Die verschwundene Revolution - Mängel und Kritik nach der Reform (2001) Keine zufriedenstellende (vorbeugende) kommunale Gesundheitsversorgung, mangelnde psychiatrische Versorgung – Kompetenz über geistigbehinderte Menschen in allgemeinen Diensten immer noch mangelhaft Fehlendes integratives Freizeitangebot – Vereinsamungstheorie Hoher Personalbedarf und Rekrutierungsprobleme Wohnungswahl wird oft ohne wesentliche Beteiligung der betroffenen Person entschieden Selbstbestimmung (brukermedvirkning) weiterhin unterentwickelt (jedoch mehr Bestimmung über den eigenen Alltag) Mängel: Soziale Kontakte, Arbeit und Beschäftigung, Freizeit Integration in den Schulen fragwürdig 40% wohnen noch in der Nähe von ehemaligen Institutionen (jedoch generell guter Wohnstandard)
Die Kosten der Reform - Übergangsregelungen Frühpensionierungsordnung für Angestellte in Institutionen Stimulierungszuschüsse für Umzüge von der Institution in die Heimatkommune Planungszuschüsse für kommunale Planungs- und Vorbereitungsarbeit Finanzierungsmittel für geistigbehinderte Erwachsene die noch bei Ihren Eltern lebten Bauzuschüsse Einführung einer Grundrente Vor der Reform wurde in der St.t.meld. 47 ein Planungsbedarf für ca Menschen mit unterschiedlichen Hilfsbedarf veranschlagt. Das entsprach etwa 0,4 % der Bevölkerung. Die Gesamtkosten der Reform wurden auf Nkr 6,1 Milliarden (800 Mill ) veranschlagt, davon sollten 3,8 Milliarden durch den Abbau der Institutionen umdisponiert werden. Nach Vollzug der Reform verbliebene staatliche Zuschüsse: Ca. Nkr Mill. (200 Mill. ) zusätzlich für Personen mit hohen Hilfsbedarf – ressurskrevende brukere – ab 2003 neues Finanzierungsmodell
Staatliche Überführungen an die Kommunen Ca. 60 Arten staatlicher Bezuschussungen\Überführungen Wirtskommune Zuschuss 2:1 = Nkr = A.Registrierung geistigbehinderter Menschen -Pauschale von kr für Personen unter 16 Jahre -Pauschale von kr (55.000) über 16 Jahre B. Registrierung von Menschen mit hohen Betruungsaufwand - Über nkr Tvungen omsorg
Gesetzliche Ansprüche – kommunale Dienste Lov om sosialtjeneste Praktischer Beistand/Milieuarbeit Persönliche Assistenz Pflegegeld für Familienangehörige Familienentlastung Freizeitkontakt Haushilfe Wohnangebot für Kinder Lov om kommunehelsetjeneste Pflege- und Altersheim Hauspflege, ärztl.Versorgung Ab 16/18 Jahre, Anspruch auf Hilfe zur Etablierung in eigener Wohnung und zum selbständigen Leben Kommunaler Beschluss (vedtak) definiert Art und Umfang der Hilfe Klagerecht bei Fylkesmannen Anspruch auf individuellen Plan, Verantwortungsgruppe Teilweise Anspruch auf Erwachsenenbildung Staatliche Grundrente monatlich ca. Nkr (Arbeitsunfähigkeitsrente) möglich pluss Nkr Sozialhilfe (z.B.Wohnbeihilfe) Staatl.Zuschüsse, Darlehen bei Etablierung zur eigenen Wohnung Volksversicherung – Folketrygd Hilfsmittel, Hausanpassung, Teilnahme am öffentlichen Leben / Auto
Schritte zur individuellen Ausformung der Hilfen Kommunaler Koordinator, Sachbearbeiter Beschreibung und Ausarbeitung des indviduellen und praktischen Hilfsbedarfes Kommunaler Beschluss – genehmigte soziale Dienste Klagerecht - Fylkesmannen Verantwortungsgruppe – Professionelle und private Unterstützergruppe Individueller Plan IPLOS – Dokumentation des Betreuungsbedarfes
Stärkung der Rechtssicherheit durch Erweiterung des Sosialtjenesteloven § 4A Verbot von Gewalt- und Machtanwendung an geistigbehinderten Menschen
40% der Wohnungen liegen beieinander und haben Gemeinschafts- areal 2/3 der Wohnungen minimum 50m2 5% wohnen in Wohnkollektiv (keine selbständige Wohnung) Rest wohnt in Wohnungen ohne Gemeinschaftsareal Personen leben in eigenen Wohnungen, 2400 Erwachsene noch bei ihren Eltern Häufigst Reihenhaus, tun, 2 / 4 Wohnungen im Haus 65% haben ein oder mehrere Kennzeichen die sie herausheben (Institutionsgelände, Sozialwohnung, Baustil, Grösse * – levekårsundersøkelse Tøssebbro/Lundeby Kommunale Angebote
Millionenpatienten Zur Frage der Zumutung!