Finanzierungsmöglichkeiten eines Studiums in Deutschland

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Finanzierungsmöglichkeiten eines Studiums in Deutschland Herzlich willkommen zum Themenabend: Finanzierungsmöglichkeiten eines Studiums in Deutschland Ein Überblick über Stiftungen, Institutionen und die Jobsuche

Struktur des Abends 1. Eine Stiftung aus der Region, für die Region: Der Studienfonds OWL Referentin: Katja Urhahne 2. Stiftungen und Förderinstitutionen in Deutschland Referentin: Bärbel Schürrle 3. Doktorandenförderung der UPB Referentin: Silke Horstmann

Stiftungen Politische Stiftungen / Parteinahe Stiftungen: Friedrich-Ebert-Stiftung (Nähe zur SPD) http://www.fes.de Friedrich-Naumann-Stiftung (Nähe zur FDP) http://www.freiheit.org/Aktuell/11c/index.html Hanns-Seidel-Stiftung (Nähe zur CSU) http://www.hss.de Heinrich-Böll-Stiftung (Nähe zu den Grünen) http://www.boell.de/ Konrad-Adenauer-Stiftung (Nähe zur CDU) http://www.kas.de/ Rosa-Luxemburg-Stiftung (Nähe zur PDS) http://www.rosalux.de/

Friedrich-Ebert-Stiftung Grundförderung für Ausländer/innen Die Grundförderung für Ausländer/innen unterscheidet sich inhaltlich nicht von der für Deutsche. Sie erhalten eine finanzielle Unterstützung für ein leistungsstarkes Studium, ein umfassendes Seminarprogramm, das die sozialen und fachlichen Kompetenzen stärkt sowie individuelle Beratung vor Ort durch mehr als 400 Vertrauensdozent/innen. Wir motivieren auch unsere ausländischen Stipendiat/innen, sich außerhalb des Studiums für ihre Ideale zu engagieren – das kann für ihr eigenes Land sein, für deutsche oder internationale Themen. Für Ausländer/innen ist es oft schwierig, sich an ihrem Hochschulort gesellschaftlich zu engagieren, da sie mit den sozialen und kulturellen Gegebenheiten manchmal noch nicht vertraut sind. Gerade unsere Hochschulgruppen sind deshalb interessant – dort sind Ansprechpartner/innen, die helfen, ein gesellschaftliches Projekt zu verwirklichen. Wie hoch ist die Förderung? Ausländische Stipendiat/innen erhalten monatlich 650 Euro und die Kosten für die Krankenkasse. Wir bieten außerdem einen Familienzuschlag von 276 Euro für Stipendiat/innen mit Kind. Das Stipendium muss nicht zurückgezahlt werden. Wie werde ich Stipendiat/in? Wir fördern ausländische Bewerber/innen, die bereits in Deutschland studieren oder promovieren - und zwar an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder Fachhochschule. Bis zu 40 Personen aus Afrika, Asien, Lateinamerika und Osteuropa nehmen wir jährlich in unser Förderprogramm auf. Sehr gute deutsche Sprachkenntnisse sind eine Voraussetzung, auch wenn das Studium auf Englisch absolviert wird. http://www.fes.de

Friedrich-Naumann-Stiftung Ausländische Studienförderung Mit der ausländischen Studienförderung werden qualifizierte Studierende an deutschen Hochschulen gefördert. Ausländische Studierende können sich nach einer akademischen Zwischenprüfung (Vordiplom oder Bachelor), allerdings nicht mehr kurz vor Beendigung des Studiums bewerben. Die Stipendien werden gemäß den Richtlinien des Auswärtigen Amtes berechnet und müssen nicht zurückgezahlt werden. Der Schwerpunkt der Förderung liegt im ideellen Bereich. Die Förderung wird zunächst für ein Jahr bewilligt. Bei konzentriertem Studium können Verlängerungen bis zum Abschluss des Studiums gewährt werden. Nicht gefördert werden Studienaufenthalte im Ausland. Ausländische Bewerberinnen und Bewerber, die gemäß § 8 BAföG als "Bildungsinländer" gelten, können gesondert gefördert werden. Ihr Status muss mit den Bewerbungsunterlagen schriftlich nachgewiesen werden (BAföG-Amt). Der Bewerbungsschluss ist der 15. Mai  und der 15. November eines Jahres.   http://www.freiheit.org/Auslaendische-Studienfoerderung/184c2274i125/index.html

Hanns-Seidel-Stiftung Kann man sich auch als ausländischer Staatsbürger direkt um ein Stipendium bewerben? Nein. Es können nur Bewerbungen berücksichtigt werden, die von den Projektleitern der Hanns-Seidel-Stiftung im Ausland ausgewählt und vorgeschlagen werden. Sie müssen in direktem Bezug zu einem Entwicklungshilfeprojekt der Hanns-Seidel-Stiftung vor Ort stehen oder aus dem Projektumfeld kommen.

Heinrich-Böll-Stiftung Für ausländische Bewerber/innen aus Nicht-EU-Ländern gilt: Lebenshaltungsstipendien für die internationalen Stipendiatinnen haben eine feste Höhe und sind elternunabhängig. Die Förderung setzt die Einschreibung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Universität bzw. Fachhochschule in Deutschland voraus. · Bewerberinnen müssen einen ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss nachweisen. Gefördert werden ausschließlich ausländische Studierende in einem Masterstudium in Deutschland. · Voraussetzung für die Zulassung zum Auswahlverfahren ist, dass zum Zeitpunkt der Bewerbung ein Studienplatz in Deutschland nachgewiesen werden kann (die Immatrikulationsbescheinigung muss vorliegen). · Sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache werden vorausgesetzt; ein Nachweis (s.u.) darüber ist erforderlich. Die Bewerbung sollte in deutscher Sprache abgefasst sein. Bitte beachten Sie zudem, dass das Auswahlverfahren (Interviews, Gruppendiskussion) in der Regel in deutscher Sprache durchgeführt wird; Ausnahmen (Interview in Englisch) sind möglich.3 · Auslandsaufenthalte von ausländischen Stipendiat/innen in Drittländern, die länger als vier Wochen andauern, können leider nach den aktuellen Förderrichtlinien i.d.R. nicht gefördert werden. · Studiengebühren für kostenpflichtige Studiengänge in Deutschland können nicht finanziert werden.

Konrad-Adenauer-Stiftung Ausländerförderung Sie sind Ausländer/Ausländerin, studieren oder promovieren und möchten an einer wissenschaftlichen oder künstlerischen Hochschule Deutschlands einen akademischen Grad erwerben bzw. für Ihre im Heimatland angestrebte Promotion einen mindestens einjährigen Forschungsaufenthalt in Deutschland realisieren? Sie sind Ausländer/Ausländerin und beabsichtigen, ein Aufbau- oder Programmstudium zu absolvieren? Ihre Leistungen in Sekundar- und Hochschule sind klar überdurchschnittlich? Sie interessieren bzw. engagieren sich politisch bzw. sozial? Sie sind nach Abschluss Ihres Aufenthalts in Deutschland bereit, auf nationaler bzw. internationaler Ebene verantwortungsvolle Aufgaben in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, in Wissenschaft und Verwaltung, Publizistik und Kultur zu übernehmen?

Rosa-Luxemburg-Stiftung Die Rosa Luxemburg Stiftung vergibt mit Mitteln des Auswärtigen Amtes (AA) Stipendien an AusländerInnen, die zum Studium nach Deutschland kommen und nach ihrer Ausbildung in ihr Heimatland zurückgehen. Fördervoraussetzungen für ausländische Studierende (alle Voraussetzungen müssen erfüllt sein): Immatrikulation (falls noch nicht vorhanden: mindestens eine Zulassung) an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland Nachweis über ein abgeschlossenes BA-Studium bzw. abgeschlossenes Grundstudium (Diplom-, Magister-, Staatsexamensstudiengang) sehr gute Studienleistungen gesellschaftliches Engagement im Sinne der Rosa Luxemburg Stiftung sehr gute Deutschkenntnisse (Nachweis des Spracherwerbs) – wir fördern keine Deutsch-Sprachkurse! Nicht gefördert werden: der Studienabschluss ein Bachelor bzw. das Grundstudium ein zweites Vollstudium ein (berufsbegleitendes) Teilzeitstudium Auslandsaufenthalte im Heimatland oder in Drittländern. Die Dauer der Förderung richtet sich nach der Regelstudienzeit. Das Stipendium wird zunächst für ein Jahr bewilligt, bei Erfüllen der Fördervoraussetzungen kann es bis zum Abschluss der Förderhöchstdauer (Regelstudienzeit plus mögliche Verlängerungen) vergeben werden. Das monatliche Grundstipendium beträgt 650,- €, hinzu kommt eine Pauschale (pauschalierte Nebenleistung) von 20,- €. Es kann ein Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von maximal 50,- € gezahlt werden. Eine Doppelförderung mit anderen öffentlichen Mitteln ist ausgeschlossen, unterschiedliche Stipendien werden miteinander verrechnet. Bewerbungstermine: 31. Oktober für Förderbeginn 01. April des darauf folgenden Jahres 30. April für Förderbeginn 01. Oktober desselben Jahres

Andere Begabtenförderwerke Das Cusanuswerk ist die 1956 gegründete Studienförderung der katholischen Kirche in Deutschland. Das Cusanuswerk stellt besonders begabten katholischen Studentinnen und Studenten aller Fachrichtungen und Hochschulen Stipendien während ihres Studiums und ihrer Promotion zur Verfügung. Seit ihrem Bestehen hat die Bischöfliche Studienförderung mehr als 5.000 Studierende und Doktoranden unterstützt, jährlich bewerben sich rund tausend Studierende in fünf verschiedenen Auswahlverfahren um ein Stipendium. Derzeit befinden sich rund 900 Cusanerinnen und Cusaner in der Förderung. Cusanuswerk Baumschulallee 5 53115 Bonn Telefon +49 (0) 228 / 9 83 84 - 0 Telefax +49 (0) 228 / 9 83 84 - 99 info@cusanuswerk.de www.cusanuswerk.de

Andere Begabtenförderwerke Das Evangelische Studienwerk Villigst ist das Begabtenförderungswerk der Evangelischen Kirchen in Deutschland und fördert derzeit rund 850 Studierende aller Fächer in der Grundförderung sowie 250 Promovierende. Darunter sind auch 50 Europäerinnen und Europäer vor allem aus osteuropäischen EU-Staaten, die an Hochschulen und Fachhochschulen in Deutschland studieren. Evangelisches Studienwerk e.V. Villigst Iserlohner Str. 25 58239 Schwerte Telefon  +49 (0) 2304 755196 Telefax  +49 (0) 2304 755250 info@evstudienwerk.de www.evstudienwerk.de

Andere Begabtenförderwerke Mit ihrem Studienförderwerk Klaus Murmann wendet sie sich an leistungsstarke und gesellschaftlich engagierte Studierende und Promovierende aller Fachbereiche und Hochschularten, die das Potenzial für Führungsaufgaben in Wirtschaft und Gesellschaft mitbringen. Aktuell werden rund 1250 Studierende und Promovierende gefördert und betreut. Die Stiftung der Deutschen Wirtschaft wird von Unternehmern, Unternehmen und Arbeitgeberverbänden getragen. Sie kooperiert in vielen Bereichen mit anderen großen Wirtschaftsstiftungen. Sie ist überparteilich und konfessionell unabhängig. Initiativbewerbungen von interessierten Studierenden und Promovierenden aller Fachbereiche sind im Studienförderwerk ausdrücklich erwünscht. Studierende wenden sich im ersten Schritt an einen Vertrauensdozenten der sdw. Promovierende bewerben sich direkt bei der Geschäftsstelle der sdw in Berlin. Die Endauswahl erfolgt in einem zweitägigen Assessment-Center. Stiftung der Deutschen Wirtschaft im Haus der Deutschen Wirtschaft Breite Straße 29 10178 Berlin Telefon: 030 / 20 33 – 15 40 Fax: 030 / 20 33 – 15 55 studienfoerderwerk@sdw.org http://www.sdw.org/

Andere Begabtenförderwerke Die Studienstiftung des deutschen Volkes ist mit mehr als 11.000 Stipendiaten das größte und zugleich das älteste deutsche Begabtenförderungswerk. Sie ist als einziges Werk politisch, konfessionell und weltanschaulich unabhängig. Seit ihrem Bestehen hat die Studienstiftung mehr als 50.000 besonders begabte Studierende und Doktoranden unterstützt. Jährlich werden circa 2.500 Stipendiaten neu in die Förderung aufgenommen. Für die Aufnahme in die Studienstiftung kann man vorgeschlagen oder sich mit einem Test selbst bewerben. Vorschlagsrecht haben unter anderen die Schulleiter (für Abiturienten), Prüfungsämter und Hochschullehrer (für Studierende bis zwei Semester vor Abschluss der Regelstudienzeit) und Betreuer von Promotionsvorhaben (für Doktoranden). Studienstiftung des deutschen Volkes e.V. Ahrstraße 41 53175 Bonn Telefon +49 (0) 228 82096-0 Telefax +49 (0) 228 82096-103 info@studienstiftung.de www.studienstiftung.de

Bundesverband deutscher Stiftungen Der Bundesverband deutscher Stiftung hat 3600 Mitglieder und führt einen Stiftungsindex im Internet mit Suchfunktion. Dort kann man thematisch und regional nach Stiftungen suchen, die ausländische Studierende in Deutschland fördern. www.stiftungsindex.de Wichtig: Informieren Sie sich vorab - am besten über die Internetseite - welche Form der Förderung eine Stiftung anbietet. Nur wenn dort angegeben ist, dass Stipendien an ausländische Studierende vergeben werden, macht es Sinn, sich mit dieser Stiftung in Verbindung zu setzen!

Stiftung Studium - Stiftung für Ost-West-Integration Stiftungsbeispiele aus dem www.stiftungsindex.de http://www.stiftung-ost-west-integration.de Aufgabengebiete: Bildung/Erziehung/Studentenhilfe   Satzungszweck: Zweck der Stiftung ist die ausschließliche und unmittelbare Förderung der Erziehung und Bildung. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: die Vergabe von Stipendien an junge Menschen, die die Hochschulreife erlangt haben, für ein Studium an einer Hochschule; studienbegleitende Veranstaltungen. Bevorzugt werden Studierende, die aus Osteuropa bzw. der ehemaligen Sowjetunion stammen. Regionale Einschränkungen: Deutschland, GUS-Staaten, ehem."Ostblock" Zielgruppen: Studentinnen / Studenten Zeitliche Begrenzung: 72 Monate Stiftung Studium - Stiftung für Ost-West-Integration

DAAD Deutscher Akademischer Austauschdienst http://www.daad.de/deutschland/foerderung/stipendiendatenbank Stipendien-Datenbank Sie möchten sich einen Überblick verschaffen über die Förderangebote des DAAD und über Angebote anderer Förderorganisationen für einen Studienaufenthalt in Deutschland? Hier finden Sie Informationen zu den Fördermöglichkeiten für ausländische Studierende, Graduierte und PostDocs des DAAD sowie anderer ausgewählter Förderorganisationen. Die Kriterien, nach denen die Programme anderer Förderorganisationen ausgewählt wurden, finden Sie Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu diesen Programmen direkt an die in der Beschreibung genannten Ansprechpartner.