Die „AWO-Pflege-SH“ ist ein Unternehmensbereich der AWO Schleswig-Holstein gGmbH, der größten Trägergesellschaft des AWO Landesverbandes Schleswig-Holstein e.V.. Rund 1400 Mitarbeiter/innen pflegen, beraten und begleiten alte und pflegebedürftige Menschen an mehr als 50 Standorten
Die „Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen“ ARTIKEL 1 - SELBSTBESTIMMUNG UND HILFE ZUR SELBSTHILFE Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Hilfe zur Selbsthilfe sowie auf Unterstützung, um ein möglichst selbstbestimmtes und selbständiges Leben führen zu können.
„Nein, heute möchte ich nicht rasiert werden“ „Aber Herr Müller, nachher kommt Ihre Tochter, was soll die denn denken?“
Risiko Angst Grundrechte Verantwortung Lebensqualität Selbstbestimmung Mitarbeiter Angehörige Verantwortung Risiko Angst Bewohner Selbstbestimmung Lebensqualität Grundrechte
„Nein, heute möchte ich nicht rasiert werden“ „Wie Sie wünschen, kann ich sonst noch etwas für Sie tun?“
Gute Pflege ist die Pflege, die ich möchte!
Aktion „Wünsche (ein)wecken“
Die Charta im Alltag
Die Charta in der Qualitätsdiskussion
Bewohner/innen, Angehörige und Mitarbeiter/innen beantworten 150 Fragen, zum Beispiel:
Kann ich meinen Alltag wie gewohnt leben? Welche Möglichkeiten bietet mir die Umgebung? An wen kann ich mich wenden, wenn ich fragen habe oder mich beschweren möchte? Kann ich mitbestimmen, wer mich pflegt und betreut?
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit