Fall Frau O..

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 Präsentation transkript:

Fall Frau O.

Dokumentation Frau O., - , Bosnien, Roma, 1.Kind Sie: 18 Jahre alt 1 Kind, 2 Jahre alt nicht verheiratet, aber mit Lebenspartner M. und gemeinsamen Kind zusammen nach Deutschland gekommen und gemeinsam Asyl beantragt Herkunftsland: Bosnien, Roma Zugehörigkeit

Fluchtgründe Angabe der Fluchtgründe im Interview: Frage : wie würden Sie ihre wirtschaftliche Situation einschätzen? - Sehr schlecht, wir hatten nichts Frage 25 in der Anhörung, Fluchtgründe: Wir hatten kein eigenes Haus, Mein Mann hatte keine Arbeit, Er hat vom Sammeln der Altmetalle gelebt und diese weiterverkauft Das Geld hat nicht gereicht Wir mussten eine andere Lösung finden Wir konnten uns nichts leisten Wir haben bei den Schwiegereltern gelebt Frage: Angenommen Sie müssten jetzt zurück nach Bosnien - Welche konkreten Befürchtungen könnten Sie mir benennen? Ich hätte Angst, dass ich meine Tochter nicht ernähren kann Ich hätte Angst davor, dass ich Ihr kein regelmäßiges Essen kaufen kann Frage: Habe ich Sie richtig verstanden, dass wirtschaftliche Gründe ausschlaggebend waren für Ihre Flucht? Ja, weil wir kein eigenes Haus hatten

Asylgewährung? Asylgewährung? Politische Verfolgung ? Rückkehrgefährdung ? Gruppenverfolgung? Mehrfache massive Diskriminierung?

Bericht des Auswärtigen Amtes von 19.02.2012 über die asyl- und abschieberechtliche Lage in Bosnien, in dem u.a. zitiert wird: Bosnien ist nicht in der Lage infolge der Schwäche der Institutionen und fehlender finanzieller Mittel ein ausreichendes sozialen Netz zu bieten Die Sozialhilfe reicht nicht aus zum Leben Vor allem Minderheiten sind von wirtschaftliche Lage und Arbeitslosigkeit betroffen Ein Fünftel der Bevölkerung lebt unter der Armutsgrenze mit weniger als 150 € /mtl. Der Zugang zu Sozialleistungen ist oft schwierig Die Versorgungslage ist für viele Familien wegen fehlenden Einkommens schwierig

Asylverfahren Antrag im Januar 2013 gestellt Ablehnung als offensichtlich unbegründet im Februar Derzeit läuft Klage und Antrag nach 80 V VwGO Kein Rechtsanwalt (Klage und 80 V Antrag über OASE Berlin)

Ablehnung des BaMF (1) als offensichtlich unbegründet : so u.a. mit folgenden Textbausteinen: „ Die vorgetragenen Gründe müssen als wirtschaftliche Gründe eingeordnet werden, aus denen sich lediglich eine wirtschaftliche Unzufriedenheit herleiten lässt (,,) „Das ist war menschlich nachvollziehbar hat aber im Asylrecht keine Bedeutung. Das Asylrecht hat die Aufgabe, politisch verfolgten Schutz zu gewähren und nicht all denen Aufnahme zu gewähren, die mit dem Aufenthalt in Deutschland andere Hoffnungen und Wünsche verbinden als den Schutz vor politische Verfolgung“ (…) „Allerdings können diese behaupteten Einlassungen sowieso nicht überzeugen als Ausreisegrund gedient zu haben. Dafür spricht, dass der Zeitpunkt des Verlassens des Heimatstaates. Wäre dies tatsächlich relevant gewesen, wäre die Ausreise schon viel früher vorgenommen worden um den vorgegebenen Lebensumständen zu entgehen. Das haben die Antragsteller nicht getan“ (..)

Ablehnung (2) „Soziale und familiäre Netzwerke und die in ländlichen Gebieten übliche Subsistenzwirtschaft sichern das Überleben“ (…) „Eine schwierige soziale und wirtschaftliche Lage begründen kein Abschiebungsverbot“ (..) „ Nach alledem ist die Situation in Bosnien und Herzegowina nicht derart bedrohlich, dass es Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Antragsteller dort keine Lebensgrundlage hätten“ (…) „Die Lage muss und kann von den Antragstellern ebenso wie von Ihren Landleuten bewältigt werden. Die Antragsteller haben dort lange Zeit gelebt und sich Ihre Existenz sichern können und so kann davon ausgegangen werden, dass sie ihr Leben auch nach einer Rückkehr fortsetzen können“

Abschiebung Klient wurde trotz laufenden Klageverfahrens abgeschoben ohne Vorwarnung Herbst 2013 Protestbrief an Henkel