Aufsichts- und Sorgfaltspflicht

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Aktives Zuhören. WestLotto Das Unternehmen WestLotto ist der Weg zum Glück seit über 50 Jahren. Das Unternehmen veranstaltet ein sicheres, seriöses,
 Präsentation transkript:

Aufsichts- und Sorgfaltspflicht Aufsichtspflicht Inhalt: Aufsichts- und Sorgfaltspflicht Jugendschutz- gesetz Sexualstrafrecht Haftung Bezahlung Jede/r Minderjährige ist im rechtliche Sinne aufsichtsbedürftig. Die Aufsichtspflicht hat zum Ziel, Minderjährige vor Schäden zu bewahren und zu verhindern, dass Minderjährige Dritten einen Schaden zufügen. Beginn und Ende der Aufsichtspflicht ist per Vertrag (schriftlich, mündlich, durch „tatsächliche Übung“) zwischen Eltern, Vereinsvorstand und JB/ÜL/ Trainer/in geregelt. -2- 1 | Rechtsfragen für JB, ÜL und Trainer/innen, Duisburg 01.03.2013

WestLotto Das Unternehmen 2

WestLotto Das Unternehmen WestLotto ist der Weg zum Glück seit über 50 Jahren. Das Unternehmen veranstaltet ein sicheres, seriöses, verantwortungsvolles und attraktives Glücksspiel im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen. Folgende Lotterien und Wetten werden über ca. 3.700 Annahmestellen in NRW angeboten: LOTTO 6 aus 49, GlücksSpirale, KENO, Rubbellose sowie TOTO und ODDSET. Hinzukommen die Zusatzlotterien Spiel 77, SUPER 6 sowie plus 5. 3

Was leistet WestLotto für den Sport? Jedes Jahr leistet WestLotto über seine Konzessionsabgaben einen wichtigen Beitrag für das Gemeinwohl in Nordrhein- Westfalen. Im Bereich des Sports fördert WestLotto in Zusammenarbeit mit dem Land über den Landessportbund Nordrhein-Westfalen vor allem den Breiten- und Amateursport. Ein großer Teil der vielfältigen Sportangebote in NRW wäre ohne Unterstützung kaum überlebensfähig. Mit dem Glücksspielstaatsvertrag wird die Nachhaltigkeit der Sportförderung gewährleistet. 4

Kooperationspartner WestLotto Im Rahmen seiner Tätigkeiten wird der Landessportbund durch seinen Kooperationspartner WestLotto unterstützt. Ebenso wie dem Landessportbund ist es WestLotto wichtig, das soziale Engagement und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in NRW tatkräftig zu unterstützen. Talking Points: Ein kurzer Film wird Ihnen zeigen, wie und wo WestLotto in NRW wirkt und indirekt zu erkennen ist. WestLotto + Landessportbund NRW Gemeinsam gut für NRW Imagefilm WestLotto: http://goo.gl/y61pQU 5

Aufsichts- und Sorgfaltspflicht Aufsichtspflicht Inhalt: Aufsichts- und Sorgfaltspflicht Jugendschutz- gesetz Sexualstrafrecht Haftung Bezahlung -2- Die Aufsichtsführung sollte im Team erfolgen. Der/Die JB/ÜL oder Trainer/in bleibt auch dann aufsichtspflichtig, wenn er/sie für kurze Zeit die Gruppe gar nicht im Auge behalten kann. 6 | Rechtsfragen für JB, ÜL und Trainer/innen, Duisburg 01.03.2013

Aufsichts- und Sorgfaltspflicht Grundsätze der Aufsichtsführung Inhalt: Aufsichts- und Sorgfaltspflicht Jugendschutz- gesetz Sexualstrafrecht Haftung Bezahlung Die Aufsichtspflicht darf nicht von der Erziehungs-pflicht getrennt werden. Kinder und Jugendliche sollen im Sportverein u. a. lernen, kompetent mit Gefahrensituationen umgehen zu können. -2- 7 | Rechtsfragen für JB, ÜL und Trainer/innen, Duisburg 01.03.2013

Aufsichts- und Sorgfaltspflicht Grundsätze der Aufsichtsführung Inhalt: Aufsichts- und Sorgfaltspflicht Jugendschutz- gesetz Sexualstrafrecht Haftung Bezahlung -2- Der Umfang der Aufsichtsführung ist von verschiedenen Faktoren abhängig, u. a. von der örtlichen Umgebung, der Gefährlichkeit der Beschäftigung und den Mitgliedern der Gruppe. Es gehört zu den Anforderungen an die Aufsichts- pflicht, die Minderjährigen auf Gefahrensituation hinzuweisen und sich zu vergewissern, ob die Minder-jährigen sich einsichtig verhalten. 8 | Rechtsfragen für JB, ÜL und Trainer/innen, Duisburg 01.03.2013

Aufsichts- und Sorgfaltspflicht Die vier Stufen der Aufsichtspflicht Inhalt: Aufsichts- und Sorgfaltspflicht Jugendschutz- gesetz Sexualstrafrecht Haftung Bezahlung 1. Vorsorgliche Ermahnung 2. Aufstellung von Geboten und Verboten 3. Überwachung 4. Notwendiges Eingreifen 9 | Rechtsfragen für JB, ÜL und Trainer/innen, Duisburg 01.03.2013

Aufsichts- und Sorgfaltspflicht Verhaltensregeln Inhalt: Aufsichts- und Sorgfaltspflicht Jugendschutz- gesetz Sexualstrafrecht Haftung Bezahlung Räume vor jeder Stunde auf Besonderheiten untersuchen Geräte vor ihrem Einsatz auf Funktionstüchtigkeit überprüfen auf allgemeine Gefahren hinweisen -2- 10 | Rechtsfragen für JB, ÜL und Trainer/innen, Duisburg 01.03.2013

Aufsichts- und Sorgfaltspflicht Verhaltensregeln Inhalt: Aufsichts- und Sorgfaltspflicht Jugendschutz- gesetz Sexualstrafrecht Haftung Bezahlung -2- besondere Gefahrenquellen beseitigen Kinder und Jugendliche möglichst alle im Blickfeld halten Beginn und Ende der Aufsichtspflicht beachten 11 | Rechtsfragen für JB, ÜL und Trainer/innen, Duisburg 01.03.2013

Haftung Haftpflicht Was bedeutet Haftpflicht? Inhalt: Aufsichts- und Sorgfaltspflicht Jugendschutz- gesetz Sexualstrafrecht Haftung Bezahlung Was bedeutet Haftpflicht? Haftpflicht ist die gesetzliche Verpflichtung zum Schadenersatz. 12 | Rechtsfragen für JB, ÜL und Trainer/innen, Duisburg 01.03.2013

Haftpflichtversicherung Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen Gesetzliche Haftpflicht (Schadenersatzpflicht) § 823 (1) BGB Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. 13 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

Haftpflichtversicherung Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen Verschulden Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. versichert Vorsätzlich handelt, wer den Erfolg der Rechts-verletzung bewusst und gewollt herbeiführt oder als möglich voraussieht und billigend in Kauf nimmt (bedingter Vorsatz). nicht versichert! 14 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

Rechtsschutzversicherung Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen für Organisationen und Personen: - Schadenersatzrechtsschutz - Strafrechtsschutz für Organisationen zusätzlich: - Arbeitsrechtsschutz - Sozialgerichtsrechtsschutz - Vertragsrechtsschutz Versicherungssumme: 75.000 € je Fall ggf. 200 € Selbstbeteiligung (bei gerichtlichen Auseinander- setzungen) 15 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013