Handspiel Verbotenes Handspiel? Die richtige Auslegung

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 Präsentation transkript:

Handspiel Verbotenes Handspiel? Die richtige Auslegung Vielen Besuchern von Fußballspielen ist der Unterschied nicht geläufig. Sie reagieren instinktiv mit einem Aufschrei, wenn ein Feldspieler den Ball mit der Hand berührt, fordern ein Einschreiten des Referees und sind empört, wenn der Unparteiische das Spiel weiterlaufen lässt. Aber nicht immer liegt beim Ballkontakt eines Spielers mit der Hand eine Regelwidrigkeit vor Folie 1/17

Champions - League Chelsea - FC Barcelona Handspiel im eigenen Strafraum? Handspiel von Pique im eigenen Strafraum in der 82. Minute. Nicht nur für die Blues und deren Anhängerschaft ein klarer Strafstoß. Pique gab nachher zu: „Ja, der Ball hat meine Hand berührt, ich wollte es nicht, aber er war an meiner Hand. Doch der Schiri hat entschieden es war kein Elfer.“ Folie 2/17

Verbotenes Handspiel oder nicht? Regel 12: Ein Handspiel liegt vor, wenn ein Spieler den Ball mit seiner Hand oder seinem Arm absichtlich berührt. Wann der Schiedsrichter einen direkten Freistoß bzw. im Strafraum einen Strafstoß zu verhängen hat, ist in der Regel 12 klar verankert: Nämlich dann, wenn ein Spieler (ausgenommen der Torwart im eigenen Strafraum) den Ball absichtlich mit der Hand oder seinem Arm spielt/berührt. Die Beurteilung, ob Absicht beim Handspiel vorliegt, obliegt allein dem Schiri, und dieser Ermessensspielraum beinhaltet die Problematik unterschiedlicher Interpretationen verschiedener Kollegen und die damit verbundenen Zuschaueremotionen. Spielfortsetzung: Direkter Freistoß am Ort des Vergehens oder Strafstoß. Folie 3/17

Hilfestellung bei der richtigen Auslegung des Handspiels Natürliche Körperhaltung? Normaler dynamischer Bewegungsablauf? Ball zur Hand? Oder doch Hand zum Ball? Arme ausgebreitet? Schusswinkel verkürzt? Handkontakt mit Ball nach einem Sturz? Unnatürliche Handhaltung? Fliegt der Ball zur Hand, so besteht in den meisten Fällen keine Absicht. Wird jedoch die Hand zum Ball geführt, kann fast immer Absicht angenommen werden. Besonders zu beachten ist die natürliche Körperhaltung des Spielers. Ein springender oder laufender Spieler wird die Arme nie angelegt haben, sondern durch Schwingen und Abwinkeln versuchen, seinen Bewegungsablauf zu dynamisieren, also höher zu springen oder schneller zu laufen. Wird er nun dabei angeschossen, ohne dass er vor dem Ballkontakt seinen natürlichen Bewegungsablauf verändert, liegt keine Absicht vor, selbst wenn es manchmal so aussehen mag, als ginge die Hand zum Ball. Breitet allerdings ein Spieler die Arme aus, um etwa den Schusswinkel für den Gegner zu verkürzen, so liegt jedenfalls verbotenes Spiel vor, wenn es zum Ballkontakt mit der Hand kommt. 4. Wenn ein Spieler die Hand in Kopfhöhe hält, ist normalerweise von einer unnatürlichen Handhaltung auszugehen. Keine Absicht ist gegeben, wenn ein Spieler stürzt und dabei ungewollt auf den Ball fällt. Jedoch hat der Spieler dabei darauf zu achten, den Ballkontakt mit der Hand möglichst zu vermeiden. Wenn ein Spieler sich selbst an der Hand anschießt, kann auch nicht von absichtlichem Handspiel ausgegangen werden. Springt der Ball vom Boden an die Hand, so ist ebenso das Spiel nicht zu unterbrechen. Sich selbst angeschossen? Ball vom Boden an die Hand gesprungen? Folie 4/17

Beurteilung der Situation: die Bewegung der Hand zum Ball (nicht des Balles zur Hand), die Entfernung zwischen Gegner und Ball (unerwartetes Zuspiel), die Position der Hand (Das Berühren des Balls an sich ist noch kein Vergehen), Das Berühren des Balles durch einen Gegenstand in der Hand des Spielers (Kleidung, Schienbeinschoner usw.), was ein Vergehen darstellt, das Treffen des Balls durch einen geworfenen Gegenstand (Schuh, Schienbeinschoner usw.), was ein Vergehen darstellt. Grundsätzlich darf beim Handspiel also nur die Absicht bestraft werden!  absichtliches Handspiel! Folie 5/17

Natürliche Handhaltung? Absichtliches Handspiel! Nein Absichtliches Handspiel! Der erhobene Arm über dem Kopf ist keine normale, natürliche Hand-/Armhaltung und ist deshalb als absichtliches Handspiel zu werten. Da der Ball innerhalb des Strafraums berührt wird, muss auf Strafstoß entschieden werden. Eine Disziplinarstrafe ist normalerweise nicht erforderlich. Folie 6/17

Absichtliches Handspiel! Hand zum Ball? Ja Absichtliches Handspiel! Wenn ein Spieler in „Torwart-Manier“ mit den Händen gegen den Ball geht, ist regeltechnisch von einem absichtlichen Handspiel zu sprechen – auch wenn der Ball aus relativ kurzer Entfernung geschossen wurde. In einem solchen Fall ist der Strafstoß die richtige Entscheidung. Folie 7/17

Absichtliches Handspiel! Gestrecktes Bein! Der gestreckte Fuß des linken Spielers stellt in jedem Fall eine Gefahr für seinen Gegner dar. Auch wenn der Ball getroffen wurde, ist die Spielmöglichkeit des Gegners unzulässig eingeschränkt. Ein eventuelles anschließendes Handspiel bleibt als zweites Vergehen unbestraft. Folie 8/17

Der Versuch eines Handspieles ist nicht strafbar! Kein Kontakt mit dem Ball → Kein Vergehen „Schutzhand“ Reflexartige Bewegung der Hand zum Ball und Kontakt mit diesem → Absichtliches Handspiel Achtung bei Frauenspielen → „Schutzhand“ erlaubt Erlaubt und daher nicht zu ahnden ist der Versuch eines Akteurs, den Ball absichtlich mit der Hand zu spielen. Der Schiedsrichter hat nur dann einzuschreiten, wenn tatsächlich ein Kontakt des Balles mit der Hand erfolgte. D.h., wird der Gegenspieler durch das versuchte Handspiel irritiert, so erfolgt keine Unterbrechung seitens des Schiedsrichters, da in diesem Fall keine Unsportlichkeit vorliegt. Schutzhand: Darunter versteht man eine meist reflexartige Bewegung mit der Hand, um Gesicht, Bauch oder Unterleib vor einem aus der Nähe getretenen Ball zu schützen. Wie ist hier vom Unparteiischen vorzugehen? Kommt es bei der ,,Schutzhand" zum Ballkontakt, so liegt im Sinne der Regel Absicht vor, selbst wenn die Bewegung instinktiv bzw. unwillkürlich aussieht. Bei Frauenspielen ist der absichtliche Gebrauch der Hände zum Schutze des Körpers in allen Fällen erlaubt. Folie 9/17

Disziplinarmaßnahmen Versuch mit der Hand ein Tor zu erzielen Den Ball mit der Hand nach vorne legen Einen aussichtsreichen Angriff verhindern Ball Richtung Tor gespielt wurde Verhinderung einer offensichtlichen Torchance mit der Hand Normalerweise wird ein Spieler wegen absichtlichen Handspiels nicht verwarnt. Eine Verwarnung wird aber notwendig, wenn ein angreifender Spieler versucht, mit seinen Händen ein Tor zu erzielen oder tatsächlich ein solches erzielt. Auch ein Spieler, der sich den Ball absichtlich mit der Hand nach vorne legt, um sich oder seiner Mannschaft einen Vorteil zu verschaffen, ist zu verwarnen. Auch gegen einen Abwehrspieler, der durch ein absichtliches Handspiel einen aussichtsreichen Angriff verhindert, wird eine Verwarnung ausgesprochen. Wenn durch ein absichtliches Handspiel ein Schuss Richtung Tor verhindert wird ist ebenfalls eine Verwarnung auszusprechen. Ein Spieler ist des Feldes zu verweisen, wenn er durch absichtliches Handspiel ein Tor verhindert oder dadurch eine offensichtliche Torchance des Gegners vereitelt. Grund für diese Strafe ist nicht das absichtliche Handspiel an sich, sondern die Tatsache, dass durch eine unerlaubte und unfaire Aktion ein Gegentor verhindert wurde. Folie 10/17

Anwendung der Vorteilsbestimmung Spielübersicht Verzögerter Pfiff Disziplinarmaßnahme nicht vergessen Ersatzspieler und Teamoffizielle Mit einer gekonnten Vorteilsauslegung kann der Schiedsrichter auch bei absichtlichem Handspiel die notwendige Übersicht unter Beweis stellen. Zu beachten ist dabei, dass nicht zu schnell gepfiffen wird, wodurch er das notwendige Gespür für den Spielfluss unter Beweis stellen kann. Wenn erforderlich, darf nach einem gelungenem Vorteil und einer anschließend folgenden Spielunterbrechung auf die notwendige Disziplinarmaßnahme nicht vergessen werden. Ein typischer Fall für die Vorteilsanwendung ist das unsportliche Spielen des Balles mit der Hand durch einen Verteidiger, wobei aber das Eindringen des Balles in das Tor nicht verhindert werden kann. Die richtige Entscheidung lautet auf Tor, nicht auf Strafstoß und die gelbe Karte als persönliche Strafe Vorteilsanwendung im beschriebenen Fall bei Ersatzspieler bzw. Teamoffiziellen nicht möglich. Folie 11/17

Torhüter innerhalb seines Strafraumes Spielfortsetzung Direkter Freistoß Ort des Vergehens Strafstoß Direkter Freistoß am Ort des Vergehens (siehe auch Regel – Ort der Freistoßausführung) oder Strafstoß. Für den Torhüter gelten bei Handspiel außerhalb des Strafraums die gleichen Regeln wie für alle übrigen Spieler. Berührt der Torhüter den Ball innerhalb des Strafraums mit der Hand, kann deswegen weder ein direkter Freistoß/Strafstoß noch eine Strafe gegen ihn ausgesprochen werden. Indirekte Freistöße aufgrund anderer Vergehen des Torhüters sind jedoch möglich. Torhüter innerhalb seines Strafraumes (Zuspielbestimmung) Indirekter Freistoß Folie 12/17

Werfen eines Gegenstandes nach dem Ball Spielfortsetzung? Persönliche Strafe? Sonderregelung Tormann bei absichtlichem Zuspiel durch Mitspieler (Zuspielbestimmung) Spielfortsetzung? Persönliche Strafe? Wenn ein Spieler der verteidigenden Mannschaft einen Schuh oder einen anderen Gegenstand nach dem Ball wirft und diesen trifft, so ist auf direkten Freistoß oder Strafstoß zu entscheiden (der geworfene Gegenstand gilt als verlängerter Arm). Die Spielfortsetzung erfolgt dort, wo der Kontakt stattfand. Die persönliche Strafe ist die Verwarnung wegen „unsportlichen“ Handspiels. Wird dadurch ein Torerfolg verhindert oder eine klare Torchance vereitelt, so ist dieser Spieler des Feldes zu verweisen. Dies gilt nicht für den Tormann im eigenen Strafraum (gelbe Karte wegen Unsportlichkeit, indirekter Freistoß, wo sich der Tormann befand). Wird nicht getroffen, handelt es sich jedenfalls um eine Unsportlichkeit und ist mit einer Verwarnung sowie einem indirekten Freistoß am Ort des Spielers zu ahnden. Im Strafraum stehend, kann der Tormann bei einem absichtlichen Zuspiel einen Torerfolg nur mit einer Handabwehr verhindern. Entscheidung: nur indirekter Freistoß (kein „Torraub“), weil es dem Tormann grundsätzlich erlaubt ist, den Ball im eigenen Strafraum mit der Hand zu spielen. Steht der Tormann hingegen außerhalb seines Strafraumes und spielt den von einem Mitspieler zugespielten Ball in unsportlicher Weise mit der Hand, so ist die Spielfortsetzung ein direkter Freistoß und die persönliche Strafe eine gelbe Karte. Folie 13/17

Stellungsspiel des Schiedsrichters Nur bei einem guten Stellungsspiel (Seiteneinsicht) kann der Schiedsrichter erkennen, dass der linke Spieler den Ball mit der Hand mitnimmt. Spielstrafe: direkter Freistoß! Folie 14/17

Verhalten der Schiedsrichter Assistenten Verpflichtung zur Anzeige Mut zu unpopulären Entscheidungen Handtor eines Angreifers „Torchancenverhinderung“ durch Verteidiger Die Schiedsrichterassistenten haben die Verpflichtung (Regel 6) anzuzeigen, wenn sich regelwidriges Verhalten außerhalb des Blickpunktes des Spielleiters ereignet hat. Daraus ergibt sich, dass ein vom Referee nicht gesehenes absichtliches Handspiel eines Spielers vom „Helfer“ anzuzeigen ist. Die Assistenten werden speziell dann gefordert sein, wenn im gegebenen Fall ein Tor durch einen Angreifer erzielt wurde. Aber auch dann, wenn ein Verteidiger ein sicher scheinendes Tor durch absichtliches Handspiel verhindert, ist vom Assistenten sofort durch ein entsprechendes Fahnenzeichen richtig zu reagieren und dem Schiedsrichter der schuldige Spieler namhaft zu machen, denn in der geschilderten Situation ist nicht nur der fällige Strafstoß zu verhängen, sondern der ,,Torverhinderer" auszuschließen. Folie 15/17

Verhaltensmaßnahmen des Schiedsrichters Vorteilsbestimmung Kein Unterschied Keine Absicht Bei absichtlichen und klaren Handvergehen von Spielern (außer dem Tormann in seinem eigenen Strafraum) ist das Spiel unter Beachtung der Vorteilsbestimmung zu unterbrechen. Es darf dabei kein Unterschied gemacht werden, ob der Täter ein Verteidiger oder ein Angreifer war. Zaghaftes und verzögertes Pfeifen fördert sofort die Kritik am Unparteiischen. Wenn kein absichtliches Handspiel vorliegt, sollte der Schiedsrichter sofort den Spielern ,,weiterspielen - keine Absicht" zurufen, wodurch er zum Ausdruck bringt, dass er die Situation genau beurteilen konnte und kein Regelverstoß vorlag. Folie 16/17

Das war‘s! Folie 17/17