Infoabend zum Auslandsstudium Schwerpunkt: das ERASMUS-Programm Akademisches Auslandsamt/International Office Barbara Lehrmann
Akademisches Auslandsamt Bewerbungsfristen Im Rahmen des ERASMUS-Programms: Philosophische Fakultät: 01.04.2010 (auch für Ecuador?) Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät: 15.03.2010 Fakultät für Informatik und Mathematik: 15.03.2010 Department für Katholische Theologie: 15.03.2010 Juristische Fakultät: 15.03.2010 Anmeldung jeweils für WS 2010/11 und/oder SS 2011!! Australien (JurF): 15.03.2010 ab Februar 2011 Passau, 03.12.2009 Akademisches Auslandsamt
Partneruniversitäten das ERASMUS-Programm basiert auf Partnerschaftsverträgen, die für den jeweiligen Fachbereich bzw. Studiengang abgeschlossen werden Austausch ist nur im Rahmen dieser Verträge und im Rahmen der Studiengänge möglich! Austausch im Rahmen der Partneruniversitäten in Europa bzw. auch in den assoziierten Ländern (Türkei) Liste der Partneruniversitäten unter: http://www.uni-passau.de/440.html Passau, 03.12.2009 Akademisches Auslandsamt
Anzahl der Austauschplätze basiert auf den Partnerschaftsverträgen Vereinbarung der Austauschplätze jedes akademische Jahr neu! Anzahl der Austauschplätze unter: http://www.uni-passau.de/440.html die genaue Anzahl der Plätze findet man auf der jeweiligen Seite der Partneruniversität Passau, 03.12.2009 Akademisches Auslandsamt
Akademisches Auslandsamt Bewerbungsantrag erhältlich im Info-Stand (Klappenschrank: „Bewerbungsanträge“) oder im Internet unter: http://www.uni-passau.de/506.html nächstes Jahr möglicherweise online möglich! dem Bewerbungsbogen sind folgende Unterlagen beizufügen: Passau, 03.12.2009 Akademisches Auslandsamt
Akademisches Auslandsamt Tabellarischer Lebenslauf in der Landessprache bei Hochschulen aus verschiedensprachigen Ländern verschiedensprachige Lebensläufe Studienvorhaben in der Landessprache für die primär beantragte Hochschule bei Hochschulen aus verschiedensprachigen Ländern entsprechend verschiedensprachige Motivationsschreiben Ausnahme bei Informatik-Studierende: sowohl Lebenslauf und Motivationsschreiben zusätzlich auch auf Deutsch maximal eineinhalb Seiten, ca. 3.000 Zeichen Passau, 03.12.2009 Akademisches Auslandsamt
Akademisches Auslandsamt Leistungsnachweise Kopien aller bisher erworbenen Scheine einschließlich der Sprachprüfungen, falls vorhanden Auszug aus HISQIS (soweit im Studiengag möglich) Kopie Ihres Vordiploms- bzw. Zwischenprüfungszeugnisses (soweit vom Studiengang vorgesehen und vorhanden) Kopien von zwei Immatrikulationsbescheinigungen Kopie des Europasses (falls vorhanden) zusätzlich: Bachelor-Zeugnis von Studierenden in Masterstudiengängen für Plätze im Masterbereich Eine Beglaubigung ist nicht nötig!! Passau, 03.12.2009 Akademisches Auslandsamt
Kriterien des Auswahlverfahrens Alle Fakultäten: Nachweis der Sprachkenntnisse: z.B. Zeugnisse der FFA-Ausbildung, UNIcert, sonstige Sprachnachweise (Sprachkenntnisse sind sehr wichtig!) und Motivationsschreiben/Lebenslauf Juristische Fakultät: bis zu 3 Teilleistungen aus den Rechtsgebieten Öffentliches Recht, Zivilrecht, Strafrecht: egal, ob Hausarbeit, Teilklausur etc. Passau, 03.12.2009 Akademisches Auslandsamt
Akademisches Auslandsamt Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät: Diplom-Studiengang BWL/VWL: 3 propädeutischen Leistungsnachweise und erster Teil des Vordiploms (Recht und Statistik; bei „kleinem Kuwi“ i.d.R. nur Statistik (Diplomstudiengang)) B.A. Business Administration and Economics (gilt auch für B.A. Wirtschaftsinformatik): alle studienbegleitenden Leistungen der ersten 3 Semester: es wird eine Durchschnittsnote gebildet (Ermessenspielraum: Gewichtung nach ECTS-Punkten) Passau, 03.12.2009 Akademisches Auslandsamt
Akademisches Auslandsamt Master Business Administration/Master International Economics and Business Bachelor-Zeugnis und die studienbegleitenden Leistungen (vorwiegend des ersten Semesters) für Bewerbung um eigene Masterstudienplätze; ansonsten gelten für Masterstudierende die Kriterien wie bei B.A. Business Administration and Economics Passau, 03.12.2009 Akademisches Auslandsamt
Akademisches Auslandsamt Philosophische Fakultät: studienbegleitende Leistungen/Scheine, Motivationsschreiben (!) Fakultät für Informatik und Mathematik: studienbegleitende Leistungen/Scheine; gilt für die Bachelor- und Masterstudiengänge Department für Katholische Theologie: studienbegleitende Leistungen/Scheine Auswahl durch die einzelnen Programmbeauftragten/Lehrstühle Passau, 03.12.2009 Akademisches Auslandsamt
Akademisches Auslandsamt Mitteilung über die Zusage/Absage des Studienplatzes: spätestens Ende Mai/Anfang Juni schriftlich! Passau, 03.12.2009 Akademisches Auslandsamt
Förderung/ Vorteile durch ERASMUS Befreiung von Studiengebühren an der Partneruniversität Mobilitätszuschuss: ca. 150 €/Monat (Mobilitätszuschuss wird nicht auf BAFÖG angerechnet!) kein eigener Antrag für den Zuschuss nötig! Überweisung in einer Summe (November) Status „ERASMUS“: Vorteil bei Wohnungssuche, Orientierungswochen, Exkursionen, Sprachkursen an der Partneruniversität etc. Passau, 03.12.2009 Akademisches Auslandsamt
Akademisches Auslandsamt Vereinfachtes Bewerbungs- und Zulassungsverfahren: Auswahl der Kandidaten i.d.R. nach Noten wichtige Voraussetzung für das ERASMUS-Programm: man muss mindestens zwei Semester an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sein Bewerbung im Akademischen Auslandsamt: ca. ½ Jahr vor Studienbeginn im Ausland (Bewerbungsfristen!) Bewerbung bei der Partneruniversität aber noch nötig! während der Beurlaubung an der Universität Passau sind die Studienbeiträge in Höhe von 485 € nicht zu bezahlen Passau, 03.12.2009 Akademisches Auslandsamt
Akademisches Auslandsamt Beurlaubung: Studierende können auf Antrag aus einem wichtigen Grund von der Verpflichtung zu einem ordnungsgemäßen Studium befreit werden (Beurlaubung, Art. 48 BayHSchG). Als wichtige Gründe gelten insbesondere: Ableisten eines Praktikums Auslandsstudium bzw. Auslandsaufenthalt Krankheit Informationen und den Antrag auf Beurlaubung finden Sie unter: http://www.uni-passau.de/413.html Passau, 03.12.2009 Akademisches Auslandsamt
Akademisches Auslandsamt ECTS-Formular das ECTS-Formular (Learning Agreement/ Studienvertrag) wird von der EU gefordert muss spätestens vor Antritt des Auslandsaufenthalts unterschrieben von der Universität Passau (Programmbeauftragte/ Studiendekan und AAA) und von der Partneruniversität wieder dem AAA vorliegen Das ECTS-Formular ist erhältlich: im Info-Stand des AAA wird mit der Zusage des Studienplatzes verschickt im Internet unter www.uni-passau.de/506.html Tipps zum Ausfüllen/Muster: Merkblätter werden gemeinsam mit dem ECTS-Formular verschickt Merkblätter finden Sie im Info-Stand oder im Internet (s.o.) Passau, 03.12.2009 Akademisches Auslandsamt
Akademisches Auslandsamt Funktion des Learning Agreements: Auflistung der im Ausland zu besuchenden Veranstaltungen Auseinandersetzung bereits vor dem Auslandsaufenthalt mit dem Lehrangebot an der Gastuniversität Einplanung der Lehrveranstaltungen an der Gasthochschule Überprüfung an der Gasthochschule, ob die gewählten Kurse so realisierbar sind Ergebnis: bessere Planungssicherheit Passau, 03.12.2009 Akademisches Auslandsamt
LEARNING AGREEMENT Anerkennung von Prüfungsleistungen Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät: möglichst vor Antritt des Auslandsstudiums: Abschluss eines speziellen Learning Agreements mit dem jeweiligen Fachvertreter/ Programmbeauftragten und dem Studierenden Kriterium für die Anerkennung von Prüfungsleistungen: Nachweis der Gleichwertigkeit der Prüfungsleistungen, die im Ausland erbracht werden, mit denen, die in Passau angeboten werden Die Gleichwertigkeit von Modulen ist gegeben, wenn sie einander in Inhalt, Umfang und Anforderungen (Kompetenzziele) im Wesentlichen entsprechen Passau, 03.12.2009 Akademisches Auslandsamt
Akademisches Auslandsamt Ist ein von dem oder der Studierenden im Ausland belegtes Modul also mit 7,5 ECTS-Punkten gewichtet, erhält er oder sie in Passau 5 ECTS-Punkte, wenn das entsprechende Modul in Passau mit 5 ECTS-Punkten gewichtet ist. keine unterschiedliche Kriterien bei Bachelor und Masteranerkennungen Ziel: Pro Semester sollten 30 credits erworben werden Passau, 03.12.2009 Akademisches Auslandsamt
Akademisches Auslandsamt Bachelor-Studiengänge Business Administration and Economics und Wirtschaftsinformatik: voraussichtlich: keine Beschränkung der Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen auf 60 ECTS-Punkte! empfehlenswerter Zeitpunkt für den Auslandsaufenthalt: nach dem 4. Semester Diplom-Studiengänge: Anerkennung von maximal 20 Leistungspunkten in BWL/VWL (Diplom), wobei für ein Prüfungsfach maximal 10 Leistungspunkte gutgeschrieben werden können Passau, 03.12.2009 Akademisches Auslandsamt
Juristische Fakultät: Problem „Freischuss“: „Normales Auslandsstudium“ Immatrikulation an einer Juristischen Fakultät Ablegen eines Scheins im nationalen oder internationalem Recht pro Semester mindestens 8 SWS Anerkennungsmöglichkeiten Die im Ausland erbrachten Leistungen können auf Antrag als Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung bzw. eines rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurses anerkannt werden. Ebenso können im Ausland erbrachte Leistungen auf Antrag zur Teilnahme an der Hauptstufe 2 der FFA für Juristen berechtigen. nähere Informationen durch die Fachstudienberatung Passau, 03.12.2009 Akademisches Auslandsamt
Akademisches Auslandsamt 2. Schwerpunktstudium Ausländisches Recht Schwerpunktbereich „Ausländisches Recht“ im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung: Universidad de Castilla-La Mancha, Toledo Westböhmische Universität Pilsen Karlsuniversität Prag Staatsuniversität St. Petersburg Staatliche Föderale Universität Krasnojarsk, Sibirien Capital University, Columbus (Ohio) an einer sonstigen Hochschule (ohne Kooperationsvertrag) Passau, 03.12.2009 Akademisches Auslandsamt
Akademisches Auslandsamt Informationen zum Schwerpunktstudium bei Andrew Otto (E-mail: andrew.otto@uni-passau.de) Informationsblatt zur Anerkennung eines Auslandsstudiums für das Schwerpunktbereichsstudium im Info-Stand oder im Internet unter: www.uni-passau.de/506.html erhältlich bester Zeitpunkt für einen Auslandsaufenthalt: nach dem 4. Semester Passau, 03.12.2009 Akademisches Auslandsamt
Philosophische Fakultät: Anerkennung von Leistungen: Absprache mit jeweiligem Professor vor der Abreise ins Ausland verlangt werden i. d. R. Schein (Transcript of records: Note und ECTS-Punkte) aus dem Ausland und evtl. zusätzlich eine Hausarbeit (entweder im Ausland oder an der Universität Passau erstellt) Nachweis der Gleichwertigkeit der Prüfungsleistungen, die im Ausland erbracht werden, mit denen, die in Passau angeboten werden Die Gleichwertigkeit von Modulen ist gegeben, wenn sie einander in Inhalt, Umfang und Anforderungen (Kompetenzziele) im Wesentlichen entsprechen Passau, 03.12.2009 Akademisches Auslandsamt
Akademisches Auslandsamt Ist ein von dem oder der Studierenden im Ausland belegtes Modul also mit 7,5 ECTS-Punkten gewichtet, erhält er oder sie in Passau 5 ECTS-Punkte, wenn das entsprechende Modul in Passau mit 5 ECTS-Punkten gewichtet ist. Ziel: Pro Semester sollten 30 credits erworben werden Passau, 03.12.2009 Akademisches Auslandsamt
Akademisches Auslandsamt für BA Kulturwirte/ European Studies ist ein Auslandsaufenthalt verpflichtend: Vorlage einer Bescheinigung über Zahl, Thema und Dauer der besuchten Veranstaltungen bzw. Zeugnisse über abgelegte Prüfungen - Anerkennung durch den jeweiligen Länderbeauftragten bester Zeitpunkt für einen Auslandsaufenthalt: nach dem 4. Semester (Alternative: 3. Semester, aber auf Grund von Organisation des Auslandsaufenthaltes etc. oft noch zu früh); Wintersemester oft geeigneter Passau, 03.12.2009 Akademisches Auslandsamt
Fakultät für Informatik und Mathematik vor Abreise ins Ausland Absprache mit den Fachvertretern erforderlich Passau, 03.12.2009 Akademisches Auslandsamt
Akademisches Auslandsamt Transcript of Records Ausstellung einer Datenabschrift, in der die erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen dokumentiert sind erforderlich für eine Bewerbung an einer ausländischen Universität sollten Sie von der Partneruniversität nach Abschluss Ihres Auslandsaufenthaltes erhalten (=Abschlusszeugnis); Muster wird vom AAA zusammen mit dem Stipendienbescheid verschickt beinhaltet die Prüfungsleistungen, „lokale“ Noten, ECTS-Punkte; ECTS-Note etc. („Abschlusszeugnis“) im Info-Stand oder im Internet erhältlich unter: www.uni-passau.de/506.html Passau, 03.12.2009 Akademisches Auslandsamt
wiederholte Förderung: Besonderheiten des neuen ERASMUS-Programms im EU-Bildungsprogramm für Lebenslanges Lernen (LLP) 2007-2013 wiederholte Förderung: ein Studierender kann nur einmal für ein ERASMUS-Studium (SMS: maximal 12 Monate) und einmal für ein ERASMUS-Praktikum (SMP: maximal 12 Monate) (Career Service) gefördert werden Passau, 03.12.2009 Akademisches Auslandsamt
Kombination Studium-Praktikum (Ausnahme) das Praktikum findet unter der Aufsicht der Gasthochschule statt das Praktikum und das Studium folgen unmittelbar zeitlich aufeinander gilt dann insgesamt als Auslandstudium SMS (maximal 12 Monate) (Abwicklung erfolgt über das Akademische Auslandsamt) Passau, 03.12.2009 Akademisches Auslandsamt
Akademisches Auslandsamt Kontakt Universität Passau Akademisches Auslandsamt/International Office IT-Zentrum/International House Innstr. 43 94032 Passau Tel.: 0851/509 1162 Fax: 0851/509 1164 E-mail: auslandsamt@uni-passau.de http://www.uni-passau.de/international.html Passau, 03.12.2009 Akademisches Auslandsamt
Akademisches Auslandsamt Im Anschluss: Kulturraumspezifische Beratung mit den Auslandstutoren im WiWi-Gebäude UK – HS 6 Spanien/Portugal – HS 7 USA – SR 312 NK/SZ (!) Frankreich – SR 029 Lateinamerika – SR 033 Italien – SR 026 SOA – SR 027 OME SR 028 Passau, 03.12.2009 Akademisches Auslandsamt
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Passau, 03.12.2009 Akademisches Auslandsamt