Erasmus- Informationsveranstaltung Lst. für Europäische Kulturgeschichte Dr. Saskia Wiedner.

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 Präsentation transkript:

Erasmus- Informationsveranstaltung Lst. für Europäische Kulturgeschichte Dr. Saskia Wiedner

Benvenuto!

Bienvenu(e)!

Dobrý den!

Willkommen!

Was ist ERASMUS? European Region Action Scheme for the Mobility of University Students Existiert seit 2007 unter dem Dach des EU- Bildungsprogramms LLP (Lifelong Learning Programme) und heißt jetzt ERASMUS+ Auslandsstudium und/oder Praktika (pflicht- & freiwillige ) zwischen 3 & 12 Monaten

Was beinhaltet Erasmus? Teilstipendium ( für 2012/13 > 233,-€) Kostenlose Intensivsprachkurse an der Gastuniversität Anerkennung der Studienleistungen Betreuung durch die Gasthochschule ( Wohnheimvermittlung, Sprachkurse, Orientierungstage, Ausflüge, Tutorenprogramme ) Befreiung von Studienbeiträgen

Voraussetzungen für ein Erasmusstipendium Immatrikulation an der Universität Augsburg Zu Beginn mindestens das erste Studienjahr abgeschlossen Ausreichende Kenntnisse der Sprache des Gastlandes (bzw. der Unterrichtssprache Englisch) EU-Bürger(in) oder Bürger(in) von Norwegen, Liechtenstein, Island, Türkei oder sog. Bildungsinländer (Ausländer mit dt. Hochschulzugangsberechtigung)

Kooperationen am Lst. Europäische Kulturgeschichte 1.Université Lyon III 2.Université d‘Orléans 3.Institut Catholique d‘Études Supérieures (ICES)/École Universitaire (La-Roche-sur-Yon) 4.Université Limoges 5.Universität Zürich 6.Central European University Budapest 7.Università di Pisa 8.Università degli Studi di Firenze

Kooperationen am Lst. Europäische Kulturgeschichte 8. Univerzita Karlova v Praze (Charles University in Prague) 9. Università degli Studi di Trieste 10. Università degli Studi di Modena 11. Universidad de Valencia 12. Universitat International de Catalunya 13. Universität Wien 14. University of Gothenburg 15. Universitetet i Oslo

Zielsetzungen des Auslandsaufenthalts im Rahmen des Studiums Europäische Kulturgeschichte ECTS-Leistungsnachweise (mind. 10 LP) Sprachkenntnisse vertiefen, erweitern Kontakte knüpfen Quellen sichten Interkulturelle Kompetenzen!

Wie bewerbe ich mich? Zentrale Bewerbung im AAA bis zum Die Bewerbung umfasst folgende Unterlagen: Bewerbungsformular ( augsburg.de/de/outgoing/studium/download_vz/erasmus_bew erbungsformular.pdf) Immatrikulationsbescheinigung STUDIS-Leistungsbestätigung Abiturzeugnis (tabellarischer) Lebenslauf (deutsch) Motivationsschreiben (deutsch) Sprachnachweis

Zuweisung und Annahmeerklärung I Die Bewerbungen werden von der Mobilitätssoftware Moveon erfasst Die BewerberInnen erhalten eine Eingangsbestätigung per Mail Die Fachbetreuer sichten und prüfen die Unterlagen und führen ggf. Auswahlgespräche Auswahl und Zuteilung der einzelnen Plätze wird durch den Fachbetreuer bestätigt Die ausgewählten Studierenden erhalten ab Februar 2014 mit der Zusage ( ) des AAA eine Annahmeerklärung

Annahmeerklärung II und Nominierung Das verbindliche Annahmedokument muss bis spätestens beim AAA eingegangen sein März bis Juni 2014 > Nominierung an die Partneruniversität durch das AAA April bis Juli 2014 > TeilnehmerInnen schicken selbstständig ihre Bewerbungsunterlagen an die Gastuni Danach weitere Schritte: Auslands-BAföG, Wohnungssuche, Flug buchen usw.

Vorbereitungen für Outgoings Ab WS 2013/14 ist die Teilnahme an „Pre-Departure- Sessions (PDS)“ vom AAA für alle Erasmus-outgoings verpflichtend Diese Vorbereitungstreffen (März-Mai 2014) sollen dazu beitragen, dass alle vollständig informiert sind, dass Dokumente korrekt ausgefüllt & vollständig eingereicht werden, dass Einzelnachfragen reduziert werden Die die Studierenden melden sich per Mail für diese Veranstaltung an.

Ihre Aufgaben im Bewerbungsverfahren Sie müssen sich selbst an der Gastuniversität anmelden bzw. registrieren. Achtung: Verpassen Sie keine Anmeldefristen! In den meisten Fällen kontaktiert die Gastuniversität die Studierenden nach der Nominierung direkt per Mail oder Post.

Mehr Infos zum Bewerbungsverfahren: auf der homepage des Akademischen Auslandsamts (AAA) unter: augsburg.de/de/outgoing/studium/erasmus undhttp:// augsburg.de/de/outgoing/studium/erasmus augsburg.de/de/outgoing/studium/erasmus /schritte.htmlhttp:// augsburg.de/de/outgoing/studium/erasmus /schritte.html

Alternative Möglichkeiten für das obligatorische Auslandssemester: FreeMover Austauschprogramme außerhalb der EU Fakultätsprogramme Weitere Informationen unter: augsburg.de/de/outgoing/studium/

Eine Alternative zum Erasmusstipendium… FreeMover: augsburg.de/de/outgoing/studium/free_mo ver/ augsburg.de/de/outgoing/studium/free_mo ver/ Bitte erkundigen Sie sich bei Anne Hanik und/oder Bastian Salmen

FreeMover Selbstorganisierter Auslandsaufenthalt Studierende dürfen sich an jeder Hochschule der Welt für ein Auslandssemester bewerben Vorteile: Wunschuni (auch ohne Kooperation der Uni Augsburg), weniger Vorlaufzeit als über Austauschprogramm Nachteile: hohes Maß an Eigeninitiative, organisatorischer Mehraufwand, Finanzierung (Studiengebühren u.a. Kosten) > Teilfinanzierung über Auslands-BAföG oder Stipendien Wichtig: Erkundigung über Zugangsvoraussetzungen der Wunschuniversität

Das Teilstipendium Wird in der Regel in zwei Raten gewährt: 1. Rate: frühestens nach Einreichen des Learning Agreements, nicht vor Ablauf der Einreichefrist 2. Rate: Ende des Auslandssemesters (und nur auf deutsche Konten!) KONTOVERBINDUNG PRÜFEN!

Antrag auf Befreiung von Studienbeiträgen Keine Studienbeiträge an der Gastuniversität (evtl. können Verwaltungsgebühren anfallen) Um an der Universität Augsburg von Studienbeiträgen befreit zu werden, wenden Sie sich bitte an: Frau Monika Breitbach Gebäude A (Präsidium), Zi. 2048, Mo.-Fr Uhr Tel: mail:

Das Learning Agreement (LA)...ist ein Studienvertrag zwischen der Universität Augsburg und der Gastuniversität und muss die Kurse dokumentieren, die von Ihnen an der Gastuniversität belegt werden Die Kurse müssen mit dem Fachbetreuer abgesprochen werden!...muss von Ihrem Fachbetreuer und der Gastuniversität genehmigt werden....kann noch vor Ort abgeändert werden (Genehmigung von beiden Seiten!) Achten Sie darauf, dass die von Ihnen gewählten Kurse Ihr EKG-Studium sinnvoll ergänzen od. erweitern, bzw. den Modulanforderungen des Faches entsprechen, in welchem die Leistung angerechnet werden soll!

Das Learning Agreement (LA) für die Anrechnung im Nebenfach (NF): Sie haben die Möglichkeit, im Ausland erbrachte Studienleistung im Nebenfach anrechnen zu lassen Suchen Sie dazu im Vorfeld den Fachbetreuer Ihres NF auf und klären Sie mit ihm Ihre Kurswahl Fertigen Sie ein extra LA für das NF an! Achten Sie darauf, dass die von Ihnen gewählten Kurse Ihr EKG-Studium sinnvoll ergänzen od. erweitern, bzw. den Modulanforderungen des Faches entsprechen, in welchem die Leistung angerechnet werden soll!

Anrechnung von Studienleistungen aus dem Ausland im Hauptfach (EKG): Sammeln Sie akribisch alle Dokumente, die Ihre Leistungen an der Gastuniversität dokumentieren Um die LP anrechnen zu können, brauchen wir auch Nachweise über den Stunden-Umfang der Lehrveranstaltungen und ggf. über die Art der erbrachten Prüfungsleistungen Füllen Sie ein Anrechnungsformular (erhältlich im Prüfungsamt bei Frau Sertič, Zentrales Prüfungsamt, Geb. A, Raum 2045) aus und geben Sie dieses zusammen mit den Transcript of Records, dem Certificate of Enrolment und allen Ihre Leistungen dokumentierenden Unterlagen bei Ihrem jeweiligen Fachbetreuer ab Zum Anrechnungsverfahren siehe „Merkblatt zur Anrechnung des obligatorischen Auslandsstudiums“ auf der EKG-Website unter downloads für den B.A.-Studiengang

Anrechnung Die zur Anrechnung eingebrachten LP sollten ein Minimum von 10 LP nicht unterschreiten und ein Maximum von 30 LP nicht überschreiten > ein Fachsemester wird angerechnet. Ab 31 LP in der Anrechnung wird ein zweites Fachsemester angerechnet.

Sprachkurse...können nach der neuen Prüfungsordnung als Studienleistung anerkannt werden (Modul Sprachpraxis des Hauptfachs, ergänzend evtl. auch im Wahlpflichtbereich). …sollten unbedingt absolviert werden und zu einer sinnvollen Ergänzung od. Vertiefung der von Ihnen beherrschten Sprachen führen. Bitte kontaktieren Sie zu Anrechnungsfragen auch den/die Modulbeauftragte(n) im Fach Europäische Kulturgeschichte

Kontakt Erasmus-Fachbetreuer EKG: Dr. Saskia Wiedner Gebäude D, Zi Sprechzeiten: Mi – Uhr (und nach Vereinbarung) Tel: Mail: Erasmus-Koordinatorin AAA: Silvia Reißner-Jenne Universitätsstr. 6, Raum M 239 Sprechzeiten: Mo – Uhr Tel: Mail:

Kontakt Erasmus-Fachbetreuer EKG: Dr. Saskia Wiedner Gebäude D, Zi Sprechzeiten: Di. 11:30 – 12:30 Uhr (und nach Vereinbarung) Tel: Mail: Erasmus-Koordinatorin AAA: Silvia Reißner-Jenne Universitätsstr. 6, Raum M 239 Sprechzeiten: Mo – Uhr Tel: Mail:

Versicherungsschutz...wird grundsätzlich von dem/der Studierenden übernommen. Gesetzlich Krankenversicherte (AOK, Barmer, TK, BKK, etc.) nehmen bitte Ihre European Health Insurance Card (EHIC) mit.

Während des Aufenthalts an der Gastuniversität: Besuchen Sie möglichst bald das ERASMUS-Büro Ihrer Gastuniversität. Beachten Sie die Hinweise und Informationen, die Sie dort erhalten. Lassen Sie unmittelbar nach Ihrer Ankunft die Ankunftsbestätigung (‚Confirmation of Enrolment’)  ausfüllen und unterschreiben. Ergänzen Sie bitte die Angaben im unteren Abschnitt. Vergessen Sie Ihre Unterschrift nicht. Spätestens jetzt müssen Sie ein Learning Agreement (LA) erstellen. Schicken Sie die Bestätigung und das LA bis zum angegebenen Stichtag per Post od. Mail an den Lst. EKG (z. Hd. Fr. Dr. Wiedner). Verlassen Sie sich nicht darauf, dass Ihre Gastuniversität die Bestätigung rechtzeitig für Sie weiterschickt. Nutzen Sie die Angebote für ERASMUS-Teilnehmer (z. B. Sprachkurse, Orientierungstage, Tandemprogramme etc.) Sprechen Sie mit Ihren Dozent(inn)en und Professor(inn)en. Stellen Sie sich persönlich vor. Sie erhalten die erste Rate Ihres Teilstipendiums.

Änderungen: Teilen Sie Änderungen umgehend dem Akademischen Auslandsamt mit: - Verlängerung oder Abbruch des Aufenthaltes - Änderung der Bankverbindung - Änderung der -Adresse etc. …

Betreuung Auch während Ihres Aufenthalts ist – neben dem Erasmusbeauftragten der Gastuniversität – Ihr Fachbetreuer Ihr Ansprechpartner! Bitte teilen Sie Änderungen im LA umgehend Ihrem Fachbetreuer mit!

Nach dem Aufenthalt Am Ende Ihres Aufenthaltes suchen Sie bitte (rechtzeitig!) das ERASMUS- Büro Ihrer Gastuniversität auf: Lassen Sie sich Ihre tatsächliche Aufenthaltsdauer (nicht die Semesterdauer!) bestätigen. Verwenden Sie dazu den Vordruck Certificate of Attendance (= Rückseite der Confirmation of Enrolment). Wichtig: Es muss das genaue Datum (DD.MM.JJJJ) eingetragen werden. Bescheinigungen ohne Stempel und/oder Unterschrift sind ungültig, ebenso Bescheinigungen, die lediglich die Semesterdaten enthalten und Bescheinigungen, bei denen das Enddatum und das Ausstellungsdatum voneinander abweichen. Ergänzen Sie bitte wieder den unteren Abschnitt. Teilmonate können nur bezuschusst werden, wenn mindestens 15 zusammenhängende Tage studienbedingt am Ort des Studiums bzw. des Sprachkurses verbracht und nachgewiesen werden. Lassen Sie sich Sprachkurse und sonstige Leistungen bestätigen. Verlangen Sie nach einem Transcript of Records, in dem Ihre erbrachten Leistungen zusammengefasst sind.

Erfahrungsbericht: Verfassen Sie einen Erfahrungsbericht (1,5 bis 2 Seiten, Times New Roman, Schriftgrad 12, Zeilenabstand 1,5) und übermitteln Sie diesen an Ihren Fachbetreuer EKG! Beispiele finden Sie auf der Homepage der Fachschaft Europäische Kulturgeschichte: hekulturgeschichte oder unter

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!