Informationstreffen Staatsexamen nach LPO I 2002

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 Präsentation transkript:

Informationstreffen Staatsexamen nach LPO I 2002

Ablauf Allgemeine Voraussetzungen für die Anmeldung Zeitlicher Ablauf der Anmeldung Fachliche Voraussetzungen Anlaufstellen und Zuständigkeiten Ausnahmen und Sonderregelungen Links und Adressen Fragerunde

Allgemeine Voraussetzungen für die Anmeldung §§19 und 31 der LPO I: Mindeststudienzeit von acht Semestern Ableistung aller Schulpraktika und des Betriebspraktikums Ablegung aller fachlichen Zulassungsvoraussetzungen Bestehen der akademischen Zwischenprüfung Eine mit mindestens “ausreichend” bewertete schriftliche Hausarbeit (Zula)

Zeitlicher Ablauf der Anmeldung Beginn der Anmeldung/Abholung der Anmeldebögen: ca. neun Monate vor Beginn des Prüfungszeitraums Abgabe der schriftlichen Hausarbeit: ca. sieben Monate vor Beginn des Prüfungszeitraums (Verlängerung auf Antrag um max. zwei Monate) Rücktritt: bis drei Wochen vor Beginn des Prüfungszeitraums Nachreichen von Prüfungs- und Studienleistungen: bis wenige Tage vor Beginn des Prüfungszeitraums Prüfungszeitraum I: Frühjahr eines jeden Jahres Prüfungszeitraum II: Herbst eines jeden Jahres Genaue Termine auf der Homepage der Außenstelle des Staatlichen Prüfungsamtes

Fachliche Voraussetzungen Erziehungswissenschaften (EWS): schulpädagogisch-fachdidaktisches Blockpraktikum (Bescheinigung über das TUMpaedagogicum) Fächer: Fachparagraphen: siehe Wiki https://studium-edu.wiki.tum.de/NB-Staatsexamen (§65 Biologie, §66 Chemie, §72a Informatik, §77 Mathematik, §81 Physik und §88 Sport)

Anlaufstellen und Zuständigkeiten (1) Anmeldung und Abgabe aller erforderlichen Unterlagen bei der Außenstelle des Staatlichen Prüfungsamtes, Amalienstraße 52 (LMU) Nötige Unterlagen: Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde Nachweis der (ggf. einschl./fachgeb.) Hochschulreife Nachweis zur Berechtigung der Führung eines akademischen Grades Unterlagen über ordnungsgem. Studium eines Lehramts Nachweis über alle Praktika Nachweis über fachliche Zulassungsvoraussetzungen

Anlaufstellen und Zuständigkeiten (2) Erklärung, dass kein Betreuer wegen einer psychischen Krankheit oder einer geistigen/seelischen Behinderung bestellt ist Erklärung, ob eine rechtskräftige Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mind. einem Jahr wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat vorliegt Vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anmeldebögen

Anlaufstellen und Zuständigkeiten (3) Ausstellung der Scheine über fachliche Zulassungsvoraussetzungen durch die jeweiligen Fachstudienberater (mit Ausdruck der Prüfungsleistungen aus TUMonline) Schriftliche Hausarbeit: Zusendung durch Prüfungsverwaltung der EDU (geschieht nur auf Antrag, z.B. per Mail an Prüfungsverw.) Eigenständige Kontrolle aller Unterlagen und Bescheinigungen auf Richtigkeit!!!

Ausnahmen und Sonderregelungen (1) Vorzeitiges Ablegen der EWS-Prüfung nach dem 7. Fachsemester auf Antrag Nachweis der akademischen Zwischenprüfung (Bachelor of Education) Nachweis über das zuvor genannte Blockpraktikum Gilt nach § 13 a „Freiversuch“ bei Nichtbestehen als nicht abgelegt (gilt nur bei Ablegung unmittelbar nach dem 7. FS) Kann nach § 13 a „Freiversuch“ zweimal zur Notenverbesserung wiederholt werden (gilt nur bei Ablegung unmittelbar nach dem 7. FS)

Ausnahmen und Sonderregelungen (2) Ablegen des gesamten Staatsexamens bis spätestens unmittelbar nach dem 9. Fachsemester Bei Nichtbestehen wird die Prüfung auf Antrag als nicht abgelegt gewertet Bei Bestehen kann sie zweimal zur Notenverbesserung wiederholt werden

Links und Adressen Außenstelle des Staatlichen Prüfungsamtes: Amalienstraße 52 Studienberatung: Gisa Mischke, Schellingstraße 33, Raum 1007, Tel.: 089.289.24333, gisa.mischke@tum.de Studienkoordination: Monika Wirnshofer, Schellingstraße 33, Raum 1007, Tel.: 089.289.25127, monika.wirnshofer@tum.de Prüfungsverwaltung  Homepage Wiki: https://studium-edu.wiki.tum.de/NB-Staatsexamen