Seminar zum Insolvenzrecht und internationalen Privatrecht
Allgemeine Hinweise 1. Alle Referate sind in zwei maschinen- schriftlichen Exemplaren abzuliefern. Sie dürfen 30 Seiten Text (zuzüglich Gliederung u. Literaturverzeichnis) nicht überschreiten 2. Seiten einseitig beschrieben Links ca. 4-5 cm Rand frei lassen 3. Literatur- u. Rechtsprechungsnachweise in Fußnoten 4. Text in stilistisch einwandfreiem Deutsch abfassen
Allgemeine Hinweise 5. Zitatangaben sorgfältig gestalten Z.B. nicht Gottwald, InsHdb., S. 1253, sondern Gottwald/Haas, InsHdb., 3. A., § 92 Rn. 114 Aufsätze im Literaturverzeichnis mit vollem Titel, in der Fußnote etwa: J. Schmidt, NZI 2006, 627 Rechtsprechung nicht nach Juris, sondern nach Zeitschriften, z.B. BGH NJW 2007, 1357, 1359
Allgemeine Hinweise 4. Handout für alle Teilnehmer mit Übersicht über behandelte Probleme Textabdruck von speziellen Normen 5. Folien für Overhead-Projektor bzw. Powerpoint- Präsentation freiwillig (aber sinnvoll) Zusätzliche Projektion nicht generell vorliegender Texte sinnvoll
Allgemeine Hinweise 6. Mündlicher Vortrag 30 Minuten - Powerpoint-Folie sollen den Zuhörern das Verständnis erleichtern; sie ersetzen aber nicht den Vortrag und sollten nicht einfach abgelesen werden - Vortrag nach Möglichkeit frei halten - Darstellung möglichst klar und einfach, so dass Probleme für die anderen Seminarteilnehmer verständlich - Probleme durch Beispiele u./o. Problemskizzen verdeutlichen - Probleme selbständig überdenken, so dass Nachfragen beantwortet werden können
Allgemeine Hinweise 7. Teilnahme an allen Seminarsitzungen ist Pflicht. Schön wäre es, wenn mitdiskutiert würde. Nach § 47 III 2, 3 der Studien- u. Prüfungsordnung umfasst die Seminar- leistung jeweils auch die Mitarbeit in den Seminarstunden.