Im Fall des Falles Pflege von Angehörigen Rostock, 24.06.2011.

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 Präsentation transkript:

Im Fall des Falles Pflege von Angehörigen Rostock, 24.06.2011

Inhalte Informationen zu Aspekten von Vereinbarkeit und Pflege Der Pflegefall tritt ein Wenn die Pflegesituation anhält Unterstützung organisieren

Pflegebedürftige in MV 2009 61 441 Personen waren pflegebedürftig (Dtl.: 2,34 Mio.) 72 % wurden zu Hause versorgt (Dtl.: 69%) (17 024) In MV sind 3,7% der Bevölkerung auf Pflege angewiesen. Bundesweit liegt der Anteil bei 2,9% der Bevölkerung. Quelle: Statistisches Bundesamt: Pflegestatistik 2009. Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung 2. Bericht: Ländervergleich – Pflegebedürftige, 2011

Ulrich Schneekloth,

Erwerbstätigkeit trotz Pflege kann … Normalität im Alltag bieten einen Ausgleich zur Pflegetätigkeit darstellen geistige Herausforderung bieten Zufriedenheit durch Erfolgserlebnisse schaffen soziale Unterstützung bieten finanziell erforderlich sein …. Quelle: Prof. Dr. Monika Reichert, TU Dortmund

Mangelnde Vereinbarkeit führt für Betroffene im Berufsleben zu Fehlzeiten Leistungseinbußen verringerten Karrierechancen Schwierigkeiten mit KollegInnen und Vorgesetzten Arbeitsreduzierung, Aufgabe des Arbeitsplatzes …. Quelle: Prof. Dr. Monika Reichert, TU Dortmund

Vorsicht! Überlastung

Mangelnde Vereinbarkeit birgt erhebliche betriebliche Folgekosten in sich … erhöhte Absentismusrate verminderte Produktivität verminderte Arbeitszufriedenheit, Arbeitsmoral vorzeitigen Ausstieg qualifizierter Arbeitskräfte Zusatzkosten für Einstellung und Einarbeitung neuer Arbeitskräfte Quelle: Prof. Dr. Monika Reichert, TU Dortmund

Die Soziale Pflegeversicherung … ist verankert im Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) ist eine Versicherung, in die alle einzahlen soll die finanziellen Belastungen der Pflege mildern wird von Arbeitgebenden und Beschäftigten bezahlt Zu 1. Privatversicherte müssen private Pflegeversicherung abschließen Zu 2. die soziale Pflegeversicherung deckt häufig nicht alle Kosten der Pflege ab, den Rest trägt der/die Pflegebedürftige oder die Familie selbst => auch als „Teilkasko-Versicherung“ bezeichnet Zu 3. Beitragssatz 1,95% des Bruttoeinkommen (Kinderlose 2,2%) Zu 4. beim derzeitigen Beitragssatz => danach Erhöhung des Beitragssatzes auf 2,3 – 2,5% wahrscheinlich ist voraussichtlich bis 2014/15 gesichert

Pflegebedürftig ist, wer wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen im täglichen Leben voraussichtlich für mindestens sechs Monate in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedarf. (nach § 14 SGB XI)

Pflegestufen sind Grundlage für die Höhe der bewilligten Leistungen orientieren sich vor allem an der für die Pflege benötigten Zeit (siehe § 15 SGB XI) Härtefälle Pflege: mind. 7 Stunden davon Grundpflege: mind. 6 Std., davon 3x nachts mit mehreren Personen Pflegestufe III Pflege rund um die Uhr : mind. 5 Stunden davon Grundpflege: mind. 4 Stunden Pflegestufe II Pflege: mind. 3 Stunden davon Grundpflege: mind. 2 Stunden Pflegestufe I Pflege mind. 90 min. davon Grundpflege mehr als 45 min. Pflegestufe 0 Zusatzangebote (bis zu 2400 € jährl.) für De-menzkranke u.a.

Pflegeorte und Pflegeleistungen zu Hause durch Familie, Bekannte Pflegegeld => Angehörige, Ehrenamtliche zu Hause durch ambulante Pflegedienste Sachleistungen => ambulante Dienste Kombinationsleistung => Pflegegeld + Sachleistungen Zu 1. Pflege zu Hause hat aus Sicht der Bundesregierung Vorrang 71% der Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt. gute Übersicht zu ambulanten Pflegediensten und zu Pflegeheimen zu finden bei der AOK http://www.aok.de/mecklenburg-vorpommern/gesundheit/pflegeversicherung-pflege-zu-hause-67758.php Pflegeheim (stationäre Pflege)

Pflegeaufgabe … etc. Familie Alltag Freunde Beruf / Karriere Erholung

Der Pflegefall tritt ein Und nun?

Erste Schritte Kontakt zur Pflegekasse der pflegebedürftigen Person aufnehmen Antrag auf Pflegebedürftigkeit stellen Voraussetzung für eine Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) Führen Sie ein Pflegetagebuch und seien Sie beim Hausbesuch des MDK anwesend. Sie können bis zu 10 Tage frei nehmen, um die Pflege zu organisieren bzw. sicherzustellen. Zu 1. Pflegekassen sind an die Krankenkassen angegliedert Pflegesituation beginnt häufig mit einem Krankenhausaufenthalt => hier kann der Sozialdienst weiterhelfen Zu 2. Die Entscheidung wird „spätestens fünf Wochen nach Eingang des Antrags bei der zuständigen Pflegekasse [...] schriftlich mitgeteilt“ Die Frist in Sonderfällen ist eine Woche oder kürzer (z.B. Krankenhausaufenthalt, Ankündigung von Pflegezeit) Erst nach der Begutachtung können Sie Leistungen beziehen Zu 2.2 Dies gilt v.a. wenn Pflegebedürftigkeit zu Hause festgestellt wird Das Pflegetagebuch dokumentiert bei welchen Verrichtungen geholfen werden muss und wie viel Zeit dies beansprucht. Das ist hilfreich für die Begutachtung für den MDK. Pflegebedürftige versuchen bei der Begutachtung oft einen möglichst „guten Eindruck“ zu machen => zu zeigen was sie noch alles können Zu 3. Kurzzeitige Arbeitsverhinderung:  sofort mitteilen, wenn Sie sich dazu entschlossen haben und für wie lange  keine Pflegestufe notwendig („voraussichtlich“ genügt), Arbeitgeber kann einen ärztlichen Nachweis verlangen  sozialversichert  Lohnfortzahlung laut Gesetzen/Vereinbarungen

Erlauben Sie sich Fragen wie: Kann ich die Person wirklich jeden Tag pflegen bzw. was kann/will ich und was kann/will ich nicht leisten? Wenn ich mich für eine Pflege zu Hause entscheide, wo liegen meine Grenzen und was mache ich dann? Welche Erwartungen spüre ich und bin ich bereit, diese zu erfüllen? Was muss ich vielleicht (teilweise) aufgeben und bin ich bereit dazu - Hobbys, Wohnung, Gewohnheiten, …? Wer wäre von meiner Entscheidung ebenfalls betroffen? Wie würde sich das wahrscheinlich äußern? Welche Unterstützung erwarte ich von wem und wie teile ich dies am besten mit?

- Wie stehen die Beteiligten zur Situation? Empfehlungen Nehmen Sie die Ihnen gesetzlich zustehende Pflegeberatung in Anspruch. Besuchen Sie einen der kostenlosen Pflegekurse. Prüfen Sie, ob für Sie eine „Familienkonferenz“ sinnvoll ist. - Wie stehen die Beteiligten zur Situation? - Wer kann was leisten (Besuche, finanz. Unterstützung)? - Was will die pflegebedürftige Person? Zu 1. Pflegeberatung soll unabhängig sein und kann auch bei Ihnen zu Hause erfolgen => Krankenkasse hilft weiter, Pflegedienste, Pflegestützpunkte Die Pflegekassen haben einen gesetzlichen Auftrag zur Aufklärung und Beratung. Dies betrifft u.a.: Leistungen der Pflegekassen und anderer Träger Leistungs- und Preisvergleichsliste der Pflegeeinrichtungen den nächstgelegenen Pflegestützpunkt und Pflegeberatung Welche Pflegeleistungen kommen für mich in Betracht? Veröffentlichungen von Qualitätsprüfungen (nach § 7 SGB XI) Seit 01.01.2009 Rechtsanspruch auf Pflegeberatung zu allen pflegerelevanten Themen (wenn möglich in Pflegestützpunkten)(siehe § 7a SGB XI) Zu 2. - Angebote von Pflegekassen, ambulanten Diensten => auf Wunsch auch zu Hause Zu 4. Darauf komme ich später noch einmal zu sprechen.

Wenn die Pflegesituation anhält

Pflegezeit: Job und Pflege – was nun? Kurzzeitige Arbeitsverhinderung:  max. 10 Tage, um Pflege zu organisieren  Arbeitgeber/-in sofort informieren  keine Pflegestufe notwendig („voraussichtlich“ genügt)  Lohnfortzahlung laut Gesetzen/Vereinbarungen Pflegezeit:  max. 6 Monate  weiterhin sozialversichert  i.d.R. keine Gehaltsfortzahlung  nur in Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten  Arbeitgeber/-in schriftlich zehn Tage vorher informieren!  ab Ankündigung der PZ besteht Kündigungsschutz (siehe Gesetz über die Pflegezeit) Zu 2. Bei Einreichung der Pflegezeit muss der/die Arbeitnehmende auch angeben, ob und in welchem Maße eine Reduzierung der Arbeitszeit gewünscht ist und wie lange die Pflegezeit voraussichtlich andauern wird. Die Möglichkeit zur nachträglichen Verlängerung der Pflegezeit bis auf maximal sechs Monate stellt der Gesetzgeber sicher. Eine Verkürzung muss im gegenseitigen Einverständnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber beschlossen werden. Sollte die häusliche Pflege unmöglich werden oder der Angehörige nicht mehr pflegebedürftig sein, endet die Pflegezeit jedoch spätestens vier Wochen nach Eintritt der veränderten Umstände

Pflegezeit: Job und Pflege – was nun? Familienpflegezeitgesetz:  soll am 1.1.2012 in Kraft treten  Vertrag zwischen Beschäftigten und Arbeitgebenden  Verringerung der AZ für max. 24 Monate auf bis zu 15 Std. Gehaltsvorschuss während der Pflegezeit, der danach wieder abgearbeitet werden muss  keine finanzielle Belastung für Arbeitgebende Arbeitnehmende müssen voraussichtlich Versicherung abschließen 10-15 Euro im Monat Die Familienpflegezeit sieht vor, dass Beschäftigte ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden verringern können, wenn sie einen nahen Angehörigen pflegen. Möglich ist das über einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren. Um die Einkommenseinbußen, die durch die Reduzierung der Arbeitszeit entstehen, abzufedern, erhalten sie eine Lohnaufstockung. Wer zum Beispiel von einer Vollzeit auf eine Halbzeitstelle reduziert, erhält 75 Prozent seines letzten Bruttoeinkommens.  Nach der Pflegephase wird die Arbeit wieder im vollen Umfang aufgenommen. Die Beschäftigten bekommen aber weiterhin nur ihr abgesenktes Gehalt, so lange, bis der Gehaltsvorschuss des Arbeitgebers "abgearbeitet" ist. Bund gewährt Firmen zinslose Darlehen Den eigentlichen Vertrag über die Familienpflegezeit schließen die betroffenen Beschäftigten mit ihrem Arbeitgeber. Das Gesetz bietet lediglich den Rahmen, den Arbeitgeber und Beschäftigte ausfüllen. Die Menschen können so auf betrieblicher Ebene individuell und flexibel reagieren.  Die Arbeitgeber sollen durch die Pflegezeit nicht belastet werden. Daher stellt ihnen der Bund mit Hilfe der staatlichen KfW-Bankengruppe ein zinsloses Darlehen für die Aufstockung des Gehalts zur Verfügung. Dieses Darlehen zahlen die Arbeitgeber dann zurück, wenn die Beschäftigten wieder voll arbeiten, aber weiter nur ein reduziertes Gehalt erhalten. Beschäftigte müssen Versicherung abschließen Beschäftigte, die die Familienpflegezeit in Anspruch nehmen, müssen für diesen Zeitraum eine Versicherung abschließen. Diese minimiert die Risiken einer Berufs – und Erwerbsunfähigkeit für ihren Arbeitgeber. Die Kosten dafür sollen bei etwa 10 bis 15 Euro im Monat liegen.  Das Gesetz soll Anfang 2012 in Kraft treten.

Pflege zu Hause Eine Pflegeperson pflegt nicht erwerbsmäßig eine/-n Pflegebedürftige/-n […] in der häuslichen Umgebung. erhält Leistungen zur sozialen Sicherung, wenn sie [...] wenigstens 14 Stunden wöchentlich pflegt. (§ 19 SGB XI) ist gesetzlich renten- und unfallversichert, wenn sie regelmäßig weniger als 30 h/Woche erwerbstätig ist. die nach der Pflegetätigkeit in das Erwerbsleben zurückkehren will, kann bei beruflicher Weiterbildung gefördert werden. (§ 44 SGB XI) Weitere Informationen etwa 2 Privatpersonen kümmern sich regelmäßig um eine/-n Pflegebedürftige/-n Hauptpflegepersonen in Privathaushalten: ca. 70% Frauen, 30% Männer zum Alter der Pflegepersonen: ca. 50% sind zwischen 40 und 64 Jahre, 11% jünger als 39 Jahre zur Erwerbstätigkeit von Hauptpflegepersonen zwischen 15 und 64 Jahren: 19% Vollzeit, 15% Teilzeit, 6% geringfügig beschäftigt Pflegeaufwand im Schnitt 36,7 Std. in der Woche (Schätzung Betroffener) Zum Belastungsempfinden der Hauptpflegepersonen: 42% „eher stark“ ; 41% „sehr stark“ bei vorrangig hauswirtschaftlicher Versorgung: 31% „eher stark“ ; 8% „sehr stark“ => 20% der Beschäftigten mit privaten Pflegepflichten denken über einen zumindest temporären Ausstieg nach Quellen: Schneekloth MuG III (2005); Rump, Jutta: Vereinbarkeit von Beruf und Pflege (2008)

Entlastungsmöglichkeiten Tages- und Nachtpflege zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege (§ 41 SGB XI) Kurzzeitpflege im Pflegeheim Bis zu 4 Wochen im Jahr - bei Krisensituationen oder nach einer stationären Behandlung (§ 42 SGB XI) Verhinderungspflege – zu Hause bis zu 4 Wochen bezahlt bei Urlaub oder Krankheit Zu 3. Pflegebedürftige/-r muss mindestens 6 Monate gepflegt worden sein und Pflegeperson nicht näher als bis zum 2. Grad verwandt sein mit dem pflegebedürftigem Menschen bzw. mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben => erhält ansonsten das Pflegegeld Gesprächskreis für pflegende Angehörige DRK-Pflegedienst Frau Gabriele Karschnik Robert-Koch-Str. 10 18059 Rostock Tel.: 0381/ 441491

Wer kann noch unterstützen?

Was können Arbeitgebende tun? Flexible Arbeitszeit ermöglichen Arbeitszeitkonten Gleitzeitmodelle Teilzeitmodelle Komprimierte Arbeitszeit Arbeitszeitkonten eine möglichst frei einteilbare Arbeitszeit ermöglicht Pflegenden eine einfachere Organisation ihres Alltags in doppelter Verantwortung. Gleitzeitarbeit - Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit innerhalb eines vereinbarten Zeitrahmens selbst zu bestimmen Varianten: 1. Vereinbarung einer verbindlichen Kernarbeitszeit und der Zeitspanne innerhalb derer gearbeitet wird 2. variable Arbeitszeit, bei der auf eine Kernzeit verzichtet wird; es wird nur das Zeitfenster festgelegt, innerhalb dessen die Arbeitszeiten in Absprache mit den Vorgesetzten und Kollegen eigenverantwortlich und bedarfsorientiert gewählt werden können => größerer Spielraum Beispiel: Schönberger Stahlbau & Metalltechnik bietet seinen Beschäftigten Lebensarbeitszeitkonten an, auf denen sich Mehrstunden und Urlaub unbegrenzt ansammeln lassen. Das Kontoguthaben kann für familienspezifische Belange abgebaut sowie auch negativ belastet werden. Zu 1.3. - Die Koordination eventueller Dienstleister und alltäglichen Erledigungen für den Pflegebedürftigen, z.B. Bankgeschäfte, Arztbesuche brauchen Zeit; Arbeitszeitreduzierung wird oft als Chance betrachtet, Beruf und Pflege im Alltag besser zu vereinbaren. Beispiel: B. Braun Melsungen -Familienteilzeitmodell - richtet sich an Eltern mit Neugeborenen, die früh in den Beruf zurückkehren, und an Mitarbeitende, die Familienangehörige pflegen möchten. Bei einer 50 Prozent-Tätigkeit erhalten die Teilnehmenden einen finanziellen Aufstockungsbetrag. Beschäftigten, die eine Familienteilzeit beantragen, um einen Angehörigen zu pflegen, erhalten einen Zuschlag in Höhe von 15 Prozent für bis zu drei Jahren, wobei eine Verlängerung auf fünf Jahre in Einzelfällen möglich ist. Zu 1.4 Wenn die oder der Beschäftige nicht die Hauptpflegeperson ist, jedoch gerne eine Teilverantwortung für den pflegebedürftigen Angehörigen übernehmen möchte, kann sich eine komprimierte Arbeitswoche anbieten. Einer Vollzeittätigkeit innerhalb vier statt wie regulär in fünf Tagen nachzugehen bietet den Beschäftigten flexible Möglichkeiten, um zum Beispiel den pflegebedürftigen Verwandten zu besuchen oder für ein verlängertes Wochenende zu sich zu holen. Zu 3. der oder die Beschäftigte die Arbeit tageweise zu Hause erledigt, er oder sie jedoch weiterhin an einigen Tagen am Arbeitsplatz im Unternehmen ist. Voraussetzung ist selbstverständlich, dass die Tätigkeit des Mitarbeiters telearbeitsfähig ist, d.h. er nicht oder nicht ständig an einen bestimmten Ort gebunden ist. Durch die Einführung der alternierenden Heim- bzw. Telearbeit ermöglicht der Arbeitgeber seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine eigenverantwortliche Einteilung von Arbeitsort und Arbeitszeit und stellt gleichzeitig die Präsenz und die Abstimmung der Arbeitsabläufe im Unternehmen sicher. Zu 4. Die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück hat mehrere Beschäftigte kurzfristig für die Pflege und Sterbebegleitung von schwer erkrankten Angehörigen für Zeiträume bis zu einem Jahr freigestellt. Bei einem Mitarbeiter starb der Pflegebedürftige nur wenig nach Beginn der Freistellung. Oft möchten die Hinterbliebenen schnell wieder in den Beruf zurück – so auch in diesem Fall, in dem die Kreisverwaltung flexibel auf die veränderten Umstände reagiert und die Freistellung kurzfristig zurückgenommen hat. Die kurzfristig entstandene Lücke wurde mit Hilfe der verständnisvollen Arbeitskollegen und -kolleginnen sowie durch organisatorische Maßnahmen geschlossen. Sonderurlaub/Freistellung

Was können Arbeitgebende tun? Arbeitsorganisation Teamarbeit Rücksichtnahme bei Überstunden und Geschäftsreisen Alternierende Heim- und Telearbeit Service für Pflegende Informationsveranstaltungen, Seminare Gesprächskreise ermöglichen und kommunizieren Teamarbeit: - selbstverantwortliche Planung, Festlegung, Durchführung und Kontrolle von Arbeitsaufgaben Anwesenheitszeiten werden untereinander abgesprochen => gegenseitige Vertretung individuell zugeschnittene Einsatzpläne durch Abstimmung von Arbeitsbedarf, Servicezeiten und persönlichen Wünschen der Beschäftigten Alternierende Heim- und Telearbeit Arbeit kann tageweise zu Hause erledigt werden => reduziert Anfahrtszeiten zum Arbeitsplatz, Arbeitszeit kann leichter unterbrochen werden alternierende Heim- und Telearbeit meist nur bei leichten Pflegefällen bzw. am Anfang der Pflege sinnvoll Mögliche Veransatltungsthemen: Finanzielle und rechtliche Aspekte der Pflege, Hilfsmittel der Pflege, Umgang mit Demenzkranken, Sterben/Tod und Trauer, Die Zeit nach der Pflege

Was können Arbeitgebende tun? Kommunikation Sensibilisierung der Belegschaft Bereitstellung von Informationsmaterial/ Notfallmappe Ansprechperson Pflege als Bestandteil von Mitarbeitendengesprächen Sensibilisierung der Belegschaft Eine Unternehmenskultur, in der die Pflege von Angehörigen ernst genommen wird und Anerkennung findet, kann systematisch gefördert werden. Ein besonders deutliches Signal ist es, wenn sich Mitglieder der Unternehmensleitung des Themas persönlich annehmen, bei Veranstaltungen oder Mitarbeiterinformationen entsprechend darauf eingehen oder Maßnahmen selbst in Anspruch nehmen. BEISPIEL: Bei der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück wird bei Anlässen regelmäßig vom Landrat als Leiter der Kreis-verwaltung persönlich auf die Herausforderung der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege, auf die bestehenden Angebote. Resonanz durchweg positiv: viele Beschäftigte bekundeten Interesse, ohne dass sie selbst akut betroffen waren. Ihnen wird zunehmend bewusst, dass Krankheit und Pflegebedürftigkeit auch ihre eigene Familie betreffen kann und sie dann von der Unterstützung durch die Kreisverwaltung profitieren werden. Infomaterial Informationen über Betreuungsmöglichkeiten, finanzielle und rechtliche Aspekte, über kompetente Anlaufstellen für eine Beratung, da in kürzester Zeit weitreichende Entscheidungen getroffen werden müssen. BEISPIEL: Die Oberfinanzdirektion stellt ein umfangreiches Informationsangebot zum Thema „Pflege“ bereit. In der „Info-Schachtel“ befinden sich zahlreiche Broschüren, Kontaktadressen und Musterformulare. Ansprechperson - mit den Problemen von pflegenden Angehörigen vertraut; dort liegen auch Informationen über betriebliche Angebote und externe Ansprechstellen gebündelt vor BEISPIEL: bei Ford Mitarbeitergruppe Arbeiten & Pflegen => erste Ansprechpersonen für Kolleginnen und Kollegen bei Fragen zum Thema „Pflege“. Die Kontaktdaten der Gruppenmitglieder werden im Unternehmen über Intranet, Broschüren und bei Infoveranstaltungen bekannt gemacht. Mitarbeitendengespräche BEISPIEL: Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück => Leitfaden für Führungskräfte mit Fragen zu etwaigen Vereinbarkeits-themen; soll gewährleisten, dass die Vorgesetzten Kenntnis von Problemen bei der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben erhalten und zusammen mit den Beschäftigten Lösungen entwickeln können. Kontakthalteangebot in Freistellungsphasen

Informationen und Kontakte www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/ Zur Sozialen Pflegeversicherung (SGB XI) Bundeministerium für Gesundheit „Ratgeber Pflege – alles was Sie zur Pflege wissen müssen.“ „Pflegen zu Hause – Ratgeber für die häusliche Pflege“ „Wenn das Gedächtnis nachlässt. Ein Ratgeber für die häusliche Betreuung demenzkranker älterer Menschen.“ www.bundesgesundheitsministerium.de - Pflege Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend „Auf der Suche nach der passenden Wohn- und Betreuungsform. Ein Wegweiser für ältere Menschen“ Informationen zu Pflege und Dienstleistenden in MV www.aok-gesundheitsnavi.de/

Informationen und Kontakte Pflegestützpunkte der Kranken- und Pflegekassen in MV (im Aufbau) www.PflegestuetzpunkteMV.de Allgemeine Informationen und Austauschmöglichkeiten www.pflege-deutschland.de www.pflegeverantwortung.de Vermittlung von 24-h-Pflegekräften www.pflege-zu-hause.net www.bb-seniorenbetreuung.de Angebote für Angehörige Demenzkranker www.deutsche-alzheimer.de Selbsthilfekontaktstelle Rostock: Goerdelerstr. 50, T: 800 82 20

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Kompetenzzentrum Vereinbarkeit Leben in MV Heiligengeisthof 3 18055 Rostock www.vereinbarkeit-leben-mv.de info@vereinbarkeit-leben-mv.de