RECHTLICHE GRUNDLAGEN, ENTWICKLUNG

GESCHICHTE DER EUROPÄISCHEN UNION Robert Schuman liest die Schuman Erklärung © Europäische Kommission

ENTWICKLUNG DER EU-KULTURPOLITIK Geschichte 80er Jahre: politische Absichtserklärungen kulturelle Projekte zu unterstützen 1985: erste „Kulturhauptstadt Europas“ 1992: „Kulturartikel“ 151 Kulturförderprogramme 1996: 1. Generation: Kaleidoskop, Ariane, Raphael 2000: 2. Generation: KULTUR 2000 2007: 3. Generation: KULTUR (2007-2013) 2007: EU-Kulturagenda, Arbeitsplan 2008-2010

ARTIKEL 151 „Kulturartikel“ Ziele Entfaltung der Kulturen der Mitgliedstaaten unter Wahrung ihrer nationalen Vielfalt sowie gleichzeitiger Hervorhebung des gemeinsamen Kulturerbes Förderung der kulturellen Zusammenarbeit in der EU Förderung der kulturellen Zusammenarbeit mit Drittländern und internationalen Organisationen (UNESCO, Europarat) Berücksichtigung kultureller Aspekte in anderen Gemeinschaftspolitiken (Kohärenz)

EU-KULTURAGENDA Mai 2007: „Mitteilung der EK über eine europäische Kulturagenda im Zeichen der Globalisierung“ – Bekräftigung der sozialgesellschaftlichen, ökonomischen und außenpolitische Rolle von Kultur für das „Projekt Europa“ November 2007: Entschließung des Rates zu einer europäischen Kulturagenda Mai 2008: Entschließung des Rates zum Arbeitsplan für Kultur für die Jahre 2008-2010 http://www.ccp-austria.at/view.php?id=66

EU-KULTURAGENDA Strategische Ziele Förderung der kulturellen Vielfalt und des interkulturellen Dialogs Förderung der Kultur als Katalysator für Kreativität Kultur als wichtiger Bestandteil der internationalen Beziehungen Arbeitsmethoden strukturierter Dialog mit dem Kultursektor (Cultural Forum, kult. Plattformen der Zivilgesellschaft) offene Koordinierungsmethode (Mitgliedsstaaten Arbeitsgruppen) Mainstreaming in anderen Politikbereichen Arbeitsplan 2008-2010: 5 Schwerpunktbereiche http://www.ccp-austria.at/view.php?id=172

ARBEITSPLAN FÜR KULTUR 2008-2010 1) Verbesserung der Bedingungen für die Mobilität von KünstlerInnen und Kulturschaffenden 2) Förderung des Zugangs zur Kultur (durch Förderung von kulturellem Erbe, Vielsprachigkeit, Digitalisierung, Kulturtourismus, Mobilität von Kunstsammlungen sowie Synergien mit Bildung, insbesondere der Kunsterziehung) 3) Entwicklung von Daten, Statistiken und Methoden im Kultursektor und Verbesserung ihrer Vergleichbarkeit (EUROSTAT) 4) Nutzung des Potenzials der Kultur- und Kreativwirtschaft, insbesondere der KMU 5) Unterstützung und Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen

2. EU – Programm KULTUR (2007 – 2013) - Erfolgskriterien, Budgetgrundsätze und Planungsstrategien - Best practice

KULTUR (2007-2013) Förderprogramm für die Vernetzung von kulturellen Organisationen in Europa Budget: € 400 Millionen 3 Programmziele: Unterstützung der Mobilität von Kunst- und Kulturschaffenden Unterstützung der Mobilität von Kunstwerken Förderung des interkulturellen Dialogs Foto: Wolfgang Kirchner

TEILNAHMEBERECHTIGUNG Öffentliche oder private kulturelle Einrichtungen mit eigener Rechtsform kulturelle Akteure einschließlich Unternehmen aus dem Kulturbereich, sofern diese nicht gewinnbringend tätig sind. aus den 27 EU – Mitgliedsstaaten Island, Norwegen und Liechtenstein Bewerberländern (Türkei, Kroatien, Mazedonien-FYROM) und Serbien westliche Balkanländern (Montenegro, Bosnien-Herzegowina, Albanien) vorbehaltlich des Abschlusses einer Vereinbarung betreffend die Teilnahme am Programm

3 AKTIONSBEREICHE Unterstützung kultureller Projekte aller Sparten Mehrjährige Kooperationsprojekte (3-5 Jahre) Kooperationsmaßnahmen (max. 2 Jahre) Besondere Projekte (z.B. Europäische Kulturhauptstädte) Betriebskostenzuschüsse für kulturelle Einrichtungen auf europäischer Ebene Unterstützung von Analysen und Informationssammlung und –verbreitung im Bereich der kulturellen Zusammenarbeit

KOOPERATIONSMASSNAHMEN (1.2.1) Kreativität und Innovation: Wegbereiter für langfristige Zusammenarbeit mind. 3 kulturelle Organisationen aus 3 teilnehmenden Ländern Laufzeit: max. 24 Monate Fördersumme: max. 50% (mind. € 50.000 – max. € 200.000) Jährlich ca. 80 Kooperationsmaßnahmen Budget: rd. € 10 Mio

MEHRJÄHRIGE KOOPERATIONSPROJEKTE (1.1) Ausrichtung auf dauerhafte und strukturierte Zusammenarbeit mind. 6 kulturelle Einrichtungen aus 6 teilnehmenden Ländern Laufzeit: 3 – 5 Jahre Fördersumme: max. 50% (mind. € 200.000 – max. 500.000/ Jahr) Jährlich ca. 10 mehrjährige Kooperationsprojekte Budget: rd. € 17 Mio

Programmleitfaden KULTUR (2007-2013) Instructions for Applicants WICHTIGE DOKUMENTE Programmleitfaden KULTUR (2007-2013) Instructions for Applicants eForm User Guide http://eacea.ec.europa.eu/culture/funding/2009/call_strand_121_2009_en.php

KALENDER BIS 2013 Koop.maßnahmen und mehrj. Koop.projekte: 1. Oktober Einreichfristen: Koop.maßnahmen und mehrj. Koop.projekte: 1. Oktober Literarische Übersetzungen: 1. Februar Projekte in/mit Drittländern: 1. Mai Betriebskostenzuschüsse: 1. November Foto: Wolfgang Kirchner http://eacea.ec.europa.eu/culture/programme/calendar_en.php

ROLLE DES ANTRAGSTELLERS Einreichung des gemeinsamen Antrags Unterzeichnung des Fördervertrags Verteilung der Fördersumme an die Mitorganisatoren Verantwortung für zweckmäßige Verwendung und Abrechnung (Final Report)

FORM DER ZUSAMMENARBEIT Foto: Andreas Kristof, MAK NITE© Antragsteller und Mitorganisatoren Planung Durchführung finanzielle Beteiligung aus teilnahmeberechtigten Staaten Mitorganisator: Unterzeichung eines „Auftrags“ (Bevollmächtigung) Unterschied: Beauftragung (Untervergabe von Dienstleistungen, Waren) Partner Beteiligung in inhaltlicher Hinsicht: Know-how, Erfahrungsaustausch aus teilnahmeberechtigten Ländern oder Drittländern kein finanzieller Beitrag

BUDGETPLAN AUSGABEN = EINNAHMEN Projektaktivitäten 2. Produktion, Kommunikation, Verbreitung 3. Konferenzen/ Seminare 4. Reise/Aufenthalt Verwaltungspersonal Personal: Verwaltung (20%) 6. Indirekte Kosten (7%) EU-Zuschuss 2. Einnahmen des Projekts 3. Eigenfinanzierung

BUDGET: FÖRDERFÄHIGE KOSTEN Zuschüsse Kofinanzierung Keine Doppelfinanzierung Förderfähige Kosten im Förderzeitraum (Laufzeit des Projekts): keine rückwirksamen Zuschüsse Gemeinnützigkeit (non profit) Sicherheit

Foto: Verein zur Erhaltung des Stephansdoms PROCEDERE Einreichung der Unterlagen (Antragsformular + Anhänge) bei der EACEA elektronisch und per Post, spätestens am letzten Tag der Frist (Poststempel!) auf EN, DE oder FR (Empfehlung) Formelle Prüfung durch EACEA Prüfung der Förderfähigkeitskriterien (s.o.), des Rechtsstatus, der Ausschlusskriterien (Konkurs, Verurteilung, schwere berufl. Verfehlung … ) und der operativen (Fachkenntnisse, berufl. Qualifikation) und finanziellen Leistungsfähigkeit (ausreichende Finanzierungsquellen) Foto: Verein zur Erhaltung des Stephansdoms

PROCEDERE Inhaltliche Prüfung anhand Vergabekriterien durch Bewertungsausschuss unterstützt von Expertenjury Bewertung der künstlerischen und kulturellen Qualität der Vorschläge in Zusammenhang mit Programmzielen Konsultation des Programmausschusses und des Europ. Parlaments (mehrjähr. Projekte, 6 Wochen) Entscheidung über Förderung durch die EK Förderentscheidung bzw. Fördervertrag mit der Exekutivagentur Geben Sie nicht auf, wenn das Projekt nicht ausgewählt wurde: lesen Sie die Beurteilung und reichen Sie erneut ein!!!

Künstlerisches Konzept/ Kulturelle Inhalte + … VERGABEKRITERIEN Künstlerisches Konzept/ Kulturelle Inhalte + … Zusätzlicher europäischer Nutzen Erreichung der besonderen Ziele des Programms (3 Ziele) Qualität der vorgeschlagenen kulturellen Aktivitäten Qualität der Partnerschaft Erwartetes Niveau der Ergebnisse („Outputs“) Bekanntmachung und Verbreitung der Aktivitäten (Kommunikationsplan!) Langfristige Wirkung: Nachhaltigkeit Kult. Zusammenarbeit mit Drittländern (1.3): Dimension der internat. Zusammenarbeit

LITERARISCHE ÜBERSETZUNGEN (1.2.2) Ziel: möglichst weite Verbreitung der europäischer Literatur durch Förderung der Übersetzung Förderfähig sind Übersetzungen von belletristischen Werken aus einer europ. Sprache in eine andere: - Übersetzungen von hochwertiger Literatur auf europäischer Ebene - Übersetzungen der Literatur aus neuen Mitgliedsländern (seit 2004) Antragsteller: ein Verlag od. eine Gruppe von Verlagen aus förderfähigen Ländern Förderfähige Werke: Übersetzung von belletristischen Werken und alter Texte des literarischen Kulturguts (Romane, Erzählungen, Kurzgeschichten, Theaterstücke, lyrische Werke, Comics): Übersetzung von mind. 1 und max. 10 Werken Werke müssen bereits veröffentlicht sein Werke dürfen noch nicht in die Zielsprache übersetzt worden sein

LITERARISCHE ÜBERSETZUNGEN (1.2.2) Förderfähige Sprachen: Übersetzungen aus und in Sprachen der am Programm teilnehmender Länder Förderfähige Sprachen: offizielle Sprachen aus förderfähigen Ländern (+ Latein und Griechisch) Nachweis der europ. Dimension (Transnationalität): Übersetzung nicht in Amtssprache desselben Landes (Beispiel: Irland – Übersetzung Englisch – Gälisch) Werke müssen von Autoren verfasst sein, die Staatsbürger oder Einwohner eines förderfähigen Landes sind Die Zielsprache muss die Muttersprache des Übersetzers sein (Ausnahme: wenig verbreitete Sprachen) Allgemeines: Projektlaufzeit: max. 24 Monate Finanzhilfeentscheidungen, Anwendung von Pauschalsätzen (außer Lyrik)

LITERARISCHE ÜBERSETZUNGEN (1.2.2) Budget: Zuschuss pro Antrag mind. € 2.000 und max. € 60.000 zur Deckung der Übersetzungs- und Veröffentlichungskosten Zahlung: nach Annahme des Final Reports Budget/ Jahr: € 2 Mio – Förderung von ca. 440 Büchern Finanzierung auf Basis von Pauschalsätzen: belletristische Werke 1 Seite = 1.500 Zeichen Zahl der Seiten: Ausgangssprache des Buches Pauschalsätze für förderfähige Länder pro Sprache Kostensatz in Bezug auf Zielsprache Beispiel: Übersetzung eines Buches (350 Seiten) vom Rumänischen ins Niederländische: 350 x 23,38 (Pauschalsatz NL) = € 8.183 Finanzierung auf Basis von Budgets: lyrische Werke Deckung der Übersetzungskosten sofern diese nicht > als 50% der Gesamtkosten für Übersetzung und Veröffentlichung

BETRIEBSKOSTENZUSCHÜSSE FÜR KULTURELLE EINRICHTUNGEN AUF EUROPÄISCHER EBENE Unterstützung von Organisationen, die gemeinsame kulturelle Erfahrungswerte mit europäischer Dimension fördern Unterstützung der permanenten Aktivitäten (Jahresprogramm) in Form von Betriebskostenzuschüssen Botschafter Netzwerke und Interessensgruppen Festivals Strukturen für die politische Unterstützung der Kulturagenda EU-Zuschuss: max. € 600.000 und max. 80% Budget 2009: € 7,1 Mio

BETRIEBSKOSTENZUSCHÜSSE FÜR KULTURELLE EINRICHTUNGEN AUF EUROPÄISCHER EBENE Antragsberechtigung: Öffentliche oder private unabhängige Einrichtungen mit Rechtspersönlichkeit; aus dem Kulturbereich; aus förderfähigen Ländern; ohne Erwerbszweck; (Behörden nicht antragsberechtigt) Netzwerke: 1 J., Festivals 5x Botschafter: Vertreter der europäischen Kultur (Orchester, Chöre, Theatergruppen, Tanzensembles Aktivitäten in mind. 7 Ländern Bestehen: Botschafter: seit 2 Jahren

BETRIEBSKOSTENZUSCHÜSSE FÜR KULTURELLE EINRICHTUNGEN AUF EUROPÄISCHER EBENE Netzwerke von Interessensgruppen: Vertretung von Kulturakteuren oder kultureller Bereiche Mitglieder mit Sitz in mind. 15 Ländern/ bzw. 10 Ländern bei Zusammenschluss von nationalen Verbänden Bestehen seit 1 Jahr Festivals: Europäische Dimension: durch geograph. Reichweite, große europ. Öffentlichkeitswirkung, decken mind. 7 förderfähige Länder ab Europaweit bekannte und anerkannte Festivals Bestehen seit 2 Jahren, mind. 5x stattgefunden

BETRIEBSKOSTENZUSCHÜSSE FÜR KULTURELLE EINRICHTUNGEN AUF EUROPÄISCHER EBENE Strukturen für die politische Unterstützung der Kulturagenda Plattformen für strukturierten Dialog mit der Zivilgesellschaft (NGOs aus Kultursektor, gemeinsam aus mind. 15 Ländern) Gruppen für politische Analyse (Mitglieder aus mind. 3 Ländern) Finanzierung auf Basis von Pauschalsätzen pro Mitarbeiter („Grant calculator“) Beispiel: österr. „Botschafter“: 5 Beschäftigte x € 40.295 (Pauschalsatz für Österreich) = € 201.475 auf Basis von Budgets

FORMALKRITERIEN Antragsformular + Originalunterschriften und Datum Mindestzahl der Mitorganisatoren Einrichtungen mit eigener Rechtsform ausgeglichener Finanzplan (Gesamtausgaben = Gesamteinnahmen) Antragshöhe und Kofinanzierung Projektbeginn/-ende: Förderzeitraum Anlagen und Dokumente komplett Einreichfrist eMail und Post (Stempel) Keine Ausschlussgründe

PROJEKTPLANUNG* * Tipps Ressourcen (personell, finanziell, Beauftragungen) Zeitmanagement Rollen im Projekt Unterschiedliche Arbeitsweisen Zielgruppen Ergebnisse (Outputs) Kommunikation Recherche aktueller eu-kulturpolitischer Entwicklungen Recherche von „best-practice“ Projekten Tipps!!!

BEST PRACTICE 2000 - 2006 Welche Konzepte und Methoden hatten Erfolg? Welche Herangehensweisen wurden gewählt? Welche Chancen und Herausforderungen ergeben sich durch die Teilnahme am EU-KULTUR-Programm? Broschüre „Best Practice 2000-2006“

KULTUR (2007-2013) - PROJEKTBEISPIELE Rotor: Land of Human Rights Impulstanz: Jardin d`Europe Szene Salzburg: APAP Eurozine Universitäts- und Landesbibliothek Tirol: eBooks on Demand Siegmund Freud Privatstiftung: Psychoanalytic Document Database After Image Productions: Licht><Bild, Die Ägina Akademie Unit F: CFA – Contemporary Fashion Archive

UNTERLAGEN Informationen und Antragsunterlagen: http://www.ccp-austria.at/ http://eacea.ec.europa.eu/culture/index_de.htm http://ec.europa.eu/culture/index_en.htm

3. ÜBERBLICK ÜBER EU-FÖRDERPROGRAMME FÜR DEN KULTURBEREICH

EU-FÖRDERPROGRAMME für den Kulturbereich (Auswahl) Programme Budget (€) KULTUR (2007-2013): 400 Mio Lebenslanges Lernen: 7 Mrd 7. ForschungsRP: 54 Mrd MEDIA 2007: 750 Mio ICT PSP (gesamt): 149 Mio EU-Strukturfonds: 347 Mrd Förderung von Kulturellem Programm Bildung Entwicklung von Inhalten Stärkung europ. AV-Werke Zugang, Nutzung, Verwertung digitaler Inhalte Infrastruktur http://www.europa-foerdert-kultur.info/ Online Förderführer

4. EUROPÄISCHE KULTURHAUPTSTÄDTE UND EUROPÄISCHE NETZWERKE IM KULTURBEREICH

EUROPÄISCHE KULTURHAUPTSTÄDTE 2009 Linz (Österreich) Vilnius (Litauen) 2010 Ruhrgebiet (Essen, Deutschland) Pecs (Ungarn) Istanbul (Türkei) 2011 Turku (Finnland) Tallin (Estland)

EUROPÄISCHE NETZWERKE IM KULTURBEREICH Culture Action Europe http://www.cultureactioneurope.org/ IETM - Informal European Theatre Meeting http://www.ietm.org/ IETM - Mobilität im Bereich der darstellenden Kunst The Performing Arts Traveller`s Toolkit http://on-the-move.org Network of European Museum Organisations http://www.ne-mo.org/ AEC - European Association of Conservatoires http://www.aecinfo.org ENCATC - European Network of Cultural Administration Training Centres http://www.encatc.org/

RESÜMÉE* * zusammenfassende Tipps für die Planung von EU-Kulturprojekten Projekt mit europäischem Mehrwert? Projekt mit transnationalem Charakter? Gesellschaftspolitischer Kontext? Recherche zu EU - Programmen „Jedes Programm spricht eine eigene Sprache“ Projektbeispiele? Aktuelle EU-Kulturthemen? Formalitäten klären: Kriterien; Ausschreibung, Fristen, Formulare … Ressourcen und Kofinanzierung? Beratungsstellen kontaktieren („nationale Kontaktstellen“) Alle Vergabekriterien erfüllt? Sichtbarkeit (Öffentlichkeitsarbeit), Nachhaltigkeit?

EU-PROGRAMM KULTUR (2007-2013) Mag. Elisabeth Pacher 0043 1 53120 7692 elisabeth.pacher@bmukk.gv.at Danke für die Aufmerksamkeit … Fragen?