ARBEITSTREFFEN 7. April 2010, Hamburg

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 Präsentation transkript:

ARBEITSTREFFEN 7. April 2010, Hamburg «PRAKTISCHE ASPEKTE DER ANWENDUNG DES EINHEITLICHEN ZOLLTARIFS UND DES EINHEITLICHEN SYSTEMS DER TARIFPRÄFERENZEN INNERHALB DER ZOLLUNION DER REPUBLIK BELARUS, DER REPUBLIK KASACHSTAN UND DER RUSSISCHEN FÖDERATION» SERGEJ POLUDEN 1 1

ZOLLUNION BELARUS, KASACHSTAN UND RUSSLAND Ab 1. Januar 2010 werden von der Republik Belarus, der Republik Kasachstan und der Russischen Föderation angewendet: Einheitlicher Zolltarif der Zollunion (ЕТТ); Einheitliche Warennomenklatur der Außenwirtschaftstätigkeit der Zollunion (TN WED ТS); Einheitliches System tarifärer Präferenzen der Zollunion (SТP).

DER EINHEITLICHE ZOLLTARIF DER ZOLLUNION (ЕТТ) ЕТТ ist eine Zusammenfassung der Zollsätze. Sie werden auf die Waren angewendet, die in das einheitliche Zollgebiet aus Drittländern eingeführt werden. Die Zusammenfassung ist gemäß einheit-licher Warennomenklatur der Außenwirtschafts-tätigkeit der Zollunion systematisiert. Im ЕТТ sind Einfuhrzollsätze in Bezug auf 11173 Positionen festgelegt; davon sind: 1585 – advalore Nullsätze (0%); 7626 – advalore sonstige Sätze; 217 – spezifische Sätze; 1745 – kombinierte Sätze.

EINIGE WAREN, FÜR DIE ZOLLSÄTZE IM ETT ЕRHÖHT WURDEN   Satz Weiß-russischer Zollsatz ЕТТ Rindfleisch und Geflügel 15 25-80 Milch und Milchprodukte 20 Kunststoffbeschichtungen 10 Drahtstäbe, Profile, Eisenwalzerzeugnisse 5 Eisenrohre 5-15 15-20 Triebwerke (Diesel und Halbdieselmotoren) Elektromotoren Silage-Erntemaschinen Getreideerntemaschinen 70 EUR/kW 120 EUR/kW Metallbearbeitende Werkzeugmaschinen Sattelschlepper 25-30 Autobusse (über 5 Jahre) 2,2 EUR/cm3 3 EUR/cm3 Pkw 0,35-2 EUR/cm3 1,2-5,8 EUR/cm3 Lkw (über 20 t) 5-10 25

EINIGE WAREN, FÜR DIE ZOLLSÄTZE IM ETT VERRINGERT WURDEN   Satz Weiß-russischer Zollsatz ЕТТ Tropenfrüchte 5-15 0-5 Mineralische und chemische Rohstoffe 5 Rohstoffe für pharmazeutische Produktion sowie zur Herstellung von Lacken und Farben 5-10 Polymere (Rohstoffe), Naturkautschuk Kleidung, Kopfbedeckung 20 10 Schuhe 15 Schuhteile Turbinenluftstrahltriebwerke Pumpen und Kompressoren Klimaanlagen 10-15 Straßenbau- bzw. Baumaschinen Landmaschinen Nähemaschinen 5-20 Batterien, Akkumulatoren 0-10 Staubsauger Waggons Autobusse für den grenzüberschreitenden Verkehr Zivilflugzeuge

ЕINHEITLICHE WARENNOMENKLATUR DER AUSSENWIRTSCHAFTSTÄTIGKEIT DER ZOLLUNION (ТN WED ТS) Die internationale Grundlage der Warennomenklatur der Außenwirtschaftstätigkeit der Zollunion bildet das Harmonisierte System der Warenbeschreibung und –verschlüsselung sowie die einheitliche Waren-nomenklatur der Außenwirtschaftstätigkeit der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten. Daher entsprechen alle Abschnitte, Gruppen, Untergruppen, Warenpositionen, Subpositionen sowie Anmerkungen zu den Abschnitten, Gruppen, Waren-positionen und Subpositionen, Grundinterpretations-regeln der Warennomenklatur der Außenwirtschafts-tätigkeit innerhalb der Zollunion der Nomenklatur des Harmonisierten Systems der Warenbeschreibung und –verschlüsselung.

EINHEITLICHES SYSTEM TARIFÄRER PRÄFERENZEN DER ZOLLUNION (SТP) SТP wird zur Wirtschaftsförderung der Entwicklungs- bzw. Schwellenländer angewendet. Im Hinblick auf einige, in diesen Ländern produzierten Waren werden Einfuhrzollsätze in Höhe von 75% der ETT-Sätze (für Entwicklungsländer) oder Nullsätze (0%) (für Schwellenländer) angewendet. Im Einheitlichen System (STP) ist die Anwendung: des einheitlichen Verzeichnisses der Entwicklungs-länder; des einheitlichen Verzeichnisses der Schwellen-länder; des einheitlichen Verzeichnisses von Waren vorge-sehen, für die bei der Einfuhr in das Einheitliche Zollgebiet der Zollunion tarifäre Präferenzen gewährt werden.

ZOLLABFERTIGUNGSGEBÜHREN Zu den Zollabfertigunsgebühren zählen: Einfuhrzölle; Ausfuhrzölle; Mehrwertsteuer, die bei der Wareneinfuhr ins Zollgebiet erhoben wird; Akzise, die bei der Wareneinfuhr ins Zollgebiet erhoben wird; Abfertigungsgebühren.

MEHRWERTSTEUER (MWSt) MwSt.-Sätze sind im Steuergesetzbuch der Republik Belarus in folgenden Höhen festgelegt: 10% - bei Einfuhr und / oder Verkauf einiger Lebensmittel sowie Kinderwaren gemäß bestätigtem Verzeichnis in der Republik Belarus; 20% - bei oben nicht erwähnten Waren; Einige Waren (Arzneimittel, Medizintechnik etc.) werden mit der MwSt. nicht belegt. Die MwSt.-Bemessungsgrundlage wird als Summe des Zollwertes, der summierten zu entrichtenden Zölle und der summierten zu entrichtenden Akzisen (bei akzisepflichtigen Waren) ermittelt.

AKZISE Verzeichnis akzisepflichtiger Waren, Akzisesätze sowie Fälle, in denen Waren akzisenfrei eingeführt werden, sind im Steuergesetzbuch der Republik Belarus festgelegt. Als akzisepflichtige Waren gelten Äthylalkohol; Alkohol-erzeugnisse; Bier; unverzehrbare alkoholhaltige Produkte; Tabakerzeugnisse; Erdölprodukte; Kleinbusse und Personen-kraftwagen etc. Akzisesätze können festgelegt werden: in absoluter Summe je physische Warenmeßeinheit – spezifischer Satz; in % des Warenzollwertes, erhöht um die zu ent-richtenden Zollbeträge – advalorer Satz.

ZOLLABFERTIGUNGSGEBÜHREN Von den Zollorganen werden Zollabfertigungsgebühren in bestimmter Höhe je nach Warengruppen erhoben. Höhe der Zollabfertigungsgebühren sowie Bedingungen, unter denen keine Zollabfertigungsgebühren erhoben werden, sind im Erlass des Präsidenten der Republik Belarus Nr. 443 vom 13.07.2006 festgelegt (20 – 50 EUR; beim Warenexport werden keine Gebühren erhoben). Gemäß Empfehlungen der Welthandelsorganisation ist die Höhe der Zollabfertigungsgebühren ausgehend von den durch-schnittlichen Aufwendungen der Zollorgane bei der Zollab-fertigung der Waren entsprechender Klassen festgelegt.

VORTEILE FÜR INVESTOREN IN BELARUS Belarus präsentiert sich gegenwärtig als ein attraktives Land für potentielle Investoren. Vorteile für Investoren: Wirtschaftliche Stabilität; Fortschrittliche Gesetzgebung, mit der Investorenrechte garantiert geschützt sind; Strategische geographische Lage; Einheitliches Zollgebiet mit Russland und Kasachstan; vereinfachter Zugang zu den Märkten aller Länder im postsowjetischen Raum; Hochqualifizierte Arbeitsplätze; Leistungsfähige Industrie; Gut ausgebaute Verkehrs- und Verbindungs-infrastruktur; Sechs freie Wirtschaftszonen.

GESETZGEBUNG ÜBER DIE FREIEN WIRTSCHAFTSZONEN Rechtsstatus und Funktionsweise der freien Wirtschaftszonen ergibt sich aus: dem Gesetz der Republik Belarus vom 7. Dezember 1998 «Über freie Wirtschaftszonen»; dem Erlass des Präsidenten der Republik Belarus Nr. 262 vom 9. Juni 2005. Deviseninländer der freien Wirtschaftszonen genießen mehrere Steuer- und Zollvergünstigungen. So werden mit Ausnahme der Zoll-abfertigungsgebühren keine Zölle erhoben; es werden auch keine wirtschaftspolitischen Maßnahmen bei der Einfuhr ausländischer Waren in das Territorium der freien Wirtschaftszonen sowie bei der Ausfuhr der in den freien Wirtschaftszonen hergestellten Waren aus der Republik Belarus angewendet; dies bedeutet: 100%ige Befreiung von den Zöllen bei der Einfuhr von Rohstoffen, Materialien, Komplettierungsteilen, Ausrüstungen in die freien Wirtschaftszonen; 100%ige Befreiung von den Zöllen bei der Ausfuhr von eigens produzierten Erzeugnissen aus der Republik Belarus oder bei der Produktion importsubstituierender Erzeugnisse.

STRATEGISCHE GEOGRAPHISCHE LAGE DER REPUBLIK BELARUS

FREIE WIRTSCHAFTSZONEN IN DER REPUBLIK BELARUS In der freien Wirtschaftszone «Brest» sind 62 Subjekte eingetragen, die in Petrochemie, Maschinenbau, Forst-industrie und Holzverarbeitung, Lebensmittelindustrie, Landwirtschaft, Baugewerbe und Pharmazeutika tätig sind (weitere Informationen: www.fez.brest.by). In der freien Wirtschaftszone «Vitebsk» werden 34 Investitionsprojekte mit Beteiligung an den Kapitalanlagen aus Deutschland, Polen, den USA, der Tschechei, Russland, Großbritannien, Bulgarien, Litauen und Kanada umge-setzt (weitere Informationen www.fez-vitebsk.com).

FREIE WIRTSCHAFTSZONEN IN DER REPUBLIK BELARUS Gegenwärtig sind in der freien Wirtschaftszone «Grodnoinvest» 48 Deviseninländer mit Kapitalan-lagen aus 17 Ländern der Welt eingetragen. Sie beschäftigen sich mit der Umsetzung von Investitionsprojekten in der Leicht-, Lebens-mittelindustrie, Holzverarbeitung, im Baugewerbe sowie in anderen Bereichen. Die durchschnittliche Rückflussfrist beträgt 1,5 Jahre. (weitere Informationen: www.grodnoinvest.com). 23 in der freien Wirtschaftszone „Mogiljow“ funktionierenden Betriebe sind unter Beteiligung von Investoren aus 7 Ländern, darunter auch aus Deutschland, eingetragen. Mehr als 75% der Investitionen fließen in die Chemieindustrie, den Maschinenbau und die Metallverarbeitung (weitere Informationen: www.fezmogilev.com).

FREIE WIRTSCHAFTSZONEN IN DER REPUBLIK BELARUS Die Produktionskapazitäten von 39 Devisen-inländern der freien Wirtschaftszone «Gomel-Raton» konzentrieren sich auf die Export-produktion, Aneignung neuer und Hochtechnologien (weitere Informationen: www.gomelraton.com). Die freie Wirtschaftszone «Minsk» wurde 1998 errichtet. Gegenwärtig arbeiten dort 76 Betriebe; 55 von ihnen mit Aus-landskapital aus Deutschland, den USA, Russland, der Tschechei, Finnland, Zypern und anderen Ländern (weitere Informationen: www.fezminsk.by).

BELARUS IN BILDERN ДЗЯКУЙ ЗА УВАГУ!